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Untersuchte Arbeit: Seite: 212, Zeilen: 7-13 |
Quelle: Dörner 1988 Seite(n): 352, Zeilen: 17-25 |
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Begriff und Wesen der Qualifikation sind schwierig, weil der Inhalt dessen, was „qualifizieren“ bedeutet, nicht eindeutig definiert ist. Die einen verstehen unter „Qualifikation“ die Auslegung des Obersatzes einer Kollisionsnorm, die anderen sehen darin die Subsumtion des Untersatzes und den Obersatz. Die einen benutzen den Begriff nur für die Fixierung des Verweisungszieles, die anderen auch für die Fixierung des Anküpfungsgegenstandes [sic] oder sogar des Anknüpfüngspunktes.[FN 6]
[FN 6] Cf. DÖRNER, Qualifikation im IPR - ein Buch mit sieben Siegeln? StAZ 41 (1988), S. 345-352, 345-348, 352. |
Der Umgang mit dem Begriff der Qualifikation ist deswegen so schwierig, weil sein Inhalt nicht eindeutig definiert ist. Die einen verstehen unter „Qualifikation“ Auslegung des Obersatzes, die anderen Subsumtion des Untersatzes unter den Obersatz. Die einen benutzen den Begriff nur für die Fixierung des Verweisungsziels, die anderen auch für die Fixierung des Anknüpfungsgegenstandes oder gar des Anknüpfungspunktes. |
Fußnote 6 verweist auf "Cf. Dörner", lässt aber nicht erkennen, dass der Wortlaut weitgehend von Dörner übernommen wurde. |
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