VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 215, Zeilen: 12-19
Quelle: Heyn 1986
Seite(n): 29, Zeilen: 21-27
ANCELS Vorschlag nimmt zur Diskussion über Schritte oder Stufen des Qualifizierens eine Sonderstellung ein. Er meint, die Unterscheidung von zwei Schritten mit jeweils verschiedenen Qualifikationsgegenständen führe zu einer unzulässigen Aufspaltung zwischen Anknüpfungsvorgang und Qualifikationsgegenstand. Dadurch entstünden die Qualifikationskonflikte. Seine Lösung besteht, wie schon erwähnt, darin, beide Schritte zu einem einheitlichen Qualifikationsobjekt zu vereinigen, dem sog. projet.[FN 13] Das projet stelle die Beziehung (lien) zwischen Tatsachenbehauptung und Rechtsbegehren dar.

[FN 13] Cf. ANCEL, a.a.O. (Kapitel I, Fn. 5), S. 216-249, 493-541.

Insofern nimmt Ancel eine Sonderposition ein. Er meint[FN 54], die Trennung zwischen den zwei Subsumtionsschritten mit jeweils verschiedenen Subsumtionsobjekten führe zu einer unzulässigen Aufspaltung zwischen Anknüpfungsgegenstand und Qualifikationsobjekt. Dies verursache Qualifikationskonflikte. Seine Lösung besteht deshalb darin, auf beiden Stufen ein einheitliches Qualifikationsobjekt anzunehmen, - das sogenannte „projet“ . Dieses sei in der Beziehung („lien“) zwischen Tatsachenbehauptung und Rechtsbegehren zu sehen.

[FN 54] Ancel, No. 218, S. 221; No. 222, S. 224; No. 614, S. 558.

Anmerkungen

Wiederholung von Fragment 100 01, diesmal ohne jeden Verweis auf die Quelle.

Sichter
Frangge