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Herausragende Quellen[]

  • Die Seiten 154-160 enthalten umfangreiches Material aus Holznagel/Enaux/Nienhaus 2006; vgl. exemplarisch Seite 157 und Seite 158.
    • Seite 104 enthält zudem ein längeres Komplettplagiat aus der gleichen Quelle.
    • Auch im Fragment 121 08 wurde über Absätze hinweg wörtlich übernommen.
  • Badach 2005 ist mit 35 Fragmenten auf den S. 35, 38-49 umfänglich eingearbeitet, exemplarisch Fragment 044 11 und Fragment 042 14.
  • Umfangreiche Übernahmen bietet ebenfalls die Quelle BNetzA 2006, exemplarisch Fragment 099 05.
  • Der Abschnitt S. 65-67 ist im Großen und Ganzen eine Paraphrase von Meinberg-Grabe, KuR 2004. Die Quelle wird nur einmal auf S. 67 als Beleg für zwei Sätze zitiert. Eine Täuschung des Lesers über die Herkunft der kompletten Struktur des Unterkapitels sowie eines Großteils des Textes als einer Paraphrase der Quelle wird in Kauf genommen. Vgl. exemplarisch Seite 65.
  • Auf Seite 111 findet sich eine längere Passage aus der Dissertation Enaux 2004, die weder im Literaturverzeichnis noch in den Fußnoten angegeben ist. Eine weitere Passage der gleichen Dissertation, die in Holznagel Enaux Nienhaus 2006 erneut auftaucht, ist von dort von der Autorin ohne jeglichen Nachweis übernommen worden (vgl. Fragment 104 04 mit Fragment 104 04b, siehe auch unten).
  • An zwei Stellen greift die Autorin ohne Kennzeichnung auf Meyers online Lexikon in einer Fassung bis 2006 zurück. Diese Online-Enzyklopädie ist seit 2009 nicht mehr online, aber über das Web-Archiv noch zu erreichen.

Befunde[]

  • Wenngleich die Verfasserin oftmals nur kleine bis mittelgroße Abschnitte übernimmt, weisen mehr als 10% der Seiten einen Plagiatsanteil von über 50% auf.
  • Bei der Mehrzahl der dokumentierten Stellen handelt es sich um Bauernopfer. Dabei werden häufig die Formulierungen umgestellt, inhaltlich gestrafft bzw. gekürzt; eine eigenständige Paraphrase, welche es berechtigt erscheinen ließe, unkommentiert nur die Quelle zu nennen, ohne wörtliche Übernahmen zu kennzeichnen, wird aber dabei nicht erreicht. Beispielhaft sind Koenig/Loetz/Neumann (2004), Bundesnetzagentur (2006) sowie die VoIPSEC-Studie 2005.
  • Daneben sind jedoch auch weit über 60 Fragmente dokumentiert, die als Verschleierung einzustufen sind.
  • Die Verfasserin verwertet ihre Quellen oft in kleinen und kleinsten Teilen, wie besonders anschaulich die insgesamt sechs Fragmente zeigen, in welche letztlich die komplette Seite 15 aus Nölle (2005) zerlegt wird. Auch dies ist ein Grund dafür, dass inzwischen deutlich über 100 Einzelfragmente angelegt wurden, die je für sich zwar nicht lang, in der Summe jedoch einen signifikanten Anteil des Textes ausmachen.
  • Neben den als Plagiat gewerteten Fragmenten finden sich eine Vielzahl weiterer Stellen, die man umgangssprachlich als „unsauber zitiert“ bezeichnen würde. Diese wurden zwar dokumentiert (vgl. Gesichtete Fragmente Keine Wertung), jedoch nicht mit in die Plagiatszählung aufgenommen. Das Anlegen strenger Maßstäbe, wie sie bei Methodenarbeiten in den ersten Semestern üblich sind, würde somit zu einem nochmals signifikant gesteigerten Befund führen.
  • Als vollständig bzw. nahezu vollständig plagiiert festgestellt wurden folgende Unterkapitel:
    • Kapitel 1: Einführung in den Gang der Untersuchung
      • [B. Konvergenz durch Voice over IP >> 2.) Internet:] b) Allgemeines zum Kommunikationsablauf im Internet (S. 9) [vollständig]
    • Kapitel 2: Der technische Hintergrund
      • [A. Herkömmliche Telekommunikation >> I. Telekommunikationsnetze:] 1.) Nachrichtentechnische Grundlagen (S. 14-15) [nahezu vollständig]
      • [B. Internet >> II. Hardwarekomponenten:] 1.) Server und Client (S. 26) [vollständig]
      • [B. Internet:] IV. Kommunikationsablauf im Internet (S. 28) [nahezu vollständig]
      • [C. Voice over IP:] III. Sprachcodierung (S. 38-39) [vollständig]
      • [C. Voice over IP:] IV. Protokolle und Standards für Voice over IP (S. 39) [vollständig]
      • [C. Voice over IP:] IV. 1.) Transportprotokolle (S. 39-40) [nahezu vollständig]
    • Kapitel 3: Voice over IP am Markt
      • [B. Verwendungsmöglichkeiten für Voice over IP:] VI. Sonstige Anwendungsmöglichkeiten (S. 64) [vollständig]
      • [C. Betreibermodelle:] I. Do-it-yourself-Anwendung (DIY) – Modell I (S. 65) [vollständig]
    • Kapitel 4: Die rechtliche Behandlung von Voice over IP
      • [E. Entbündelter Breitbandzugang >> III. Erforderlichkeit von Marktregulierung >> 1.) Marktdefinition:] e) Ergebnis der Marktdefinition (S. 114) [vollständig]
      • [E. Entbündelter Breitbandzugang >> III. Erforderlichkeit von Marktregulierung >> 3.) Durchführung von Marktdefinition und Marktanalyse:] a) Verfahren (S. 121) [vollständig]
      • [E. Entbündelter Breitbandzugang >> III. Erforderlichkeit von Marktregulierung >> 3.) Durchführung von Marktdefinition und Marktanalyse:] b) Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt (S. 121) [vollständig]
      • [F. Nummerierungsfragen >> V. ENUM:] 1.) Der technische Hintergrund von ENUM (S. 138) [vollständig]
      • [F. Nummerierungsfragen >> V. ENUM >> 1.) Der technische Hintergrund von ENUM:] a) Das Protokoll für ENUM (S. 139-140) [vollständig]
      • [F. Nummerierungsfragen >> V. ENUM >> 1.) Der technische Hintergrund von ENUM:] b) Die Verwaltung der arpa-domain (S. 140) [vollständig]
      • [G. Kundenschutz >> II. Verpflichtungen der TKV >> 2.) Abrechnungstransparenz:] d) Rechnungserstellung (S. 158) [nahezu vollständig]
      • [I. Öffentliche Sicherheit >> III. Technische Schutzmaßnahmen >> 2.) Bedrohungslage für Voice over IP-Systeme:] a) Bedrohungen auf Netzwerkebene (S. 231) [vollständig]
      • [I. Öffentliche Sicherheit >> III. Technische Schutzmaßnahmen >> 2.) Bedrohungslage für Voice over IP-Systeme >> b) Bedrohungen auf Anwendungsebene:] aa) Schadprogramme (S. 232) [vollständig]
      • [I. Öffentliche Sicherheit >> III. Technische Schutzmaßnahmen >> 3.) Sicherheitsmaßnahmen:] e) Firewalls (S. 235) [nahezu vollständig].

Ungekennzeichnete Übernahmen aus eigenen früheren Veröffentlichungen[]

  • Eine knapp 25-seitige Veröffentlichung (Holznagel/Bonnekoh 2005), die unter der gemeinsamen Autorschaft Bernd Holznagels und der Autorin steht, ist bis auf wenige Auslassungen vollständig und – bis auf einen Beleg (s.u.) – ungekennzeichnet in die Dissertation eingearbeitet.
    • Fachkulturell ist es bei Juristen mehr als ungewöhnlich, zentrale Thesen der eigenen Dissertation vorab zu veröffentlichen (hier sogar zweifach, worauf in Fn. 1 der Quelle auch hingewiesen wird) und dann die durchaus umfangreiche wörtliche Übernahme von Textbestand aus dieser Vorabveröffentlichung in der Dissertation in keiner Weise zu kennzeichnen. Es ist auch nicht üblich, dass eine solche Vorabveröffentlichung in unabgegrenzter Koautorenschaft mit dem eigenen Doktorvater und damit Erstgutachter vorgenommen wird. (s. die Ausführungen von Strafjurist)
    • Teile des in Holznagel/Bonnekoh 2005 veröffentlichten Materials finden sich auch in dem ein Jahr später erschienenen Werk Holznagel/Enaux/Nienhaus 2006. Dort werden – neben den drei Hauptautoren – weitere Autoren für Teilabschnitte genannt, unter denen sich die Verfasserin jedoch ausdrücklich nicht findet. Ihr wird – neben einigen anderen Mitarbeitern des ITM – für „Durchsicht und Redaktion des Manuskripts sowie für zahlreiche Verbesserungsvorschläge“ gedankt. Die sich auf Holznagel/Enaux/Nienhaus 2006 beziehenden Fragmente, die nicht auch in Holznagel Bonnekoh 2005 zu finden sind, gehen daher in die Plagiatswertung mit ein.
    • Auf Holznagel/Bonnekoh 2005 wird im Rahmen der Dissertation ein einziges Mal (Seite 98) verwiesen.
  • Fragment 066 12 und Fragment 066 12b zeigen zudem, dass Meinberg-Grabe, KuR 2004 nicht nur in der hier untersuchten Dissertation verarbeitet wurde, sondern ähnlich schon in vorherigen Veröffentlichungen herangezogen wurde (die dann – s. erster Spiegelstrich – wiederum Eingang in die Dissertation gefunden haben). Ähnlich auch Fragment 065 09 zu Fragment 065 10 und Fragment 065 06 sowie Fragment 067 12 zu Fragment 067 08.

Andere Beobachtungen[]

  • Die Verfasserin verwendet den gleichen Text in zwei Fragmenten: Fragment 005 19 und Fragment 014 08. Dies geht einher mit signifikanten Textverdopplungen innerhalb des Haupttextes der Arbeit. So finden sich der Abschnitt „II. Marktanalyse“ sowohl auf S. 89 und 114, ein signifikanter Teil von S. 117 f. ist erneut auf S. 120 zu finden, und eine Passage aus S. 227 findet sich mit gleichem grammatikalischem Fehler erneut auf S. 244.
  • Fragment 086 18 sowie Fragment 196 07 und Fragment 207 08 stammen aus einem Standard-Kommentar zum einschlägigen Gesetz, dem TKG.
  • Zuweilen übernimmt die Autorin nicht nur Ausführungen von Quellen, sondern unterlässt – insbesondere bei Diskussionen zu Positionen der Sekundärliteratur – den Hinweis auf den eigentlichen Ursprung jener Erwägungen:
    • In Fragment 058 03 reproduziert die Autorin Auseinandersetzungen mit der Sekundärliteratur, die einer weiteren Quelle entnommen sind. Dem Leser wird nicht nur der Ursprung der Ausführungen verschleiert, sondern auch der Eindruck vermittelt, hier liege eigene inhaltliche Beschäftigung mit der Materie vor.
    • In Fragment 108 26 reproduziert die Autorin eine Argumentation der Quelle (samt belegender Internetressource), ohne kenntlich zu machen, dass hier die BNetzA gleichsam gegen sich selbst argumentiert – wie der Blick in die Quelle offenbart.

Statistik[]

  • Es sind bislang 166 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 71 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 95 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 245 Seiten im Hauptteil. Auf 105 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 42.9 % entspricht.
    Die 245 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 140
0 % - 50 % Plagiatsanteil 73
50 % - 75 % Plagiatsanteil 16
75 % - 100 % Plagiatsanteil 16
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 12 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

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