VroniPlag Wiki

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Textähnlichkeiten Mb zu anderen Texten[]

Wichtige gedruckte Quellen (nicht online)[]

  • Tanenbaum, Computernetzwerke [Mögliche Fundst. s.o.]
    • Mb gibt an, die 4. Aufl. aus dem Jahr 2004 benutzt zu haben. Die 4., überarbeitete Auflage ist 2003 erschienen [1]. Die Belege von Mb stimmen mit dieser Ausgabe nicht überein, z.B. Fn 69, Verweis auf S. 25, findet sich in der 4., überarbeiteten Auflage von 2003 auf S. 31 (Bauernopfer). Vermutlich/wahrscheinlich hat Mb diese Ausgabe [2] verwendet. --Klgn (Diskussion) 14:59, 12. Aug. 2012 (UTC)
    • [3] 3., rev. Aufl., 2000 stimmt mit den Seitenangaben von Mb überein. --Klgn (Diskussion) 10:59, 13. Aug. 2012 (UTC)
    • Ich kann mir gut vorstellen, dass es hier einen undokumentierten Versionenkasper gibt. Sie scheint einige Lit-Angaben aus anderen Aufsätzen übernommen zu haben, die ggf. eine andere Ausgabe als sie benutzen. Muss man mal genauer schauen. Ich schaue mal, welche Versionen ich alle an Land ziehen kann.Fret (Diskussion) 17:31, 13. Aug. 2012 (UTC)
  • Mager, IP-Telefonie
  • Schütz, Kommunikationsrecht
  • versch. Quellen von Bh werden häufiger genannt

Textähnlichkeiten innerhalb Mb:[]

Zahlreiche Passagen tauchen innerhalb des Textkorpus doppelt (soweit ersichtlich: nie dreifach oder häufiger) auf. Es handelt sich dabei nicht nur um die gelegentlich unvermeidlichen Fußnoten gleichen Inhalts (davon aber etliche) oder um Übernahmen aussagestarker Zwischenergebnis ins das Gesamtergebnis, sondern auch um "Textbausteine", die zur erneuten Verwendung hin- und herkopiert wurden.

  • S. 39: etwa sieben Zeilen Text

Telefonieren über das Internet bedeutet, dass die Sprache in Echtzeit übermittelt wird. Für die Sprachübermittlung muss ein weltweit einheitliches Verfahren benutzt werden. Hierfür wird das Protokoll RTP (Real-time Transport Protocol) verwendet. RTP übermittelt nicht nur Sprache, sondern eignet sich für alle Echtzeitmedien, also beispielsweise auch für Video. Nach diesem Protokoll werden Dateneinheiten aus einem Bitstrom mit der digitalisierten Sprache gebildet und in IP-Paketen transportiert.134

wiederholen sich wörtlich auf S. 51;

Telefonieren über das Internet bedeutet, dass die Sprache in Echtzeit übermittelt wird. Für die Sprachübermittlung muss ein weltweit einheitliches Verfahren benutzt werden. Hierfür wird das Protokoll RTP (Real-time Transport Protocol) verwendet. RTP übermittelt nicht nur Sprache, sondern eignet sich für alle Echtzeitmedien, also beispielsweise auch für Video. Nach diesem Protokoll werden Dateneinheiten aus einem Bitstrom mit der digitalisierten Sprache gebildet und in IP-Paketen transportiert.

Der erste Satz ist fast wörtlich aus Badach übernommen, der allerdings in der Fn. 134 angegeben ist.

  • interessant wegen Fehleridentität (deutet auf Copy-Paste-Technik) S. 227:

Die Regelung ist aber insoweit verfassungswidrig, als auch Betreiber von Voice over IP-Anlagen ohne Differenzierung von der Verpflichtung betroffenen sind, ohne dass das Gesetz für die erheblich stärkere Belastung dieser Untemehmensgruppe eine Entschädigung vorsieht. Hierin liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten, was als Verletzung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG zu werten ist.

wiederholt im Fazit auf S. 244

§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist aber insoweit verfassungswidrig, als auch Betreiber von Voice over IP-Servem ohne Differenzierung von der Verpflichtung betroffenen sind, ohne dass das Gesetz für die erheblich stärkere Belastung dieser Untemehmensgruppe eine Entschädigung vorsieht. Hierin liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten, was als Verletzung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG zu werten ist.

Statt betroffenen hätte genügt betroffen.

  • mit geringen Änderungen wiederholen sich 13 Zeilen von S. 117 f.

Für eine solche Prognose kann wiederum auf die Situation auf Nachbarmärkten zurückgegriffen werden. Auf den breitbandigen Endkundenmärkten ist eine Steigerung der Aktivität der Wettbewerber zu beobachten. Da ihr Marktanteil jedoch insgesamt bei lediglich 40 % liegt, ist der Wettbewerb noch immer als eher gering einzustufen. Auf dem IP-Bitstrom-Vorleistungsmarkt ist nur geringer Wettbewerb zu erwarten. Die DTAG ist als einziges Unternehmen in der Lage, flächendeckend ein entsprechendes Vorleistungsprodukt anzubieten. Lediglich regional sind einige wenige Wettbewerber auf den relevanten Vorleistungsmärkten (Teilnehmeranschlussleitung, breitbandige Zuführung) tätig. Der Anteil am Umsatzerlös, den diese Wettbewerber auf sich vereinen, ist im Verhältnis zur DTAG jedoch minimal. Aufgrund der nicht leicht zu duplizierenden Infrastruktur ist hier auch in Zukunft keine große Veränderung zu erwarten.

auf S. 120:

Für eine solche Prognose kann wiederum auf die Situation der Nachbar- und Endkundenmärkte zurückgegriffen werden. Auf den breitbandigen Endkundenmärkten gibt es einige regional tätige Wettbewerber. Da ihr Marktanteil jedoch lediglich einen Bruchteil ausmacht, ist der Wettbewerb noch immer als eher gering einzustufen. Auch auf dem Markt für Premiumanschlüsse ist die DTAG das einzige Unternehmen, das höherwertige xDSLAnschlussprodukte flächendeckend anbieten kann.423 Auf dem ATM-Bitstrom- Vorleistungsmarkt ist nur geringer Wettbewerb zu erwarten. Die DTAG ist als einziges Unternehmen in der Lage, flächendeckend ein entsprechendes Vorleistungsprodukt anzubieten. Lediglich regional sind einige wenige Wettbewerber auf dem relevanten Vorleistungsmarkt (Teilnehmeranschlussleitung) tätig. Der Anteil am Umsatzerlös, den diese Wettbewerber auf sich vereinen, ist im Verhältnis zur DTAG jedoch minimal. Aufgrund der nicht leicht zu duplizierenden Infrastruktur ist hier auch in Zukunft keine große Veränderung zu erwarten.

Noch zu prüfende Lit[]

  • Mb/Fragment 144 03 und Sieber, Verantwortlichkeit im Internet, 1999, Rn. 40 ff; Gergen, Internetdienste, 2003, 319 ff. Tanenbaum, Computernetzwerke, a. a. O., S. 659
  • Mb/Fragment 235 05 Holznagel, Recht der IT-Sicherheit, a. a. O., S. 32.
  • Mb/Fragment 232 01 Holznagel, Recht der IT-Sicherheit, S. 22 f.
  • Quelle:Mb/Internet-Technologie - IT 2002 - WS Haverkort:
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| URL  | http://www2.s-inf.de/Skripte/HS/IT.2002-WS-Haverkort.%28Lu%29.Zusammenfassung.pdf |}