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Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union/ Europäischen Gemeinschaften

von Matthias Christoph Pröfrock

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[1.] Mcp/Fragment 051 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 19:21:29 Plagin Hood
Fragment, Gaul 2007, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
188.194.113.198, Goalgetter, Nerd wp, Graf Isolan, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 1-23
Quelle: Gaul 2007
Seite(n): 1, 2, Zeilen: re Spalte 14-33, li Spalte 1-24
[6. Eine Neu- und Weiterentwicklung von sauberen und effizienten Energietechnologien .]

Dazu soll ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie vorgelegt werden. Ziel ist es, CO2-arme Energietechnologien kostengünstig und somit zunehmend konkurrenzfähig bereitzustellen.

7. Eine Einführung CO2-armer Stromerzeugung aus den fossilen Brennstoffen Kohle und Gas. Die Entwicklung „sauberer“ Kohle- und Gaskraftwerke soll gefördert werden. Dazu soll der Bau von bis zu 12 großmaßstäblichen Demonstrationsanlagen bis 2015 unterstützt werden. Darüber hinaus fasst die Kommission ins Auge, dass bis zum Jahr 2020 alle neuen Kohlekraftwerke über Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung verfügen sollen.

8. Eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die Nutzung der Kernenergie bei Einhaltung der im EURATOM-Vertrag festgelegten höchsten Normen für Sicherheit, Sicherung und Nichtverbreitung.

9. Eine Formulierung und Durchsetzung einer internationalen Energiepolitik, welche die Interessen Europas aktiv unterstützt. Die EU soll eine treibende Kraft bei der Ausarbeitung internationaler Vereinbarungen auf dem Gebiet der Energiepolitik sein. Gleichzeitig möchte die Kommission ein Netz von Ländern rund um die EU spannen, für die gemeinsame, aus der EU- Energiepolitik abgeleitete Regeln und Grundsätze gelten. Als neue Schwerpunktthemen in der Energieaußenpolitik sieht der Aktionsplan der Kommission die Formulierung einer Energiepartnerschaft zwischen Afrika und Europa und ein internationales Abkommen über Energieeffizienz vor.

10. Als letzten Punkt schlägt die Kommission eine verbesserte Überwachung und Berichterstattung in Fragen der europäischen Energiepolitik vor. Dazu soll eine Energiebeobachtungsstelle bei der Kommission eingerichtet werden. [Der Aktionsplan soll nun nach und nach abgearbeitet werden.]

6. Eine Neu- und Weiterentwicklung von sauberen und effizienten Energietechnologien .

Ziel ist es, CO2-arme Energietechnologien kostengünstig und somit zunehmend konkurrenzfähig bereitzustellen. Mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm sollen die jährlichen Ausgaben für Energieforschung in Europa über die nächsten Jahre um 50 % erhöht werden.

7. Eine Einführung CO2-armer Stromerzeugung aus den fossilen Brennstoffen Kohle und Gas. Die Entwicklung „sauberer" Kohle- und Gaskraftwerke soll gefördert werden. Dazu soll der Bau von bis zu 12 großmaßstäblichen Demonstrationsanlagen bis 2015 unterstützt werden. Darüber hinaus fasst die Kommission ins Auge, dass bis zum Jahr 2020 alle neuen Kohlekraftwerke über Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung verfügen sollen.

8. Eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die Nutzung der Kernenergie bei Einhaltung der im EURATOM-Vertrag festgelegten höchsten Normen für Sicherheit, Sicherung und Nichtverbreitung.

9. Eine Formulierung und Durchsetzung einer internationalen Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt. Die EU soll eine treibende Kraft bei der Ausarbeitung internationaler Vereinbarungen auf dem Gebiet der Energiepolitik sein. Gleichzeitig möchte die Kommission ein Netz von Ländern rund um die EU spannen, für die gemeinsame, aus der EU-Energiepolitik abgeleitete Regeln und Grundsätze gelten. Als neue Schwerpunktthemen in der Energieaußenpolitik sieht der Aktionsplan der Kommission die Formulierung einer Energiepartnerschaft zwischen Afrika und Europa und ein internationales Abkommen über Energieeffizienz vor.

10. Als letzten Punkt schlägt die Kommission eine verbesserte Überwachung und Berichterstattung in Fragen der europäischen Energiepolitik vor. Dazu soll ein Büro der Energiebeobachtungsstelle unter dem Dach der Generaldirektion Energie und Verkehr eingerichtet werden.

Anmerkungen

Einzig durch die Hinzufügung eines einleitenden Satzes unter 6. und durch eine Änderung der adverbialen Bestimmung im allerletzten Satz hat MCP die Vorlage abgeändert. Ansonsten erfolgte wortwörtliche Übernahme.

Sichter



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140624192641