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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 017, Zeilen: 06-09
Quelle: OECD - IEA 2006
Seite(n): -, Zeilen: -
Kohle wird der zweitwichtigste Primär- energieträger bleiben, wobei sich ihr Anteil am weltweiten Verbrauch auf 22% leicht erhöht. Der stärkste Verbrauchsanstieg in absoluter Rechnung wird bei der Kohle zu beobachten sein, wofür hauptsächlich die Stromerzeugung ausschlaggebend ist. Kohle wird auf diesem Sektor der wichtigste Energieträger bleiben. [61] Fast vier Fünftel des Kohleverbrauchsanstiegs werden von China und Indien ausgehen.[62] <br/>

[61] IEA World Energy Outlook 2004, Zusammenfassung, S. 7 <br/> [62] IEA World Energy Outlook 2006, Zusammenfassung und Schlussfolgerungen, S. 2

[62] IEA World Energy Outlook 2006, Zusammenfassung und Schlussfolgerungen, S. 2 <br/>

Anders als noch im World Energy Outlook 2005 unterstellt, wird der stärkste Verbrauchsanstieg in absoluter Rechnung bei der Kohle zu beobachten sein, wofür hauptsächlich die Stromerzeugung ausschlaggebend ist. Fast vier Fünftel des Kohleverbrauchsanstiegs werden von China und Indien ausgehen. Kohle wird der zweitwichtigste Primärenergieträger bleiben, wobei sich ihr Anteil am weltweiten Verbrauch leicht erhöht. <br/> <br/>


[61] IEA World Energy Outlook 2004, Zusammenfassung und Schlussfolgerungen, S. 7 <br/> <br/> Im Jahr 2030 werden 22% des gesamten Energiebedarfs mit Kohle gedeckt werden, was in etwa dem Prozentsatz von heute entspricht. [...] Kohle wird der wichtigste Energieträger für diesen Sektor bleiben.

Anmerkungen

Die Reihenfolge einzelner Sätze wird vertauscht. Die Angabe "22%" stammt offenbar aus der wenig relevanten Fn [61] (Link). Sie ist allerdings nicht in dem Satz enthalten, welcher durch Fn [61] gekennzeichnet ist. Der Rest stammt komplett aus [62] (OECD - IEA 2006). Ferner ist der vorgenommene Zusatz "auf 22 % [erhöht]" anscheindend eine Fehlinformation, da dies nach [61] bereits "dem Prozentsatz von heute entspricht" und von "Rückgang" die Rede ist. Die letzten beiden Sätze, welche durch Fn [61] (Z. 10) und Fn [62] (Z. 11) gekennzeichnet sind, werden nicht als Plagiat gewertet.

Sichter





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