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Vorbemerkungen[]

  • Am 12. Mai 2016 berichtete die Süddeutsche Zeitung über einen „in einer anonymen E-Mail“ erhobenen Plagiatsvorwurf gegen die Habilitationsschrift des Direktors der Klinik am Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München. (1) Der Bericht zitierte den Betroffenen mit der Aussage, er weise den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens „entschieden zurück“ und habe „dem Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft umgehend eine Stellungnahme zukommen lassen“ und die Universität um eine Prüfung der Vorwürfe gebeten.
  • Eine Stellungnahme veröffentlichte am Folgetag auch das Max-Planck-Institut für Psychiatrie. (2)
  • In einem am 22. Mai 2016 in der Süddeutschen Zeitung publizierten Leserbrief äußerte sich die Verfasserin der Dissertation Erhardt (2003) und schrieb darin u.a.:
    „Die gemeinsam unter seiner [M.K.s] Anleitung erzielten Ergebnisse wurden von uns in den Jahren 2002 und 2004 mit Herrn K[...] als Erst- bzw. Letztautor in renommierten internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. Es ist daher vollkommen klar, dass die darin verwendeten Daten ebenso das geistige Eigentum von Herrn K[...] sind.“ (3)
    Frau Erhardt ist ebenfalls an der Klinik am Max-Planck-Institut beschäftigt. (4)
  • Am 15. März 2017 zitierte das Fernsehmagazin Kontrovers auf der Homepage des Bayerischen Fernsehens auszugsweise aus einem Schreiben des Betroffenen an die Universität München, in dem dieser angab,
    „dass die erwähnten Texte das Ergebnis gemeinsamer, von mir geleiteter Anstrengungen sind. Diese stellen die Ergebnisse einer Gemeinschaftsarbeit dar, welche als gemeinsame Textpassagen in die Dissertation [...] bzw. meine Habilitation [...] einfließen. Die identischen Textpassagen sind daher der allgemein akzeptierten und nicht anders zu bewerkstelligenden wissenschaftlichen Arbeitsweise meines Fachgebietes (hier explizit Grundlagenforschung) geschuldet.“ (5)
  • Die unabhängige Analyse der Habilitationsschrift im VroniPlag Wiki wurde im Juni 2017 begonnen.

Kapitelübersicht[]

  • Die Habilitationsschrift enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 21. November 2017) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig, nahezu vollständig oder größtenteils übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
  • 1 EINLEITUNG
  • 1.1 Konzept der neuropeptidergen Systeme [Anf.] (S. 7-9): Seite 7
  • 1.1.1 Corticotropin-Releasing-Hormon (CRH)-System [Anf.] (S. 9-10): Seite 10
  • 1.1.1.2 Klinische Befunde (S. 12-14): Seiten 12, 13, 14
  • 1.2 Valide Tiermodelle [Anf.] (S. 17-18): Seite 17
  • 1.2.1 High- (HAB) and low-anxiety-related behaviour-Ratten (S. 18-19): Seite 19
  • 1.3 Kausale Therapiestrategien [Anf.] (S. 19-20): Seite 20 – [größtenteils (exkl. erste 3 Sätze)]
  • 1.3.1 CRH1-Rezeptor-Antagonismus (S. 20-21): Seiten 20, 21
  • 1.3.2 Rolle des AVP-Systems (S. 21-22): Seite 21
  • 1.3.3 Neurobiologische Wirkmechanismen der repetitiven transkraniellen Magnetstimulation (rTMS)
  • 1.3.3.1 Physikalischer Hintergrund (S. 22-23): Seiten 22, 23


  • 2 MATERIAL UND METHODEN [Anf.] (S. 25): Seite 25 – [vollständig]
  • 2.1 Tiere und Tierhaltung (S. 25): Seite 25 – [vollständig]
  • 2.2 Operative Eingriffe und allgemeiner experimenteller Ablauf
  • 2.2.1 Jugularvenenkatheter (S. 26-27): Seiten 26, 27 – [vollständig]
  • 2.2.2 Mikrodialyse (S. 27-29): Seiten 27, 28, 29 – [nahezu vollständig (Text) (exkl. Klammerzusatz im ersten Satz sowie Tab. 1 und Abb. 2)]
  • 2.3 Verwendete Substanzen (S. 30-31): Seiten 30, 31
  • 2.4 rTMS (S. 31-33): Seiten 31, 32, 33 – [vollständig (wörtlich)]
  • 2.5 Stress- und Verhaltensexperimente
  • 2.5.1 Elevated plus-maze (S. 33-34): Seiten 34, 35 – [nahezu vollständig (exkl. 1,5 Sätze)]
  • 2.5.4 Forciertes Schwimmen (Forced Swimming) (S. 35-36): Seiten 35, 36 – [nahezu vollständig (exkl. 1 Satz)]
  • 2.5.5 Soziale Diskrimination (Juvenile Recognition): Seite 36 – [vollständig]
  • 2.6 Morphinsensitivierung (S. 37): Seite 37 – [vollständig (wörtlich)]
  • 2.13 Glukokortikoid- und Mineralokortikoid-Rezeptormessungen (S. 44-45): Seiten 44, 45
  • 2.15 Histologie (S. 45-46): Seiten 45, 46 – [nahezu vollständig (exkl. letzten Satz)]
  • 2.16 Zellkulturtechnik (S. 46-48): Seiten 46, 47
  • 2.17 Substanzdetektion (S. 48-50): Seiten 48, 49, 50 – [größtenteils (exkl. 3 Sätze)]
  • 2.18 Statistik (S. 50-51): Seite 50


  • 3 MECHANISMEN DER DYSREGULATION DES HPA-SYSTEMS: TIERMODELLE
  • 3.4 Diskussion (S. 67-70): Seiten 67, 68, 69, 70


  • 4 NEUROBIOLOGISCHE GRUNDLAGEN PHARMAKOLOGISCH-ANTIDEPRESSIVER BEHANDLUNGSSTRATEGIEN
  • 4.1 Paroxetin
  • 4.1.1 Ausgangspunkt und Fragestellung (S. 71): Seite 71
  • 4.1.8 Diskussion: Neurobiologische Wirkmechanismen des Serotonin-Wiederaufnahmehemmers Paroxetin [Anf.] (S. 80): Seite 80
  • 4.2 Alprazolam und Temazepam
  • 4.2.1 Ausgangspunkt und Fragestellung (S. 85): Seite 85[großteils (exkl. letzte 3 Sätze)]
  • 4.2.2 Experimenteller Ansatz (S. 85-86): Seite 86
  • 4.2.3 Verhaltenscharakterisierung: Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf das Schwimmverhalten (S. 87): Seite 87 – [vollständig]
  • 4.2.4 Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf die stressorinduzierte Freisetzung von AVP im PVN und im Plasma (S. 88-91): Seiten 88, 89, 90, 91 – [vollständig]
  • 4.2.5 Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf die stressorinduzierte Freisetzung von ACTH im Plasma (S. 92-93): Seiten 92, 93 – [vollständig]
  • 4.2.6 Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf die stressorinduzierte Freisetzung von Kortikosteron im Plasma (S. 93-94): Seiten 93, 94 – [vollständig (wörtlich)]
  • 4.2.7 Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf die ACTH-Sekretion in Rattenhypophysenzellkulturen (S. 94-95): Seiten 94, 95 – [vollständig (wörtlich)]
  • 4.2.8 Diskussion [Anf.] (S. 96): Seite 96 – [vollständig]
  • 4.2.8.1 Unterschiedliche Effekte von Triazolobenzodiazepinen und Benzodiazepinen? (S. 96-97): Seiten 96, 97 – [nahezu vollständig (exkl. einen Halbsatz)]
  • 4.2.8.2 Beeinflussung der intrahypothalamischen Freisetzungsmuster von AVP durch Benzodiazepine [Anf.] (S. 97-98): Seiten 97, 98 – [vollständig]
  • 4.2.8.2.1 Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf die stressorinduzierte Freisetzung von AVP im Plasma (S. 99-100): Seiten 99, 100 – [vollständig]
  • 4.2.8.2.2 Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf die stressorinduzierte Freisetzung von ACTH und Kortikosteron im Plasma (HPA-Achse) (S. 100-102): Seiten 100, 101 – [nahezu vollständig (exkl. letzten Satz)]
  • 4.2.8.2.3 Keine direkte Wirkung von Alprazolam und Temazepam auf die ACTH- Sekretion der Adenohypophyse (S. 102): Seite 102 – [vollständig]
  • 4.2.8.2.4 Versuch eines erklärenden Gesamtmodells der Wirkung von Alprazolam und Temazepam im PVN (S. 102-105): Seiten 102, 103, 104, 105 – [vollständig]


  • 5 NEUROBIOLOGISCHE GRUNDLAGEN DER rTMS
  • 5.2 Auswirkungen der rTMS bei kommerziell erworbenen Ratten
  • 5.2.1 Akute rTMS
  • 5.2.1.1 Experimenteller Ansatz (S. 121): Seite 121
  • 5.2.1.2 Wirkung auf die Freisetzung von Monoaminen [Anf.] (S. 121): Seite 121 – [vollständig (wörtlich)]
  • 5.2.1.2.1 Intrazerebrale Dopaminfreisetzung nach akuter rTMS bei anästhesierten Ratten (S. 122-124): Seiten 122, 123, 124 – [nahezu vollständig (exkl. 1 Satz)]
  • 5.2.1.2.2 Intrazerebrale Dopaminfreisetzung nach akuter rTMS bei wachen Ratten (S. 125-126): Seiten 125, 126 – [vollständig]
  • 5.2.1.2.3 Intraaccumbale Dopaminfreisetzung nach akuter rTMS bei morphinvorbehandelten, wachen Tieren im Nucleus accumbens Shell (S. 126-128): Seiten 126, 127, 128 – [vollständig (wörtlich)]
  • 5.4 Diskussion: Neurobiologische Wirkmechanismen der rTMS
  • 5.4.3 Veränderungen der intrazerebralen Freisetzung von Neuromodulatoren und Neurotransmittern im ZNS
  • 5.4.3.3 Monoamine: Focus auf Dopamin [Anf.] (S. 164-167): Seite 165
  • 5.4.3.3.1 Dopaminfreisetzung im Nucleus accumbens bei morphinsensitivierten Ratten - rTMS als therapeutische Option im Drogenentzug? (S. 167-172): Seiten 168, 169, 170, 171, 172 – [nahezu vollständig (exkl. erste 3 Sätze)].

Die Quellen[]

  • Die Habilitationsschrift wird vom Verfasser mit 2003 datiert. Die beiden dieser in umfangreichen Teilen u.a. zugrundeliegenden Dissertationen von Schindele und Erhardt stammen ebenfalls aus dem Jahr 2003. Diese zeitliche Nähe wirft die Frage nach der genauen Datierung der Arbeiten bzw. der Übernahmerichtung auf. Dazu lässt sich anhand der Arbeiten selbst sowie öffentlich verfügbarer Informationen sagen:
  • Die jüngste Publikation in der Bibliographie stammt aus dem August 2002.
  • Das Kapitel 4.2 Alprazolam und Temazepam (S. 85-105) der untersuchten Arbeit deckt sich zu großen Teilen mit in der Promotionsschrift enthaltenen Ausführungen. Die jüngste in diesem erwähnte Publikation stammt ebenfalls aus 2002. Sollte der Urheber der Ausführungen tatsächlich der Verfasser und nicht Schindele sein, stellte sich die Frage, warum Ersterer dort nicht auch – wie mehr als 50 Mal auf den übrigen gut 150 Seiten des Haupttextes seiner Arbeit – aktuelle Literatur aus 2003 aufgeführt hat, da er die Habilitationsschrift wahrscheinlich nicht vor dem 3. November 2003 eingereicht hat (siehe unten).
  • Der Tag der mündlichen Prüfung wird mit dem 9. Oktober 2003 angegeben.
  • Die Abfassung ihres Lebenslaufs (S. 92 f.) datiert die Autorin auf „März 2003“.
  • Als Tag der mündlichen Prüfung gibt sie den 15. Mai 2003 an.
  • Zur Habilitationsschrift:
  • Bei der Bibliographie fällt auf, dass die jüngste vom Verfasser aufgenommene Publikation aus dem Jahr 2003 mit „in press“ angegeben wird:
    Müller, M.B., Uhr, M., Holsboer, F. & Keck, M.E. (2003b) Hypothalamic-pituitary-adrenocortical system and mood disorders: highlights from mutant mice. Neuroendocrinology, in press. [2004; 79: 1-12]
    Diese Publikation wurde am 14. August 2003 beim Journal eingereicht und von diesem am 3. November 2003 akzeptiert; sie erschien im Januar 2004 (online am 2. Februar 2004).
    Wenn man voraussetzt, dass Schindeles Dissertation nicht nach seiner mündlichen Prüfung am 9. Oktober 2003 und die Habilitationsschrift des Verfassers wegen der Angabe „in press“ – die man lege artis nur verwendet, wenn ein Titel bereits zur Veröffentlichung akzeptiert, aber noch nicht veröffentlicht wurde – bei Müller et al. (2003b) nicht vor dem 3. November 2003 eingereicht wurde, lagen zwischen der Abgabe der Dissertation und der Abgabe der Habilitationsschrift mindestens 25 Tage (möglicherweise aber auch erheblich mehr).
    Der Verfasser kannte also wahrscheinlich – da er Mitbetreuer der Arbeit war (s.u.) – Schindeles Dissertation in ihrer Endfassung, bevor er die untersuchte Arbeit einreichte.
  • In der „Danksagung“ (S. 2) heißt es u.a.:
    „Tobias Welt, Dr. Nicola Toschi und Dr. Angelika Erhardt danke ich sehr für ausdauernde - oft nächtelange - Mitarbeit und kritisch-konstruktives Hinterfragen unserer gemeinsamen Anstrengungen.“
    Demnach war dem Verfasser die Promotion von Erhardt als bereits vollzogen bekannt.
  • Der Verfasser schreibt zudem im Lebenslauf seiner 2005 eingereichten Dissertation an der Universität Utrecht, dass er die Habilitation im November 2004 erlangt hat (S. 150).
  • Schindele, dessen Dissertation (lt. dortiger S. 2) der Verfasser der untersuchten Habilitationsschrift mitbetreute, wird in dieser nirgends erwähnt. Auch die Dissertation Erhardts, die (lt. dortiger unnummerierter zweiter Seite) er ebenfalls mitbetreute, die Habilitationsschrift Engelmanns (2000), der Handbuchtext von Holsboer (1999) sowie fünf weitere, in geringerem Ausmaß als Übernahmequellen dokumentierte Texte bleiben ungenannt; nur für die psychopharmakologiehistorische Abhandlung Webers (1999) trifft dies nicht zu.
    Insgesamt werden somit 9 von 10 bisher festgestellten Übernahmequellen nirgends angegeben.
    Engelmann dankt er lediglich dafür, „mein kritisch-wissenschaftliches Denken nachhaltig und wohlmeinend“ gefördert zu haben; Holsboer u.a. „für wesentliche Anregungen“ und „die kritische wissenschaftliche Begleitung“.
  • 5 von 10 Übernahmequellen wurden wie die untersuchte Arbeit als Qualifikationsschrift am Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München, angefertigt. Für vier gilt dies nicht, ein MPI-Bezug besteht dennoch:
  • Der Autor der Quelle Holsboer (1999) war von 1989 bis 2014 dessen Direktor. (6)
  • Der Autor der Quelle Landgraf (2003) war dort Arbeitsgruppenleiter für Verhaltensneuroendokrinologie. (7)
  • Die Co-Autorin der Quelle Ohl / Landgraf (2000) war lt. dortiger S. 268 Mitarbeiterin; sowohl Ohl als auch Landgraf dankt der Verfasser im Vorwort.
  • Der Autor der Quelle Ströhle (2003) war lt. dortiger S. 279 ebenfalls Mitarbeiter am MPI.

Herausragende Fundstellen[]

  • Mit wenigen Auslassungen nahezu vollständig übernommen ist aus Schindele (2003) im Teil 4 (Neurobiologische Grundlagen pharmakologisch-antidepressiver Behandlungsstrategien) der Inhalt des Kapitels 4.2 (Alprazolam und Temazepam) mit seinen zahlreichen Unterkapiteln (S. 85-105).
  • Fragment 091 01: Identische Abbildungen in untersuchter Arbeit und Quelle, aber zum Teil unterschiedliche zugrundeliegende Stichprobengrößen stellen die Integrität der präsentierten Versuchsergebnisse in Frage.
  • Mit wenigen Auslassungen nahezu vollständig übernommen ist aus Erhardt (2003) im Teil 5 (Neurobiologische Grundlagen der rTMS) der Inhalt des
  • zum Kap. 5.2 (Auswirkungen der rTMS bei kommerziell erworbenen Ratten) gehörenden Unterkapitels 5.2.1 (Akute rTMS, S. 121-128)
  • zum Kap. 5.4 (Diskussion: Neurobiologische Wirkmechanismen der rTMS) gehörenden Unterkapitels 5.4.3.3.1 (Dopaminfreisetzung im Nucleus accumbens bei morphinsensitivierten Ratten - rTMS als therapeutische Option im Drogenentzug?, S. 168-172).

Andere Beobachtungen[]

  • Die Habilitation wurde mit dem vom Bayerischen Wissenschaftsministerium verliehenen Bayerischen Habilitationsförderpreis 2002 finanziell gefördert (Danksagung, S. 2; s.a. Deutsches Ärzteblatt, H. 42/2002 vom 18. Oktober 2002, S. A 2804 (PDF) sowie Bayerisches Ärzteblatt, Nr. 10/2002, S. 516 ("Der Förderpreis mit einer Förderungshöchstdauer von drei Jahren besteht aus einem monatlichen Stipendium von 2815 € und einem jährlichen Sachkostenzuschuss von bis zu 7700 €.") (PDF)).
  • Dass „erstmalig die Wirkung zweier Benzodiazepine auf die mittels Mikrodialysetechnik gemessene Freisetzung von AVP aus den magnozellulären Neuronen des PVN untersucht“ worden sei, reklamieren sowohl der Verfasser der Habilitationsschrift wie auch Schindele (2003) in seiner Dissertation jeweils für sich; siehe Fragment 097 01.
  • Bemerkenswert ist zudem, dass der Verfasser das Ziel der Habilitationsschrift seiner Quelle Engelmann (2000) als eines der Ziele seiner eigenen Arbeit ausgibt; siehe Fragment 021 29.
  • Der Verfasser referenziert fast nur englischsprachige Quellen und führt solche im Literaturverzeichnis auf; die bisherigen Funde stammen aber ausschließlich aus deutschsprachigen Quellen.
  • In mindestens 11 Fällen gibt der Verfasser als Nachweis für von ihm getätigte Aussagen Quellen an, mit denen sich diese (so) nicht belegen lassen:
(Bei diesen Beobachtungen handelt es sich lediglich um Kollateraleffekte der Dokumentation; eine systematische Überprüfung des Referenzsystems der untersuchten Arbeit ist im Rahmen dieser Analyse nicht erfolgt.)
  • Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Habilitationsschrift gültige Habilitationsordnung für die Medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 19. August 1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Februar 1999 (PDF), enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
  • § 2 Zulassungsvoraussetzungen und Antragsverfahren
    „(2) [...] Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der eigene Anteil durch einen ergänzenden Hinweis so dargelegt werden, dass er deutlich abgrenzbar und bewertbar ist.
    (4) [...] Es ist eine Versicherung an Eides Statt über die Eigenständigkeit der schriftlichen Habilitationsleistung sowie eine Erklärung über die Vollständigkeit der Angabe der verwendeten Hilfsmittel abzugeben.“
  • § 7 Schriftliche Habilitationsleistung
    „(2) Die schriftliche Habilitationsleistung muss erkennen lassen, dass der Bewerber eine bedeutende wissenschaftliche Fragestellung in dem Fachgebiet, für das er die Habilitation anstrebt, selbständig entwickelt und umfassend bearbeitet hat.“

Statistik[]

  • Es sind bislang 90 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 89 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei einem Fragment ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 174 Seiten im Hauptteil. Auf 72 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 41.4 % entspricht.
    Die 174 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 102
0 % - 50 % Plagiatsanteil 17
50 % - 75 % Plagiatsanteil 12
75 % - 100 % Plagiatsanteil 43
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 25 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
  • In der Dokumentation werden technisch bedingt auch die Quellen Padberg et al. (2003) und Wotjak (1996) als Plagiatsquelle mitgezählt, obwohl aus diesen nur Fragmente der Kategorie „Keine Wertung“ vorhanden sind. Insgesamt gibt es somit statt 12 lediglich 10 Quellen, aus denen als Plagiat gesichtete Fragmente vorliegen.

Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Mek col2

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.


Textparallelen nach Quellen:

Mek col q2

hellgrün = Droste (2003)
oliv = Engelmann (2000)
türkis = Erhardt (2003)
orange = Holsboer (1999)
hellrosa = Landgraf (2003)
hellgelb = Ohl / Landgraf (2000)
ockerbraun = Peller (2002)
violett = Schindele (2003)
dunkelblau = Ströhle (2003)
braun = Weber (1999)

Anmerkung: Die Grafiken repräsentieren den Analysestand vom 21. November 2017.