VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Graf Isolan, Frangge
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 116, Zeilen: 1-3, 4-8,10-12
Quelle: Picot et al 1996
Seite(n): 17, Zeilen: 5-15
In der Informationsphase gewinnt der Marktteilnehmer die Menge und Güte an Informationen, die er im Prozess der Entscheidungsfindung benötigt.[FN 161] [...] Falls ein konkreter Transaktionswunsch zustande kommt, so wird der Auftrag in der Orderroutingphase an den entsprechenden Ort der gewünschten Ausführung geleitet. Besitzt der Handelswillige direkten Marktzugang, so geschieht dies durch diesen selbst, ansonsten durch einen Intermediär, z. B. einen Broker. [...] In der Preisfeststellungsphase erfolgt die eigentliche Ausführung der Transaktion. Dabei wird entweder beim Auktionsmarkt (order-driven) ein Gegenantrag gefunden oder beim Market Maker-Markt ein Market Maker zum Handelspartner. Die Informationsphase dient dem Handelswilligen zur Gewinnung der seiner

Risikoneigung und seinem Anspruchsniveau[FN 53] entsprechenden Menge und Güte an Information, die er im Prozeß der Entscheidungsfindung für die gewünschte Markttransaktion benötigt.

Kommt ein konkreter Transaktionswunsch zustande, so wird der Auftrag in der Orderroutingphase an den Ort der gewünschten Ausführung geleitet. Dies geschieht entweder durch den Handelswilligen selbst, falls dieser direkten Marktzugang hat, oder durch einen Zugangsintermediär (Bank, Broker, etc.).

Während der Preisfeststellungsphase erfolgt die eigentliche Ausführung der Handelstransaktion, indem ein Gegenauftrag gefunden (order-driven-market) oder ein Market Maker zum Handelspartner wird (quote-driven-market).[FN 54]

[FN 54] Vgl. Scheffrahn(1992), S. 155.

Anmerkungen

Man beachte die FN 159 auf der Vorseite: "Vgl. zu den folgenden Ausführungen insbesondere Picot et al. (1996), S. 16f. und ausführlich S. 35-79 sowie Gomber (2000), S. 18ff." Dies ist ein Verweis auf die Quelle, der allerdings nicht klar macht, dass hier weitgehend wörtlich übernommen wurde. (Es ist ein Verweis von dreien, der nicht klar abgrenzt und mit "vgl." eingeleitet wird). Die Übernahme setzt sich in Mh/Fragment_117_01 fort.

Sichter