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Untersuchte Arbeit: Seite: 116, Zeilen: 1-5 |
Quelle: Bertram 1976 Seite(n): 283, Zeilen: 22 ff. |
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[Die Trennung zwischen der mittleren und unteren Gruppe verläuft nicht zwischen Angestellten und Arbeitern, da die ausführenden] Angestellten zu den unteren Gruppen gehören. Das läßt vermuten, daß sich die soziale Lage zwischen Arbeitern und ausführenden Angestellten ähnelt. Das bedeutet auch, daß im unteren Teil der Schichtungshierarchie die Höhe des Nettoeinkommens die entscheidende Determinante der Schichtzugehörigkeit ist, während dieses Item für die mittlere und obere Gruppe keine Rolle mehr spielt. | Die Abgrenzung zwischen der mittleren und unteren Gruppe verläuft nicht zwischen Angestellten und Arbeitern, da ausführende Angestellte zu den unteren Gruppen gehören. Es muß also angenommen werden, daß sie sich in einer ähnlichen sozialen Lage befinden wie die Arbeitergruppierungen. Die untere Gruppe wird noch einmal durch das Einkommen differenziert. Das bedeutet, daß trotz aller Einkommensangleichungen im unteren Teil der Schichtungshierarchie die Höhe des verfügbaren Haushaltseinkommens die entscheidendste Determinante der Schichtzugehörigkeit ist, während in der mittleren und oberen Gruppe dieser Aspekt der Marktmacht keine Rolle mehr spielt. |
Fortsetzung von Fragment 115 22. Kein Hinweis auf die Quelle. |
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