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Die EU-Entwicklungspolitik zwischen Anspruch und Realität

von Martin Klever

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[1.] Mkl/Fragment 037 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-28 14:17:29 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 1-17
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 55, Zeilen: 4-24
● der Abhängigkeit der Regierung des Partnerlandes (z.B. vom europäischen Marktzugang und/oder von Entwicklungshilfe),

● dem Umfang und der Bedeutung des Verhältnisses zum Druck ausübenden Geber,

● der Möglichkeit, einen ungewollten Schneeball-Effekt mit den Sanktionen auszulösen, welcher die EU selbst unter Zugzwang setzen könnte,

● der Koordination unter den EU-Staaten, um das Ausscheren wichtiger Mitgliedsstaaten aus den vereinbarten Sanktionen zu vermeiden,

● möglichen weiteren negativen Effekten der Sanktionen, etwa auf regionale Spannungen oder auch eigene Handels- oder Investitionsinteressen oder Rohstoffabhängigkeiten und

● mehrfachen Konditionalitäten (politische, ökonomische, etc.), die aufeinander abgestimmt sein müssen, um wirksam zu sein (Grimm 2003: 55).

Ein heikles Thema bei der Verhängung von Sanktionen ist nach wie vor das Messen mit unterschiedlichen Maßstäben. So erscheint es beispielsweise unwahrscheinlich, dass die westlichen Industriestaaten – angesichts eigener Interessen – konsequent längerfristige Sanktionen gegen die Volksrepublik China wegen eklatanter Menschenrechtsverstöße aufrechterhalten werden. Nicht zuletzt machen Bumerang-Effekte Sanktionen zu einem nicht unproblematischen Instrument.

• der Abhängigkeit der Regierung des Partnerlandes z.B. von europäischem Marktzugang und/oder Entwicklungshilfe,

• dem Umfang und der Bedeutung des Verhältnisses zum Druck ausübenden Geber,

• der Möglichkeit, einen ungewollten Schneeball-Effekt mit den Sanktionen auszulösen, welcher die EU selbst unter Zugzwang setzen könnte,

• der Koordination unter den EU-Staaten, um das Ausscheren wichtiger Mitgliedstaaten aus den vereinbarten Sanktionen zu vermeiden,

• möglichen weiteren negativen Effekten der Sanktionen, etwa auf regionale Spannungen oder auch eigene Handels- oder Investionsinteressen oder Rohstoffabhängigkeiten und

• mehrfachen Konditionalitäten (politische, ökonomische etc.), die aufeinander abgestimmt sein müssen, um wirksam zu sein.

Das Messen mit unterschiedlichen Maßstäben ist in der Verhängung von Sanktionen grundsätzlich angelegt - und macht diese in der öffentlichen Meinung besonders angreifbar. Konsequente und längerfristige Sanktionen der westlichen Industriestaaten etwa gegen die Volksrepublik China wegen eklatanter Verstöße gegen die Menschenrechte sind kaum wahrscheinlich. Bumerang-Effekte68 wie auch das ungewollte Schüren regionaler Konflikte durch ein isoliertes (und damit international nicht eingebundenes) Regime machen Sanktionen zu einem heiklen Instrument.


68 Ein Bumerang-Effekt erzielt das Gegenteil der intendierten Wirkung: Negative Sanktionen fallen in der öffentlichen Meinung auf den „strafenden“ Staat zurück, welcher durch die Einführung von Sanktionsmaßnahmen als „der Schuldige“ für eine politische Situation wahrgenommen wird. Dieser Effekt wurde den US-amerikanischen Sanktionen gegen Kuba unterstellt. Auch die UN-Sanktionen gegen Irak standen in dem Verdacht, die Machtposition des dortigen politischen Systems zu stützen. Eine Beweisführung ist kaum möglich, da die Argumentation hypothetisch sein muss. In den beiden genannten Fällen zeigten die Sanktionen zumindest nicht den gewünschten Effekt (des Regimewandels), werden jedoch weiterhin von einzelnen Akteuren als Strategie weiter verfolgt.

Anmerkungen

Trotz vollständiger inhaltlicher und weitgehend wörtlicher Übereinstimmung (auch jenseits der Quellenangabe) bleiben Art und Umfang der Übernahme ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[2.] Mkl/Fragment 037 18 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-28 22:16:58 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 18-33
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 55, 56, Zeilen: 55:26-28 - 56:1-10.17-22; 57:1-2
2.2 Normen und Werte in der entwicklungspolitischen Debatte

Entwicklungszusammenarbeit ist ein relativ junger Politikbereich innerhalb der Außenbeziehungen. An dieser Stelle gilt es in einer ersten Phase die normativen Grundannahmen („policy beliefs“) der entwicklungstheoretischen Diskussion zu untersuchen, die das Aktionsfeld der europäischen Akteure bestimmen. Welcher Entwicklungsbegriff liegt diesen Normen zugrunde und welche Instrumente sind zur Implementation grundsätzlich in Betracht zu ziehen?

Bereits der Versuch einer allgemeinen Definition ruft den Widerspruch der Entwicklungspolitik hervor: Demnach liegt die Eigenständigkeit der Entwicklungshilfe als Politikbereich in der Berücksichtigung der Interessen der Partnerländer und der Langfristigkeit ihrer Perspektive begründet. Sie stellt jedoch als grenzüberschreitende Politik einen Bestandteil der Außenpolitik dar (vgl. Bodemer/Thibaut/Barrios 2001: 84). Motivationen zur Entwicklungshilfe finden sich auf Geberseite im Ideal der Gerechtigkeit, der christlichen Nächstenliebe und dem Gedanken der Solidarität. Folglich orientiert sich Entwicklungspolitik im Idealfall am Gemeinwohl von Gesellschaften in den Partnerstaaten. Ebenso soll sie jedoch auch positive Auswirkungen auf die Gesellschaften in den Geberländern erzielen. Somit wird wenigstens indirekt auf eine meist als sekundär angeführte Motivation der Geberländer hingewiesen: eine Verbes[serung der Sicherheitslage des Gebers.]

[Seite 55]

2.2 Normen in der entwicklungspolitischen Debatte - Policy beliefs

Ein vergleichsweise junges Betätigungsfeld der Außenbeziehungen ist die Entwicklungszusammenarbeit.69 Hier sollen zunächst einmal die normativen

[Seite 56]

Grundannahmen - die policy beliefs - der entwicklungstheoretischen Diskussion skizziert werden, innerhalb derer sich die europäischen Akteure bewegen. Von welchem Entwicklungsbegriff geht man aus und welche Instrumente zur Implementation sind generell denkbar?

Der Definitonsversuch [sic] Bodemers et al. spiegelt den inhärenten Widerspruch der Entwicklungspolitik wieder: Die Berücksichtigung der Interessen der Partnerländerbund die Langfristigkeit ihrer Perspektive begründeten die Eigenständigkeit der Entwicklungshilfe als Politikbereich; es bestehe aber Konsens darüber, dass Entwicklungspolitik als grenzüberschreitende Politik „Bestandteil und besondere Form der Außenpolitik“ sei (Bodemer/ Thibaut/ Barrios 2001: 84).

[...]

Das Ideal der Gerechtigkeit, der christlichen Nächstenliebe und Mission sowie der Gedanke der Solidarität stellen Motivationen zur Entwicklungshilfe auf Geberseite dar (vgl. Stokke 1995; Nuscheler 1996). Entwicklungspolitik orientiert sich in ihren langfristig angelegten Zielen also idealtypisch am Gemeinwohl von Gesellschaften in Partnerstaaten. Sie soll mittelbar aber auch für die Gesellschaften der Geberländer positive Effekte ergeben. Diese Überlegungen zielen

[Seite 57]

somit - zumindest teilweise - auf eine Verbesserung der Sicherheitslage des Gebers.

Anmerkungen

Die Quelle wurde weiter oben auf der Seite einmalig genannt. Ansonsten erfolgt trotz vollständiger inhaltlicher und vielfacher wörtlicher Übereinstimmung kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20130928221735