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Die EU-Entwicklungspolitik zwischen Anspruch und Realität

von Martin Klever

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[1.] Mkl/Fragment 063 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-24 16:02:28 Graf Isolan
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 063, Zeilen: 01-32
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 13-14, Zeilen: 13:01 - 14:03
Ihren politischen Niederschlag fand das Konzept schließlich im Rahmen der als 6. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vom 9. April bis zum 2. Mai 1974 abgehaltenen Tagung. Diese präsentierte als Ergebnis die Verabschiedung einer Erklärung und eines Aktionsprogramms zur Errichtung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung. Deren wesentliche Forderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Eine souveräne Gleichheit der Staaten, Selbstbestimmung aller Völker, Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt, territoriale Unversehrtheit und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten;

- Das Recht eines jeden Landes, das wirtschaftliche und soziale System anzunehmen, welches es für seine eigene Entwicklung als am besten geeignet erachtet; es darf deshalb nicht diskriminiert werden;

- Volle und ständige Souveränität jedes Staates über seine natürlichen Hilfsquellen einschließlich des Rechts der Verstaatlichung oder der Eigentumsübertragung an seine eigenen Staatsangehörigen;

- Eine Regelung und Überwachung der Tätigkeit transnationaler Gesellschaften durch Maßnahmen im Interesse der Volkswirtschaft der Länder, in denen derartige Gesellschaften tätig sind, und zwar auf der Grundlage der uneingeschränkten Souveränität;

- Gerechte und faire Relationen zwischen den Preisen von Rohstoffen, die von Entwicklungsländern ausgeführt werden und den Preisen von Rohstoffen, die von ihnen eingeführt werden;

- Ausdehnung der aktiven Hilfe für Entwicklungsländer ohne irgendwelche politischen oder militärischen Bedingungen;

- Präferentielle und nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Behandlung von Entwicklungsländern;

- Zugang zu den Errungenschaften der modernen Technologie für die Entwicklungsländer und Schaffung einer einheimischen Technologie nach Verfahren, die ihren Volkswirtschaften entsprechen;

- Stärkung der wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der Entwicklungsländer auf der Grundlage von Präferenzen;

- Zulassung von Rohstofferzeugerkartellen;

- Beschleunigte Ausarbeitung von Grundstoffabkommen, um die Weltmärkte für Roh- und Grundstoffe soweit erforderlich zu regulieren und zu stabilisieren und Ausarbeitung eines [integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben;]

Die wesentlichsten Forderungen der „Erklärung“ (E) und des „Aktionsprogramms“ (A) lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• „souveräne Gleichheit der Staaten, Selbstbestimmung aller Völker, Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt, territoriale Unversehrtheit und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten“ (E: 4 a);

• „jedes Land hat das Recht, das wirtschaftliche und soziale System anzunehmen, das es für seine eigene Entwicklung als am besten geeignet erachtet; es darf deshalb nicht diskriminiert werden“ (E: 4 d);

• „volle und ständige Souveränität jedes Staates über seine natürlichen Hilfsquellen ... einschließlich des Rechts der Verstaatlichung ... oder der Eigentumsübertragung an seine eigenen Staatsangehörigen“ (E: 4 e);

• „Regelung und Überwachung der Tätigkeit transnationaler Gesellschaften durch Maßnahmen im Interesse der Volkswirtschaft der Länder, in denen derartige Gesellschaften tätig sind, und zwar auf der Grundlage der uneingeschränkten Souveränität“ (E: 4 g; A: V, a-e);

• „gerechte und faire Relationen zwischen den Preisen von Rohstoffen ... die von Entwicklungsländern ausgeführt werden und den Preisen von Rohstoffen, Grundstoffen .... die von ihnen eingeführt werden“ (E: 4 j; A: I.1.d);

• „Ausdehnung der aktiven Hilfe an Entwicklungsländer... ohne irgendwelche politischen oder militärischen Bedingungen“ (E: 4 k);

• „präferentielle und nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Behandlung von Entwicklungsländern“ (E: 4 n);

• „Zugang zu den Errungenschaften der modernen Technologie für die Entwicklungsländer ... und Schaffung einer einheimischen Technologie ... nach Verfahren, die ihren Volkswirtschaften entsprechen“ (E: 4 p; A: IV. a-e);

• „Stärkung ... der wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der Entwicklungsländer hauptsächlich auf der Grundlage von Präferenzen“ (E: 4 s; A:VII 1. a-h);

• „Zulassung von Rohstofferzeugerkartellen“ (E: 4 t; A: I.1.c);

• „Beschleunigte Ausarbeitung von Grundstoffabkommen..., um die Weltmärkte für Roh- und Grundstoffe soweit erforderlich zu regulieren und zu stabilisieren (A: 1.1. a iii) und

[Seite 14]

Ausarbeitung eines integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben“ (A: I.3. a iv);

Anmerkungen

Am Ende der Aufzählung erfolgt auf S. 64 als Quellenhinweis: "(vgl. Jonas/Tietzel 1976: 214-232)".

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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