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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 064, Zeilen: 01-26
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 14, Zeilen: 14:01-17, 26-31, 15:01-05
[... Ausarbeitung eines] integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben;

- Errichtung von Marktausgleichen („buffer stocks“) im Rahmen von Grundstoffabkommen mit dem Ziel der Begünstigung der erzeugenden und verbrauchenden Entwicklungsländer und der Leistung eines Beitrags zur Erweiterung des Welthandels insgesamt;

- Verbesserung des Zugangs zu den Märkten in den entwickelten Ländern durch schrittweise Beseitigung von tarifären und nicht-tarifären Hemmnissen und restriktiven Geschäftspraktiken;

- Reform des Welternährungssystems;

- Maßnahmen zur Entwicklungsfinanzierung und zur Überwindung der Zahlungsbilanzkrisen der Entwicklungsländer;

- Förderung der „Industrialisierung der Entwicklungsländer“;

- Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen bei der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, insbesondere der „Tätigkeit der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung“ (vgl. Jonas/Tietzel 1976: 214-232).

Für die Industrieländer stellten diese Forderungen eine gewichtige politische und wirtschaftliche Herausforderung dar. Letztlich bedeutete dies einerseits eine Veränderung der Nord-Süd-Verhältnisse zugunsten der Interessen der Entwicklungsländer, andererseits das Infragestellen der althergebrachten Privilegien der Industrieländer (vgl. Galtung 1979: 337-379; Tetzlaff 1982: 273-291). Hinsichtlich der EG-Dritte-Welt-Beziehungen lässt sich feststellen, dass die EG-Staaten im Rahmen der bereits seit Juli 1973 laufenden eigenen Verhandlungen versuchten, dieser Tendenz entgegenzuwirken, zugleich aber den Forderungen der Dritten Welt entgegenzukommen. Als nach zweijährigen Verhandlungen die erzielten Übereinkünfte mit den 46 AKP-Staaten im Februar 1975 präsentiert wurden, wertete man diese – laut Präambel des Lomé-I-Abkommens – als „einen Schritt in die Richtung einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung“ (Europäische Gemeinschaft 1975: 13).

Ausarbeitung eines integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben“ (A: I.3. a iv);

• „Errichtung von Marktausgleichslagern (buffer stocks) im Rahmen von Grundstoffabkommen... mit dem Ziel der Begünstigung der erzeugenden und verbrauchenden Entwicklungsländer und der Leistung eines Beitrags zur Erweiterung des Welthandels insgesamt“ (A: I.3. a xi);

• Verbesserung des Zugangs zu den M ärkten in den entwickelten Ländern durch schrittweise Beseitigung von tarifären und nicht-tarifären Hemmnissen und restriktiven Geschäftspraktiken (A: I.3. a ii);

• Reform des Welternährungssystems (A: II. 1. a-i);

• „Maßnahmen zur Entwicklungsfinanzierung und zur Überwindung der Zahlungsbilanzkrisen der Entwicklungsländer...“ (A: II. 2. a-i);

• Förderung der „Industrialisierung der Entwicklungsländer“ (A: III. a-d);

• „Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen bei der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. ...“, insbesondere der „Tätigkeit der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung ...“ (A: IX 1-8).

[...]

Die Forderung nach einer NWWO war für die Industrieländer zweifellos eine gewichtige politische und wirtschaftliche Herausforderung, weil sie in Kern auf eine Änderung des überkommenen Nord-Süd-Verhältnisses zugunsten der Interessen der Entwicklungsländer abzielte und damit die althergebrachte Privilegien der Industrieländer in Frage stellte. Ohne hier näher auf die entwicklungspolitische und ökonomische Solidität diese [sic] Forderungen eingehen zu können17, läßt sich hinsichtlich der EG-Dritte-Welt-Beziehungen

[Seite 15]

feststellen, daß die EG-Staaten versuchten, im Rahmen der bereits seit Juli 1973 laufenden eigenen Verhandlungen dieser Tendenz entgegen zu wirken, zugleich jedoch den Forderungen der Dritten Welt ein wenig entgegen zu kommen. Ob dabei auch Motive wie „divide et impera“ eine Rolle gespielt haben, kann hier nicht diskutiert werden.18 Festzuhalten bleibt, daß das nach zweijährigen Verhandlungen im Februar 1975 schließlich erzielte Ergebnis mit 46 AKP-Staaten - laut Präambel des Lomé I-Abkommens „ein Schritt in die Richtung einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung“ - im wesentlichen in Vereinbarungen über Handels-, industrielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit bestand.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf Art und Umfang der Textübernahme. Letzter Hinweis auf die Quelle auf S. 62 oben.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann