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Untersuchte Arbeit: Seite: 069, Zeilen: 01-08 |
Quelle: Ferdowsi 1999 Seite(n): 15, Zeilen: 23-29 |
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[Dies bedeutete, dass Handelsvereinbarungen der AKP-]Staaten mit Dritten nicht günstiger als die Regelungen sein durften, die für die Importe aus der EG bestanden.
- Neu gegenüber den Yaoundé-Bestimmungen war der so genannte kumulative Ursprung. Diese Maßnahme sollte verschiedene Bearbeitungsstufen eines Produkts in unterschiedlichen Staaten der AKP-Gruppe ermöglichen. Ferner diente sie zur Förderung und Intensivierung der Süd-Süd-Beziehungen. Mit ihr gingen Vorkehrungen zur Ausbildung von Fachkräften für den Außenhandel, die Verbreitung von Handelsinformationen sowie die Beteiligung der AKP-Staaten an Fachausstellungen und Messen einher. |
[...] d.h. Handelsvereinbarungen der AKP-Staaten mit Dritten dürften nicht günstiger sein als die Regelungen, die für die Importe aus der EG bestanden;
• Die zweite Maßnahme und neu gegenüber den Jaunde-Verträgen war der sogenannte kumulative Ursprung. Diese Maßnahme sollte verschiedene Bearbeitungsstufen eines Produkts in verschiedenen Staaten der AKP ermöglichen. Sie diente ferner zur Förderung und Intensivierung der Süd-Süd-Beziehungen. Ferner gehören hierzu eine Reihe von Maßnahmen zur Ausbildung von Fachkräften für den Außenhandel, die Verbreitung von Handelsinformationen sowie die Beteiligung der AKP-Staaten an Fachausstellungen und Messen. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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