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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 76, Zeilen: 9-24
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30:1-9; 31:1-9
2.2.3 Die Subventionssysteme STABEX und SYSMIN

Die beiden Stabilisierungsfonds für landwirtschaftliche Exportprodukte und für Bergbauerzeugnisse sind wesentliche Bestandteile des Kooperationsabkommens zwischen der EU und den AKP-Staaten. Ziel des in Lomé-I ausgehandelten Systems der Exporterlös-Stabilisierung (STABEX) sollte es sein, die Mindereinnahmen bei den Exporterlösen (z.B. infolge von Preissenkungen) in gewissem Umfang auszugleichen, um auf diese Weise die nachteiligen Auswirkungen von Einnahmeverlusten in Grenzen zu halten.

Anwendungen von STABEX:

1. Die Stabex-Regelung kann für Waren in Anspruch genommen werden, auf die im Jahr vor der Inanspruchnahme des Systems 5% der vom jeweiligen Land im Exportgeschäft mit sämtlichen Bestimmungsländern insgesamt erwirtschafteten Ausfuhrerlöse fallen.

2. Jedes Land kann die Stabex-Regelung in Anspruch nehmen, in dem – gemessen am Durchschnitt der sechs dem Jahr der Inanspruchnahme des Systems vorausgegangenen Jahre – ein Rückgang der Ausfuhrerlöse um mindestens 4,5% festgestellt wird, wobei weder der niedrigste noch der höchste Jahreswert berücksichtigt wird. Für die am wenigsten entwickelten AKP-Staaten sowie die AKP-Binnen- und Inselstaaten ist der Anteil in beiden Fällen auf 1% festgelegt (vgl. Europäische Kommission 1995: 87; Herrmann 1991: 99-143).


Herrmann, Roland (1991): Financial stabilization schemes in the Lomé Convention, in: Manfred Schulz (Hrsg.): ACP-EEC: Partners in cooperation, Saarbrücken, S. 99-143.

Europäische Kommission (1995): Die finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé, Luxemburg 1995.

[Seite 30]

4.3 Die Subventionssysteme STABEX und SYSMIN

Der Stabilisierungsfonds für landwirtschaftliche Exportprodukte (STABEX-System, Stabilization of Export Earnings) und der Sonderfonds für Bergbauerzeugnisse (SYSMIN) sind wesentliche Bausteine des Kooperationsabkommens zwischen der EG und den AKP-Ländern.

Das STABEX-System wurde bereits im Lomé I-Abkommen vertraglich verankert. Es umfaßt im Lomé IV-Abkommen 51 landwirtschaftliche Rohstoffe (Lomé I: 29 Produkte; Lomé III: 48 Produkte) und soll Mindereinnahmen bei den Exporterlösen (z.B. infolge von Preissenkungen) in gewissen Umfang ausgleichen. Ziel ist es, die nachteiligen Auswirkungen von Einnahmeverlusten in Grenzen zu halten.

[Seite 31]

Kasten 1: Anwendung von STABEX61

1. Die Stabex-Regelung kann für Waren in Anspruch genommen werden, auf die im Jahr vor der Inanspruchnahme des Systems 5% der vom jeweiligen Land im Exportgeschäft mit sämtlichen Bestimmungsländern insgesamt erwirtschafteten Ausfuhrerlöse fallen (4% im Falle von Sisal).

2. Jedes Land kann die Stabex-Regelung in Anspruch nehmen, in dem gemessen am Durchschnitt der sechs dem Jahr der Inanspruchnahme des Systems vorausgegangenen Jahre ein Rückgang der Ausfuhrerlöse um mindestens von 4,5% festgestellt wird, wobei weder der niedrigste noch der höchste Jahreswert berücksichtigt wird (für die am wenigsten entwickelten AKP-Staaten sowie die AKP-Binnen-und AKP-Inselstaaten ist der Anteil in beiden Fällen auf 1% festgelegt).


61 Kommission 1995: 87; vgl. Hermann 1991.


Herrmann, Roland (1991) Financial stabilization schemes in the Lomé Convention, in M. Schulz (ed.), ACP-EEC: Partners in cooperation, Saarbrücken, S. 99-143.

Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1995) Die finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé, Brüssel, Luxemburg.

Anmerkungen

Ein Hinweis auf die eigentliche Quelle unterbleibt.

Der Verweis auf Hermann (1991) für den Kasten Anwendungen von STABEX ist völlig überflüssig, da der Wortlaut bereits identisch im Bericht der EU-Kommission zu finden ist. Offensichtlich hat Mkl sich nicht der Mühe unterzogen, dort einmal nachzuschlagen, und hat kurzerhand den bei Kappel (1996) zu findenden Verweis kopiert. In diesem Sinne ist auch der Kasten als ungekennzeichnete Übernahme aufzufassen.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02