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66 gesichtete, geschützte Fragmente: Plagiat

[1.] Mkl/Fragment 021 06 - Diskussion
Bearbeitet: 27. September 2013, 00:20 Graf Isolan
Erstellt: 26. September 2013, 19:55 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 21, Zeilen: 6-21
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 25-26, Zeilen: 25:20-23 - 25:1-3.5-16
Bezogen auf die außenpolitischen Aktivitäten der EU würde dies bedeuten, dass die Union einzig und allein einen Zusammenschluss von Nationalstaaten darstellt, die glauben ihre nationalen Interessen in der internationalen Arena in Koalition besser durchsetzen zu können als allein. Diese Allianz besteht demzufolge entweder aufgrund von Interessenkonvergenz oder aufgrund von Kompromissen, welche für die beteiligten Staaten noch immer vorteilhafter sind als das aussichtslose Vertreten von nationalen Maximalzielsetzungen. Die Übertragung von Souveränitätskompetenzen in Schlüsselbereichen der nationalen Interessen ist nach diesen Überlegungen nicht möglich. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Mitgliedsstaaten die politischen Institutionen der Europäischen Union in deutlichem Maße kontrollieren können (vgl. Marks/Hooghe/Blank 1996: 344). Eine durch mehrere Ebenen bestimmte europäische Außenpolitik würde demnach einer Erosion der Autorität nationaler Regierungen gleichkommen. Auch die Kommission – als potentieller Ersatz für geschwächte nationale Regierungen – könnte ein solches Vakuum nicht ausfüllen, wonach sie schlussendlich keine ernstzunehmende Alternativkraft zu den Nationalregierungen darstellen könnte. Eine Autonomie der Europäischen Union gegenüber ihren konstituierenden Elementen wäre somit nicht gegeben (vgl.

Ginsberg 1989: 30).

[Seite 25]

Die Europäische Union ist in dieser Betrachtung ein Zusammenschluss von Nationalstaaten, die in Koalition ihre nationalen Interessen in der internationalen Arena besser durchsetzen zu können glauben als allein. Diese Koalition bestünde entweder aufgrund von In-

[Seite 26]

teressenkonvergenz oder aufgrund von Kompromissen, deren „trade offs“ für die beteiligten Staaten noch immer rentabler sind als das aussichtslose Vertreten von nationalen Maximalzielsetzungen. [...] Die Übertragung von Souveränitätsrechten in Schlüsselbereichen der „nationalen Interessen“ bzw. der „nationalen Sicherheit“ ist nach diesen Überlegungen nicht möglich. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Mitgliedstaaten die politischen Institutionen der Europäischen Union unter fester Kontrolle haben (Marks et al. 1996: 344, FN 1). Die Beteiligung mehrerer Ebenen in den europäischen Außenbeziehungen ist für Ginsberg Ausdruck einer Erosion der Autorität nationaler Regierungen. Die Kommission - als potentieller Ersatz für geschwächte nationale Regierungen - sei jedoch außer Stande, ausreichende autonome Ressourcen aufzubringen, um eine Alternativkraft zu den Nationalregierungen darzustellen (Ginsberg 1989: 30)8. Eine Autonomie der Europäischen Union gegenüber ihren konstituierenden Elementen wäre damit nicht gegeben.


8 Milward spricht von „The European Rescue of the Nation-State“ (1992): Die Nationalstaaten übertragen Kompetenzen, die sie allein nicht mehr ausfullen können auf die europäische Ebene - und erhalten so im Verbund erneut Zugriff auf diese Kompetenzen

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[2.] Mkl/Fragment 021 26 - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 23:47 Graf Isolan
Erstellt: 26. September 2013, 22:44 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 21, Zeilen: 26-32
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 26, Zeilen: 28-35
Die Einhaltung von Verpflichtungen, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsen, ist durch diesen Ansatz jedoch nur begrenzt zu erklären. Zudem ist eine Dynamik der EU, die über die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner hinausgeht, in den intergouvernementalistischen Erklärungsversuchen nicht vorgesehen. Folglich erweist sich diese theoretische Perspektive zwar als plausibel für die Entstehungsphase der EG, verliert aber mit dem Ende des Kalten Krieges zunehmend an Erklärungskraft. Die Einhaltung von Verpflichtungen, die aus der EU-Mitgliedschaft entstehen, ist mit diesem Ansatz nur sehr begrenzt zu klären. Eine Dynamik der EU, die über die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner hinausgeht, ist nicht vorgesehen. Es ist zu kurz gefasst, die Europäische Union als rein temporäres Zweckbündnis zu sehen, wie es die neorealistische9 Sichtweise impliziert. Die realistische Schule ist sicherlich sehr plausibel und hilfreich für die Entstehungsphase der EG. Spätestens jedoch mit dem Ende des Kalten Krieges hat sie - bestenfalls - nur in Teilbereichen Erklärungskraft:

9 Der Neo-Realismus ist die Fortentwicklung realistischer Ansätze Neo-Realisten erklären die Beziehungen zwischen Staaten nicht ausschließlich mit einem antagonistischen Ringen um Vorherrschaft. Kooperation zwischen ihnen wird in die Überlegungen einbezogen, jedoch als Zweckbündnisse zwischen Partnern mit punktuell miteinander vereinbaren Interessen interpretiert.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz vielfach wörtlicher und inhaltlicher Übereinstimmung.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[3.] Mkl/Fragment 022 23 - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 23:47 Graf Isolan
Erstellt: 26. September 2013, 22:54 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 23-33
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 27, Zeilen: 13-16, 21-33
Da sich Integrationstheorien in erster Linie mit der internen Dynamik der Integration und erst in zweiter Linie mit ihren Außenwirkungen auseinandersetzen, stellen die Außenbeziehungen der Europäischen Union – aus dieser Perspektive betrachtet – das Resultat von internen Prozessen dar. Allen und Smith gehen in ihrer Untersuchung der Außenbeziehungen beispielsweise von dem Konzept der Präsenz Europas im internationalen System aus. Präsenz definieren sie als wirtschaftliche, militärische und politische Autorität. Demnach beruht die Autorität Europas auf Glaubwürdigkeit und Legitimität, den Fähigkeiten zu handeln und Ressourcen zu mobilisieren sowie auf den Vorstellungen der politischen Akteure von ihrer Rolle (vgl. Allen/Smith 1990: 21). Entscheidender Faktor ist somit die Wahrnehmung der Europäischen Union durch die auf internationaler Ebene agierenden Akteure. Eine Verengung auf klassische Außenpolitik im Sinne von Diplomatie und Sicherheitspolitik vermeidet der Ansatz der [Präsenz und erweitert stattdessen die Perspektive auf andere Politikbereiche der Außenbeziehungen.] Integrationstheorien beschäftigen sich in erster Linie mit der internen Dynamik der Integration und erst in zweiter Linie mit ihren Außen-Wirkungen. Außenbeziehungen über das „Integrationsgebiet“ hinaus sind in dieser Perspektive eine Folge von internen Prozessen, die sich aus deren Integrationsdynamik ergeben: [...]

Allen und Smith (1990) gehen in ihrer Betrachtung der Außenbeziehungen von dem sehr breiten Konzept der Präsenz („presence“) Europas im internationalen System aus. Die Autoren definieren Präsenz als wirtschaftliche, militärische und politische Autorität, welche Westeuropa - „far from being a unified actor“ (Allen/Smith 1990: 23) - zugeschrieben wird. Die der EU zugeschriebene Autorität beruhe auf Glaubwürdigkeit und Legitimität, die Fähigkeit zu Handeln und Ressourcen zu mobilisieren und in den Vorstellungen („perceptions and expectations“) der politischen Akteure von ihrer Rolle (Allen/Smith 1990: 21). Die Autoren gehen also von der Wahrnehmung der Europäischen Union in den Augen der auf internationaler Ebene agierenden Akteure aus, nicht von objektiven Interessen. Der Ansatz der Präsenz vermeidet die Verengung auf klassische Außenpolitik - begrenzt auf Diplomatie und Sicherheitspolitik - und erweitert die Perspektive auf andere Politikbereiche der Außenbeziehungen10.


10 Smith betont in ihrer Untersuchung der Außenpolitik der EU gegenüber Osteuropa ebenfalls die zunehmenden Interdependenzen von (sicherheits-)politischen und ökonomischen Fragen. Gemeinsame Europäische Außenpolitik wird von ihr folgendermaßen definiert: „a common, consistent foreign policy thus means that the member states and EC instititutions have expressed a unified position in response to external events and/or formulated a plan of action directed towards the fulfillment o f specified political/security objectives, and have agreed to use Community/CFSP instruments and/or instruments under national competence in a coordinated way to implement it“ (K.E. Smith 1999: 4-5).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[4.] Mkl/Fragment 035 06 - Diskussion
Bearbeitet: 27. September 2013, 12:08 Graf Isolan
Erstellt: 26. September 2013, 23:10 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 6-29, 101-108
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 51, 52, 53, Zeilen: 51:13-27 - 52:1-6.8-29 - 53:1-4.21-23
Folglich sind Unterschiede in den zur Verfügung stehenden Mitteln und unterschiedliche Vorstellungen von den adäquaten, einsetzbaren Mitteln entscheidend für die Differenzen in den außenpolitischen Rollenausprägungen der Mitgliedsstaaten. Das Vorhandensein eines vertraglich festgelegten Normengerüsts allein setzt kein gemeinsames Rollenverständnis in der Interpretation externer Herausforderungen voraus. Vielmehr muss sich eine gemeinsame Identität in der europäischen Außenpolitik entwickeln, welche in regelmäßigen internen Positionsabstimmungen und in Verhandlungen mit Drittstaaten von den Akteuren erneut bestätigt oder in Frage gestellt wird (vgl. Friis 1996: 37).

In Hinblick auf die Normenverbreitung jenseits der Europäischen Union ergibt sich ein anderes Bild als innerhalb der EU. Da eine wertorientierte Außenpolitik die Übernahme von Normen verlangt, ruft sie zum Teil massive Widerstände in den Zielländern hervor. Den Partner zu überzeugen erfordert Zeit, Wissen, Erfahrung und Selbstverpflichtung. Die Überzeugungsarbeit muss dabei gegenseitiges Verständnis der Partner umfassen. Ein solcher gegenseitiger Austausch betrifft sowohl die eigene Position, welche immer wieder in Frage gestellt werden kann, als auch die Instrumente der Durchsetzung einer formulierten Position (vgl. Smith 1998: 79). In Bezug auf grundlegende Werte und Normen werden die Akteure immer bestrebt sein, ihre eigenen Überzeugungen zu behaupten. Auch widerstrebende Partner können demokratische Normen und die Achtung der Menschenrechte zunächst verbal übernehmen, ohne von ihnen überzeugt zu sein. Dies kann aus strategischen Gründen – beispielsweise zur Vermeidung von Sanktionsmaßnahmen durch ihre Umwelt – geschehen. Bei nachlassendem äußeren Druck besteht dann jedoch die Gefahr, dass sie in ihr ursprüngliches Verhaltensmuster zurückfallen.8 Eine erstmögliche Reaktion auf Normenverstöße ist in einem solchen Fall das Ignorieren des Verstoßes, da nicht jedes normabweichendes [sic] Verhalten [Ignorieren des Verstoßes, da nicht jedes normabweichendes Verhalten [sic] automatisch die verletzte Norm entwertet.]


8 Risse-Kappen und Sikkink argumentieren in diesem Zusammenhang, dass jedoch selbst in diesem Fall die Chance besteht, dass Normen selbsttragend werden, d.h. die widerstrebenden Akteure aus rein praktischen Überlegungen die Normen an sich nicht argumentativ in Frage stellen. Demnach richten die beiden Autoren ihren Blick auf die „Sozialisation“ von Normen. Ziel der Sozialisation ist demnach die Internalisierung der Normen seitens der Akteure, welche nachfolgend selbst zwischen „gutem“ und „schlechtem“ Verhalten unterscheiden können. Externer Druck ist folglich nicht mehr zwingend notwendig, um die Normenverbreitung zu erreichen. Weiterhin besteht die Option, normenanerkennendes Verhalten positiv zu sanktionieren und damit weitere materielle Anreize für strategisches Verhalten zu bieten. Dies geschieht wohlgemerkt in der Hoffnung, dass eine Unterstützung des zunächst nur strategischen Verhaltens mittelfristig zu einer Internalisierung der Normen führt. Vgl. Risse-Kappen/Sikkink 1999: 11.

[Seite 51]

Unterschiede in den zur Verfügung stehenden Mitteln und unterschiedliche Vorstellungen von den adäquaten, einsetzbaren Mitteln sind bestimmend für die Differenzen in den außenpolitischen Rollenausprägungen der Mitgliedstaaten. Innerhalb des Normengerüsts müssen Policy-Präferenzen in eine Rangfolge gebracht werden, eventuell können/müssen auch neue Normen hinzugefügt werden. Das Vorhandensein des in den Verträgen festgeschriebenen Normengerüsts setzt kein gemeinsames Verständnis, keine gemeinsame Identität und damit kein gemeinsames Rollenverständnis in der Interpretation externer Herausforderungen voraus. Eine gemeinsame Identität in der europäischen Außenpolitik wird vielmehr erarbeitet und in internen Positionsabstimmungen und Verhandlungen mit Dritten in jeder Situation von den Akteuren erneut bestätigt oder in Frage gestellt.59

2.1.1 Normendiffusion jenseits des Mehrebenensystems

Für Normenverbreitung jenseits der europäischen Union ist die Lage anders zu bewerten als innerhalb der EU. Die Übernahme von Normen - wie sie in einer

[Seite 52]

wertorientierten Außenpolitik angestrebt wird (s.u.) - trifft zum Teil auch auf massive Widerstände einzelner, mächtiger Akteure oder Akteursgruppen in den Zielländem. Normendiffiision ist immer ein Prozess und kein endgültig erreichbarer Zustand. Den Partner zu überzeugen erfordert große Ressourcen an Zeit, Wissen, Erfahrung und Selbstverpflichtung. Die Überzeugungsarbeit muss vertieftes gegenseitiges Verständnis beider Partner umfassen: „If it is undertaken over too brief a period and without commitment, it is likely to fail or simply to result in compliance charades (DAC 1997: 78). Dieser gegenseitige Austausch betrifft sowohl die eigene Position selbst, welche immer wieder in Frage gestellt werden kann60, als auch die Instrumente der Durchsetzung einer einmal formulierten Position. In der Frage von core beliefs werden die Akteure aber besonders stark bestrebt sein, ihre Überzeugungen extern zu behaupten und ihnen Geltung zu verschaffen. Selbstverständlich können widerstrebende Partner demokratische Normen und die Beachtung der Menschenrechte - zunächst verbal - übernehmen, ohne von ihnen überzeugt zu sein. Sie können sich aus strategischem Kalkül, zur Vermeidung von Sanktionierung durch ihre Umwelt, (verbal) normenadäquat verhalten, bei nachlassendem äußeren Druck jedoch wieder in ihr ursprüngliches Verhalten zurückfallen. Doch auch in diesem Fall, argumentieren Risse-Kappen und Sikkink (1999), bestehe die Chance, dass Normen selbsttragend würden. Die widerstrebenden Akteure beginnen aus rein praktischen Überlegungen „talking the talk“, das bedeutet, sie stellen die Norm an sich argumentativ nicht in Frage und können „beim Wort genommen“ werden. Ihre Handlungen müssen sich an den abgegebenen Erklärungen messen lassen.61 Risse-Kappen und Sikkink richten somit ihren Blick auf die „Sozialisation“ von Normen. Ziel der Sozialisation sei das Intemalisieren der Normen seitens der Akteure, welche nachfolgend selbst zwischen „gutem“ und „schlechtem“ Verhalten unterscheiden. Externer Druck ist dann nicht mehr unerlässlich, um die Normerfullung zu eneichen (Risse-Kappen/Sikkink 1999: 11). Im Zuge der Normenverbreitung besteht weiterhin die Option, normenanerkennendes Ver-

[Seite 53]

halten positiv zu sanktionieren und damit weitere materielle Anreize für strategisches Verhalten zu bieten - in der Hoffnung, dass eine Unterstützung des zunächst nur strategischen Verhaltens mittelfristig dazu führt, dass Normen auch internalisiert werden.

[...]

Denkbar als Reaktion auf Normenverstöße ist zunächst das Ignorieren des Verstoßes. Nicht auf jeden Verstoß muss reagiert werden, normabweichendes Verhalten entwertet nicht automatisch die verletzte Norm.


59 Friis weist daraufhin, dass die EU nur nach außen verhandeln kann, nachdem sie intern zu einer Einigung gelangt ist. ,,[I]n order to fulfil the demands form the outside, the EU often has to change the inside; hence triggering a negotiation which both deals with outside and internal affairs“ (Friis 1996: 37).

60 Die Akteure sehen sich immer wieder Abgrenzungsproblemen gegenüber, die Frage „Who is us?“ ist nie abschließend geklärt. „Outsiders, their needs and their activities can become part of the EC process; insiders and their needs can generate the projection of activity beyond the EC“ (M. Smith 1998: 79).

61 Ein Beispiel fur diese „Macht des Wortes“ ist die Helsinki-Erklärung, die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf diese Erklärung beriefen sich Oppositionelle in den Ländern Mittel- und Osteuropas und forderten die offizell zugesicherte Meinungsfreiheit ein (Insbesondere für Polen und die Tschechoslowakei vgl. Thomas 1999). Hier zeigt sich allerdings auch die Bedeutung einer internen Opposition, einer starken, ausdifferenzierten „Zivilgesellschaft“, welche den Druck auf das Regime aufrecht erhält. In der europäischen und nordamerikanischen Diskussion um Normen und Normendiffusion wird diese ausdifferenzierte Gesellschaft vorausgesetzt. Für afrikanische Staaten kann diese ausdiffenzierte und miteinander vernetzte (Zivil-)Gesellschaft in den seltensten Fällen vorausgesetzt werden. Ansätze zur Untersuchung der Zivilgesellschaft und von ihr erzwungene Nonnenwechsel (und auch deren Scheitern) finden sich u.a in der Transitionstheorie (vgl. etwa Schubert/Tetzlaf/Vennewald 1994; Schmidt 1994).

Anmerkungen

Um die Originalzitate gekürzt, ansonsten inhaltlich vollständig und im Wortlaut vielfach identisch. Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[5.] Mkl/Fragment 036 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2013, 14:19 Graf Isolan
Erstellt: 27. September 2013, 07:09 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 53, 54, 55, Zeilen: 53:21-26.28-29 - 54:1-7.14-26 - 55.1-3.101-104
[Eine erstmögliche Reaktion auf Normenverstöße ist in einem solchen Fall das Ignorieren des Verstoßes, da nicht jedes normabweichendes [sic] Verhalten] Ignorieren des Verstoßes, da nicht jedes normabweichendes Verhalten [sic] automatisch die verletzte Norm entwertet. Normenverstöße können zudem auch dann als gerechtfertigte Ausnahmen deklariert werden, wenn sich die beteiligten Akteure darüber einig sind, dass die entsprechende Norm auch künftig als Orientierungsmarke für ihre Entscheidungen dient (vgl. Gehring 1995: 203). Eine Gefährdung der Norm besteht jedoch dann, wenn diese wiederholt verletzt wird. An dieser Stelle stellt sich die Frage nach den Handlungsoptionen bei einem abermaligen Versagen des politischen Dialogs.

Sanktionierung kann sowohl eine positive Reaktion bei normenkonformem Verhalten sein als auch eine negative Reaktion auf Normenverletzung darstellen.9 Ein Hinweis dafür, dass politischer Dialog als alleiniges Instrument zur Einhaltung von Normen oftmals als unzureichend eingestuft wird, ist die Einführung von Konditionalitäten in der Zusammenarbeit mit nichtwestlichen Staaten. Materielle wie immaterielle Anerkennung kann entzogen werden. Dies kann von diplomatischen Protestnoten und öffentlichem Anprangern von Normenverstößen bis zum Abbruch der diplomatischen Kontakte und Einschränkung des Handels mit Normenverletzern reichen. Weiterhin kann auch der Entzug immaterieller Unterstützung materielle Konsequenzen nach sich ziehen. Wird beispielsweise ein Land von den Geberländern oder -organisationen als nichtkreditwürdig eingestuft, wird diesem Lande auch die Kreditaufnahme auf dem privaten Kapitalmarkt erheblich erschwert. Im Härtefall sind bei Normenverletzungen sogar militärische Aktionen denkbar, wobei ein solches militärisches Engagement im Widerspruch zur Rolle der EU als Zivilmacht und den Gründungsgedanken der EU stehen würde.

Die Wirksamkeit von Sanktionen hängt – über ihren symbolischen Wert hinaus – von Faktoren ab, die allesamt auf dem Machtverhältnis zwischen den Partnern beruhen:

● der internen Machstellung der Regierung des Partnerlandes,

● der Möglichkeit der Regierung des Partners, externen Druck dazu zu nutzen, Unterstützung für die eigene Position zu finden (Bumerang-Effekt)10,


9 Auch neorealistische und neoliberale Autoren sehen die Möglichkeit von Sanktionierung zur Interessendurchsetzung als wichtiges Instrument der Außenpolitik. Sie stufen die Bedeutung des politischen Dialogs jedoch deutlich geringer ein, da er aus ihrer Sicht vornehmlich als Rechtfertigung für Sanktionierung seitens des Stärkeren oder Verhindern von Sanktionierung seitens des Schwächeren dient. Die rationalistische Theorie legt dabei besonderes Gewicht auf materielle Sanktionen (z.B. Wirtschaftsembargos), während der Konstruktivismus immaterielle und symbolische Sanktionen wie das Aussetzen diplomatischer oder kultureller Kontakte betont. Vgl. Boekle/Rittberger/Wagner 2001: 79.

10 Ein Bumerang-Effekt erzielt das Gegenteil der intendierten Wirkung. Demnach fallen negative Sanktionen auf den „strafenden“ Staat zurück, welcher durch die Einführung von Sanktionsmaßnahmen als „der Schuldige“ für eine politische Situation wahrgenommen wird.

[Seite 53]

Denkbar als Reaktion auf Normenverstöße ist zunächst das Ignorieren des Verstoßes. Nicht auf jeden Verstoß muss reagiert werden, normabweichendes Verhalten entwertet nicht automatisch die verletzte Norm. Normenverstöße können auch als gerechtfertigte Ausnahmen deklariert werden, solange sich die beteiligten Akteure die „Fortexistenz der Norm als Orientierungsmarke für ihre künftigen Entscheidungen [versichern]. Die Existenz von Mechanismen zur Stabilisierung gefährdeter Normen ist deshalb ungleich wichtiger als deren Einhaltung in jedem Einzelfall“ (Gehring 1995: 203, Hervorhebung im Original). Durch wiederholte Normenverletzung wird die Norm jedoch gefährdet: Die Frage nach

[Seite 54]

den Handlungsoptionen bei einem Versagen des Politischen Dialogs scheint hier berechtigt (Stokke 1995: 13).

Sanktionierung kann sowohl eine positive Reaktion bei normenkonformem Verhalten sein, als auch eine negative Reaktion bei Normenverletzung.64 Ein Anzeichen dafür, dass in den Politischen Dialog allein - anders als auf europäischer Ebene - häufig wenig Hoffnung gesetzt wird, ist die Einführung von Konditionalitäten in der Zusammenarbeit mit nicht-westlichen Staaten (s.u.). [...] Materielle sowie immaterielle Anerkennung kann entzogen werden. Dies kann von diplomatischen Protestnoten und öffentlichem Anprangern von Normenverstößen bis zum Abbrechen der diplomatischen Kontakte und Einschränkung des Handels mit Normenverletzern führen. Auch der Entzug immaterieller Unterstützung kann sehr wohl materielle Konsequenzen haben. Wird ein Land von Geberländern oder -organisationen wie dem IWF oder der Weltbank als nichtkreditwürdig eingestuft, wird diesem Land auch die Kreditaufnahme auf dem privaten Kapitalmarkt erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Im Extremfall sind sogar militärische Aktionen denkbar - sie stünden aber in grundlegendem Konflikt mit der Rolle einer Zivilmacht und den Gründungsgedanken der EU (s.o.). Die Wirksamkeit von Sanktionen über ihren symbolischen Wert hinaus hängt von folgenden Faktoren ab, die alle mit dem Machtverhältnis zwischen den Partnern Zusammenhängen (vgl. hierzu DAC 1997: 79)67:

[Seite 55]

• der internen Machtstellung der Regierung des Partnerlandes,

• der Möglichkeit der Regierung des Partners, externen Druck dazu zu nutzen, Unterstützung für die eigene Position zu verstärken (Bumerang-Effekt),


64 Auch neorealistische und neoliberale Autoren sehen die Möglichkeit von Sanktionierung zur Interessendurchsetzung als wichtiges Instrument der Außenpolitik. Deutlich geringer eingestuft wird die Bedeutung des politischen Dialogs - in der Machtkonkurrenz der Staaten bzw. der Staatseliten dürfte ein politischer Dialog vornehmlich als Rechtfertigung für Sanktionierung (seitens des Stärkeren) oder Verhindern von Sanktionierung (seitens des Schwächeren) darstellen. Diese Elemente werden von konstruktivistischen Analysten nicht in Frage gestellt. Sie betonen aber „to talk the talk“ als eine mögliche Stufe zur Erreichung der Normendurchsetzung (s.u.). Boekle et al. machen hier einen Unterschied zwischen rationalistischer und kontruktivistischer Betrachtung aus: „Während rationalistische Theorie besonderes Gewicht auf materielle Sanktionen legen (z.B. Wirtschaftsembargos), betont der Konstruktivismus immaterielle, gar symbolische Sanktionen wie das Aussetzen diplomatischer, kultureller oder sportlicher Kontakte“ (Boekle et al 2001: 79).

[...]

67 Einen sehr guten theoretischen Überblick über Konditionalitäten und Positivmaßnahmen zur Förderung von Demokratie und Good Govemance in Afrika bietet auch Nielinger (1998).

68 Ein Bumerang-Effekt erzielt das Gegenteil der intendierten Wirkung: Negative Sanktionen fallen in der öffentlichen Meinung auf den „strafenden“ Staat zurück, welcher durch die Einführung von Sanktionsmaßnahmen als „der Schuldige“ für eine olitische Situation wahrgenommen wird. [...]

Anmerkungen

Übernahme ohne irgendeinen Hinweis.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[6.] Mkl/Fragment 037 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2013, 14:17 Graf Isolan
Erstellt: 27. September 2013, 08:11 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 1-17
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 55, Zeilen: 4-24
● der Abhängigkeit der Regierung des Partnerlandes (z.B. vom europäischen Marktzugang und/oder von Entwicklungshilfe),

● dem Umfang und der Bedeutung des Verhältnisses zum Druck ausübenden Geber,

● der Möglichkeit, einen ungewollten Schneeball-Effekt mit den Sanktionen auszulösen, welcher die EU selbst unter Zugzwang setzen könnte,

● der Koordination unter den EU-Staaten, um das Ausscheren wichtiger Mitgliedsstaaten aus den vereinbarten Sanktionen zu vermeiden,

● möglichen weiteren negativen Effekten der Sanktionen, etwa auf regionale Spannungen oder auch eigene Handels- oder Investitionsinteressen oder Rohstoffabhängigkeiten und

● mehrfachen Konditionalitäten (politische, ökonomische, etc.), die aufeinander abgestimmt sein müssen, um wirksam zu sein (Grimm 2003: 55).

Ein heikles Thema bei der Verhängung von Sanktionen ist nach wie vor das Messen mit unterschiedlichen Maßstäben. So erscheint es beispielsweise unwahrscheinlich, dass die westlichen Industriestaaten – angesichts eigener Interessen – konsequent längerfristige Sanktionen gegen die Volksrepublik China wegen eklatanter Menschenrechtsverstöße aufrechterhalten werden. Nicht zuletzt machen Bumerang-Effekte Sanktionen zu einem nicht unproblematischen Instrument.

• der Abhängigkeit der Regierung des Partnerlandes z.B. von europäischem Marktzugang und/oder Entwicklungshilfe,

• dem Umfang und der Bedeutung des Verhältnisses zum Druck ausübenden Geber,

• der Möglichkeit, einen ungewollten Schneeball-Effekt mit den Sanktionen auszulösen, welcher die EU selbst unter Zugzwang setzen könnte,

• der Koordination unter den EU-Staaten, um das Ausscheren wichtiger Mitgliedstaaten aus den vereinbarten Sanktionen zu vermeiden,

• möglichen weiteren negativen Effekten der Sanktionen, etwa auf regionale Spannungen oder auch eigene Handels- oder Investionsinteressen oder Rohstoffabhängigkeiten und

• mehrfachen Konditionalitäten (politische, ökonomische etc.), die aufeinander abgestimmt sein müssen, um wirksam zu sein.

Das Messen mit unterschiedlichen Maßstäben ist in der Verhängung von Sanktionen grundsätzlich angelegt - und macht diese in der öffentlichen Meinung besonders angreifbar. Konsequente und längerfristige Sanktionen der westlichen Industriestaaten etwa gegen die Volksrepublik China wegen eklatanter Verstöße gegen die Menschenrechte sind kaum wahrscheinlich. Bumerang-Effekte68 wie auch das ungewollte Schüren regionaler Konflikte durch ein isoliertes (und damit international nicht eingebundenes) Regime machen Sanktionen zu einem heiklen Instrument.


68 Ein Bumerang-Effekt erzielt das Gegenteil der intendierten Wirkung: Negative Sanktionen fallen in der öffentlichen Meinung auf den „strafenden“ Staat zurück, welcher durch die Einführung von Sanktionsmaßnahmen als „der Schuldige“ für eine politische Situation wahrgenommen wird. Dieser Effekt wurde den US-amerikanischen Sanktionen gegen Kuba unterstellt. Auch die UN-Sanktionen gegen Irak standen in dem Verdacht, die Machtposition des dortigen politischen Systems zu stützen. Eine Beweisführung ist kaum möglich, da die Argumentation hypothetisch sein muss. In den beiden genannten Fällen zeigten die Sanktionen zumindest nicht den gewünschten Effekt (des Regimewandels), werden jedoch weiterhin von einzelnen Akteuren als Strategie weiter verfolgt.

Anmerkungen

Trotz vollständiger inhaltlicher und weitgehend wörtlicher Übereinstimmung (auch jenseits der Quellenangabe) bleiben Art und Umfang der Übernahme ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[7.] Mkl/Fragment 037 18 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2013, 22:16 Graf Isolan
Erstellt: 28. September 2013, 19:47 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grimm 2003, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 18-33
Quelle: Grimm 2003
Seite(n): 55, 56, Zeilen: 55:26-28 - 56:1-10.17-22; 57:1-2
2.2 Normen und Werte in der entwicklungspolitischen Debatte

Entwicklungszusammenarbeit ist ein relativ junger Politikbereich innerhalb der Außenbeziehungen. An dieser Stelle gilt es in einer ersten Phase die normativen Grundannahmen („policy beliefs“) der entwicklungstheoretischen Diskussion zu untersuchen, die das Aktionsfeld der europäischen Akteure bestimmen. Welcher Entwicklungsbegriff liegt diesen Normen zugrunde und welche Instrumente sind zur Implementation grundsätzlich in Betracht zu ziehen?

Bereits der Versuch einer allgemeinen Definition ruft den Widerspruch der Entwicklungspolitik hervor: Demnach liegt die Eigenständigkeit der Entwicklungshilfe als Politikbereich in der Berücksichtigung der Interessen der Partnerländer und der Langfristigkeit ihrer Perspektive begründet. Sie stellt jedoch als grenzüberschreitende Politik einen Bestandteil der Außenpolitik dar (vgl. Bodemer/Thibaut/Barrios 2001: 84). Motivationen zur Entwicklungshilfe finden sich auf Geberseite im Ideal der Gerechtigkeit, der christlichen Nächstenliebe und dem Gedanken der Solidarität. Folglich orientiert sich Entwicklungspolitik im Idealfall am Gemeinwohl von Gesellschaften in den Partnerstaaten. Ebenso soll sie jedoch auch positive Auswirkungen auf die Gesellschaften in den Geberländern erzielen. Somit wird wenigstens indirekt auf eine meist als sekundär angeführte Motivation der Geberländer hingewiesen: eine Verbes[serung der Sicherheitslage des Gebers.]

[Seite 55]

2.2 Normen in der entwicklungspolitischen Debatte - Policy beliefs

Ein vergleichsweise junges Betätigungsfeld der Außenbeziehungen ist die Entwicklungszusammenarbeit.69 Hier sollen zunächst einmal die normativen

[Seite 56]

Grundannahmen - die policy beliefs - der entwicklungstheoretischen Diskussion skizziert werden, innerhalb derer sich die europäischen Akteure bewegen. Von welchem Entwicklungsbegriff geht man aus und welche Instrumente zur Implementation sind generell denkbar?

Der Definitonsversuch [sic] Bodemers et al. spiegelt den inhärenten Widerspruch der Entwicklungspolitik wieder: Die Berücksichtigung der Interessen der Partnerländerbund die Langfristigkeit ihrer Perspektive begründeten die Eigenständigkeit der Entwicklungshilfe als Politikbereich; es bestehe aber Konsens darüber, dass Entwicklungspolitik als grenzüberschreitende Politik „Bestandteil und besondere Form der Außenpolitik“ sei (Bodemer/ Thibaut/ Barrios 2001: 84).

[...]

Das Ideal der Gerechtigkeit, der christlichen Nächstenliebe und Mission sowie der Gedanke der Solidarität stellen Motivationen zur Entwicklungshilfe auf Geberseite dar (vgl. Stokke 1995; Nuscheler 1996). Entwicklungspolitik orientiert sich in ihren langfristig angelegten Zielen also idealtypisch am Gemeinwohl von Gesellschaften in Partnerstaaten. Sie soll mittelbar aber auch für die Gesellschaften der Geberländer positive Effekte ergeben. Diese Überlegungen zielen

[Seite 57]

somit - zumindest teilweise - auf eine Verbesserung der Sicherheitslage des Gebers.

Anmerkungen

Die Quelle wurde weiter oben auf der Seite einmalig genannt. Ansonsten erfolgt trotz vollständiger inhaltlicher und vielfacher wörtlicher Übereinstimmung kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[8.] Mkl/Fragment 042 17 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 19:41 PlagProf:-)
Erstellt: 30. August 2013, 00:48 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Conzelmann 2003, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 17-30, 101-105
Quelle: Conzelmann 2003
Seite(n): 468, Zeilen: 468:li.Sp. 2-28. re.Sp. 3-18
In diesem Zusammenhang tauchte in der entwicklungspolitischen Diskussion zu Beginn der 1990er Jahre verstärkt der Begriff „Good Governance“ – zu deutsch etwa „verantwortungsvolle Regierungsführung“ – auf.15 Zentraler Bestandteil des Governance-Begriffs ist die Organisation und die praktische Funktionsweise des Staatsapparates, wobei in einem weiter gefassten Verständnis demokratische Willensbildung, Rechtsstaatlichkeit, die Beachtung der Menschenrechte und eine Orientierung an marktwirtschaftlichen Prinzipien als Elemente hinzukommen. Es wird davon ausgegangen, dass Good Governance entweder eine Vorbedingung oder ein Produkt eines erfolgreichen Entwicklungsprozesses sei (vgl. Conzelmann 2003: 468). Hingegen besteht keine Einigkeit über den genauen Inhalt des Konzepts.16 So lässt sich konstatieren, dass die Bedeutsamkeit von Good Governance zwar überall anerkannt ist, jedoch so gut wie jeder Akteur etwas Unterschiedliches darunter versteht.17 Daher stellt sich die Frage, ob es sich lediglich um Akzentuierungen des Begriffsverständnisses handelt, wonach gleichwohl ein gemeinsamer Kern des Begriffsinhalts [ein gemeinsamer Kern des Begriffsinhalts feststellbar ist, oder gerade durch das Fehlen expliziter Definitionen Governance als „Regenschirm-Konzept“ nutzbar wird, unter welches schwer greifbare politische Prozesse und Interessen sowie Wertpräferenzen subsumiert werden können (vgl. Adam 2000: 272).]

15 Gleiches gilt auch für die entwicklungspolitische Praxis, in der Geber die Beachtung von Governance-Kriterien zu einer Bedingung für die Freigabe von Hilfsgeldern machen.

16 Einendes Band dieses sehr breiten Katalogs von Governance-Kriterien ist lediglich der Umstand, dass es sich um endogene Größen handelt, sich also zuletzt mit ihnen eine Absage an ältere dependenztheoretische Ansätze verbindet. Vgl. Conzelmann 2003: 468.

17 Einen umfassenden Überblick über die divergierenden Auffassungen und Auslegungen des Governance-Konzepts bietet Faust 2005.

[Seite 468]

1. Einführung

Seit Beginn der 1990er Jahre ist „Good Governance“ (deutsch etwa: verantwortungsvolle Regierungsführung) zu einem verbreiteten Schlagwort in der entwicklungspolitischen Diskussion geworden. Gleiches gilt für die entwicklungspolitische Praxis: Auch hier gibt es kaum noch einen bi- oder multilateralen Geber, der nicht entweder „Governance“ bezogene Projekte und Programme aus ODA-Mitteln fördert oder die Beachtung von Governance-Kriterien zu einer Bedingung für die Freigabe von Hilfsgeldern macht (Konditionalität). Kernbestandteil des Governance-Begriffs ist in einem engeren Verständnis die Organisation und die praktische Funktionsweise des Staatsapparates (insbesondere der Exekutive); in einem weiter gefassten Verständnis kommen demokratische Willensbildung und Rechtsstaatlichkeit, die Beachtung der Menschenrechte und eine an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtete Wirtschaftspolitik hinzu. Dabei wird davon ausgegangen, dass Good Governance entweder eine Vorbedingung oder ein Produkt eines erfolgreichen und sich selbst tragenden Entwicklungsprozesses sei.

Einendes Band dieses sehr breiten Kataloges von Governance-Faktoren ist lediglich der Umstand, dass es sich um endogene Größen handelt, sich also nicht zuletzt mit ihnen eine Absage an ältere dependenztheoretische Theoreme verbindet. Darüber hinaus besteht allerdings keine Einigkeit über den genauen Inhalt des Konzepts. [...]

Nur leicht überspitzend lässt sich von einer Konstellation sprechen, in der die Bedeutsamkeit von Good Governance überall anerkannt ist, jedoch so gut wie jeder Akteur etwas Unterschiedliches darunter versteht. Schwieriger ist freilich die Einordnung des Befundes: Handelt es sich lediglich um „Akzentuierungen des Begriffsverständnisses“ (so Grotz 2000: 314), so dass gleichwohl ein gemeinsamer Kern des Begriffsinhalts feststellbar ist? Oder ist davon auszugehen, dass „gerade durch das Fehlen expliziter Definitionen [...] Governance als „Regenschirm-Konzept“ nutzbar [wird], unter welches schwer greifbare politische Prozesse und Interessen sowie wünschenswerte Ziele und Wertpräferenzen subsumiert werden können“ (Adam 2000: 272) – mithin also Good Governance eine Leerformel bleibt, durch die Eigeninteressen in einen legitimierenden rhetorischen Mantel gekleidet werden können?

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), PlagProf:-)


[9.] Mkl/Fragment 043 01 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 19:31 PlagProf:-)
Erstellt: 31. August 2013, 22:53 (Graf Isolan)
Conzelmann 2003, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 1-10, (11-18), 19-24, (25-30), 31-34, 101-103
Quelle: Conzelmann 2003
Seite(n): 468, 471, Zeilen: 468:re.Sp. 7-29; 471:li.Sp. 10-12.18-21.(22-39).40-51 - re.Sp. 1-5.(9-20).21-30
[Daher stellt sich die Frage, ob es sich lediglich um Akzentuierungen des Begriffsverständnisses handelt, wonach gleichwohl ein gemeinsamer Kern des Begriffsinhalts] ein gemeinsamer Kern des Begriffsinhalts feststellbar ist, oder gerade durch das Fehlen expliziter Definitionen Governance als „Regenschirm-Konzept“ nutzbar wird, unter welches schwer greifbare politische Prozesse und Interessen sowie Wertpräferenzen subsumiert werden können (vgl. Adam 2000: 272). In Hinblick auf die thematische Ausrichtung dieser Arbeit ist daher vor allem danach zu fragen, welche inhaltlichen Konkretisierungen Good Governance im Rahmen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten erfährt und in welcher Weise sie zu einem operationellen Konzept gemacht wird.18

Bereits 1991 wurde die Governance-Thematik von der EU aufgegriffen. In einer Entschließung des Entwicklungsministerrats über Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung vom 28. November 1991 heißt es:

„[Der Rat] unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen Regierungsführung. Souveräne Staaten haben sicherlich das Recht, ihre eigenen Verwaltungsstrukturen zu schaffen und sich ihre eigenen verfassungsrechtlichen Strukturen zu geben, doch eine ausgewogene Entwicklung kann auf Dauer nur wirksam erzielt werden, wenn eine Reihe allgemeiner Grundsätze des Regieren [sic!] beachtet werden: Eine vernünftige Wirtschafts- und Sozialpolitik, demokratische Beschlussfassung, angemessene Transparenz des Regierens und finanzielle Verantwortlichkeit, Schaffung eines mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen kompatiblen Entwicklungsumfeldes, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption sowie Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte sowie der Presse- und Meinungsfreiheit“ (zitiert nach Duparc 1993: 57).

Die Formulierung dieser Entschließung darf jedoch nicht so verstanden werden, dass es bereits zum damaligen Zeitpunkt eine geteilte Auffassung zur Bedeutsamkeit von Good Governance in der Entwicklungspolitik gegeben hätte. Vielmehr überdeckt das obige Zitat die damals noch weit auseinander liegenden Good Governance-Auffassungen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Ein konkreteres, wenngleich auch deutlich enger gefasstes Verständnis von Good Governance fand sich erst 1995 im revidierten Lomé-IV-Abkommen wieder:

„Development policy and cooperation shall be closely linked to respect for und [sic] enjoyment of fundamental human rights and to the recognition and application of democratic principles, the consolidation of the rule of law and good governance. The role and potential of initiatives taken by individuals and groups shall be recognized in order to achieve in practice real participation of the population in the development process in accordance with Article 13. In this context good governance shall be a particular aim of cooperation operations” (Art. 5 des revidierten Lomé-IV-Abkommens).

Durch diese Formulierung wird der Begriffsinhalt von Good Governance von den Fragen der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit geschieden. Die begriffliche Abtrennung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten erlaubte derweil die Ausweisung von Good Governance als einem nicht wesentlichen Element des [Lomé-IV-Vertrags und erwies sich somit auch für die AKP-Staaten als akzeptabel.]


18 Mit „operationell“ ist in diesem Zusammenhang ein Zustand gemeint, in dem das Konzept im Rahmen seiner Implementation eine konkrete Bedeutung jenseits einer allgemeinen Bezugnahme auf Governance-Normen erhält. Dies gilt beispielsweise im Hinblick auf Förderprogramme oder Konditionalitäten.

[Seite 468]

Handelt es sich lediglich um „Akzentuierungen des Begriffsverständnisses“ (so Grotz 2000: 314), so dass gleichwohl ein gemeinsamer Kern des Begriffsinhalts feststellbar ist? Oder ist davon auszugehen, dass „gerade durch das Fehlen expliziter Definitionen [...] Governance als „Regenschirm-Konzept“ nutzbar [wird], unter welches schwer greifbare politische Prozesse und Interessen sowie wünschenswerte Ziele und Wertpräferenzen subsumiert werden können“ (Adam 2000: 272) – mithin also Good Governance eine Leerformel bleibt, durch die Eigeninteressen in einen legitimierenden rhetorischen Mantel gekleidet werden können?

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Frage, welche inhaltliche Konkretisierung „Good Governance“ im Rahmen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) erfährt und in welcher Weise Good Governance zu einem operationellen Konzept gemacht wird. Mit „operationell“ ist dabei ein Zustand gemeint, in dem das Konzept im Rahmen seiner Implementation eine konkrete Bedeutung jenseits einer allgemeinen Bezugnahme auf Governance-Normen erhält.

[Seite 471]

Die Governance-Thematik wurde von der EU relativ früh, nämlich bereits 1991, auf der deklaratorischen Ebene aufgegriffen: [...] Weitaus spezifischer im Hinblick auf die Good-Governance-Diskussion ist eine Entschließung des Entwicklungsministerrats über „Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung“ vom 28. November 1991. In ihr

„unterstreicht [der Rat] die Bedeutung einer verantwortungsvollen Regierungsführung. Souveräne Staaten haben sicherlich das Recht, ihre eigenen Verwaltungsstrukturen zu schaffen und sich ihre eigenen verfassungsrechtlichen Strukturen zu geben, doch eine ausgewogene Entwicklung kann auf Dauer nur wirksam erzielt werden, wenn eine Reihe allgemeiner Grundsätze des Regierens beachtet werden: Eine vernünftige Wirtschafts- und Sozialpolitik, demokratische Beschlussfassung, angemessene Transparenz des Regierens und finanzielle Verantwortlichkeit, Schaffung eines mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen kompatiblen Entwicklungsumfeldes, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption sowie Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte sowie der Presse- und Meinungsfreiheit“. (Zitiert nach Duparc 1993: 57)

Die Entschließung von 1991 darf nicht so verstanden werden, dass es bereits zum damaligen Zeitpunkt eine geteilte Auffassung zur Bedeutsamkeit von Good Governance in der Entwicklungspolitik gegeben hätte. Die additive Zusammenstellung von Governance-Dimensionen im obigen Zitat überdeckt die damals noch weit auseinander liegenden Auffassungen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten – zum einen im Hinblick auf die Breite der Definition von Good Governance, zum anderen hinsichtlich der Frage, ob die EU überhaupt das Forum sein solle, innerhalb dessen Fragen im Zusammenhang mit Good Governance vorrangig thematisiert werden sollten (van Boven 1995, Urban 1997, Ashoff 2000). Ein konkretisiertes, wenngleich auch deutlich enger als in der Entschließung von 1991 geschnittenes, Verständnis von Good Governance fand dann erst 1995 Eingang in das revidierte Lomé-IV-Abkommen.9 [...]

„[D]evelopment policy and cooperation shall be closely linked to respect for and enjoyment of fundamental human rights and to the recognition and application of democratic principles, the consolidation of the rule of law and good governance. The role and potential of initiatives taken by individuals and groups shall be recognized in order to achieve in practice real participation of the population in the development process in accordance with Article 13. In this context good governance shall be a particular aim of cooperation operations.“ (Artikel 5 des revidierten Lomé IV – Abkommens)

Ähnlich wie in der zur gleichen Zeit ablaufenden Diskussion innerhalb des DAC wurde der Begriffsinhalt von Good Governance mit diesen Formulierungen verengt und insbesondere von den Fragen der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit geschieden. Die begriffliche Abtrennung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten erlaubte die Ausweisung von Good Governance als einem „nicht wesentlichen“ Element des Vertrags, was auch für die AKP-Staaten akzeptabel war.10


9 Eine chronologische Übersicht der einzelnen Abkommen und der jeweils beteiligten Staaten bis einschließlich Lomé IV bei Brüne 2000. Lomé IV wurde 1990 für einen Zeitraum von zehn Jahren ab-geschlossen und 1995 einer Halbzeitüberprüfung unterzogen. Die verschiedenen Fassungen des Lomé-Abkommens und der Vertrag von Cotonou – in nicht offizieller Fassung – unter: http://www.acpsec.org/gb/decl_e.html.

10 Im Falle der Verletzung eines wesentlichen Elements der Konvention (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Beachtung der Menschenrechte) wurde ein Konsultationsprozess in Gang gesetzt, in dem die vorgeworfene Verletzung untersucht und gegebenenfalls der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt werden sollte. Im Falle des Scheiterns bestand das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu suspendieren.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Langzitate werden nicht in die Zeilenzählung mitaufgenommen.

Alternativ könnte das erste längere Zitat mit der dort angegebenen Quelle verglichen werden. Das Zitat aus Art. 5 des revidierten Lomé IV-Abkommens ist korrekt, allerdings wird weder bei Conzelmann noch bei Mkl angegeben, um welchen Teil dieses langen Artikels es sich handelt (Abs. 1 S. 3-5).

Sichter
(Graf Isolan), PlagProf:-)


[10.] Mkl/Fragment 044 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. September 2013, 12:50 PlagProf:-)
Erstellt: 17. September 2013, 22:01 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Conzelmann 2003, Fragment, Gesichtet, Gt75, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 44, Zeilen: 1-16, (17-22), 23-31, 101-106
Quelle: Conzelmann 2003
Seite(n): 471, Zeilen: 471:re.Sp. 26-49; 472:li.Sp. 12-18.(19-30).31-52 - re.Sp. 1-2
[Die begriffliche Abtrennung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten erlaubte derweil die Ausweisung von Good Governance als einem nicht wesentlichen Element des] Lomé-IV-Vertrags und erwies sich somit auch für die AKP-Staaten als akzeptabel. Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich die europäische Gemeinschaftspolitik auf die Förderung von Governance-Projekten in den AKP-Staaten, während eine Sanktionierung von Verstößen gegen eine „gute“ Regierungsführung auch weiterhin nicht möglich war. So flossen in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre die Governance-bezogenen Entwicklungshilfegelder vornehmlich in Maßnahmen zur Förderung von Verwaltungsreformen und Dezentralisierung und in die Korruptionsbekämpfung.19 Der relative Stellenwert dieser Förderung wird jedoch weitestgehend als verhältnismäßig gering eingestuft, auch wenn Good Governance in der EU-Entwicklungspolitik einen geringfügig höheren Stellenwert genießt als in den bilateralen Entwicklungspolitiken vieler europäischer Staaten (vgl. Crawford 2000: 111-114; Zanger 2000).20

In Reaktion auf den lockeren Zusammenhang zwischen den offiziell geäußerten Zielsetzungen und den praktischen Förderentscheidungen sowie auf die Kritik der AKP-Staaten am schwammigen Begriffsinhalt von Good Governance unternahm die Kommission 1998 den Versuch einer näheren inhaltlichen Bestimmung, der in eine Ratsentschließung vom 30. November mündete. Demnach lautete die Definition der Kommission wie folgt:

„The concept of good governance remains implicit in a political and institutional environment respecting human rights, democratic principles and the rule of law. But it takes specific account of the role of the authorities in managing resources, promoting a favourable climate for economic and social initiatives and deciding how to allocate resources. Good governance therefore implies the existence of competent and effective institutions respecting democratic principles. The concept therefore extends the aims of democratisation into the sphere of resource management” (Kommission 1998d: 14f.).

Doch auch dieses Konzept erwies sich in den Verhandlungen mit den AKP-Staaten zu einer Revision des Lomé-Abkommens als problematisch. Die AKP-Staaten lehnten die Aufnahme eine [sic!]Governance-Klausel mit der Begründung ab, dass es weder eine präzise Definition des Konzepts selbst noch Standards zu seiner Messung gibt. Zudem befürchtete man eine willkürliche Verwendung des Prinzips durch die EU, zumal die mit dem Governance-Begriff verbundenen Zielsetzungen – Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – bereits in den bestehenden Abkommen enthalten seien. Im Gegenzug argumentierte die EU-Seite, dass Good Governance mit der Konzentration auf das Management des Entwicklungsprozesses sehr wohl Fragen anspreche, welche von den damals existierenden wesentlichen [Elementen nicht abgedeckt wurden (vgl. Conzelmann 2003: 472).]


19 So wurden in den Jahren 1996 bis 1999 ca. 1,5 Mio. € für Korruptionsbekämpfung und Schaffung von Transparenz in der öffentlichen Verwaltung in den AKP-Staaten eingesetzt. Vgl. Kommission 2000c: 21.

20 Cox und Chapman sprechen von einem Anstieg der für Governance und zivilgesellschaftliche Projekte veranschlagten Ausgaben von einem Anteil von 0,1 Prozent am gesamten entwicklungspolitischen EU-Haushalt (ca. 3 Mio. €) im Jahr 1987 auf einen Wert von 9,4 Prozent im Jahr 1997 bzw. 6,1 Prozent im Jahr 1998 (Dies entspricht Zahlen von 612 bzw. 525 Mio. €). Vgl. Cox/Chapman 1999: 31.

[Seite 471]

Die begriffliche Abtrennung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten erlaubte die Ausweisung von Good Governance als einem „nicht wesentlichen“ Element des Vertrags, was auch für die AKP-Staaten akzeptabel war.10 Vor diesem Hintergrund und in Ermangelung einer nach wie vor fehlenden genaueren Definition des Ziels von Good Governance konzentrierte sich die entsprechende Politik der Gemeinschaft in der Folgezeit auf die Förderung von Governance-Projekten in den AKP-Staaten, während eine Sanktionierung von Verstößen gegen eine „gute“ Regierungsführung auch weiterhin nicht möglich war.

Die Governance bezogenen Entwicklungshilfegelder flossen in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre vor allem in Maßnahmen zur Förderung von Verwaltungsreform, Dezentralisierung und die Korruptionsbekämpfung.11 Dabei wird der relative Stellenwert dieser Förderung sowohl von Crawford (2000) als auch von Zanger (2000) und Cox/Chapman (1999) als relativ gering eingeschätzt – auch wenn in der EU-Entwicklungspolitik eine geringfügig höhere Priorisierung von Good Governance zu beobachten sei als in den bilateralen Entwicklungspolitiken Frankreichs, Großbritanniens und Deutschlands (Zanger 2000).12

[Seite 472]

Explizit in Reaktion auf diese Situation sowie auf die Kritik der AKP-Staaten am schwammigen Begriffsinhalt von Good Governance unternahm die Kommission im Jahr 1998 den Versuch einer näheren inhaltlichen Bestimmung (Kommission 1998). In dem – in einer Ratsentschließung vom 30. November 1998 pauschal angenommenen – Dokument definiert die Kommission:

„The concept of good governance remains implicit in a political and institutional environment respecting human rights, democratic principles and the rule of law. But it takes specific account of the role of the authorities in managing resources, promoting a favourable climate for economic and social initiatives and deciding how to allocate resources. Good governance therefore implies the existence of competent and effective institutions respecting democratic principles. The concept therefore extends the aims of democratisation into the sphere of resource management.“ (Kommission 1998: Tz. 14)

Auch dieses nun bereits relativ stark verengte Konzept erwies sich in den Verhandlungen mit den AKP-Staaten zu einer Revision des Lomé-Abkommens als problematisch. Die AKP-Staaten lehnten die Aufnahme einer Governance-Klausel mit dem Hinweis ab, dass „es weder eine präzise Definition des Konzepts selbst noch von Standards zu seiner Messung gibt“13 und verwiesen auf die Gefahr einer willkürlichen Verwendung des Prinzips durch die EU. Darüber hinaus argumentierten die AKP-Staaten, dass die Aufnahme von Good Governance als wesentliches Element in den Vertragstext überflüssig sei, da die mit diesem Begriff verbundenen Zielsetzungen bereits von den drei im bestehenden Abkommen enthaltenen wesentlichen Elementen (Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit) abgedeckt seien.14 Das Gegenargument der EU-Seite – soweit es sich aus öffentlich zugänglichen Äußerungen erschließen lässt – lautete, dass Good Governance mit der Konzentration auf das Management des Entwicklungsprozesses und die Vermeidung von Korruption sehr wohl Fragen anspreche, welche von den damals bereits existierenden wesentlichen Elementen nicht abgedeckt wurden und denen darüber hinaus besondere Bedeutung für einen nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklungsprozess zukomme.15


10 Im Falle der Verletzung eines wesentlichen Elements der Konvention (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Beachtung der Menschenrechte) wurde ein Konsultationsprozess in Gang gesetzt, in dem die vorgeworfene Verletzung untersucht und gegebenenfalls der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt werden sollte. Im Falle des Scheiterns bestand das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu suspendieren.

11 So wurden in den Jahren 1996 bis 1999 ca. 1,5 Millionen Euro für Korruptionsbekämpfung und Schaffung von Transparenz in der öffentlichen Verwaltung in den AKP-Staaten eingesetzt (Kommission 2000: 21).

12 Cox und Chapman berichten von einem Anstieg der für „Governance and Civil Society“ bestimmten Ausgaben von einem Anteil von 0,1 Prozent am gesamten entwicklungspolitischen Haushalt der EU im Jahr 1987 (dies entspricht 3 Mio. ECU) auf einen Wert von 9,4 Prozent im Jahr 1997 bzw. auf 6,1 Prozent im Jahr 1998. Dies entspricht Zahlen von 612 bzw. 525 Mio. Euro (Cox/Chapman 1999: 31). Definitive Aussagen sind aus methodischen Gründen schwierig, da die den offiziellen und internen Förderstatistiken der EU zu entnehmenden Mittelaufteilungen keinem einheitlichen System folgen, sondern von Berichtsperiode zu Berichtsperiode unterschiedliche Kategorisierungen bzw. unterschiedliche Zusammensetzungen derselben Kategorien enthalten.

13 Äußerung des nigerianischen Ministers für Entwicklungsfragen, Adamou Salao, zitiert nach The Courier Nr. 177 (November 1999), S. 9 (meine Übersetzung).

14 Vgl. zu diesen Einwänden auch das Verhandlungsmandat der AKP-Gruppe vom 30. September 1998 (AKP 1998, Punkte 12 und 13).

15 Äußerung der finnischen Staatssekretärin für Entwicklungsfragen, Kirsti Lintonen, vor der Gemeinsamen Versammlung der EU- und der AKP- Staaten vom 11.-15. Oktober 1999; zitiert nach The Courier Nr. 178 (November/Dezember 1999), S. 10.

Anmerkungen

Der Autor wird am Ende des letzten Satzes - und damit erst auf der folgenden Seite - als "vgl." genannt. Damit wird dieses Fragment noch knapp als Bauernopfer gewertet.

Sichter
(Graf Isolan), PlagProf:-)


[11.] Mkl/Fragment 045 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. September 2013, 06:36 PlagProf:-)
Erstellt: 17. September 2013, 23:43 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Conzelmann 2003, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 1-8, (9-15), 16-35
Quelle: Conzelmann 2003
Seite(n): 472, 473, Zeilen: 472:li.Sp. 46-52 - re.Sp. 1-15.(16-31).32.37.49-54; 473:li.Sp. 1-6.19ff
[Im Gegenzug argumentierte die EU-Seite, dass Good Governance mit der Konzentration auf das Management des Entwicklungsprozesses sehr wohl Fragen anspreche, welche von den damals existierenden wesentlichen] Elementen nicht abgedeckt wurden (vgl. Conzelmann 2003: 472). Schließlich einigte man sich im Rahmen des Cotonou-Abkommens auf eine Kompromisslösung, welche – zusätzlich zu den bereits seit 1995 vereinbarten wesentlichen Elementen der Lomé-Verträge (Beachtung von Demokratie und Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit) – verantwortungsvolle Regierungsführung als ein „fundamentales“ Element beinhaltete, aber lediglich die Freiheit von Korruption als ein neues wesentliches Element einstufte. In Art. 9 (3) des Cotonou-Abkommens selbst findet sich eine Interpretation von Good Governance, die eng an die von der Kommission 1998 vorgeschlagene Definition angelehnt ist:

„In einem politischen und institutionellen Umfeld, in dem die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und das Rechtstaatsprinzip geachtet werden, ist verantwortungsvolle Staatsführung die transparente und verantwortungsbewusste Verwaltung der menschlichen, natürlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen und ihr Einsatz für eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung. Sie beinhaltet klare Beschlussfassungsverfahren für Behörden, transparente und verantwortungsvolle Institutionen, den Vorrang des Gesetzes bei der Verwaltung und Verteilung der Ressourcen und Qualifizierung zur Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen insbesondere zur Verhinderung und Bekämpfung der Korruption“ (Europäische Union 2000: 9).

Fasst man die bisherigen Ansätze zur Definition und Interpretation des Governance-Begriffs zusammen, so ist zu konstatieren, dass Good Governance zu einem wiederholt benutzten Referenzkonzept in der EU-Entwicklungszusammenarbeit geworden ist und sich dabei im Verlauf von zehn Jahren eine zunehmende Präzisierung und Einengung des Konzepts ergeben hat. Kennzeichnend für die fortschreitende Begriffsklärung der verantwortungsvollen Regierungsführung war insbesondere die Einengung auf den Aspekt der Verwaltungsführung und der Institutionenreform. Zudem wurden in Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung vergleichsweise klare kausale Zusammenhänge formuliert (vgl. Kommission 1998d: 16). Bemerkenswert ist dieser Prozess nicht zuletzt vor dem Hintergrund der eingangs definierten, breiten Governance-Definition zu Beginn der 1990er Jahre und dem Umstand, dass zu diesem Zeitpunkt noch eine relativ starke Uneinigkeit der Mitgliedsstaaten über die konkrete Ausgestaltung von Good Governance vorherrschte.

Mit der Konkretisierung des Begriffsinhalts und der Aufnahme von Good Governance als „fundamentales“ Element des neuen Cotonou-Abkommens ergibt sich eine prozessuale Neuerung. So muss sich zumindest theoretisch die Operationalisierung des Konzepts nicht mehr nur auf der Ebene der einzelnen Förderentscheidungen niederschlagen, sondern kann auch im Rahmen einer stärker negativen Sanktionierung erfolgen. Oder anders formuliert: Die Nichteinhaltung von Governance-Kriterien würde eine negative Konditionalisierung bedeuten, welche von der Zurückhaltung von Hilfsgeldern bis hin zur Suspendierung der Zusammenarbeit im Falle ernsthafter Verstöße gegen die Anforderungen verantwortungsvoller Regie[rungsführung reichen kann.]

[Seite 472]

Das Gegenargument der EU-Seite – soweit es sich aus öffentlich zugänglichen Äußerungen erschließen lässt – lautete, dass Good Governance mit der Konzentration auf das Management des Entwicklungsprozesses und die Vermeidung von Korruption sehr wohl Fragen anspreche, welche von den damals bereits existierenden wesentlichen Elementen nicht abgedeckt wurden und denen darüber hinaus besondere Bedeutung für einen nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklungsprozess zukomme.15

In dem nach langen Verhandlungen (Greenidge 1999; Salama/Dearden 2001) unterzeichneten Cotonou-Ab-kommen wurde eine Kompromisslösung beschlossen, durch die zusätzlich zu den bereits seit 1995 vereinbarten wesentlichen Elementen der Lomé-Abkommen (Beachtung von Demokratie und Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit) verantwortungsvolle Regierungsführung als ein „fundamentales“ Element und lediglich die Freiheit von Korruption als neues „wesentliches“ Element aufgenommen wurde (ausführlich hierzu Kapitel 3.2). Im Text des Abkommens selbst findet sich eine Interpretation von Good Governance, die sehr eng an die von der Kommission 1998 vorgeschlagene Definition angelehnt ist:

„In einem politischen und institutionellen Umfeld, in dem die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und das Rechtsstaatsprinzip geachtet werden, ist verantwortungsvolle Staatsführung die transparente und verantwortungsbewusste Verwaltung der menschlichen, natürlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen und ihr Einsatz für eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung. Sie beinhaltet klare Beschlussfassungsverfahren für Behörden, transparente und verantwortungsvolle Institutionen, den Vorrang des Gesetzes bei der Verwaltung und Verteilung der Ressourcen und Qualifizierung zur Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen insbesondere zur Verhinderung und Bekämpfung der Korruption.“ (Artikel 9 (3) des Cotonou-Abkommens)

Das vorläufige Ergebnis dieses Untersuchungsschrittes lautet, dass Good Governance zu einem wiederholt benutzten Referenzkonzept in der Entwicklungszusammenarbeit der EU geworden ist und sich dabei im Verlauf von zehn Jahren eine zunehmende Präzisierung und Einengung des Konzepts ergeben hat. [...] Kennzeichnend hierfür war insbesondere die Einengung auf den Aspekt der Verwaltungsführung und der Institutionenreform. Insbesondere im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung wurden vergleichsweise klare kausale Zusammenhänge formuliert (Kommission 1998: Tz. 16). Bemerkenswert

[Seite 473]

ist dieser Prozess nicht zuletzt vor dem Hintergrund der eingangs definierten, sehr breiten Governance-Definition von 1991 und dem Umstand, dass es in der ersten Hälfte der 1990er Jahre noch eine relativ starke Uneinigkeit der Mitgliedsstaaten über die konkrete Ausformung von Good Governance gab. [...]

[...]

[...] Mit der Aufnahme von Good Governance als „fundamentalem Element“ des neuen Cotonou-Abkommens ergibt sich zugleich eine prozessuale Neuerung: Zumindest theoretisch muss die Operationalisierung des Konzepts nicht mehr nur auf der Ebene einzelner Förderungsentscheidungen erfolgen, sondern kann auch im Rahmen einer stärker negativen Sanktionierung erfolgen. Konkret würde dies eine Geltendmachung von Governance-Kriterien im Rahmen negativer Konditionalitäten bedeuten – also der Zurückhaltung von Hilfsgeldern bis hin zur Suspendierung der Zusammenarbeit im Falle ernsthafter Verstöße gegen die Anforderungen „verantwortungsvoller Regierungsführung“ (insbesondere durch Korruption).


15 Äußerung der finnischen Staatssekretärin für Entwicklungsfragen, Kirsti Lintonen, vor der Gemeinsamen Versammlung der EU- und der AKP- Staaten vom 11.-15. Oktober 1999; zitiert nach The Courier Nr. 178 (November/Dezember 1999), S. 10.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Gekennzeichnetes Zitat wurde nicht in die Zeilenzählung aufgenommen.

Sichter
(Graf Isolan), PlagProf:-)


[12.] Mkl/Fragment 046 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. September 2013, 06:36 PlagProf:-)
Erstellt: 18. September 2013, 00:19 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Conzelmann 2003, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 46, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Conzelmann 2003
Seite(n): 473, Zeilen: li.Sp. 33-54 - re.Sp. 1-30
Allerdings ist in Hinblick auf den Governance-Aspekt des Cotonou-Abkommens zu konstatieren, dass weder eindeutige Handlungsverpflichtungen der betroffenen Staaten geschaffen noch eine völkerrechtliche Verbindlichkeit der Beachtung von Good Governance installiert wurden. Zwar erklären sich die AKP-Staaten mit ihrer Ratifikation des Abkommens bereit, den Maßstab von Good Governance an ihr eigenes Handeln anlegen zu lassen, doch wird dabei der Sanktionierung eines etwaigen Fehlverhaltens durch die Einstufung von Good Governance als „fundamentalem“ Element des Vertragswerks ein Riegel vorgeschoben.21 Zudem greift in Hinblick auf das neue „wesentliche“ Element der Freiheit von Korruption ein abgeschwächter Konsultations- und Sanktionsmechanismus. Er ist nur in „schweren Fällen“ anwendbar und selbst nur dann, wenn die Gemeinschaft ein wichtiger Partner bei der finanziellen Unterstützung der Wirtschaftspolitik und der sektorbezogenen Politik und der entsprechenden Programme ist. Zudem ist es in erster Linie Aufgabe der Vertragspartei, in der die schweren Fälle von Korruption aufgetreten sind, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen (Art. 97). Jedoch wird in Art. 96 (2) die Suspendierung des Vertrags als letztes Mittel akzeptiert (vgl. Europäische Union 2000: 40).

Für die praktische Anwendung und Durchsetzung von Good Governance scheint ohnehin der Mechanismus der Zuteilung von Hilfsgeldern bedeutsamer zu sein als die skizzierten Sanktionsmechanismen. Daher sieht das Cotonou-Abkommen vor, dass – wie in den bisherigen Lomé-Verträgen – den AKP-Staaten für 5 Jahre ein bestimmter Mittelumfang zur Verfügung gestellt wird. Allerdings wird die Zuteilung von Mitteln erstmals nicht mehr nur anhand der Bedürftigkeit des Landes, sondern auch anhand seiner „Performanz“ in der Entwicklungspolitik bestimmt. Hierbei kommen Kriterien zum Tragen, die sich zumindest ansatzweise mit der oben geschilderten Definition von Good Governance decken:

● Fortschritt in der Implementierung institutioneller Reformen;

● Leistung in der Nutzung der Ressourcen;

● Effektivität der Implementierung laufender Programme;

● Armutsbekämpfung;

● Maßnahmen der nachhaltigen Entwicklung;

● Leistungen im Bereich der makroökonomischen und sektoralen Politik (vgl. Europäische Union 2000: 76).


21 Durch den feinen semantischen Unterschied zwischen einem „wesentlichen“ und einem „fundamentalen“ Element verschwindet der implizite Verweis auf Art. 60 der Wiener Vertragsrechtkonvention aus dem Abkommen, welcher es den Vertragsparteien erlaubt, im Falle einer auch einseitig perzipierten Verletzung bestimmter Vertragsgrundlagen die Zusammenarbeit auszusetzen oder sogar ganz zu beenden. Vgl. Conzelmann 2003: 473.

Eine juristische Analyse des Cotonou-Abkommens (Beck 2002) ergibt allerdings, dass im Hinblick auf Good Governance weder eindeutige Handlungs- oder Unterlassungsverpflichtungen der betroffenen Staaten geschaffen noch eine völkerrechtliche Verbindlichkeit der Beachtung von Good Governance installiert wurden. Zwar erklären sich die AKP-Staaten mit ihrer Ratifikation des Abkommens bereit, den Maßstab von Good Governance an ihr eigenes Handeln anlegen zu lassen, doch wird dabei der Sanktionierung eines etwaigen Fehlverhaltens durch die Einstufung von Good Governance als „fundamentalem“ Element des Vertragswerks ein Riegel vorgeschoben. Durch den feinen semantischen Unterschied zwischen einem „wesentlichen“ und einem „fundamentalen“ Element verschwindet der implizite Verweis auf Art. 60 der Wiener Vertragsrechtskonvention aus dem Abkommen. Er erlaubt es Vertragsstaaten, im Falle einer auch einseitig perzipierten Verletzung bestimmter Vertragsgrundlagen die Zusammenarbeit auszusetzen oder sogar ganz zu beenden. Hinzu kommt, dass im Hinblick auf das neue „wesentliche“ Element der Freiheit von Korruption ein abgeschwächter Konsultations- und Sanktionsmechanismus greift. Er ist nur in „schweren Fällen“ und auch nur dann anwendbar, „wenn die Gemeinschaft ein wichtiger Partner bei der finanziellen Unterstützung der Wirtschaftspolitik und der sektorbezogenen Politik und der entsprechenden Programme ist“. Zudem ist es „in jedem Fall [...] in erster Linie Aufgabe der Vertragspartei, in der die schweren Fälle von Korruption aufgetreten sind, die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um sofort Abhilfe zu schaffen“ (Art. 97). Auch hier ist jedoch die Suspendierung des Vertrags als „letztes Mittel“ akzeptiert (vgl. auch Art. 96 (2)).

Für die praktische Anwendung und Durchsetzung von Good Governance ist vermutlich der Mechanismus der Zuteilung von Hilfsgeldern bedeutsamer als die skizzierten Sanktionsmechanismen. Der Vertrag sieht vor, dass – wie in den bisherigen Lomé-Verträgen – den AKP-Staaten für fünf Jahre ein bestimmter Mittelumfang zur Verfügung gestellt wird. Allerdings wird dabei erstmals die Zuteilung von Mitteln nicht mehr nur anhand der Bedürftigkeit des Landes, sondern auch anhand seiner „Performanz“ in der Entwicklungspolitik bestimmt. Art. 3, 1 (b) Annex IV Cotonou bestimmt, dass dabei Kriterien zur Anwendung kommen, welche sich zumindest in Teilbereichen mit der oben geschilderten Definition von Good Governance decken, nämlich (1) Fortschritt in der Implementierung institutioneller Reformen, (2) Leistung in der Nutzung der Ressourcen, (3) Effektivität der Implementierung laufender Programme, (4) Armutsbekämpfung, (5) Maßnahmen der nachhaltigen Entwicklung sowie (6) Leistungen im Bereich der makroökonomischen und sektoralen Politik.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme sind nicht gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan)


[13.] Mkl/Fragment 047 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. September 2013, 15:41 Graf Isolan
Erstellt: 31. August 2013, 23:52 (Graf Isolan)
Conzelmann 2003, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 1-30, 101-106
Quelle: Conzelmann 2003
Seite(n): 473, 474, Zeilen: 473:re.Sp. 31-54; 474:li.Sp. 1-26, re.Sp. 11-31
Zudem benennt Art. 20, 1 (d) des Cotonou-Abkommens die Förderung der Reform und die Entwicklung der Institutionen, die für die Festigung der Demokratie und der verantwortungsvollen Regierungsführung erforderlich sind, als eines der Ziele der Kooperation zwischen der EU und den AKP-Staaten, wodurch zusätzlich sichergestellt wird, dass Good Governance auch auf der Ebene der Entwicklungsfinanzierung Beachtung findet (vgl. Europäische Union 2000: 13).

Als weiteres Element kommt schließlich der im Rahmen des Cotonou-Abkommens weiter gestärkte politische Dialog hinzu. In seinem Kontext soll auch eine regelmäßige Bewertung der Entwicklungen bei der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, des Rechtsstaatsprinzips sowie der verantwortungsvollen Regierungsführung erfolgen. Gemäß Art. 8 (2) soll der Politikdialog dabei als präventiver Ansatz verstanden werden, der ausdrücklich die oben angesprochene Anwendung der Verfahren bei Verletzung von wesentlichen bzw. fundamentalen Elementen des Vertrags verhindern soll (vgl. Europäische Union 2000: 8).

Insgesamt bietet der Cotonou-Vertrag eine Reihe von Ansatzpunkten für die Durchsetzung von Good Governance. Zugleich ist jedoch in verstärktem Maße zu beobachten, dass die Definition des konkreten Begriffsinhalts in die Institutionen des politischen Dialogs zwischen der EU und den einzelnen AKP-Staaten abwandert, wodurch die oben festgestellte Präzisierung des Governance-Begriffs abgeschwächt wird. In diesem Zusammenhang wäre Good Governance dann dasjenige, was sich in den Verhandlungen mit der AKP-Gruppe insgesamt oder mit einem einzelnen Staat als kompromissfähig und im Kontext der spezifischen Besonderheiten des betreffenden Landes als machbar herausstellt.22

Gerade vor dem Hintergrund der gewählten dialogischen Strategie in der Umsetzung führt die Suche nach einer operationalen Definition von Good Governance im Verhältnis zu den AKP-Staaten ins Leere. Die Bewertung wird daher – abhängig vom normativen Maßstab – unterschiedlich ausfallen. In Hinblick auf die Effektivität der Implementationsphase muss das gefundene Modell kein Nachteil sein, da eine abschließende Definition des Governance-Begriffs den auf genau diese Frage bezogenen Dialog entleeren und Anlass zu einer schematischen Implementation des Governance-Kriteriums geben könnte. Demgegenüber hat die derzeitige Situation den Vorteil, dass die Diskussion um Good Governance einen ständigen Verwal[tungsdialog initiiert, dessen Ergebnisse nicht nur realitätsangemessene Entwicklungsstrategien, sondern auch ein schrittweises Heranführen der AKP-Staaten an den Sinngehalt von Good Governance sein könnten.]


22 Dennoch ist zu beachten, dass die Notwendigkeit der Konkretisierung von Good Governance in dialogischen Verfahren die beteiligten Parteien nicht ihrer Verpflichtung zur grundsätzlichen Beachtung des Maßstabs der verantwortungsvollen Regierungsführung enthebt. Im Gegensatz zu einer unverbindlichen Norm sind die EU und die AKP-Staaten zumindest dazu verpflichtet, die Ausdeutung von Good Governance zum Gegenstand eines permanenten Austauschsprozess (sic!) zu machen und in diesem Rahmen zu gemeinsamen Ausdeutungen der Vertragsvorschrift zu gelangen.

[Seite 473]

Zudem wird in Art. 20, 1 (d) des Cotonou-Abkommens „die Förderung der Reform und der Entwicklung der Institutionen, die Stärkung der Institutionen, die für die Festigung der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung und für eine effiziente und wettbewerbsorientierte Marktwirtschaft erforderlich sind, und der Ausbau der Kapazitäten für Entwicklung und partnerschaftliche Zusammenarbeit“ als eines der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten genannt. Mit diesen Vorschrift ist sichergestellt, dass Good Governance auch auf der Ebene der Entwicklungsfinanzierung Beachtung findet.

Als drittes Element kommt schließlich der im Rahmen des Cotonou-Abkommens weiter gestärkte „politische Dialog“ zwischen den beiden Staatengruppen hinzu. In seinem Rahmen soll auch „eine regelmäßige Bewertung der Entwicklungen bei der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips sowie der verantwortungsvollen Staatsführung“ erfolgen (Art. 8 (2) und (4)). Betont wird auch der präventive Ansatz des Politikdialoges, welcher ausdrücklich die oben angesprochene Anwendung der Verfahren bei Verletzung von wesentlichen bzw. fundamentalen Elementen des Vertrags verhindern soll (Art. 8 (2)).

[Seite 474]

Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass der Vertrag von Cotonou eine Fülle von Ansatzpunkten für die Durchsetzung von Good Governance bietet, zugleich aber die Definition des konkreten Begriffsinhalts von Good Governance in zunehmendem Maße in die Institutionen des Politikdialogs zwischen der EU und einzelnen AKP-Staaten bzw. in die Implementationsphase der Entwicklungsfinanzierung abwandert – mithin die Bedeutsamkeit der oben festgestellten Präzisierung des Begriffsinhalts wieder abgeschwächt wird: Good Governance wäre dann dasjenige, was sich in den Verhandlungen mit der AKP-Gruppe insgesamt oder mit einem einzelnen Staat als kompromissfähig und im Kontext der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und historischen Besonderheiten des betreffenden Landes bzw. der AKP-Gruppe insgesamt als machbar herausstellt. Gleichwohl ist zu beachten, dass die Notwendigkeit der Konkretisierung von Good Governance in dialogischen Verfahren die beteiligten Parteien nicht ihrer Verpflichtung zur grundsätzlichen Beachtung des Maßstabs der verantwortungsvollen Regierungsführung enthebt. Im Gegensatz zu einer unverbindlichen Norm sind die EU und die AKP-Staaten zumindest dazu verpflichtet, die Ausdeutung von Good Governance zum Gegenstand eines permanenten Austauschprozesses zu machen und in diesem Rahmen zu gemeinsamen Ausdeutungen der Vertragsvorschrift zu gelangen.

[...]

Gerade vor dem Hintergrund der gewählten dialogischen Strategie in der Umsetzung führt damit die Suche nach einer operationalen Definition von Good Governance im Verhältnis zu den AKP-Staaten möglicherweise gänzlich ins Leere und wird damit zur Suche nach einem Phänomen. Die Bewertung wird unterschiedlich ausfallen, je nachdem welcher normative Maßstab in den Vordergrund gerückt wird.

Im Hinblick auf die Effektivität der Implementationsphase muss das gefundene Modell kein Nachteil sein. Eine abschließende Definition des Begriffs könnte den auf genau diese Frage bezogenen Dialog zwischen den beiden Seiten entleeren und möglicherweise Anlass zu einer mehr oder weniger schematischen Implementation des Governance-Kriteriums geben. Demgegenüber hat die derzeitige Situation den Vorteil, dass die Diskussion um Good Governance einen permanenten Verwaltungsdialog initiiert, dessen Produkte nicht nur realitätsangemessene Entwicklungsstrategien, sondern auch ein schrittweises Heranführen der AKP-Staaten an den Sinngehalt von Good Governance sein könnten.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Auf Conzelmann wird zuletzt auf Zeile 8 in der vorausgehenden Seite verwiesen.

Sichter
(Graf Isolan), PlagProf:-)


[14.] Mkl/Fragment 048 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. September 2013, 15:39 Graf Isolan
Erstellt: 30. August 2013, 01:00 (Graf Isolan)
Conzelmann 2003, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 48, Zeilen: 1-17
Quelle: Conzelmann 2003
Seite(n): 474, 475, Zeilen: 474:re.Sp. 25ff - 475:li.Sp. 1-8
[Demgegenüber hat die derzeitige Situation den Vorteil, dass die Diskussion um Good Governance einen ständigen Verwal]tungsdialog initiiert, dessen Ergebnisse nicht nur realitätsangemessene Entwicklungsstrategien, sondern auch ein schrittweises Heranführen der AKP-Staaten an den Sinngehalt von Good Governance sein könnten. Durch die Nichtfestlegung eines einheitlichen Modells von Good Governance besteht die Möglichkeit eines Mechanismus des „Co-operative Scoping“. Dieser besagt, dass Entwicklungsziele für einzelne Staaten gemeinsam in dialogischer Form erarbeitet und gemeinschaftlich überwacht werden. Dies ermöglichte es den AKP-Staaten, Einfluss auf die vereinbarten Ziele zu nehmen, und erhöht möglicherweise auch den Grad der Anerkennung von Good Governance durch die AKP-Staaten, was der Durchsetzungskraft und der Reichweite des Konzepts überaus dienlich wäre. Andererseits macht das gefundene Modell deutlich, dass die gewählte organisatorische Struktur die faktischen materiellen Ungleichheiten nicht automatisch relativieren kann. Durch die prinzipielle Möglichkeit der EU zur Kürzung oder gänzlichen Verweigerung von Hilfszahlungen werden die Verhandlungen um die Entwicklungsfinanzierung de facto im Schatten einseitiger Abhängigkeiten geführt. Ähnliche Tendenzen zeigen sich auch in Hinblick auf die Ausgestaltung des politischen Dialogs zwischen den Vertragsparteien. Dementsprechend richten sich die gegenwärtigen Diskussionen innerhalb der AKP-Gruppe nicht zuletzt auf eine Konkretisierung der Verfahren des Dialogs. [Seite 474]

Demgegenüber hat die derzeitige Situation den Vorteil, dass die Diskussion um Good Governance einen permanenten Verwaltungsdialog initiiert, dessen Produkte nicht nur realitätsangemessene Entwicklungsstrategien, sondern auch ein schrittweises Heranführen der AKP-Staaten an den Sinngehalt von Good Governance sein könnten. Geht man weiter davon aus, dass die Beachtung von Kriterien der verantwortungsvollen Regierungsführung in zunehmendem Maße auch von den Südländern, speziell den (afrikanischen) Staaten, als Verhaltensmaßstab eingefordert wird,19 so weist das gefundene Modell die weitere Stärke auf, dass den betroffenen Staaten gerade nicht ein einheitliches und unilateral festgelegtes Modell von Good Governance auferlegt wird, sondern statt dessen ein Mechanismus des „Co-operative Scoping“ vereinbart wurde. Er besagt, dass Entwicklungsziele für individuelle Staaten gemeinsam (in dialogischer Form) erarbeitet und gemeinschaftlich überwacht werden und somit gerade nicht Abschied vom „partnerschaftlichen“ Modell der EU/AKP-Zusammenarbeit genommen wird. Dies ermöglicht den AKP-Staaten nicht nur, Einfluss auf die vereinbarten Ziele zu nehmen, sondern erhöht möglicherweise auch den Grad der Anerkennung von Good Governance durch die AKP-Staaten und damit die Durchsetzungskraft und Reichweite des Konzepts.

Gleichwohl macht die Analyse auch deutlich, dass die gewählte organisatorische Struktur die faktischen materiellen Ungleichheiten nicht automatisch relativieren oder gar neutralisieren kann. Durch die prinzipielle Möglichkeit der EU-Seite zur Kürzung oder gänzlichen Verweige-

[Seite 475]

rung von Hilfsgeldern werden die Verhandlungen um die Entwicklungsfinanzierung de facto im Schatten einseitiger Abhängigkeiten geführt. Ähnliche Befürchtungen der AKP-Seite gelten auch für die Ausgestaltung des „politischen Dialogs“. Dementsprechend richten sich die aktuell ablaufenden Diskussionen im Rahmen der AKP-Gruppe nicht zuletzt auf eine Konkretisierung der Verfahren des Dialogs.


19 Verwiesen sei auf die im Rahmen der Neugründung der AU verabschiedete NEPAD-Initiative (www.nepad.org), auch wenn diese Initiative nicht zuletzt auf politischen Druck der Bretton-Woods-Institutionen zustande kam.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Auf Conzelmann wird zuletzt zwei Seiten davor verwiesen.

Sichter
(Graf Isolan), PlagProf:-)


[15.] Mkl/Fragment 054 17 - Diskussion
Bearbeitet: 23. September 2013, 07:18 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 08:27 (SleepyHollow02)
BauernOpfer, Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 054, Zeilen: 17-25
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 5, Zeilen: 10-30
Die Vorteile einer Assoziierung der afrikanischen Kolonien mit der EWG waren für Frankreich daher offensichtlich, da

- mit der Einrichtung eines Europäischen Entwicklungsfonds zusätzliche Finanzierungsmittel für die Entwicklung der Überseegebiete bereitgestellt würden;

- aus der Erweiterung der Absatzmärkte für die kolonialen Rohstoffe und Agrarprodukte ein höheres Devisenaufkommen für Frankreich resultieren würde;

- die geschützten Absatzmärkte der französischen Industrien in den Überseegebieten aufgrund ihrer guten kommerziellen und kulturellen Beziehungen für die französische Industrie erhalten bleiben würde.

Als Gegner einer solchen Lastenverteilung über einen gemeinsamen Entwicklungsfonds erwiesen sich insbesondere Deutschland, die Niederlande und Luxemburg. Rein ökonomisch betrachtet war der französische Vorschlag für diese Länder ein nur wenig verlockendes Angebot29, doch sah Deutschland in dieser Situation die Chance, sein nach dem Zweiten Welt-[krieg arg angekratztes Image im Rahmen einer Versöhnung mit Frankreich aufzupolieren.]


29 Die Handelspartner Deutschlands in Afrika befanden sich überwiegend in den britischen Gebieten. So kamen aus den frankophonen Gebieten nur ein Sechstel der deutschen Importe aus Afrika. Im Gegenzug übertrafen die deutschen Exporte in die britischen Gebiete Afrikas diejenigen in die französischen um das Zehnfache. Die Niederlande befürchteten zudem eine Diskriminierung ihrer eigenen Kolonialgebiete. Vgl. Ferdowsi 1999b: 4 f.; Brüne 1995: 44.

Die Vorteile einer Assoziierung der afrikanischen Kolonien mit der EWG waren für Frankreich offenkundig einseitig, da

• mit der Einrichtung eines Europäischen Entwicklungsfonds zusätzliche Finanzierungsmittel für die Entwicklung der Überseegebiete bereitgestellt würden;

• aus der Erweiterung der Absatzmärkte für die kolonialen Rohstoffe und Agrarprodukte ein höheres Devisenaufkommen für die Franc Zone, d.h. für Frankreich resultieren würde und schließlich,

• weil die geschützten Absatzmärkte der französischen Industrien in den Überseegebieten aufgrund ihrer guten kommerziellen und kulturellen Beziehungen für die französische Industrie erhalten bleiben würden.

Vor allem aus diesem Grunde standen insbesondere die Niederlande und die Bundesrepublik diesem Vorschlag Frankreichs reserviert gegenüber:

• Die Niederlande, weil sie eine Diskriminierung der eigenen Kolonialgebiete befürchteten;

• Die Bundesrepublik, weil zum einen ihre Handelsprioritäten in der Dritten Welt bei Lateinamerika und Asien lagen und zum anderen sie auch nur den Anschein einer Unterstützung der französischen Kolonialpolitik zu vermeiden suchte. Außerdem hätte eine solche Regelung ihr damaliges Prinzip gefährdet, die Vergabe von Entwicklungshilfe gemäß der Hallstein-Doktrin an politisches Wohlverhalten der Empfängerländer in der Frage der deutschen Wiedervereinigung und der Nichtanerkennung der DDR zu binden.

Anmerkungen

Zwar erfolgt ein Hinweis auf die Quelle in Fn. 29, die wörtlichen und wortlautnahen Übernahmen gehen daraus jedoch nicht hervor.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[16.] Mkl/Fragment 056 03 - Diskussion
Bearbeitet: 7. December 2013, 19:44 Schumann
Erstellt: 4. September 2013, 22:18 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 56, Zeilen: 3-18, 109-113
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 6, 7, Zeilen: 6:19-35; 7:4-8.14-16
Als das Durchführungsabkommen 1963 auslief, hatte sich der politische Hintergrund der Zusammenarbeit erheblich verändert. Fast alle der EWG-assoziierten Gebiete waren inzwischen unabhängige Staaten geworden und weiterhin an einer Fortsetzung der Zusammenarbeit interessiert. Auf Seiten der EWG-Staaten herrschte ebenfalls weitgehende Einigkeit über die Fortsetzung der Assoziierungspolitik, wenn diese auch auf neuen vertraglichen Grundlagen basieren sollte. Aus europäischer Perspektive kam es nun nicht mehr darauf an, neue Einflusszonen zu schaffen, sondern alte Einflussbereiche ohne künftige politische Bevormundung zu sichern (vgl. Ferdowsi 1999b: 5f.).

Die beste Möglichkeit hierzu bot ein erneuertes Abkommen, das die ökonomischen Bindungen stabilisierte und den afrikanischen Staaten gleichzeitig die Gelegenheit zur Bestätigung ihrer Souveränität und Unabhängigkeit gab. Eine solche Neuorganisation des Verhältnisses zwischen der EWG und den ehemaligen Kolonien fand schließlich in den Verträgen von Yaoundé ihren Ausdruck.31 Wie auch der EEF hatten die Yaoundé-Abkommen eine Laufzeit von fünf Jahren.32 Dabei umfasste das Yaoundé-I-Abkommen auf nicht-europäischer Seite 18 afrikanische Staaten (AASM-Staaten), zu denen im Nachfolgeabkommen Yaoundé-II Mauritius hinzukam.


31 Die neuen vertraglichen Bestimmungen galten nicht nur zwischen diesen neuen Staaten und der ehemaligen Kolonialmacht, sondern ebenso auch mit der EWG. Das erste Yaoundé-Abkommen wurde im Juli 1963 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1964 in Kraft. Der zweite Vertrag wurde im Juli 1969 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1971 in Kraft.

32 Zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der assoziierten Staaten während der fünfjährigen Laufzeit wurde ein Betrag von 730 Mio. US$ zur Verfügung gestellt. Davon sollten über den Europäischen Entwicklungsfonds 620 Mio. US$ in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, 46 Mio. US$ in Form von Darlehen zu Sonderbedingungen und 64 Mio. US$ in Form von Darlehen durch die Europäische Investitionsbank gewährt werden. Vgl. Ferdowsi 1999b: 6.

Als am 31. Dezember 1962 das Durchführungsabkommen auslief, hatte sich auch der politische Hintergrund erheblich verändert. Fast alle der EWG-assoziierten Gebiete - die meisten lagen in Afrika - waren inzwischen unabhängige Staaten geworden. Sie waren - abgesehen von Neuguinea - an einer Fortsetzung der Assoziierung interessiert.

Auch unter den EWG-Staaten selbst bestand weitgehende Einigkeit über die Fortsetzung der Assoziierungspolitik, wenn auch auf einer neuen vertraglichen Grundlage. Ein Assoziierungsabkommen schien dabei die beste Möglichkeit zu sein, die ökonomischen Bindungen zu stabilisieren und den afrikanischen Staaten gleichzeitig die Gelegenheit zur Bestätigung ihrer Souveränität und Unabhängigkeit zu geben. Aus der Blickrichtung der europäischen Gemeinschaft kam es nicht darauf an, neue Einflußzonen zu schaffen, sondern alte Einflußbereiche ohne künftige politische Bevormundung bestehen zu lassen.

Die Verhandlungen über ein neues Assoziierungsabkommen hatten 1961 mit einer Botschafter-Konferenz begonnen und endeten am 20. Juli 1963 in Jaunde (Kamerun), das auch den Namen für den Vertrag gab, der zwischen der EWG, Madagaskar und 18 afrikanischen Staaten (AASM-Staaten)5 unterzeichnet wurde, am 1. Juni 1964 in Kraft trat und für 5 Jahre gelten sollte.

[Seite 7]

Zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der assoziierten Staaten während der fünfjährigen Laufzeit wurde ein Betrag von 730 Mio. Dollar zur Verfügung gestellt: Davon sollten über den EEF 620 Mio. in Form nichtrückzahlbarer Zuschüsse, 46 Mio. in Form von Darlehen zu Sonderbedingungen und 64 Mio. in Form von Darlehen durch die Europäischen [sic] Investitionsbank gewährt werden.

[...]

Am 29. Juli 1969 wurde in Jaunde ein neues Abkommen zwischen der EWG und den 18 AASM-Staaten unterzeichnet (Jaunde II). Sein Inkrafttreten verzögerte sich bis zum 1. Januar 1971.


5 Der „Association of African States and Madagaskar“ (AASM) gehörten folgende Staaten an: Burundi, Dahomey, Demokratische Republik Kongo (Brazzaville), Elfenbeinküste, Gabun, Kamerun, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Obervolta, Ruanda, Senegal, Somalia, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik.

Anmerkungen

Art und Umfang der vielfach wörtlichen Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[17.] Mkl/Fragment 057 03 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 16:19 Graf Isolan
Erstellt: 4. September 2013, 22:50 (Graf Isolan)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 3-14
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 6, 7, Zeilen: 6:35 - 7:1-3.16-22
Wie schon damals hatte Frankreich auch jetzt eine dominierende Rolle in den Verhandlungen gespielt, was sich aus seiner dreifachen Funktion als Vertreter der eigenen Interessen, inoffizieller Berater der Assoziierten sowie Vermittler zwischen den afrikanischen Staaten und den anderen EWG-Mitgliedsstaaten erklären lässt (vgl. Gruhn 1976: 245 ff.).

Als allgemeine Kriterien einer erfolgreichen Zusammenarbeit wurden von den Vertragsparteien folgende Leitlinien und Grundsätze umschrieben:

- die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit ihrer Entwicklung,

- die Förderung der regionalen Zusammenarbeit in Afrika,

- die Einleitung von Maßnahmen zur Förderung des Handels und

- die Verbesserung und Stabilisierung der Regelungen zur Einfuhr von Agrarerzeugnissen in die EWG (vgl. Grilli 1993:19f.; Gruhn 1976: 245ff.).


Grilli, Enzo R. (1993): The European Communauty and the Developing Countries, Cambridge.

Gruhn, Isebill V. (1976): The Lomé Convention: inching towards interdependence, in: International Organizations 30 (1976), 2, S. 241-262.

[Seite 6]

Wie 1957 spielte Frankreich auch jetzt die dominierende

[Seite 7]

Rolle, was sich vor allem aus seiner dreifachen Funktion als Vertreter eigener Interessen, inoffizieller Berater der Assoziierten sowie Vermittler zwischen den afrikanischen Staaten und den anderen EWG-Mitgliedern erklären läßt.

[...]

[...] Als Ziel wird in den Leitlinien des Vertrages6 von den Vertragsparteien gefordert

• die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit ihrer Entwicklung,

• die Förderung der regionalen Zusammenarbeit in Afrika,

• die Einleitung von Maßnahmen zur Förderung des Handels und

• die Verbesserung und Stabilisierung der Regelungen zur Einfuhr von Agrarerzeugnissen der AASM in die EWG.


6 Abgedruckt in European Yearbook, Vol. XVII/1969, Den Haag 1971, S. 521-587.

Anmerkungen

Die identischen deutschen Formulierungen können sicherlich nicht den englischsprachigen Quellen entspringen. Somit bleiben nicht nur Art und Umfang der Übernahme ungekennzeichnet, sondern auch die eigentliche Quelle ungenannt.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[18.] Mkl/Fragment 058 01 - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 21:48 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 09:07 (SleepyHollow02)
BauernOpfer, Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 058, Zeilen: 1-30
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 7-10, Zeilen: 7:29-32, 8:kpl., 9:1-7.32-33, 10:4-9
[1968 konnten erste handelspolitische Resultate verzeichnet werden, als es in Arusha/Tansania zur Unterzeichnung eines gleichnamigen Ab]kommens35 mit den drei Staaten der afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft Kenia, Tansania und Uganda kam. Da dieses zeitlich an den Yaoundé-Vertrag gekoppelt war, mussten wenig später neue Verhandlungen aufgenommen werden, die schließlich am 24. September 1969 in der Unterzeichnung eines neuen Vertrags, Arusha-II, mündeten. Dieser trat wie Yaoundé-II am 1. Januar 1971 in Kraft und sollte für 5 Jahre gelten (vgl. Ferdowsi 1999b: 7).

Ein ausführliches Eingehen auf die inhaltliche Ausgestaltung der Verträge und deren Ergebnisse würden den Rahmen sprengen, doch bleibt festzuhalten, dass die Bilanz dieser handelspolitischen Zusammenarbeit aus Sicht der afrikanischen Länder eher enttäuschend ausfiel. So hatten sich aufgrund der Verträge weder die Exporte in die EWG-Staaten erhöht noch zeigte die Handelsstruktur zwischen den Staaten Westeuropas und Afrikas eine Veränderung. Zwar konnten die assoziierten afrikanischen Staaten ihr Exportvolumen in die EWG bis 1974 von 914 Mio. US$ im Jahr 1958 auf eine Summe von 3,3 Mrd. US$ erhöhen, doch ging die Hälfte des Exports in die EWG alleine von den beiden Ländern Zaire und Elfenbeinküste aus, während Tschad, Obervolta und Mali zusammen gerade einmal einen Anteil von 2 % am Gesamtexport aufwiesen. Auch die gewährten Zollpräferenzen führten nicht zu einer Erhöhung der Importe der assoziierten Staaten in die EWG. Hatte deren Anteil im Jahr 1960 noch 12,6 % betragen, so verringerte er sich 1972 auf 9,06 % und 1974 gar auf 7,47 %. Eine ähnliche Tendenz weisen auch die handelspolitischen Effekte der gewährleisteten Gegenpräferenzen für EWG-Waren auf. So exportierte die EWG 1974 zwar Waren im Wert von 2,178 Mrd. US$ in die afrikanischen Staaten, doch ging der Anteil dieser Staaten am Gesamtexport der EWG in Entwicklungsländer von 12 % 1958 auf 8,4 % 1974 zurück (vgl. Gerth-Wellmann 1979: 107-117).

Aufgrund dieser Negativbilanz sowie neu aufgetretenen Entwicklungen innerhalb der EWG36 war bereits vor Ablauf der Abkommen von Yaoundé-II und Arusha-II klar, dass eine gründliche Neuordnung der Assoziierungspolitik vorgenommen werden musste. Insbesondere galt es eine Neufassung des Kooperationsmodus für die dem Commonwealth angehörenden Staaten zu finden. Schließlich ermöglichte das Protokoll 22 des Beitrittsvertrages der drei neuen Mitglieder diesen eine grundsätzliche Aufnahme in das Assoziierungssystem der EWG.37 Angesichts der Forderungen der afrikanischen Staaten galt es, die drei ursprünglich von der EG-Kommission für die Yaoundé-Nachfolge geplanten Optionen – Erweiterung der Yaoundé-[Konvention, eine losere Kooperation wie das Arusha-Abkommen oder eine reine Handelsvereinbarung mit den ehemaligen Kolonien – zu modifizieren.]


35 Das Arusha-Abkommen war ein Handelsabkommen, welches auf Gegenseitigkeit beruhende Rechte und Verpflichtungen festlegte. Es umfasste jedoch keine finanziellen und technischen Hilfen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds. Vgl. Gruhn 1976: 245.

36 In erster Linie ist die EWG-Erweiterung durch den Beitritt Großbritanniens, Irlands und Dänemarks gemeint

37 Hierbei handelte es sich um 20 weitere Kolonien Großbritanniens in Afrika, in der Karibik und im Pazifik.


Gerth-Wellmann, Hella (1979): Die AKP-EG-Abkommen von Lomé. Bilanz und Perspektiven, München.

[Seite 7]

So kam es am 26. Juli 1968 in Arusha (Tanzania) zur Unterzeichnung eines Abkommens mit den drei Staaten der afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft Kenia, Tanzania und Uganda. Da es zeitlich mit dem Jaunde II-Vertrag gekoppelt war, mußten allerdings im Juli wieder neue

[Seite 8]

Verhandlungen aufgenommen werden. Am 24. September 1969 kam es in Arusha erneut zur Unterzeichnung eines Vertrages - Arusha II -, der am 1. Januar 1971 in Kraft trat und für 5 Jahre gelten sollte.

Es würde den Rahmen sprengen wollte man hier ausführlicher auf die inhaltliche Ausgestaltung der Verträge und deren Ergebnisse eingehen. Festzuhalten bleibt aber, daß die Bilanz dieser Vorläufer der Lome-Verträge aus der Sicht der afrikanischen Länder eher enttäuschend ausfiel:7

Weder hatten sich aufgrund der Verträge die Exporte in die EWG-Staaten erhöht, noch hatte sich an der Handelsstruktur zwischen den Staaten Westeuropas und Afrikas etwas geändert.

Insgesamt konnten die Staaten zwar ihre Exporte in die EWG bis 1974 von 914 Mio. im Jahr 1958 auf eine Summe von 3,3 Mrd. Dollar erhöhen, doch es muß berücksichtigt werden, daß allein 50% der Exporte in die EWG aus Zaire und der Elfenbeinküste kamen, während Tschad, Obervolta und Mali zusammen insgesamt nur einen Anteil von 2% an diesen Exporten aufweisen konnten.

Auch die gewährten Zollpräferenzen führten nicht zu einer Erhöhung der Importe der assoziierten Staaten in die EWG, ganz im Gegenteil. Hatte deren Anteil im Jahr 1960 noch 12,6% betragen, so verringerte er sich 1972 auf 9,06% und betrug 1974 ganze 7,47%. Auch die finanzielle und technische Zusammenarbeit hinsichtlich der Diversifikation der Exportstruktur und Abbau von Monokulturen blieben ohne Folgen. Noch bis 1972 bestand der Export der assoziierten Staaten bis zu 62,8% aus Agrarerzeugnissen, der Rest setzte sich vor allem aus Kupfer, Eisenerz, Rohholz und Phosphaten zusammen.

Dasselbe gilt für die handelspolitischen Effekte der gewährleisteten Gegenpräferenzen für EWG-Waren. Zwar exportierte die EWG 1974 Waren im Wert von 2,178 M rd. in die afrikanischen Staaten, doch ging der Anteil dieser Staaten am Gesamtexport der EWG in Entwicklungsländer von 12% 1958 auf 8,4% 1974 zurück.

Schon lange vor Ablauf der auf 5 Jahre befristeten Abkommen von Jaunde II und Arusha II waren innerhalb der EWG wiederum Entwicklungen eingetreten, die eine gründliche Neuordnung der Assoziierungspolitik notwendig machten.

[Seite 9]

Am 22. Januar 1972 war die Gemeinschaft durch den Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Irlands erweitert worden. Insbesondere der Beitritt Englands legte eine Neufassung der Assoziierungspolitik nahe, da ein Kooperationsmodus für die dem Commonwealth angehörenden Entwicklungsländer gefunden werden mußte. Die rechtliche Grundlage hierfür war das Protokoll 22 des Beitrittsvertrages der drei neuen Mitglieder, das weiteren 20 ehemaligen Kolonien Großbritanniens in Afrika, in der Karibik und im Pazifik die Aufnahme in das Assoziierungssystem der EWG grundsätzlich ermöglichte. [...]

[...]

Daß es den AKP-Staaten gelang, den EG-Staaten wichtige Zugeständnisse abzuringen, lag nicht zuletzt an der allgemeinen internationalen Wetterlage, die sich Ende 1973 wieder [verschärft hatte.]

[Seite 10]

Denn zur Diskussion standen drei verschiedene Möglichkeiten:

• der Anschluß der neuen Commonwealth Länder an die bestehende Assoziation á la Jaunde;

• der Abschluß eines besonderen Assoziationsvertrages;

• oder schlicht ein Handelsvertrag.9


7 Ausführlicher hierzu siehe Hella Gerth-Wellmann: Die AKP-EG-Abkommen von Lomé. Bilanz und Perspektiven, München 1979, S. 107-117.

9 Zitiert nach Entwicklungspolitik. Materialien Nr. 48, Bonn 1975, S. 60.

Anmerkungen

Quellenverweis am Ende des ersten Absatzes.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[19.] Mkl/Fragment 059 07 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 19:16 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 09:32 (SleepyHollow02)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 59, Zeilen: 7-26
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 9, Zeilen: 10-30
Formal traten somit nur zwei Parteien in Erscheinung, da man grundsätzlich von der Annahme ausging, dass beide Seiten jeweils einheitliche Verhandlungspositionen vertraten.38 Dieses Verständnis von Gleichberechtigung bedeutete aber, dass parallel zu den Hauptverhandlungen beide Seiten in gesonderten Treffen ihre Verhandlungsführung abstimmen mussten. Das stellte insbesondere die 46 AKP-Staaten vor Probleme, die zur gemeinsamen Standortbestimmung zwischen Januar und Juli 1975 493 Sitzungen auf Botschafter- und Expertenebene benötigten (vgl. Opitz 1983: 38-40). Trotz dieses umfassenden Austauschs zeigte sich das AKP-Lager keineswegs durch Einigkeit geprägt, sondern vielmehr durch

- Bedenken der 18 afrikanischen Staaten und Madagaskar („Yaoundé-Staaten“), durch die Vergrößerung der Assoziierung ihre „Vorteile“ einzubüßen;

- Vorbehalte einiger afrikanischer Commonwealth-Staaten gegen das „neokoloniale Yaoundé-Modell“ und

- Befürchtungen einiger Staaten, infolge einer Sonderbeziehung zur EG den eigenen politischen und wirtschaftlichen Spielraum einzuschränken und sich unsolidarisch gegenüber dem Rest der Entwicklungsländer zu verhalten.

Aufgrund dieser Bedenken und der Interessensdisharmonie innerhalb der AKP-Staaten verliefen die Verhandlungen schleppend. Erst auf der gemeinsamen Ministerkonferenz in Kingston/Jamaika im Juli 1974 kam es zum politischen Durchbruch und am 1. Februar 1975 zur endgültigen Einigung. Am 28. Februar 1975 wurde schließlich in Lomé/Togo der gleichnamige Vertrag unterzeichnet.


38 Allerdings lässt sich zu Recht an der Tatsache zweifeln, ob jeder der teilnehmenden AKP-Staaten in einem gleichen Machtverhältnis zu den auftretenden EWG-Staaten stand. Hieran mag auch die durch die „Öl-Schock“-Erfahrung Europas veränderte Wahrnehmung der Machtverhältnisse nicht grundlegend etwas ändern. Vgl. Hewitt 1984: 100.


Opitz, Peter J. (1983): Die Verträge von Lomé, in: Mir A. Ferdowsi (Hrsg.): Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos, München, S. 38-40.

Formal waren es nur zwei Parteien, die miteinander verhandelten, da beide Seiten mit jeweils einheitlichen Verhandlungspositionen auftraten. Das aber bedeutete, daß parallel zu den Hauptverhandlungen beide Seiten jeweils in gesonderten Treffen ihre Verhandlungsführung abstimmen mußten - ein Problem vor allem für die 46 AKP-Staaten, die dafür zwischen Januar und Juli 1975 493 Sitzungen auf Botschafter- bzw. Expertenebene benötigten.8

So zeitraubend eine solche Prozedur auch war, sie hatte doch den Vorteil, daß die einzelnen AKP-Staaten nicht gegeneinander ausgespielt werden konnten. Allerdings war das AKP-Lager keineswegs durch Einigkeit geprägt, sondern durch

• Bedenken der 18 afrikanischen Staaten und Madagaskar (Jaunde-Staaten), durch die Vergrößerung der Assoziierung ihre „Vorteile“ einzubüßen;

• Vorbehalte einiger afrikanischer Commonwealth-Staaten gegen das „neo-koloniale Jaunde-Modell“ und

• Befürchtungen einiger Staaten, infolge einer Sonderbeziehung zur EG den eigenen politischen und wirtschaftlichen Spielraum einzuschränken und sich unsolidarisch dem Rest der Entwicklungsländer gegenüber zu verhalten.

Aufgrund diese [sic] Bedenken und der Interessendisharmonie innerhalb der AKP verliefen die Verhandlungen schleppend, bis es am 25./26. Juli 1974 auf der gemeinsamen Ministerkonferenz in Kingston (Jamaika) zum politischen Durchbruch und am 1. Februar 1975 zur endgültigen Einigung kam. Der Vertrag wurde am 28. Februar 1975 in Lomé unterzeichnet.


8 Ausführlicher hierzu siehe Peter J. Opitz: Die Verträge von Lomé, in: Mir A. Ferdowsi (Hrsg.): Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos, München 1983, S. 38-40.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[20.] Mkl/Fragment 061 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 19:32 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 09:45 (SleepyHollow02)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 061, Zeilen: 01-34
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 10-11, Zeilen: 10:10 - 11:18
1.3 Die Forderung nach einer „Neuen Weltwirtschaftsordnung“

Der Abschluss des Lomé-Vertrags rief zum Teil geradezu euphorische Reaktionen hervor. Von Vielen wurde das zustande gebrachte Vertragswerk als Meilenstein auf dem Weg zu einer Neuen Weltwirtschaftsordnung (NWWO) verstanden, da immerhin rund die Hälfte der UN-Vollmitglieder an den neuen Bestimmungen mitwirkten. Vieles deutet darauf hin, dass insbesondere die Verabschiedung eines Aktionsprogramms zur Errichtung einer Neuen Weltwirtschaftsordnung durch die 6. Sondergeneralversammlung der UN – mit Stimmenmehrheit der Dritte-Welt-Staaten – zum Umdenken hinsichtlich der vertraglichen Ausgestaltung der EU-AKP-Beziehungen beigetragen hatte (vgl. Babarinde 1994: 32).

Betrachtet man den historischen Kontext, in dem die Diskussion um die NWWO stattfand, so wird deutlich: Noch bei Erlangung der Unabhängigkeit herrschte die Meinung vor, dass viele Probleme der jungen Staaten vornehmlich auf ihrem bisherigen politischen Abhängigkeitsverhältnis basierten und sich mit dem Erreichen der Unabhängigkeit, der vollen Teilnahme an den internationalen Wirtschaftsbeziehungen und mit Unterstützung einer Reihe regionaler und internationaler Entwicklungsprogramme die wirtschaftliche Situation rapide verbessern würde. Am Ende der sechziger Jahre hatten sich diese Hoffnungen jedoch zerschlagen (vgl. Matthies 1980). Trotz der florierenden Weltwirtschaft sowie bi- und multinationaler Hilfsprogramme hatte sich nicht nur das Wohlstandsgefälle zwischen den Industrieländern und einem Großteil der Entwicklungsländer verschärft, sondern auch die wirtschaftliche Lage der Entwicklungsländer blieb weiterhin katastrophal. Weder die regionalen und internationalen Entwicklungsprogramme noch die Mechanismen des internationalen Wirtschaftssystems hatten das erreicht, was sie zu versprechen schienen. Die 1961 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündete erste Entwicklungsdekade erwies sich ebenso als Fehlschlag wie die im August desselben Jahres von der Kennedy-Administration kreierte „Allianz für den Fortschritt“ zwischen den Vereinigten Staaten und Lateinamerika. Während die Handels und Entwicklungskonferenz der UN 1964 einen viel versprechenden Anfang machte, gingen von der nachfolgenden zweiten Konferenz 1968 kaum weitere Impulse aus, so dass sich die Frustration der Entwicklungsländer weiter erhöhte (vgl. Ferdowsi 1999c: 537-544).

Nicht nur unter den jungen Entwicklungsstaaten verbreitete sich die Einsicht, dass die internationalen Mechanismen und Strukturen, durch die die Staaten der Dritten Welt mit den Industrieländern verbunden waren, sich als unfähig erwiesen, den spezifischen Interessen gerecht zu werden. Insbesondere die sich verschlechternden Austauschverhältnisse infolge der stetig sinkenden Rohstoffpreise einerseits und steigender Preise für Industriegüter andererseits weckten die Kritik am bestehenden Weltwirtschaftssystem. Unter den neuen Staaten verfes[tigte sich daher die Ansicht, dass dieses System nicht für, sondern gegen sie arbeitete oder sie zumindest als die wirtschaftlich schwächeren Akteure erheblich benachteiligte.]

3. Die Krise der „Entwicklungspolitik“ und die Forderung nach der Errichtung einer „Neuen Weltwirtschaftsordnung“

Eine Reihe von Indizien deutet darauf hin, daß insbesondere die Verabschiedung der Erklärung und des Aktionsprogramms zur Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung durch die 6. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen mit Stimmenmehrheit der Dritt-Welt-Staaten - sie enthielt einige der für eine Reorganisierung der Weltwirtschaft notwendigen Maßnahmen - 10 erheblich zum Umdenken hinsichtlich der vertraglichen Ausgestaltung der EU-AKP-Beziehungen beigetragen hat. Betrachtet man den historischen Zusammenhang, in dem die Diskussion um die NWWO stattfand, so treten die folgenden Faktoren deutlich hervor: Noch bei Erlangung der Unabhängigkeit herrschte zunächst allenthalben der Glaube, daß viele Probleme der jungen Staaten vornehmlich eine Funktion ihrer bisherigen politischen Abhängigkeit gewesen waren und sich mit Erreichen der Unabhängigkeit, der vollen Teilnahme an den internationalen Wirtschaftsbeziehungen und mit Unterstützung einer Reihe regionaler und internationaler Entwicklungsprogramme die wirtschaftliche Situation rapide verbessern würde. Am Ende der sechziger Jahre hatten sich diese Hoffnungen zerschlagen.

Trotz der florierenden Weltwirtschaft sowie bi- und multinationaler Hilfsprogramme hatte sich nicht nur das Wohlstandsgefälle zwischen den Industrieländern und der Masse der Entwicklungsländer vertieft, die wirtschaftliche Lage der Entwicklungsländer blieb weiterhin katastrophal. Die regionalen und internationalen Entwicklungsprogramme und generell die Mechanismen des internationalen Wirtschaftssystems hatten nicht das erreicht, was sie zu

[Seite 11]

versprechen schienen: Die 1961 mit hohen Erwartungen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündete erste Entwicklungsdekade erwies sich ebenso als Fehlschlag wie die im August 1961 von der Kennedy-Administration mit großem Enthusiasmus kreierte „Allianz für den Fortschritt“ zwischen den Vereinigten Staaten und Lateinamerika. Die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen machte nach einem vielversprechenden Anfang im Jahre 1964 während der folgenden zweiten Konferenz (1968) kaum Fortschritte und erhöhte nur noch die Frustration der Entwicklungsländer. 11

Nicht nur bei den jungen Staaten verbreitete sich die Einsicht, daß die internationalen Mechanismen und Strukturen, durch die die Staaten der Dritten Welt mit den Industrieländern verbunden waren, sich als unfähig erwiesen hatten, ihren spezifischen Interessen gerecht zu werden. Insbesondere die sich verschlechternden Austauschverhältnisse infolge der stetig sinkenden Rohstoffpreise einerseits und steigender Preise für Industriegüter andererseits (terms of trade) weckten die Kritik am bestehenden Weltwirtschaftssystem. Bei den neuen Staaten begann sich daher die Ansicht zu verfestigen, daß dieses System nicht für, sondern gegen sie arbeitete oder sie zumindest als die wirtschaftlich Schwächeren erheblich benachteiligte.


9 Zitiert nach Entwicklungspolitik. Materialien Nr. 48, Bonn 1975, S. 60.

10 Ausführlicher hierzu siehe u.a. Volker Matthies: Neue Weltwirtschaftsordnung. Hintergründe - Positionen - Argumente, Opladen 1980 sowie Mir A. Ferdowsi: Die Neue Weltwirtschaftsordnung (NWWO), in: Helmut Volger (Hrsg.): Lexikon der Vereinten Nationen, München 1999 (i.E.).

11 Siehe hierzu M ir A. Ferdowsi: UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), in: Volger, (Anmerkung 10).

Anmerkungen

Ferdowsi ist zwar mit einer anderen Quelle einmal mitten im Text erwähnt, eine Kennzeichnung von Quelle, Art und Umfang der Textübernahmen unterbleibt jedoch.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[21.] Mkl/Fragment 062 01 - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 21:50 Graf Isolan
Erstellt: 1. September 2013, 21:29 (SleepyHollow02)
BauernOpfer, Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 062, Zeilen: 01-33
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 11-12, Zeilen: 11:15-29 - 12:01-23
[Unter den neuen Staaten verfes]tigte sich daher die Ansicht, dass dieses System nicht für, sondern gegen sie arbeitete oder sie zumindest als die wirtschaftlich schwächeren Akteure erheblich benachteiligte. Die Konsequenzen manifestierten sich in den Forderungen nach grundlegenden Eingriffen und Umstrukturierungen zugunsten der Entwicklungsländer im Rahmen einer neuen Weltwirtschaftsordnung (vgl. Ferdowsi 1999b: 11).

Dieses wachsende Selbstbewusstsein der Dritte-Welt-Länder und die letztendliche Durchsetzung der Erklärung zur Errichtung einer NWWO im Rahmen der UN werden jedoch nur dann verständlich, wenn sie vor dem Hintergrund der sich zeitgleich abspielenden politischen Entwicklungen umschrieben werden. So zählt beispielsweise die Bildung einer „Gruppe der 77“, die in den folgenden Jahren zum Wortführer dieser Forderungen avancierte, zu den entscheidenden Faktoren. Ihren Forderungen schloss sich Anfang der siebziger Jahre auch die „Bewegung der Blockfreien“ an, die sich seit ihrer offiziellen Gründung 1961 in Belgrad zu einer der einflussreichsten Interessenvertretungen der Dritten Welt („pressure groups“) entwickelt hatte (vgl. Matthies 1985).

Die offenkundigste Manifestierung dieses politischen Wandels findet sich in der „Erklärung über Blockfreiheit und wirtschaftlichen Fortschritt“ der 3. Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs der Blockfreienbewegung in Lusaka/Sambia 1970 und die Verpflichtung der Teilnehmerstaaten

„(i) den Geist der Self-Reliance zu pflegen und zu diesem Zweck eine entschiedene Politik zur Organisation des eigenen sozio-ökonomischen Fortschritts einzuschlagen und ihr den Rang eines vorrangigen Aktionsprogramms einzuräumen; (ii) ihre Rechte zur Sicherung der bestmöglichen Ausnutzung der natürlichen Ressourcen in ihren Hoheitsgebieten und den angrenzenden Meeren voll auszuüben und ihre Verpflichtung dazu für die Entwicklung ihrer Völker zu erfüllen; (iii) die wirtschaftlichen Beziehungen zu den anderen Nationen auszubauen und zu diversifizieren, um so eine echte Interdependenz zu fördern.“ Ferner „die gegenseitige Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern zu fördern, um deren nationalen Bestrebungen um Stärkung ihrer Unabhängigkeit Kraft zu verleihen; [...] Kooperations- und Sicherheitsbewegung zwischen den Entwicklungsländern auf subregionaler und interregionaler Ebene im größtmöglichen Ausmaß zu intensivieren und auszuweiten.“ (Kushi/Matthies 1978: 78).

Dass es allerdings erst im Jahre 1974 zur Präsentation einer konzeptionell kompakten und politisch massiven Forderung der Staaten der Dritten Welt nach einer Neuordnung der Weltwirtschaft kam, hängt mit einer Reihe ökonomischer wie politischer Faktoren zusammen.39


39 Als wesentlicher Aspekt kann hier die bereits erwähnte Energiekrise von 1973-74 und der hieraus resultierende Erfolg der OPEC, Erdöl als Instrument zur wirtschaftlichen und politischen Macht einzusetzen, genannt werden. Des Weiteren wirkte sich die Gewichtsverlagerung der UN weg von Fragen des Ost-West-Konflikts hin zur Nord-Süd-Problematik verstärkt aus. Denn im Zuge der fortschreitenden Dekolonisation weiter Teile Asiens und Afrikas in den sechziger Jahren traten zunehmend junge Staaten der Dritten Welt den Vereinten Nationen [bei und machten diese zu einem politischen Forum, auf dem sie ihre spezifischen Interessen diskutierten und verhandelten.]

Bei den neuen Staaten begann sich daher die Ansicht zu verfestigen, daß dieses System nicht für, sondern gegen sie arbeitete oder sie zumindest als die wirtschaftlich Schwächeren erheblich benachteiligte.

Die Folge war, daß die Forderungen nach grundlegenden Eingriffen und Umstrukturierungen zugunsten der Entwicklungsländer im Rahmen einer noch zu schaffenden Neuen Weltwirtschaftsordnung immer vernehmbarer wurden.

Dem wachsenden Selbstbewußtsein der Länder der Dritten Welt und der Durchsetzung der Erklärung zur Errichtung einer NWWO im Rahmen der VN gingen allerdings eine Reihe von politischen Entwicklungen und Gruppenbildungen innerhalb der Dritten Welt voraus. Hierzu gehört sicherlich die Entstehung der „Gruppe der 77“12, die in den folgenden Jahren zum Wortführer dieser Forderungen avancierte.

Ihren Forderungen schloß sich Anfang der 70er Jahre auch die „Bewegung der Blockfreien“ an, die sich seit dem Treffen von Bandung 1955 und ihrer offiziellen Gründung in Belgrad 1961 zu einer der einflußreichsten Interessenvertretungen (pressure groups) der Dritten Welt entwickelt hatte.13

[Seite 12]

Die hervorstechende Manifestierung dieses Wandels findet sich wohl in der „ Erklärung über Blockfreiheit und wirtschaftlichen Fortschritt“14 der 3. Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs der Blockfreienbewegung in Lusaka/Sambia 1970 und die Verpflichtung der Teilnehmerstaaten

„(i) den Geist der Self-Reliance zu pflegen und zu diesem Zweck eine entschiedene Politik zur Organisation des eigenen sozio-ökonomischen Fortschritts einzuschlagen und ihr den Rang eines vorrangigen Aktionsprogramms einzuräumen; (ii) ihre Rechte zur Sicherung der bestmöglichen Ausnutzung der natürlichen Ressourcen in ihren Hoheitsgebieten und den angrenzenden Meeren voll auszuüben und ihre Verpflichtung dazu für die Entwicklung ihrer Völker zu erfüllen; (iii) die wirtschaftlichen Beziehungen zu den anderen Nationen auszubauen und zu diversifizieren, um so eine echte Interdependenz zu fördern“. Ferner „die gegenseitige Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern zu fördern, um deren nationalen Bestrebungen um Stärkung ihrer Unabhängigkeit Kraft zu verleihen; ... Kooperations und Integrationsbewegung zwischen den Entwicklungsländern auf subregionaler und interregionaler Ebene im größtmöglichen Ausmaß, zu intensivieren und auszuweiten.“15

Daß es allerdings erst im Jahre 1974 zur Präsentation einer konzeptionell kompakten und politisch massiven Forderung der Staaten der Dritten Welt nach einer Neuordnung der Weltwirtschaft kam, hängt mit einer Reihe ökonomischen wie politischen Faktoren zusammen, deren wesentlichster zum einen die Energiekrise 1973/74 und der Erfolg der OPEC war, Erdöl als Instrument zur Erlangung wirtschaftlicher und politischer Macht einzusetzen.


12 Siehe hierzu Mir A. Ferdowsi: UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), in: Volger, (Anmerkung 10).

13 Ausführlicher hierzu siehe Volker Matthies: Die Blockfreien. Ursprünge. Entwicklung. Konzeption, München 1985.

14 Abgedruckt in: Khan M.Khushi/Volker Matthies (Hrsg.): Collective Self-Reliance: Programme und Perspektiven der Dritten Welt. München/London 1978, S. 77-88.

15 Ebd., S. 78.

Anmerkungen

Hinweis auf die Quelle am Ende des ersten Absatzes. Übernahme geht nach dem Hinweis wortlautnah weiter.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[22.] Mkl/Fragment 063 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. September 2013, 16:02 Graf Isolan
Erstellt: 1. September 2013, 21:50 (SleepyHollow02)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 063, Zeilen: 01-32
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 13-14, Zeilen: 13:01 - 14:03
Ihren politischen Niederschlag fand das Konzept schließlich im Rahmen der als 6. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vom 9. April bis zum 2. Mai 1974 abgehaltenen Tagung. Diese präsentierte als Ergebnis die Verabschiedung einer Erklärung und eines Aktionsprogramms zur Errichtung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung. Deren wesentliche Forderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Eine souveräne Gleichheit der Staaten, Selbstbestimmung aller Völker, Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt, territoriale Unversehrtheit und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten;

- Das Recht eines jeden Landes, das wirtschaftliche und soziale System anzunehmen, welches es für seine eigene Entwicklung als am besten geeignet erachtet; es darf deshalb nicht diskriminiert werden;

- Volle und ständige Souveränität jedes Staates über seine natürlichen Hilfsquellen einschließlich des Rechts der Verstaatlichung oder der Eigentumsübertragung an seine eigenen Staatsangehörigen;

- Eine Regelung und Überwachung der Tätigkeit transnationaler Gesellschaften durch Maßnahmen im Interesse der Volkswirtschaft der Länder, in denen derartige Gesellschaften tätig sind, und zwar auf der Grundlage der uneingeschränkten Souveränität;

- Gerechte und faire Relationen zwischen den Preisen von Rohstoffen, die von Entwicklungsländern ausgeführt werden und den Preisen von Rohstoffen, die von ihnen eingeführt werden;

- Ausdehnung der aktiven Hilfe für Entwicklungsländer ohne irgendwelche politischen oder militärischen Bedingungen;

- Präferentielle und nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Behandlung von Entwicklungsländern;

- Zugang zu den Errungenschaften der modernen Technologie für die Entwicklungsländer und Schaffung einer einheimischen Technologie nach Verfahren, die ihren Volkswirtschaften entsprechen;

- Stärkung der wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der Entwicklungsländer auf der Grundlage von Präferenzen;

- Zulassung von Rohstofferzeugerkartellen;

- Beschleunigte Ausarbeitung von Grundstoffabkommen, um die Weltmärkte für Roh- und Grundstoffe soweit erforderlich zu regulieren und zu stabilisieren und Ausarbeitung eines [integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben;]

Die wesentlichsten Forderungen der „Erklärung“ (E) und des „Aktionsprogramms“ (A) lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• „souveräne Gleichheit der Staaten, Selbstbestimmung aller Völker, Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt, territoriale Unversehrtheit und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten“ (E: 4 a);

• „jedes Land hat das Recht, das wirtschaftliche und soziale System anzunehmen, das es für seine eigene Entwicklung als am besten geeignet erachtet; es darf deshalb nicht diskriminiert werden“ (E: 4 d);

• „volle und ständige Souveränität jedes Staates über seine natürlichen Hilfsquellen ... einschließlich des Rechts der Verstaatlichung ... oder der Eigentumsübertragung an seine eigenen Staatsangehörigen“ (E: 4 e);

• „Regelung und Überwachung der Tätigkeit transnationaler Gesellschaften durch Maßnahmen im Interesse der Volkswirtschaft der Länder, in denen derartige Gesellschaften tätig sind, und zwar auf der Grundlage der uneingeschränkten Souveränität“ (E: 4 g; A: V, a-e);

• „gerechte und faire Relationen zwischen den Preisen von Rohstoffen ... die von Entwicklungsländern ausgeführt werden und den Preisen von Rohstoffen, Grundstoffen .... die von ihnen eingeführt werden“ (E: 4 j; A: I.1.d);

• „Ausdehnung der aktiven Hilfe an Entwicklungsländer... ohne irgendwelche politischen oder militärischen Bedingungen“ (E: 4 k);

• „präferentielle und nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Behandlung von Entwicklungsländern“ (E: 4 n);

• „Zugang zu den Errungenschaften der modernen Technologie für die Entwicklungsländer ... und Schaffung einer einheimischen Technologie ... nach Verfahren, die ihren Volkswirtschaften entsprechen“ (E: 4 p; A: IV. a-e);

• „Stärkung ... der wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der Entwicklungsländer hauptsächlich auf der Grundlage von Präferenzen“ (E: 4 s; A:VII 1. a-h);

• „Zulassung von Rohstofferzeugerkartellen“ (E: 4 t; A: I.1.c);

• „Beschleunigte Ausarbeitung von Grundstoffabkommen..., um die Weltmärkte für Roh- und Grundstoffe soweit erforderlich zu regulieren und zu stabilisieren (A: 1.1. a iii) und

[Seite 14]

Ausarbeitung eines integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben“ (A: I.3. a iv);

Anmerkungen

Am Ende der Aufzählung erfolgt auf S. 64 als Quellenhinweis: "(vgl. Jonas/Tietzel 1976: 214-232)".

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[23.] Mkl/Fragment 064 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2013, 14:22 Graf Isolan
Erstellt: 1. September 2013, 22:03 (SleepyHollow02)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 064, Zeilen: 01-26
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 14, Zeilen: 14:01-17, 26-31, 15:01-05
[... Ausarbeitung eines] integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben;

- Errichtung von Marktausgleichen („buffer stocks“) im Rahmen von Grundstoffabkommen mit dem Ziel der Begünstigung der erzeugenden und verbrauchenden Entwicklungsländer und der Leistung eines Beitrags zur Erweiterung des Welthandels insgesamt;

- Verbesserung des Zugangs zu den Märkten in den entwickelten Ländern durch schrittweise Beseitigung von tarifären und nicht-tarifären Hemmnissen und restriktiven Geschäftspraktiken;

- Reform des Welternährungssystems;

- Maßnahmen zur Entwicklungsfinanzierung und zur Überwindung der Zahlungsbilanzkrisen der Entwicklungsländer;

- Förderung der „Industrialisierung der Entwicklungsländer“;

- Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen bei der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, insbesondere der „Tätigkeit der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung“ (vgl. Jonas/Tietzel 1976: 214-232).

Für die Industrieländer stellten diese Forderungen eine gewichtige politische und wirtschaftliche Herausforderung dar. Letztlich bedeutete dies einerseits eine Veränderung der Nord-Süd-Verhältnisse zugunsten der Interessen der Entwicklungsländer, andererseits das Infragestellen der althergebrachten Privilegien der Industrieländer (vgl. Galtung 1979: 337-379; Tetzlaff 1982: 273-291). Hinsichtlich der EG-Dritte-Welt-Beziehungen lässt sich feststellen, dass die EG-Staaten im Rahmen der bereits seit Juli 1973 laufenden eigenen Verhandlungen versuchten, dieser Tendenz entgegenzuwirken, zugleich aber den Forderungen der Dritten Welt entgegenzukommen. Als nach zweijährigen Verhandlungen die erzielten Übereinkünfte mit den 46 AKP-Staaten im Februar 1975 präsentiert wurden, wertete man diese – laut Präambel des Lomé-I-Abkommens – als „einen Schritt in die Richtung einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung“ (Europäische Gemeinschaft 1975: 13).

Ausarbeitung eines integrierten Gesamtprogramms für eine umfassende Reihe von Grundstoffen, an denen die Entwicklungsländer ein Exportinteresse haben“ (A: I.3. a iv);

• „Errichtung von Marktausgleichslagern (buffer stocks) im Rahmen von Grundstoffabkommen... mit dem Ziel der Begünstigung der erzeugenden und verbrauchenden Entwicklungsländer und der Leistung eines Beitrags zur Erweiterung des Welthandels insgesamt“ (A: I.3. a xi);

• Verbesserung des Zugangs zu den M ärkten in den entwickelten Ländern durch schrittweise Beseitigung von tarifären und nicht-tarifären Hemmnissen und restriktiven Geschäftspraktiken (A: I.3. a ii);

• Reform des Welternährungssystems (A: II. 1. a-i);

• „Maßnahmen zur Entwicklungsfinanzierung und zur Überwindung der Zahlungsbilanzkrisen der Entwicklungsländer...“ (A: II. 2. a-i);

• Förderung der „Industrialisierung der Entwicklungsländer“ (A: III. a-d);

• „Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen bei der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. ...“, insbesondere der „Tätigkeit der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung ...“ (A: IX 1-8).

[...]

Die Forderung nach einer NWWO war für die Industrieländer zweifellos eine gewichtige politische und wirtschaftliche Herausforderung, weil sie in Kern auf eine Änderung des überkommenen Nord-Süd-Verhältnisses zugunsten der Interessen der Entwicklungsländer abzielte und damit die althergebrachte Privilegien der Industrieländer in Frage stellte. Ohne hier näher auf die entwicklungspolitische und ökonomische Solidität diese [sic] Forderungen eingehen zu können17, läßt sich hinsichtlich der EG-Dritte-Welt-Beziehungen

[Seite 15]

feststellen, daß die EG-Staaten versuchten, im Rahmen der bereits seit Juli 1973 laufenden eigenen Verhandlungen dieser Tendenz entgegen zu wirken, zugleich jedoch den Forderungen der Dritten Welt ein wenig entgegen zu kommen. Ob dabei auch Motive wie „divide et impera“ eine Rolle gespielt haben, kann hier nicht diskutiert werden.18 Festzuhalten bleibt, daß das nach zweijährigen Verhandlungen im Februar 1975 schließlich erzielte Ergebnis mit 46 AKP-Staaten - laut Präambel des Lomé I-Abkommens „ein Schritt in die Richtung einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung“ - im wesentlichen in Vereinbarungen über Handels-, industrielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit bestand.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf Art und Umfang der Textübernahme. Letzter Hinweis auf die Quelle auf S. 62 oben.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[24.] Mkl/Fragment 065 10 - Diskussion
Bearbeitet: 27. September 2013, 00:18 Graf Isolan
Erstellt: 4. September 2013, 23:54 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kappel 1999, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 65, Zeilen: 10-16, 20-23
Quelle: Kappel 1999
Seite(n): 22-23, Zeilen: 22:23-32 - 23:1
Während die Lomé-Konvention von einigen als Verfestigung einer post-kolonialen Kooperation betrachtet wird, die lediglich den Interessen der EG [sic] dient, sehen andere in ihr zu viele planerische Elemente, die dringend einer Liberalisierung bedürfen. Wie man diese Einschätzungen auch werten mag, die allgemeine Forderung nach einer Neuausrichtung des Konzepts ist und bleibt unumgänglich. Klar scheint auch, dass man sowohl auf europäischer als auch auf afrikanischer Seite zum Umdenken gezwungen ist. Kappel analysiert daher richtig, wenn er die Situation wie folgt beschreibt:

„Insgesamt ist das Modell [...] in eine Krise hineingeraten, weil die AKP-Länder an überkommenen Ausgleichsmaßnahmen festhalten und die EU durch die neuen Herausforderungen in Osteuropa, im Mittelmeer sowie vor allem im Globalisierungsprozess neue Handlungsräume erschließen möchte“ (Kappel 1999: 23f.).

Somit sind die AKP-Länder, aller Kooperations-Rhetorik zum Trotz, immer mehr zu einem lästigen Partner für die EU geworden. Lästig zum einen deswegen, weil sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur geringe wirtschaftliche Fortschritte gemacht haben. Zum anderen, weil sie in der Armutsbekämpfung nicht vorangekommen sind.

[Seite 22]

In den letzten Jahren haben jedoch zahlreiche Experten aus unterschiedlichen Motiven für eine Veränderung des Modells plädiert. Einige sehen in der Lomé-Konvention eine Verfestigung einer post-kolonialen Kooperation, die lediglich den Interessen der EU diene, andere sehen zu viele planerische Elemente, die dringend einer Liberalisierung bedürfen. Insgesamt ist das Modell jedoch in eine Krise hineingeraten, weil die AKP-Länder an überkommenen Ausgleichsmaßnahmen festhalten und die EU durch die neuen Herausforderungen in Osteuropa, im Mittelmeer sowie vor allem im Globalisierungsprozeß neue Handlungsspielräume erschließen möchte. Die AKP-Länder sind trotz aller Kooperations-Rhetorik zu einem lästigen Partner für die EU geworden. Lästig, weil diese Länder, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur geringe wirtschaftliche Fortschritte

[Seite 23]

gemacht haben, und die Armutsbekämpfung nicht vorangekommen ist.

Anmerkungen

Ein korrektes Zitat umgeben von ungekennzeichneten Übernahmen aus derselben Quelle. Art und Umfang der Übernahme bleiben somit ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[25.] Mkl/Fragment 066 06 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 09:56 WiseWoman
Erstellt: 4. September 2013, 12:19 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 6-24
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 4, 5, Zeilen: 4:10-26; 5:3-7
Dabei lassen sich die EU-Interessen im Wesentlichen auf folgende Aspekte reduzieren:

- Sicherung der Zufuhr mineralischer und fossiler Rohstoffe, die deshalb ohne Probleme in die EU eingeführt werden können.

- Sicherung der Einfuhr tropischer Früchte und Gemüse, die in der EG nicht oder in nicht ausreichendem Maße wachsen.

- Absicherung der strategischen Interessen der europäischen Nationalstaaten, insbesondere Frankreichs. Die AKP-Staaten fungierten somit als Verbündete der EU bei der Durchsetzung ihrer Interessen auf UN-Ebene und bei der Reduzierung hegemonialer Interessen der Sowjetunion (bis 1989).

Als Absatzmarkt für Fertigwaren, Investitions- und Luxusgüter sowie für subventionierte Nahrungsmittel (bspw. Fleisch, Milch, Getreide) waren die AKP-Staaten hingegen von geringem Interesse. Für die AKP-Staatengruppe bestanden die Interessen im Zugang zum europäischen Markt durch präferentielle Zugeständnisse, im Zugang zu günstigen Krediten und zur Entwicklungshilfe der EG.

Im Verhältnis zu allen anderen Kooperationsformen, sei es das nordamerikanische Kooperationsabkommen NAFTA oder die Kooperation der EU mit Lateinamerika, weist die Lomé-Konvention die weitgehendsten wirtschaftlichen Präferenzen und die höchsten Entwicklungshilfeleistungen auf.

[Seite 4]

Die EU-Interessen an einer Kooperation mit den Partnerländern lassen sich auf folgende wesentliche Aspekte reduzieren:

1. Zufuhr mineralischer und fossiler Rohstoffe, die deshalb ohne Probleme in die EU eingeführt werden können.

2. Relativ uneingeschränkte Einfuhr tropischer Früchte und Gemüse, die in der EG nicht oder nicht in ausreichendem Maße wachsen.

3. Absicherung der strategischen Interessen der europäischen Nationalstaaten - insb. auch Frankreichs. Die AKP-Staaten als "natürlicher" Verbündeter der EU bei der Durchsetzung ihrer Interessen auf UNO-Ebene und bei der Reduzierung hegemonialer Interessen der Sowjetunion (bis 1989).

Als Absatzmarkt für Investitionsgüter, Fertigwaren und Luxusgüter und für subventionierte Nahrungsmittel (wie bspw. Fleisch, Milch, Getreide) sind die AKP-Staaten hingegen nur von marginaler Bedeutung.

Die Interessen der AKP-Staatengruppe bestehen bzw. bestanden in folgendem: Exportmärkte in der EG durch präferentielle Zugeständnisse, Zugang zu günstigen Krediten und Entwicklungshilfe der EG, Bezahlung der strategischen Zuordnung zum natürlichen Partner EG und Modernisierung und Industrialisierung mit Hilfe Europas.

[Seite 5]

Die Lomé-Konvention steht im Verhältnis zu allen anderen Kooperationsformen, sei es das nordamerikanische Kooperationsabkommen NAFTA oder die Kooperation der EU mit Lateinamerika, ganz oben an der Spitze der „Pyramide der Privilegien“. D.h. es werden weitergehende wirtschaftliche Präferenzen und höhere Entwicklungshilfeleistungen gewährt.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Kappel 2004 ist auf der Seite unten refenziert.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[26.] Mkl/Fragment 066 26 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 09:58 WiseWoman
Erstellt: 4. September 2013, 14:12 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 26-33
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 5, 10, Zeilen: 5:8-11; 10:15-19
Durch das post-koloniale Lomé-Kooperationsmodell sahen die europäischen Staaten unterdessen ihre wirtschaftlichen und strategischen Interessen gewahrt. Im Gegenzug gestanden sie der AKP-Staatengruppe Privilegien zu. Es handelt sich somit um eine vertikale Kooperation, d.h. eine Kooperation von wirtschaftlich schwachen Staaten mit starken, die die Form einer klientelistischen Beziehung annimmt. Die schwächere Partei sucht aus der Dialektik der Abhängigkeit Vorteile zu ziehen, indem sie die historisch gewachsenen Beziehungen nutzt, um Ressourcen zur Milderung der Abhängigkeit zu erhalten (vgl. Kappel 2004: 114). [Seite 5]

Dieses post-koloniale Kooperationsmodell hat sich in der Folge der Unabhängigkeit der Mitgliedsländer herausgebildet. Ein Interessensausgleich kommt zustande, weil die EU ihre wirtschaftlichen und strategischen Interessen gewahrt sieht und die AKP-Staatengruppe Privilegien erhält.

[Seite 10]

Es ist eine vertikale Kooperation, d.h. Kooperation von wirtschaftlich schwachen Staaten mit starken Staaten. Diese Kooperation nimmt die Form der klientelistischen Beziehung25 an. Die schwächere Partei sucht Vorteile aus der Dialektik der Abhängigkeit zu ziehen: Nutzung der gegenwärtigen Abhängigkeit und der besonderen - historisch gewachsenen - Beziehungen, um Ressourcen zur Milderung der Abhängigkeit zu erhalten.


25 Eine Klientelbeziehung zeichnet sich dadurch aus, daß der Klient (abhängiger Akteur oder Gruppe von abhängigen Akteuren) in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Patron steht (dominierender Akteuer, Gruppe von dominierenden Akteuren).

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Kappel wird als Bezugsnahme genannt, allerdings nicht in der Version von 1996. Von daher erfolgt die Einstufung als Bauernopfer.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[27.] Mkl/Fragment 067 12 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 15:38 Graf Isolan
Erstellt: 4. September 2013, 14:26 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: (2-11), 12-18
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 6, Zeilen: (5-13), 14-16, 21-26
Einen ersten deutlichen Hinweis für die Kursänderung in der europäischen Entwicklungspolitik lieferten die Maastrichter Verträge 1992. Dort heißt es in Art. 130u:

„Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, die eine Ergänzung der entsprechenden Politik der Mitgliedsstaaten darstellt, fördert

- die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Länder;

- die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft;

- die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern“ (Europäische Gemeinschaft/Europäische Union 1993: 116).

Demzufolge werden künftig alle Entwicklungsländer gleich behandelt. Der Vertrag fordert Kohärenz in der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten, was, wie sich zeigen wird, Konsequenzen für die Kooperationsbeziehungen mit den AKP-Staaten nach sich zieht. Nicht zuletzt wirkten sich die GATT-Beschlüsse und die Gründung der WTO, aber auch die neuen Konstellationen im pazifischen (Gründung der APEC) und nordamerikanischen Raum (Gründung der NAFTA) auf das Kooperationsverhältnis zwischen der EU und den AKP-Staaten aus.

Die Grundlagen der europäischen Entwicklungspolitik sind durch die Artikel 130 u bis 130 y der Maastrichter Verträge festgelegt.7 Dort heißt es:

„Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, die eine Ergänzung der entsprechenden Politik der Mitgliedstaaten darstellt, fördert

- die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Länder;

- die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft;

- die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern“.8

Im Maastricht-Vertrag werden alle Entwicklungsländer gleich behandelt. Der Vertrag gebietet Kohärenz in der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft und den Mitgliedsländern. Dies hat, wie sich zeigen wird, Konsequenzen auch für die Kooperationsbeziehungen mit den AKP-Staaten. [...] Vor allem der Maastricht-Vertrag zur europäischen Einigung, die neuen Beschlüsse des GATT und die Gründung der World Trade Organization (WTO)11, aber auch die neuen Konstellationen im Pazifik-Raum (vgl. bspw. die Asiatisch-Pazifische Wirtschaftskooperation APEC)12 und die regionale Kooperation in Nordamerika mit der Gründung der NAFTA (North American Free Trade Area) haben die Kooperation zwischen Europa und den AKP-Ländern in ein neue weltwirtschaftliche und strategische Konstellationen gestellt.


8 Europäische Gemeinschaft. Europäische Union. Der Vertragstext von Masstricht, Art. 130 u.

9 Vgl. Frisch 1990; Repnik 1990; Simons 1990.

10 Vgl. Kommission 1992.

11 Vgl. Stevens/Kennan 1994; Page/Davenport 1994; Davenport/Hewitt/Koning 1995; Kappel 1996b.

12 Im März 1994 haben die der APEC angehörenden Staaten USA, Japan, Südkorea, Mexiko, Kanada, China, Taiwan, Hongkong, die Philippinen, Brunei, Indonesien, Singapur, Malaysia, Thailand, Australien, Neuseeland und Papua-Neuguinea die Grundlinien für ein stabiles Wirtschaftswachstum bis zum Jahr 2000 vereinbart. Fünf Prinzipien wurden verabschiedet: Kontrolle der Inflation, Verstärkung des grenzüberschreitenden Austauschs von Waren, Dienstleistungen [und Investitionen, die Stärkung des privaten Unternehmertums, Ausbau der Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur und die Entwicklung der Kapitalmärkte]

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[28.] Mkl/Fragment 067 20 - Diskussion
Bearbeitet: 23. September 2013, 16:59 Graf Isolan
Erstellt: 23. September 2013, 09:11 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 20-35
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 6, 7, 8, Zeilen: 6:26-27 - 7:1-12.15-21; 8:4-8
Durch den Zusammenbruch des sozialistischen Ostblocks ergab sich eine veränderte geostrategische Landschaft. Osteuropa, die Mittelmeerländer und des Weiteren auch lateinamerikanische und asiatische Schwellenländer rückten verstärkt in den Fokus der EU. Die Rolle der AKP-Staaten als Hinterland und Bollwerk gegen den Kommunismus entfiel, so dass sie aufgrund ihrer strategischen Bedeutungslosigkeit und wirtschaftlichen Schwäche gegenüber anderen Regionen der Dritten Welt ins Hintertreffen gerieten. Diesen Bedeutungsverlust der AKP-Staatengruppe in Hinblick auf die europäische Außenpolitik möchte eine Vielzahl der Kooperationskritiker auch in Form von Kürzungen der finanziellen Mittel übertragen sehen.

Es mehren sich die Stimmen, die auf eine Beendigung der präferentiellen Kooperation drängen. Allgemein wird eine Revision des Lomé-Modells gefordert: Während einige Autoren grundlegend gegen eine Fortführung der Kooperation argumentieren, sehen andere wiederum Perspektiven für eine Reform des Lomé-Modells (vgl. Lingnau 1991; Brigaldino 1994: 26-37; Brigaldino 1995). Von Seiten der AKP-Staatengemeinschaft wird unterdessen die Beibehaltung des Präferenzstatus’ eingefordert. Eine innovative, dynamische und langfristig orientierte Zusammenarbeit zeichnet sich aus ihrer Perspektive nicht ab, was nicht zuletzt auch eine Folge lang gehegter Klientelstrukturen zur EU ist.

[Seite 6]

Für Europa haben sich neue Bedingungen nach dem Zusammenbruch des real-sozialistischen Ost-

[Seite 7]

blocks ergeben. Osteuropa wird zukünftig eine weitaus größere Rolle spielen. Entwicklungshilfe fließt nun auch in den Ostblock.13 Die Kommission der EG beschreibt diese Lage folgendermaßen: "Die Auflösung des Ostblocks und das Ende des Kalten Krieges markierten zugleich das Ende der geostrategischen Position der Entwicklungsländer im Spannungsfeld zwischen gegnerischen Blöcken".14 Und die Mittelmeerdrittländer sollen aufgrund ihrer Nähe zur EU zukünftig eine größere Aufmerksamkeit als die AKP-Länder genießen.15 Die veränderte geostrategische Landschaft vermindert den Einfluß der AKP-Länder außerdem zugunsten wichtiger asiatischer Länder (vor allem den Schwellenländern Asiens, Indiens und Chinas) und Lateinamerikas. Die Rolle der AKP-Länder als "Hinterland" und Bollwerk gegen den Kommunismus entfällt. Die Karten der internationalen Politik werden neu gemischt, die AKP-Länder geraten aufgrund ihrer wirtschaftlichen Schwäche und ihrer strategischen Bedeutungslosigkeit gegenüber den anderen Regionen der 3. Welt ins Hintertreffen.

[...] Die EU hat den Abschied vom post-kolonialen Kooperationsmodell mit den Mid-term Review-Verhandlungen von 1993 für das zweite Finanzprotokoll von Lomé IV (1995-2000) eingeleitet, und in Brüssel mehren sich die Stimmen, die auf eine Beendigung der präferentiellen Kooperation drängen. Inzwischen fordern zahlreiche Experten eine Revision des Lomé-Modells: Einige Autoren argumentieren grundlegend gegen eine Fortführung der Kooperation, andere wiederum sehen Perspektiven für eine Reform des Lomé-Modells.16

[Seite 8]

Die AKP-Staatengemeinschaft besteht m.E. nur noch als Partner gegenüber der EU, von der sie die Beibehaltung des Präferenzstatus einfordert. Diese passive Haltung versucht Bestehendes zu bewahren, ohne den Blick auf die Zukunft zu öffnen. Die AKP-Gemeinschaft ist wenig innovativ, dynamisch und vorausschauend, eine Folge lang gehegter Klientelstrukturen zur EU.


13 Vgl. Nuscheler 1992a: 47ff.

14 Kommission 1992: 8.

15 Vgl. Kommission 1990b zur Kooperation mit Lateinamerika und Asien; vgl. Eßer 1994; Hugon 1993; zu den Umrissen einer neuen Weltordnung siehe Hein 1994; vgl. zum Mittelmeer Bensidou/Chevallier 1993; Wiemann 1992; Falk 1995; Ait-Chalaal 1995 und Hoekman 1995.

16 Vgl. bspw. Wissenschaftlicher Beirat des BMZ 1993 als Gegner und als Reformbefürworter bspw. Lingnau 1991; Brigaldino 1994 und 1995..

Anmerkungen

Anfangs noch stärker paraphrasierend, später mit vielen ungekennzeichneten wörtlichen Übernahmen. Inhaltlich identisch, ohne dass auf die Quelle hingewiesen würde.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[29.] Mkl/Fragment 068 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. September 2013, 16:57 Graf Isolan
Erstellt: 23. September 2013, 09:20 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 68, Zeilen: 1-6
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 8, Zeilen: 8-12, 13-14
Nichtsdestotrotz gewann die Diskussion zur Neuordnung der europäischen Entwicklungspolitik seit Anfang der 1990er Jahre zunehmend an Intensität (vgl. Nuscheler/Schmuck 1992; Grilli 1993; Reithinger 1995: 387-394; Lingnau 1996: 355-366; Medhanie 1996: 397-408). Die weltweiten Veränderungen mit dem Verlust der Hegemonieposition der USA, der Bildung der Triaden im Globalisierungsprozess und die Veränderungen innerhalb der EU lassen grundlegende Reformbestrebungen unausweichlich erscheinen. Die großen Veränderungen in der Weltgesellschaft mit dem Verlust der Hegemonieposition der USA, die Bildung der Triaden im Globalisierungsprozeß und die Veränderungen innerhalb der EU weisen auf die Notwendigkeit einer veränderten Entwicklungspolitik und auch der Neubestimmung der EU-AKP-Kooperation.17 [...] Die Diskussion um die Neuordnung der europäischen Entwicklungspolitik fängt langsam an, Intensität zu gewinnen.18

17 Eine umfassende Darlegung dieser Wandlungsprozesse in den Europa-Afrika-Beziehungen liegt vom Verfasser vor, siehe Kappel 1996a.

18 Vgl. Nuscheler/Schmuck 1992a; Grilli 1993; Zartman 1993; Reithinger 1995; Lingnau 1996; Brigaldino 1995; Medhanie 1996; Menck 1996.

Anmerkungen

Übernahme ohne Hinweis. Die Liste der Referenzen im Text stimmt bis auf zwei Kürzungen überein.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[30.] Mkl/Fragment 068 18 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 20:30 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 08:01 (SleepyHollow02)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 068, Zeilen: 18-27
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 15, Zeilen: 11-22
Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Exporte der AKP-Staaten in die EG ging, sollten somit, gemäß der Vorstellung „Hilfe durch Handel“, neue Entwicklungsimpulse durch

eine intensivierte handelspolitische Zusammenarbeit initiiert werden. Diese Kooperation sah dreierlei Maßnahmen vor:

- Allen Produkten aus den AKP-Staaten, mit Ausnahme jener landwirtschaftlichen Produkte, für die die EG gemeinsame Marktordnungen beschlossen hatte42, wurde freier Zugang zum europäischen Markt gewährt. Demnach konnten nach Darstellungen der Kommission 99,4 bis 99,6% aller Exporte aus den AKP-Staaten zoll- und kontingentfrei importiert werden. Während hierbei auf Gegenpräferenzen verzichtet wurde, galt stattdessen das Prinzip der Meistbegünstigung. Dies bedeutete, dass Handelsvereinbarungen der AKP-[Staaten mit Dritten nicht günstiger als die Regelungen sein durften, die für die Importe aus der EG bestanden.]


42 Dies waren Zucker, Bananen, Rum, Rindfleisch und Reis.

Angesichts der Tatsache, daß ein großer Teil der Exporte der AKP-Staaten in die EG geht,

sollten über handelspolitische Zusammenarbeit gemäß der Vorstellung „Hilfe durch Handel“ Entwicklungsimpulse gegeben werden. Diese Entwicklungsimpulse sollten durch dreierlei Maßnahmen gewährleistet werden:

• Allen Produkten aus den AKP-Staaten, mit Ausnahme jener landwirtschaftlichen Produkte, für die die EG gemeinsame Marktordnungen beschlossen hatte (dies waren Zucker, Bananen, Rum, Rindfleisch und Reis), wurde freier Zugang gewährt. Insgesamt könnten nach Darstellungen der Kommission 99,4 bis 99,6% aller Exporte aus den AKP-Staaten zoll- und kontingentfrei importiert werden. Hierbei würde auch auf Gegenpräferenzen verzichtet; statt dessen galt das Prinzip der Meistbegünstigung, d.h. Handelsvereinbarungen der AKP-Staaten mit Dritten dürften nicht günstiger sein als die Regelungen, die für die Importe aus der EG bestanden;

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[31.] Mkl/Fragment 069 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 20:29 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 07:17 (SleepyHollow02)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 069, Zeilen: 01-08
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 15, Zeilen: 23-29
[Dies bedeutete, dass Handelsvereinbarungen der AKP-]Staaten mit Dritten nicht günstiger als die Regelungen sein durften, die für die Importe aus der EG bestanden.

- Neu gegenüber den Yaoundé-Bestimmungen war der so genannte kumulative Ursprung. Diese Maßnahme sollte verschiedene Bearbeitungsstufen eines Produkts in unterschiedlichen Staaten der AKP-Gruppe ermöglichen. Ferner diente sie zur Förderung und Intensivierung der Süd-Süd-Beziehungen. Mit ihr gingen Vorkehrungen zur Ausbildung von Fachkräften für den Außenhandel, die Verbreitung von Handelsinformationen sowie die Beteiligung der AKP-Staaten an Fachausstellungen und Messen einher.

[...] d.h. Handelsvereinbarungen der AKP-Staaten mit Dritten dürften nicht günstiger sein als die Regelungen, die für die Importe aus der EG bestanden;

• Die zweite Maßnahme und neu gegenüber den Jaunde-Verträgen war der sogenannte kumulative Ursprung. Diese Maßnahme sollte verschiedene Bearbeitungsstufen eines Produkts in verschiedenen Staaten der AKP ermöglichen. Sie diente ferner zur Förderung und Intensivierung der Süd-Süd-Beziehungen. Ferner gehören hierzu eine Reihe von Maßnahmen zur Ausbildung von Fachkräften für den Außenhandel, die Verbreitung von Handelsinformationen sowie die Beteiligung der AKP-Staaten an Fachausstellungen und Messen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[32.] Mkl/Fragment 071 04 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 09:54 WiseWoman
Erstellt: 1. September 2013, 23:39 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 71, Zeilen: 4-17
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 13, Zeilen: 26:19-27.29 - 27:1-2.7-11
Die EU unterscheidet in Hinblick auf ihre Entwicklungshilfe grundsätzlich zwischen Programmhilfe und nicht-programmierbarer Hilfe. Die Mittel der Programmhilfe wurden zu Beginn der Lomé-Abkommen zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und umfassen im Wesentlichen Entwicklungshilfeprojekte, die Förderung der regionalen Zusammenarbeit für sieben Regionen in den AKP-Staaten, Programme in den Bereichen Gesundheit und Aids-Bekämpfung, Hilfe für Mikroprojekte, industrielle Zusammenarbeit, Entwicklung des Handels und des Fremdenverkehrs, kulturelle Zusammenarbeit, Bildung und Ausbildung und Strukturanpassungsprogramme. Hinzu kommen sektorale Entwicklungs- und Einfuhrprogramme. Hierbei handelt es sich zumeist um indirekte Budgethilfen, die den Ländern Deviseneinsparungen bei notwendigen Importen ermöglichen. Die nicht-programmierbare Hilfe beinhaltet unterdessen Mittel für Sonderdarlehen, Risikokapital, STABEX und SYSMIN und beinhaltet alle Ausgaben, die zu Beginn der Kooperation nicht geplant werden.

Der EEF wird nicht aus dem Haushaltsbudget der EU finanziert, sondern aus den Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten.

[Seite 26]

Die EU unterscheidet in ihrer Entwicklungshilfe grundsätzlich zwischen Programmhilfe und nicht-programmierbarer Hilfe. Die Mittel der Programmhilfe werden zu Beginn des Lomé-Abkommens zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dem entsprechenden AKP-Staat und der EU ausgehandelt und im sog. nationalen Richtprogramm (bzw. Nationales Indikativprogramm, NIP) festgehalten. Die Programmhilfe umfaßt Entwicklungshilfeprojekte, die Förderung der regionalen Zusammenarbeit für sieben Regionen in den AKP-Staaten, Programme in den Bereichen Gesundheit und Aids-Bekämpfung, Hilfe für Kleinstprojekte, industrielle Zusammenarbeit, Entwicklung des Handels und des Fremdenverkehrs, kulturelle Zusammenarbeit, Bildung und Ausbildung und Strukturanpassungsprogramme (siehe Tabelle 11). [...] Dazu kommen ferner sektorale Entwick-

[Seite 27]

lungs- und Einfuhrprogramme. Hierbei handelt es zumeist um indirekte Budgethilfen, die den Ländern Deviseneinsparungen bei notwendigen Importen ermöglicht. [...] Die nicht-programmierbare Hilfe beinhaltet die Mittel für Sonderdarlehen, Risikokapital, STABEX und SYSMIN. Sie betrifft alle Ausgaben, die zu Beginn der Kooperation nicht geplant werden können.

[Tabelle 9]

Der EEF wird nicht aus dem Haushaltsbudget der EU finanziert sondern aus den Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[33.] Mkl/Fragment 076 09 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 15:36 Graf Isolan
Erstellt: 4. September 2013, 12:02 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 76, Zeilen: 9-24
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30:1-9; 31:1-9
2.2.3 Die Subventionssysteme STABEX und SYSMIN

Die beiden Stabilisierungsfonds für landwirtschaftliche Exportprodukte und für Bergbauerzeugnisse sind wesentliche Bestandteile des Kooperationsabkommens zwischen der EU und den AKP-Staaten. Ziel des in Lomé-I ausgehandelten Systems der Exporterlös-Stabilisierung (STABEX) sollte es sein, die Mindereinnahmen bei den Exporterlösen (z.B. infolge von Preissenkungen) in gewissem Umfang auszugleichen, um auf diese Weise die nachteiligen Auswirkungen von Einnahmeverlusten in Grenzen zu halten.

Anwendungen von STABEX:

1. Die Stabex-Regelung kann für Waren in Anspruch genommen werden, auf die im Jahr vor der Inanspruchnahme des Systems 5% der vom jeweiligen Land im Exportgeschäft mit sämtlichen Bestimmungsländern insgesamt erwirtschafteten Ausfuhrerlöse fallen.

2. Jedes Land kann die Stabex-Regelung in Anspruch nehmen, in dem – gemessen am Durchschnitt der sechs dem Jahr der Inanspruchnahme des Systems vorausgegangenen Jahre – ein Rückgang der Ausfuhrerlöse um mindestens 4,5% festgestellt wird, wobei weder der niedrigste noch der höchste Jahreswert berücksichtigt wird. Für die am wenigsten entwickelten AKP-Staaten sowie die AKP-Binnen- und Inselstaaten ist der Anteil in beiden Fällen auf 1% festgelegt (vgl. Europäische Kommission 1995: 87; Herrmann 1991: 99-143).


Herrmann, Roland (1991): Financial stabilization schemes in the Lomé Convention, in: Manfred Schulz (Hrsg.): ACP-EEC: Partners in cooperation, Saarbrücken, S. 99-143.

Europäische Kommission (1995): Die finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé, Luxemburg 1995.

[Seite 30]

4.3 Die Subventionssysteme STABEX und SYSMIN

Der Stabilisierungsfonds für landwirtschaftliche Exportprodukte (STABEX-System, Stabilization of Export Earnings) und der Sonderfonds für Bergbauerzeugnisse (SYSMIN) sind wesentliche Bausteine des Kooperationsabkommens zwischen der EG und den AKP-Ländern.

Das STABEX-System wurde bereits im Lomé I-Abkommen vertraglich verankert. Es umfaßt im Lomé IV-Abkommen 51 landwirtschaftliche Rohstoffe (Lomé I: 29 Produkte; Lomé III: 48 Produkte) und soll Mindereinnahmen bei den Exporterlösen (z.B. infolge von Preissenkungen) in gewissen Umfang ausgleichen. Ziel ist es, die nachteiligen Auswirkungen von Einnahmeverlusten in Grenzen zu halten.

[Seite 31]

Kasten 1: Anwendung von STABEX61

1. Die Stabex-Regelung kann für Waren in Anspruch genommen werden, auf die im Jahr vor der Inanspruchnahme des Systems 5% der vom jeweiligen Land im Exportgeschäft mit sämtlichen Bestimmungsländern insgesamt erwirtschafteten Ausfuhrerlöse fallen (4% im Falle von Sisal).

2. Jedes Land kann die Stabex-Regelung in Anspruch nehmen, in dem gemessen am Durchschnitt der sechs dem Jahr der Inanspruchnahme des Systems vorausgegangenen Jahre ein Rückgang der Ausfuhrerlöse um mindestens von 4,5% festgestellt wird, wobei weder der niedrigste noch der höchste Jahreswert berücksichtigt wird (für die am wenigsten entwickelten AKP-Staaten sowie die AKP-Binnen-und AKP-Inselstaaten ist der Anteil in beiden Fällen auf 1% festgelegt).


61 Kommission 1995: 87; vgl. Hermann 1991.


Herrmann, Roland (1991) Financial stabilization schemes in the Lomé Convention, in M. Schulz (ed.), ACP-EEC: Partners in cooperation, Saarbrücken, S. 99-143.

Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1995) Die finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé, Brüssel, Luxemburg.

Anmerkungen

Ein Hinweis auf die eigentliche Quelle unterbleibt.

Der Verweis auf Hermann (1991) für den Kasten Anwendungen von STABEX ist völlig überflüssig, da der Wortlaut bereits identisch im Bericht der EU-Kommission zu finden ist. Offensichtlich hat Mkl sich nicht der Mühe unterzogen, dort einmal nachzuschlagen, und hat kurzerhand den bei Kappel (1996) zu findenden Verweis kopiert. In diesem Sinne ist auch der Kasten als ungekennzeichnete Übernahme aufzufassen.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[34.] Mkl/Fragment 077 06 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 15:35 Graf Isolan
Erstellt: 4. September 2013, 09:35 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 77, Zeilen: 6-13, 101-104
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 34, Zeilen: 1-2, 5-8, 10-12, 16-20, 21-22, 22-24
Im Rahmen des Lomé-II-Abkommens kam es zur Aufnahme eines weiteren Systems, das die Sicherung der Exporterlöse einiger Bergbau-Erzeugnisse48 zur Aufgabe hatte: der Sonderfonds SYSMIN. Im Unterschied zu STABEX ist SYSMIN kein System zur Erlösstabilisierung, obwohl Erlösminderungen ausgeglichen werden. Vielmehr verfolgt SYSMIN den Zweck, die Zufuhr von Rohstoffen für die rohstoffarme EU zu sichern.49 Demzufolge werden SYSMIN-Gelder zur Verfügung gestellt, um der Gefahr von Stilllegungen der Bergbauproduktion durch sinkende Rohstofferlöse zu entgehen. SYSMIN stellt somit ein Anreizsystem für eine höhere Produktion von entsprechenden Rohstoffen dar.50

48 Hierzu zählten Kupfer, Kobalt, Phosphate, Mangan, Bauxit, Aluminiumoxyd, Zinn, Schwefelkiesabbrände, Eisenerz, Gold und Uran.

49 So erhielten beispielsweise die vier Länder Sambia, Zaire, Guinea und Guyana von 1980-1990 zwei Drittel aller zur Verfügung stehenden Mittel. Vgl. Kappel 1996: 32.

50 Ausführlich zu diesen beiden Subventionssystemen: Kappel 1999: 34-40.

Erstmals kam es im Rahmen von Lomé II zur Errichtung eines Sonderfonds für Bergbauerzeugnisse (SYSMIN). [...] Der Mineralienfonds stellt im Lomé IV-Abkommen bei Erlösausfällen für neun mineralische Rohstoffe (Kupfer, Kobalt, Phosphat, Mangan, Bauxit, Zinn und Eisenerz, Gold und Uran) 480 Mio. ECU zur Verfügung (575 Mio ECU für die Jahre 1995-2000). [...] SYSMIN-Mittel wurden bis 1990 als langfristiges, zinsgünstiges Darlehen nur zweckgebunden für Projekte zur Sicherung der Produktions- und Ausfuhrkapazität dieser Mineralien vergeben. [...] SYSMIN ist im Unterschied zu STABEX kein System zur Erlösstabilisierung, obwohl Erlösminderungen ausgeglichen werden. SYSMIN verfolgt den Zweck, die Zufuhr von Rohstoffen für die rohstoffarme EG zu sichern. SYSMIN-Gelder werden zur Verfügung gestellt, um der Gefahr von Stillegungen der Bergbauproduktion durch sinkende Rohstofferlöse zu entgehen. [...] Die SYSMIN-Mittel stellen ein Anreizsystem für höhere Produktion von SYSMIN-Produkten dar. [...] Vier Länder, Sambia, Zaire, Guinea und Guyana, erhielten von 1980-1990 mehr als 2/3 aller zur Verfügung stehenden Mittel (siehe Tabelle 15).
Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[35.] Mkl/Fragment 078 01 - Diskussion
Bearbeitet: 5. October 2013, 10:27 Guckar
Erstellt: 2. September 2013, 11:40 (SleepyHollow02)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 078, Zeilen: 1-14
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 31; 34-35, Zeilen: 31: 11-12; 34: 16-24; 35: 1-8

Anwendung von SYSMIN: Die Fazilität dient dazu, die nachteiligen Auswirkungen vorübergehender schwerer Störungen des Bergbausektors auf die Einnahmen dieser Länder abzufangen. Ein Land kann einen Antrag auf Inanspruchnahme von SYSMIN stellen, wenn der Anteil der fraglichen Erzeugnisse an den Gesamtausfuhren vier Jahre in Folge im Schnitt mehr als 15% (10% im Falle der am wenigsten entwickelten Länder) oder der Anteil der Ausfuhrerlöse für sämtliche Bergbauerzeugnisse 20% oder mehr ausmacht (12% im Falle der am wenigsten entwickelten Länder sowie der Binnen- und Inselstaaten). Seit Lomé-IV werden nicht rückzahlbare [sic] Zuschüsse vergeben (vgl. Europäische Kommission 1995: 93).

Den formulierten Ansprüchen konnte jedoch keines der beiden Subventionssysteme gerecht werden: Als System zur Ausgleichung von Mindereinnahmen bei Exporterlösen sollten die entsprechenden STABEX-Mittel der Diversifizierung dienen. Tatsächlich wurden die ausgezahlten Mittel teilweise für andere Zwecke als die vorgegebenen ausgegeben. Demzufolge kamen Ausgleichszahlungen des STABEX-Fonds keineswegs den entscheidenden Akteuren, den Bauern, zugute.

[Seite 35]

Kasten 2: Anwendung von SYSMIN71 Die Fazilität dient dazu, die nachteiligen Auswirkungen vorübergehender schwerer Störungen des Bergbausektors auf die Einnahmen dieser Länder abzufangen. Ein Land kann einen Antrag auf Inanspruchnahme von SYSMIN stellen, wenn der Anteil der fraglichen Erzeugnisse an den Gesamtausfuhren vier Jahre in Folge im Schnitt mehr als 15% (10% im Falle der am wenigsten entwickelten Länder) oder der Anteil der Ausfuhrerlöse für sämtliche Bergbauerzeugnisse 20% oder mehr ausmacht (12% im Falle der am wenigsten entwickelten Länder sowie der Binnen- und Inselstaaten). Seit Lomé-IV werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse vergeben.

[Seite 34]

SYSMIN ist im Unterschied zu STABEX kein System zur Erlösstabilisierung, obwohl Erlösminderungen ausgeglichen werden. SYSMIN verfolgt den Zweck, die Zufuhr von Rohstoffen für die rohstoffarme EG zu sichern. SYSMIN-Gelder werden zur Verfügung gestellt, um der Gefahr von Stillegungen der Bergbauproduktion durch sinkende Rohstofferlöse zu entgehen. Diversifizierungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. [...] Vier Länder, Sambia, Zaire, Guinea und Guyana, erhielten von 1980-1990 mehr als zwei Drittel aller zur Verfügung stehenden Mittel (siehe Tabelle 15 ). [...]

[Seite 31]

Bis 1990 wurden die ausgezahlten Mittel teilweise für andere Zwecke als die vorgesehenen ausgegeben.

Anmerkungen

Trotz eines Hinweises auf die Quelle am Ende der Aufzählung bleiben Art und Umfang der Übernahme ungekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[36.] Mkl/Fragment 078 14 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 15:33 Graf Isolan
Erstellt: 5. September 2013, 08:17 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 14-27
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 32, Zeilen: 5-18
Ebenso lassen sich weitere „Schwachstellen“ des STABEX-Systems ausmachen:

- Die Gesamtzahlungen sind auf bestimmte Plafonds begrenzt, so dass extreme Preissenkungen nicht aufgefangen werden können. Der Ausgleich eines langfristigen Verfalls der Rohstoffpreise erscheint daher nicht möglich.

- Die Zahl der einbezogenen Produkte ist begrenzt. Es fehlen die Agrarprodukte, die durch die EG-Marktordnungen gestützt werden (z.B. Zucker und Tabak).

- Durch die Festlegung einer Abhängigkeitsgrenze von fünf Prozent besteht kaum ein Anreiz zur Diversifizierung. Vielmehr konzentrieren sich die von STABEX begünstigten Länder noch stärker auf die Produktion entsprechender Güter und verfestigen somit die vorhandenen monokulturellen Strukturen.

- Die Auszahlung der Mittel verläuft zum Teil sehr schleppend, da zwischen den AKPLändern und der EU zunächst eine Rahmenvereinbarung der gegenseitigen Verpflichtung geschlossen werden muss.

- STABEX-Zahlungen stellen einen Einkommenstransfer an die jeweilige Regierung dar. Es handelt sich folglich um Entwicklungshilfe ohne Lieferbindung (vgl. Kappel 1999: 37).

Wenngleich das System nach Auffassung der meisten Wissenschaftler funktioniert hat, gab es

doch einige wesentliche immanente Probleme:

- Die Gesamtzahlungen sind auf bestimmte Plafonds begrenzt, so daß extreme Preissenkungen nicht aufgefangen werden konnten. 1993 betrugen die Transferansprüche bspw. 473 Mio. ECU bei 285 Mio. ECU verfügbaren Mitteln. Ein langfristiger Verfall der Rohstoffpreise kann nicht ausgeglichen werden.

- Die Zahl der einbezogenen Produkte ist begrenzt, es fehlen die Agrarprodukte, die durch die EG-Marktordnungen gestützt werden (wie Zucker und Tabak). Außerdem sind verarbeitete Agrarprodukte nicht einbezogen.

- Durch die Festlegung einer Abhängigkeitsgrenze (5%) besteht kaum ein Anreiz zur Diversifizierung.

- Die Auszahlung der Mittel ist zum Teil sehr schleppend, weil zwischen den AKP-Ländern und der EU zunächst eine Rahmenvereinbarung der gegenseitigen Verpflichtung geschlossen werden muß.

Anmerkungen

Bemerkenswert: Mkl nutzt aus, dass Kappel alte Texte mehrmals verwendet. So gibt Mkl Quelle:Mkl/Kappel 1999 als Quelle an, nutzt aber weitgehend den Wortlaut der älteren Quelle:Mkl/Kappel 1996 und ergänzt nur an einigen Stellen durch Material aus der jüngeren. Der Unterschied zur vermeintlichen Vorlage scheint größer (vgl. Mkl/Fragment_078_14b), Art und Umfang der Übernahme bleiben somit völlig im Dunkeln.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[37.] Mkl/Fragment 078 14b - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 07:11 Graf Isolan
Erstellt: 5. September 2013, 08:29 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kappel 1999, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 14-29
Quelle: Kappel 1999
Seite(n): 34, Zeilen: 17-33
Ebenso lassen sich weitere „Schwachstellen“ des STABEX-Systems ausmachen:

- Die Gesamtzahlungen sind auf bestimmte Plafonds begrenzt, so dass extreme Preissenkungen nicht aufgefangen werden können. Der Ausgleich eines langfristigen Verfalls der Rohstoffpreise erscheint daher nicht möglich.

- Die Zahl der einbezogenen Produkte ist begrenzt. Es fehlen die Agrarprodukte, die durch die EG-Marktordnungen gestützt werden (z.B. Zucker und Tabak).

- Durch die Festlegung einer Abhängigkeitsgrenze von fünf Prozent besteht kaum ein Anreiz zur Diversifizierung. Vielmehr konzentrieren sich die von STABEX begünstigten Länder noch stärker auf die Produktion entsprechender Güter und verfestigen somit die vorhandenen monokulturellen Strukturen.

- Die Auszahlung der Mittel verläuft zum Teil sehr schleppend, da zwischen den AKP-Ländern und der EU zunächst eine Rahmenvereinbarung der gegenseitigen Verpflichtung geschlossen werden muss.

- STABEX-Zahlungen stellen einen Einkommenstransfer an die jeweilige Regierung dar. Es handelt sich folglich um Entwicklungshilfe ohne Lieferbindung (vgl. Kappel 1999: 37).

Obwohl das STABEX-Subventionssystem einen Beitrag zum Ausgleich von Erlösminderungen leistet und damit auf den ersten Blick als sinnvolles Instrument angesehen werden könnte, sind die langfristigen Wirkungen eher negativ, zumal es auch einige wesentliche Schwächen hat: a) Die Gesamtzahlungen sind auf bestimmte Plafonds begrenzt, so daß extreme Erlössenkungen nicht aufgefangen werden konnten. 1993 wurden beispielsweise Transferansprüche in Höhe von 473 M io. ECU gestellt, jedoch standen nur Mittel in Höhe von 285 Mio. ECU zur Verfügung. b) Die Zahl der einbezogenen Produkte ist begrenzt, es fehlen die Agrarprodukte, die durch die EG-Marktordnungen gestützt werden. c) Durch die Festlegung einer Abhängigkeitsgrenze (5%) besteht kaum ein Anreiz zur Diversifizierung. Die von STABEX begünstigten Länder konzentrieren sich noch stärker auf die Produktion der STABEX-Güter und verfestigen damit monokulturelle Strukturen. Länder, die die Abhängigkeitsschwelle durch die Diversifizierung ihrer Produktpalette unterschreiten, werden faktisch bestraft. d) Die Auszahlung der Mittel ist zum Teil sehr schleppend, weil zwischen den AKP-Ländern und der EU zunächst eine Rahmenvereinbarung der gegenseitigen Verpflichtung geschlossen werden muß. e) STABEX-Transfers stellen einen Einkommenstransfer an die Regierung dar, sie sind Entwicklungshilfe ohne Lieferbindung.
Anmerkungen

Vgl. auch Mkl/Fragment_078_14. Art und Umfang der Übernahme bleiben im Dunkeln.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[38.] Mkl/Fragment 079 01 - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 07:06 Graf Isolan
Erstellt: 23. September 2013, 17:29 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 79, Zeilen: 1-13
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 32, 33, 34, 36, Zeilen: 32:25-26.27-28 - 33:1-2; 34:21-22; 36:7-12
[Daran änderte auch der Reformversuch im] Rahmen von Lomé-IV, das Zuschusselement auf 100 Prozent festzulegen, nichts Entscheidendes. Schließlich korrelieren die Einkommenstransfers beispielsweise nicht mit dem Pro-Kopf-Einkommen. Da STABEX sich an Waren ausrichtet und nicht an Kriterien für Unterentwicklung, stellt dieser Reformversuch eher einen Beitrag zur Verbesserung der Lage in Ländern mit mittlerem Einkommen dar (vgl. Badiane 1993: 75-94). Ähnliche Tendenzen sind auch in Bezug auf SYSMIN zu beobachten: Da SYSMIN-Mittel mit dem Ziel vergeben werden, Anreize für eine höhere Produktion von SYSMIN-Produkten zu schaffen, wirken sie einer Diversifizierung entgegen. Beide Subventionssysteme bedürfen einer grundlegenden Reform, da sie ein klassisches Mittel zur Verfestigung von veralteten Außenhandelsstrukturen und zur Erhaltung einer Staatsklasse darstellen, die gute Beziehungen zur EU pflegt. STABEX und SYSMIN erweisen sich vor diesem Hintergrund als monetäre Instrumente zur Absicherung eines kollektiven Klientelismus, die in erster Linie den afrikanischen Middle-Income-Ländern und den jeweiligen Staatseliten zugute kommt.51

51 So machte zwischen 1986 und 1998 der STABEX-Anteil beispielsweise 54 Prozent der gesamten EU-Hilfsgelder für die Elfenbeinküste aus, für Kamerun betrug der entsprechende Anteil 49 Prozent. Vgl. Cox/Chapman 1999: 63.

[Seite 32]

Die im Lomé-IV-Abkommen durchgeführte Veränderung des STABEX-Artikels bedeutet, daß das Zuschußelement für alle Unterzeichner der Lomé-Konvention seit 1990 100% beträgt. [...] Die Einkommenstransfers korrelieren nicht mit der Höhe der Pro-Kopf-Einkommen. Da STABEX sich an Waren ausrichtet und nicht an den Kriterien für Unterent-

[Seite 33]

wicklung, bspw. Pro-Kopf-Einkommen, ist die Lomé-IV-Reform ein Beitrag eher zur Verbesserung der Lage der Länder mit mittleren Einkommen.

[Seite 34]

Die SYSMIN-Mittel stellen ein Anreizsystem für höhere Produktion von SYSMIN-Produkten dar. Sie wirken somit nicht in Richtung Diversifizierung.

[Seite 36]

STABEX aber auch SYSMIN sind somit die klassischen Mittel zur Verfestigung von Außenhandelsstrukturen und zur Erhaltung einer Staatsklasse, die gute Beziehungen zur EU pflegt, um den Fluß der Gelder zu organisieren. STABEX, aber auch SYSMIN sind monetäre Instrumente zur Absicherung des kollektiven Klientelismus. Besonders deutlich werden die reicheren afrikanischen Länder bevorzugt. Die Verwendung der Mittel obliegt der Staatsbürokratie.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[39.] Mkl/Fragment 080 01 - Diskussion
Bearbeitet: 27. September 2013, 23:25 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 13:23 (SleepyHollow02)
Ferdowsi 1999, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 080, Zeilen: 01-10
Quelle: Ferdowsi 1999
Seite(n): 16-17, Zeilen: 16:22-31, 17:01-02
- Förderung neuer Beziehungen im industriellen Bereich,

- Ausbau der Verbindungen zwischen der Industrie und den übrigen Wirtschaftsbereichen,

- Erleichterung des Technologietransfers und Hilfe bei der Entwicklung angepasster Technologien sowie

- Förderung der industriellen Exporte der AKP-Staaten auf ausländische Märkte (vgl. Europäische Gemeinschaft 1975: 45).

Ferner enthielt Art. 26 des Vertrags eine Zusicherung zur Erleichterung der allgemeinen industriellen Entwicklung der AKP-Staaten, vor allem ihrer Fertigwarenprodukte, durch angemessene Berücksichtigung ihres spezifischen Bedarfs bei der Formulierung der Politik zur Anpassung der Industriestrukturen der Gemeinschaft an weltweite Veränderungen.

• Förderung neuer Beziehungen im industriellen Bereich,

• Ausbau der Verbindungen zwischen der Industrie und den übrigen Wirtschaftsbereichen,

• Erleichterung des Technologietransfers und Hilfe bei der Entwicklung angepaßter Technologien,

• Förderung der industriellen Exporte der AKP-Staaten auf die Auslandsmärkte.

Art. 66 des Vertrages enthielt ferner eine „Erleichterung der allgemeinen industriellen Entwicklung der AKP-Staaten, vor allem ihrer Fertigwarenprodukte, durch angemessene Berücksichtigung ihres

[Seite 17]

spezifischen Bedarfs bei der Formulierung der Politik zur Anpassung der Industriestrukturen der Gemeinschaft an weltweite Veränderungen.“

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[40.] Mkl/Fragment 080 11 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 12:14 Graf Isolan
Erstellt: 4. September 2013, 08:41 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 80, Zeilen: 11-24, 101-102
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 40-41, Zeilen: 40:29-30 - 41:1-2.5-15
Art. 17 des Lomé-IV-Abkommens formuliert als Ziel der Industrialisierung ein sich selbst tragendes Wachstum und eine ausgewogene und vielfältige Entwicklung. Insbesondere unterstützt werden soll die vertikale und horizontale Diversifizierung der Volkswirtschaften. Vergleicht man die Industrieförderungsmaßnahmen von Lomé-I mit Lomé-IV, so zeigt sich, dass zur Entwicklung der verarbeitenden Industrie und somit zur Umsetzung dieser Ziele immer weniger Mittel aufgewendet werden.52 Diese Tendenz zur De-Industrialisierung Afrikas reflektieren nicht zuletzt auch die abnehmende Förderung der verarbeitenden Industrie und die zunehmende Förderung des Bergbaus und der Landwirtschaft. Mittel für den informellen Sektor stehen kaum zur Verfügung, da sich die Kooperation konzeptionell auf den modernen Sektor konzentriert. An dieser Entwicklung ändern auch die Mittel für Mikroprojekte, die der Förderung von Klein- und Mittelindustrie dienen, wenig (vgl. Babarinde 1994: 163 ff.). Dies zeigt sich auch an der Tätigkeit der beiden Institutionen, die im Rahmen der Lomé-Konvention für den Sektor der industriellen Entwicklung verantwortlich sind: die Europäische Investitionsbank und das Centre for the Development of Industry (CDI).53

52 Während in Lomé-I noch 25 Prozent der Mittel des EEF der Industrieförderung zukamen, waren es in Lomé-II-IV nur noch ca. 10 Prozent. Vgl. Parfitt 1992: 383.

53 Seit 2000 heißt das CDI nun Centre for the Development of Entreprise (CDE). Vgl. Hinzen 1995: 416-423.

[Seite 40]

In Artikel 17 des Lomé-IV-Vertrages wird als Ziel der Industrialisierung ein sich selbst-tragendes Wachstum und eine ausgewogene und vielfälti-

[Seite 41]

ge Entwicklung genannt. Insbesondere unterstützt werden soll die vertikale und horizontale Diversifizierung der Volkswirtschaften.

Tabelle 16: Industrieförderung im EEF

[Tabelle 16]

Quelle: Parfitt 1992: 383.


[...] Vergleicht man die Industrieförderungsmaßnahmen von Lomé I mit Lomé IV so zeigt sich, daß zur Entwicklung der verarbeitenden Industrie weniger Mittel aufgewendet werden (Lomé I noch 25%, Lomé II-IV ca. 10%). Die sinkenden Anteile für die Förderung der verarbeitenden Industrie und die stärkere Förderung des Bergbaus und der Landwirtschaft reflektieren auch den De-Industrialisierungsprozeß Afrikas seit den 80-er Jahren. Mittel für den informellen Sektor stehen kaum zur Verfügung, die Kooperation konzentriert sich konzeptionell auf den modernen Sektor. Daran ändern auch die - im übrigen sehr geringen - Mittel für Kleinstprojekte, die z.T. in die Förderung der Klein- und Mittelindustrie gehen, nur wenig.

Dies zeigt sich auch an der Tätigkeit der beiden Institutionen - Europäische Investitionsbank (EIB) und Centre for the Development of Industry (CDI) -, die im Rahmen der Lomé-Konvention mit der industriellen Entwicklung befaßt sind.82


82 Vgl. Babarinde 1994: 163ff; Hinzen 1995.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Die übernommenen Aussagen wurden bereits 1996 formuliert - mit Fußnote 53 unternimmt Mkl den einzigen Versuch einer Aktualisierung.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[41.] Mkl/Fragment 081 19 - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 07:08 Graf Isolan
Erstellt: 23. September 2013, 17:39 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 81, Zeilen: 19-33
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 44, 45, 46, Zeilen: 44:25.27-28 - 45:1.6-7.9-19; 46:5-6.14-17
2.2.5 Regionale Kooperation

[...]

Im Einzelnen versprach man sich von einer solchen Zusammenarbeit eine Intensivierung des internen Handels und Wachstums, eine Effizienz- und Produktivitätssteigerung durch zunehmenden Wettbewerbsdruck, einen höheren Selbstversorgungsgrad bei Agrar- und Industrieprodukten, einen Ausbau der gemeinsamen Infrastruktur sowie eine Stärkung der ökonomischen und politischen Verhandlungsmacht. In Lomé-IV wurden 1,25 Mrd. € für regionale Kooperation zur Verfügung gestellt, die der Begleichung von Übergangskosten, Kompensationszahlungen für die Verlierer der Kooperation, der Finanzierung von technischer Hilfe, Ausbildung und Forschung sowie der Begünstigung grenzüberschreitender Maßnahmen dienen sollten. In Hinblick auf die konkreten Ergebnisse der regionalen Kooperation erscheinen die bisherigen Integrationsbemühungen jedoch eher bescheiden. Folgende Überlegungen zeichnen sich hierfür mitverantwortlich:

1. Es besteht die Notwendigkeit, Primärgüter, deren Preise tendenziell nicht steigen, in erster Linie auf europäischen Märkten zu verkaufen.

2. Die Volkswirtschaften der Lomé-Partnerstaaten sind allesamt stark außenhandelsorientiert, so dass ihre Integration in den Weltmarkt sie leicht verwundbar macht.

[Seite 44]

4.6. Regionale Kooperation

[...] Die Vorteile der regionalen Kooperation können mit Jörn Altmann folgendermaßen beschrieben werden:90

[Seite 45]

- Interne Handelsschaffung und Wachstum

[...]

- Produktivitätssteigerungen durch zunehmenden Wettbewerbsdruck, wodurch auch die infant-industries sich entwickeln können, um auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu werden

[...]

- Höherer Selbstversorgungsgrad bei Agrar- und Industrieprodukten

- Ausbau einer gemeinsamen Infrastruktur

- Stärkung der ökonomischen und politischen Verhandlungsmacht

- Kritische Aspekte der regionalen Integration bestehen in der Verteilung von Vor- und Nachteilen und den unterschiedlichen ökonomisch-politischen Konzepten. Für die AKP-Staaten treten vier ungünstige Konstellationen auf:

1. Es besteht die Notwendigkeit auf - vor allem - europäischen Märkten Primärgüter verkaufen zu müssen, deren Preise tendenziell nicht steigen.

2. Ihre Ökonomien sind zugleich stark außenhandels-orientiert, der Anteil der Exporte/Importe am Bruttosozialprodukt ist zumeist sehr hoch. Die Integration in den Weltmarkt vor allem mit Rohstoffen und landwirtschaftlichen Gütern macht die Ökonomien leicht verwundbar.

[Seite 46]

In Lomé-IV wurden 1,25 Mrd. ECU für regionale Kooperation zur Verfügung gestellt. [...]

[...] Die Unterstützungsmaßnahmen konzentrieren sich auf folgende Bereiche: Beitrag zu den Übergangskosten, Kompensationszahlungen für die Verlierer der Kooperation, technische Hilfe, Ausbildung und Forschung und Begünstigung von grenzüberschreitenden Maßnahmen.


90 Altmann 1992.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[42.] Mkl/Fragment 082 01 - Diskussion
Bearbeitet: 26. September 2013, 07:09 Graf Isolan
Erstellt: 23. September 2013, 19:06 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kappel 1996, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 82, Zeilen: 1-8
Quelle: Kappel 1996
Seite(n): 45, Zeilen: 20-26
3. Durch die schwache Entwicklung einer regionalen Integration sind die Ausgangsbedingungen für eine konkurrenzfähige Integration in den Weltmarkt ungünstig. Dieser Mangel behindert einen aktiven Integrationsprozess in den Weltmarkt und fördert stattdessen die nationale Binnenmarktorientierung.

4. Angesichts der Verschuldungskrise und der wirtschaftlichen Misere in vielen afrikanischen Staaten ist ein regionaler Integrationsprozess nur schwer zu realisieren, da sich fast alle Exportaktivitäten auf die Produktion von Primärgütern konzentrieren (vgl. Kappel 1996: 43).

3. Die regionale Integration ist schwach entwickelt, so daß die Ausgangsbedingungen für eine konkurrenzfähige Integration in den Weltmarkt ungünstig sind. Dieser Mangel an regionalerb Integration behindert einen aktiven Integrationsprozeß in den Weltmarkt, d.h. er fördert die existierende nationale Binnenmarktorientierung.

4. Angesichts der Verschuldungskrise und der Strukturanpassungsprogramme ist ein regionaler Integrationsprozeß schwer zu realisieren, da fast alle Exportaktivitäten auf die Produktion von Primärgütern gelegt werden.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[43.] Mkl/Fragment 083 06 - Diskussion
Bearbeitet: 20. September 2013, 13:03 PlagProf:-)
Erstellt: 29. August 2013, 19:22 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Mair 2002, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 83, Zeilen: 6-28, 101-104
Quelle: Mair 2002
Seite(n): 15, 16, Zeilen: 15:re.Sp:5-41; 16:li.Sp:1-20
2.2.5.2 Ansätze regionaler Kooperation in Afrika: ECOWAS und SADC im Vergleich

Sowohl die westafrikanische ECOWAS als auch die SADC (Southern African Development Community) im südlichen Afrika zählen zu den viel versprechenden Ansätzen regionaler Integration in Afrika. Ein Vergleich dieser beiden Wirtschaftskooperationen erscheint deshalb interessant, weil sie über äußerst differierende Ausgangsbedingungen verfügen und unterschiedliche Integrations- und Kooperationsstrategien verfolgen.

Während die SADC57 – formal gesehen – eine relativ junge Organisation ist, deren Gründungsvertrag aus dem Jahr 1992 stammt, kann die ECOWAS58 bereits auf eine 25jährige Existenz zurückblicken. Jedoch pflegte die ECOWAS bis zu Beginn der 1990er Jahre ein „Dornröschendasein“. Erst die verstärkte Hinwendung der EU zur SADC sowie die deutlich spürbaren Bemühungen der frankophonen Staaten Westafrikas, ihre Integration voranzutreiben, sorgten für eine Wiederbelebung der ECOWAS. Ihren Ausdruck fand die erneute Mobilisierung in der Unterzeichung eines überarbeiteten Gründungsvertrags 1993, doch hat sich dadurch die grundlegende Ratio der Existenz der ECOWAS nicht entscheidend verändert: Nach wie vor gilt sie als Versuch Nigerias, seinem regionalen Vormachtsstreben – in Konkurrenz zu Frankreich – einen institutionalisierten Rahmen zu geben (vgl. Petretto 2005: 55f. + 69f.). Unterschiedliche Ausgangsbedingungen ergeben sich für die beiden regionalen Kooperationsmodelle auch in Bezug auf ihr jeweiliges Wirtschaftspotential. Westafrika ist mit beträchtlichem Vorkommen hochwertigen Erdöls, bedeutsamen Gold-, Bauxit-, Eisenerz-, Uran- und Diamantenlagern selbst im internationalen Vergleich gut ausgestattet. Die Bevölkerungszahl des regionalen Marktes ist hoch, wenngleich die Nachfrage privater Haushalte aufgrund des geringen Einkommens relativ gering ist. Der intraregionale Handel mit einem Anteil von zehn Prozent am gesamten Außenhandel der Mitgliedsländer wird durch Ausfuhren Nigerias [und der Elfenbeinküste dominiert.]


57 Die SADC ging aus der alten „Southern African Development Co-ordination Cooperation [sic!]“ hervor, wobei der Wegfall des zweiten „C“ nicht nur eine kosmetische Änderung, sondern eine Ausweitung der Zielsetzung bedeutete: Statt ausschließlicher Sektorkooperation, um die Abhängigkeit der so genannten Frontlinienstaaten von Südafrika zu mildern, stand nun Integration im südlichen Afrika im Vordergrund der Anstrengungen. Zu den SADC-Mitgliedsstaaten zählen Angola, Botswana, DR Kongo, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Swasiland, Tansania, Südafrika, Mauritius und Madagaskar. Vgl. Berman/Sams 2000: 151ff.

58 Zu den Mitgliedsländer der ECOWAS zählen Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo.

Dieser Beitrag vergleicht zwei afrikanische Regionalorganisationen: die westafrikanische „Economic Community of West African States“2 (ECOWAS) und die „Southern African Development Community“3 (SADC) im südlichen Afrika. Beide Organisationen gehören zu den vielversprechendsten Ansätzen regionaler Integration in Afrika. Sie decken zwei verschiedene Regionen ab, verfügen über äußerst differierende Ausgangsbedingungen und verfolgen unterschiedliche Integrations- und Kooperationsstrategien.

Die SADC ist formal gesehen eine junge Organisation. Ihr Gründungsvertrag stammt aus dem Jahr 1992. Sie ging aus der alten „Southern African Development Co-ordination Conference“ (SADCC) hervor, wobei der Wegfall des zweiten „C“ nicht nur eine kosmetische Änderung, sondern eine Ausweitung der Zielsetzung bedeutete: Statt ausschließlicher Sektorkooperation, um die Abhängigkeit der so genannten Frontlinienstaaten von Südafrika zu mildern, stand nun Integration im südlichen Afrika im Vordergrund der Anstrengungen. Nach dem Ende des Apartheid-Regimes in Südafrika galt es, den potenziellen Hegemon einzubinden sowie seine Wirtschaftskraft und seine wirtschaftliche Dynamik für die Mitgliedsländer der SADC nutzbar zu machen.

Die ECOWAS kann bereits auf eine 25-jährige Existenz zurückblicken, pflegte aber bis zu Beginn der neunziger Jahre ein Dornröschendasein. Die verstärkte Hinwendung der EU zur SADC sowie die deutlich spürbaren Bemühungen der frankophonen Staaten Westafrikas, ihre Integration voranzutreiben, dürften - zusätzlich zu den eingangs genannten - wesentliche Gründe der Wiederbelebung der ECOWAS gewesen sein. Formalen Ausdruck fand dies in der Unterzeichnung eines überarbeiteten Gründungsvertrags 1993. Dennoch hat sich die grundlegende Ratio der Existenz der ECOWAS nicht entscheidend verändert: Nach wie vor gilt sie als Versuch Nigerias, seinem regionalen Vormachtstreben - in Konkurrenz zu Frankreich - einen institutionalisierten Rahmen zu geben.

Westafrika ist mit beträchtlichen Vorkommen hochwertigen Erdöls, international bedeutsamen Gold-, Bauxit-, Eisenerz-, Uran- und Diamantenlagern selbst im internationalen Vergleich gut ausgestattet. Die Bevölkerungszahl des regionalen Marktes ist hoch, wenngleich die Nachfrage privater Haushalte aufgrund des geringen Einkommensniveaus relativ niedrig ist. Der intraregionale Handel mit einem Anteil von um die zehn Prozent am gesamten Außenhandel der Mitgliedsländer4 wird durch Ausfuhren Nigerias und der Elfenbeinküste sowie in geringerem Maße Ghanas und Senegals in die kleineren Nachbarländer und die Binnenstaaten dominiert.


2 Mitgliedsstaaten: Nigeria, Niger, Ghana, Elfenbeinküste, Senegal, Benin, Togo, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Mali, Liberia, Sierra Leone, Burkina Faso.

3 Mitgliedsstaaten: Südafrika, Angola, Tansania, Simbabwe, Mosambik, Botswana, Namibia, Malawi, DR Kongo, Mauritius, Seychellen, Lesotho, Swasiland, Sambia.

4 Eigene Berechnungen nach IWF.

Anmerkungen

Die Quelle wird erst am Ende der nächsten Seite mit "vgl." erwähnt.

Mkl aktualisiert nicht die Altersangabe für ECOWAS. Die "25-jährige Existenz" war bei Mair einigermaßen aktuell. Bei Drucklegung der Arbeit von Mkl war die 1975 gegründete ECOWAS schon über 30 Jahre alt.

Sichter


[44.] Mkl/Fragment 086 01 - Diskussion
Bearbeitet: 16. September 2013, 19:34 WiseWoman
Erstellt: 1. September 2013, 01:07 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mair 2002, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 86, Zeilen: 1-30, 101-103
Quelle: Mair 2002
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
● Der Fortschritt der regionalen Integration hängt wesentlich von der Bereitschaft der Staats- und Regierungschefs ab, sich an den Gipfeltreffen zu beteiligen, und von deren Fähigkeit, sich untereinander zu verständigen. In beiden Organisationen sind persönliche Animositäten zwischen den Präsidenten ein erhebliches Integrationshemmnis.

● Die Organisationsstruktur wirkt sich demotivierend auf die untergeordneten Organe aus, da ihre Vorarbeit auf den Gipfeltreffen häufig ignoriert oder gar entgegen ihren Empfehlungen gehandelt wird.

Beide Regionalorganisationen verfügen über Zentralsekretariate, die jedoch zu schwach sind, um den ihnen zugedachten Aufgaben – Vorantreiben und Umsetzen des Integrationsprozesses – gerecht zu werden. Der Hauptgrund für die Schwäche des ECOWAS-Sekretariats besteht in seiner Organisationsstruktur: Einer Vielzahl von Angestellten auf Leitungsebene steht nur eine geringe Zahl von Sachbearbeitern gegenüber. Des Weiteren sind die Mittel für operative Maßnahmen äußerst begrenzt. Auch der dem Sekretariat unterstellte ECOWAS-Regionalfonds kennzeichnet sich durch Unterfinanzierung, so dass dessen Funktionsfähigkeit als äußerst beschränkt einzustufen ist. Ähnliche Tendenzen lassen sich für das Zentralsekretariat der SADC erkennen. Dessen Funktionsfähigkeit wird zudem durch die dezentrale Verwaltungsstruktur der SADC beeinträchtigt (vgl. Petretto 2005: 57).

ECOWAS und SADC streben gleichermaßen die Schaffung nichtexekutiver Kontroll- und Beratungsorgane an. Dazu gehören ein regionaler Gerichtshof, eine regionale parlamentarische Vertretung und ein Forum zur Abstimmung mit Interessenverbänden und NROen. Während die ECOWAS bereits wesentliche Schritte zur Realisierung dieser Vorhaben eingeleitet hat, besteht in der SADC noch eine erhebliche Diskrepanz zwischen den ehrgeizigen Zielsetzungen in den Gründungsverträgen und der Realität. So hat sich die SADC – nach langen Kontroversen – bislang nur zur Schaffung eines parlamentarischen Forums durchgerungen, zu dem jede nationale Volksvertretung die gleiche Zahl von Abgeordneten delegiert und dessen Tätigkeit sich bisher in der Entsendung von Wahlbeobachtern erschöpft. Die für das ECOWAS-Regionalparlament vorgesehene Beratung der Exekutivorgane und Debatte regionaler Fragestellungen hat in das SADC-Forum noch keinen Einzug erhalten (vgl. Mair 2002: 19).62

Für die Finanzierung der Aktivitäten der Regionalorgane sieht die SADC jeweils gleiche Beiträge der Mitgliedsländer vor. Die Zuwendungen reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die [regionalen Entwicklungsprojekte zu finanzieren.]


62 Selbst wenn diese Aufgaben wahrgenommen würden, gingen die Kompetenzen des Regionalparlaments kaum über das hinaus, was in den Gründungsverträgen der Regionalorganisationen den Interessenverbänden und den NROen zugestanden wird.

Zweitens hängt der Fortschritt regionaler Integration wesentlich von der Bereitschaft der Staats- und Regierungschefs ab, sich an den Gipfeltreffen zu beteiligen, und von deren Fähigkeit, sich untereinander zu verständigen. In beiden Organisationen sind persönliche Animositäten zwischen den Präsidenten ein wesentliches Integrationshemmnis. Drittens werden die dem Gipfeltreffen untergeordneten Organe demotiviert, da ihre Vorarbeit häufig ignoriert oder ihnen gar entgegen gehandelt wird.

[...]

Beide Regionalorganisationen verfügen über Zentralsekretariate, die jedoch zu schwach sind, um den ihnen zugedachten Aufgaben - Vorantreiben und Umsetzen des Integrationsprozesses - gerecht zu werden. Der Hauptgrund für die Schwäche des ECOWAS-Sekretariats besteht in seiner Organisationsstruktur. Einer Vielzahl von Angestellten auf Leitungsebene steht nur eine geringe Zahl von Sachbearbeitern gegenüber. [...] Schließlich steht dem ECOWAS-Sekreteriat jenseits seiner Sach- und Personalmittel nur ein geringer Etat für operative Maßnahmen zur Verfügung. Auch die auf der Ebene des Sekretariats angesiedelte eigenständige Verwaltung des ECOWAS-Regionalfonds gilt als weitgehend ineffizient. [...] Die Unterfinanzierung des Fonds und die unzureichende Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen schränken dessen Funktionsfähigkeit gründlich ein. [...] Noch sehr viel mehr wird seine Funktionsfähigkeit durch die dezentrale Verwaltungsstruktur der SADC beeinträchtigt. [...]

ECOWAS und SADC streben gleichermaßen die Schaffung nichtexekutiver Kontroll- und Beratungsorgane an. Dazu gehören ein regionaler Gerichtshof bzw. Tribunal, eine regionale parlamentarische Vertretung und ein Forum zur Abstimmung mit Interessenverbänden und Nichtregierungsorganisationen. [...] Die ECOWAS hat allerdings wesentliche Schritte zur Schaffung von regionalen Gerichtshöfen zurückgelegt. [...] Eine ähnlich große Diskrepanz zwischen ehrgeizigen Zielsetzungen in den Gründungsverträgen und der Realität besteht bei den regionalen parlamentarischen Versammlungen. Auch hier weist die ECOWAS einen erheblichen Vorsprung gegenüber der SADC auf, der vor allem im Treffen entsprechender Vereinbarungen besteht. [...] Die SADC hat sich bisher nur zur Schaffung eines parlamentarischen Forums durchgerungen, zu dem jede nationale Volksvertretung die gleiche Zahl von Abgeordneten entsendet und dessen Tätigkeit sich bisher weitgehend in der Entsendung von Wahlbeobachtern erschöpfte. Die für das Regionalparlament der ECOWAS geplante Beratung der Exekutivorgane und Debatte regionaler Fragestellungen hat im SADC-Forum bisher nicht stattgefunden.

Selbst wenn diese Aufgaben wahrgenommen werden können, gehen damit die Kompetenzen des Regionalparlaments kaum über das hinaus, was in den Gründungsverträgen der Regionalorganisationen Interessenverbänden und Nichtregierungsorganisationen zugestanden wird. [...]

[...]

Die SADC sieht zur Finanzierung der Aktivitäten der Regionalorgane jeweils gleiche Beiträge der Mitgliedsländer vor. Die Zuwendungen reichen bei weitem nicht aus, um regionale Entwicklungsprojekte zu finanzieren.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet. Die Quelle wird trotz fast vollständiger inhaltlicher und vielfach wörtlicher Übereinstimmung nur an einer einzigen Stelle auf der Seite erwähnt.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[45.] Mkl/Fragment 095 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 21:24 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 14:00 (SleepyHollow02)
Fragment, Gesichtet, Kappel 1999, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 095, Zeilen: 01-15
Quelle: Kappel 1999
Seite(n): 27-28, Zeilen: 27:24 - 28:15
Die Folgen dieser Schwächen zeigen sich in Informalität, Illegalität und Kriminalität. Die Strukturanpassungsprogramme verstärken diese Prozesse einerseits durch die Schwächung des Rentenstaates, tragen jedoch andererseits zu einem Prozess der schnellen Veränderung – mit neuen Wachstumspotentialen – bei. Der Anpassungsdruck auf Afrika wächst, ohne dass Hoffnung auf tief greifende Veränderung besteht. Es fehlt die Nähe zu den OECD-Märkten, es mangelt an einer ausdifferenzierten Produktpalette und an Direktinvestitionen.

Eine mittelfristig verbesserte Weltmarktintegration Afrikas erscheint aussichtslos.

Insgesamt sind die Ökonomien Afrikas durch strukturelle Faktoren, exogene Schocks und Informalität von Staat und Gesellschaft gekennzeichnet. Ein struktureller Wandel, der den Anforderungen des Globalisierungsprozesses gerecht wird, ist nicht zu erwarten. Liberalisierungsmaßnahmen und Strukturanpassungsprogramme haben diesbezüglich bislang nur wenigen Ländern Anstöße geben können. Auch die Entwicklungshilfe scheint dieser Tendenz nicht entgegenwirken zu können. Vielmehr begünstigt sie die Rentenaneignung und scheint die Informalität von Staat und Gesellschaft eher zu stärken als zu mildern. In diesem Zusammenhang bildet auch die Lomé-Kooperation keine Ausnahme (vgl. Box/von Braun/Gabas 1999).

Die Folgen dieser Schwächen zeigen sich in Informalität, Illegalität und Kriminalität. Die Strukturanpassungsprogramme verstärken diese Prozesse auf der einen Seite durch die Schwächung des Rentenstaates, auf der anderen Seite jedoch tragen sie zu einem Prozeß der schnellen Veränderung - mit neuen Wachstumspotentialen - bei. Der Anpassungsdruck auf Afrika wächst, aber es besteht nur geringe Hoffnung auf tiefgreifende Veränderung. Krisenverstärkende wie krisenmildernde Entwicklungen kristallisieren sich heraus. Aus wachstumstheoretischer Sicht läßt sich begründen, daß die meisten Länder Afrikas nicht vor einem Take-Off stehen. Entwicklungszusammenarbeit wird also einspringen, um bestenfalls einige negative Folgen abzumildern - falls keine gravierenden Fehler gemacht werden.35 Aus

[Seite 28]

raumtheoretischer und auch aus handelstheoretischer Sicht läßt sich die weitere Marginalisierung Afrikas ableiten. Es fehlt die Nähe zu den OECD-Märkten, es fehlt die Produktpalette, und hohe Transport- und Kommunikationskosten lassen eine verbesserte Weltmarktintegration Afrikas als mittelfristig aussichtslos erscheinen. Komparative Vorteile bestehen bei den traditionellen Export- und einigen Nischenprodukten. Positive Wirkungen für das Wirtschaftswachstum durch Auslandsdirektinvestitionen transnationaler Konzerne, Portfolioinvestitionen und verbesserte Information und Kommunikation erweisen sich bei näherem Hinsehen als trügerische Hoffnungen. Eher wird sich eine weitere Marginalisierung einstellen. Wachstumseffekte entstehen kaum. Afrikas Ökonomien sind insgesamt durch strukturelle Faktoren, exogene Schocks und Informalität von Staat und Gesellschaft derzeit kaum in der Lage, im Globalisierungsprozeß flexibel zu reagieren und sich im Wandel anzupassen. Liberalisierung und Strukturanpassungsmaßnahmen haben bislang nur wenigen Ländern Anstöße geben können. Entwicklungshilfe begünstigt die Rentenaneignung und scheint vielfach eher die Informalität von Staat und Gesellschaft zu stärken als abzumildern. Die Lome-Kooperation bildet keine Ausnahme.36


35 Wie die Studie der Weltbank zur Entwicklungshilfe darlegt, hat diese jedoch häufig gravierende Schwächen, vgl. World Bank: Assessing Aid, Oxford/ New York 1999.

36 Vgl. Louk Box/ Joachim von Braun/ Jean-Jacques Gabas: Was kommt nach Lomé IV? Die Politik muß sich noch stärker an der Praxis orientieren, Maastricht 1999.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[46.] Mkl/Fragment 122 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2013, 12:51 Graf Isolan
Erstellt: 1. September 2013, 23:08 (Graf Isolan)
Bacia 2005, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 122, Zeilen: 1-8
Quelle: Bacia 2005
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
[Im Ministerrat wird seine Stellung zusätzlich dadurch gestärkt, dass er bei den regelmäßigen Sitzungen der Außenminister den Vorsitz übernimmt, dort selbst Initiativen ergreifen kann] und in der Außenpolitik das bisherige System rotierender EU-Präsidentschaften nicht mehr gilt.103

Die Möglichkeit zur verstärkten Kohärenz aller Bereiche der europäischen Außenpolitik scheint daher gegeben. Diese Einschätzung beruht nicht zuletzt auf der Tatsache, dass in der Person des Außenministers die bisher strikt gehaltene institutionelle Trennung zwischen dem Ministerrat, der die Interessen der Mitgliedsstaaten vertritt, und der dem gemeinsamen europäischen Interesse verpflichteten Kommission überbrückt wird (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.03.2005).


103 Der rotierende Vorsitz des Europäischen Rates wird aufgehoben. Stattdessen führt ein hauptamtlich in Brüssel ansässiger Präsident den ständigen Vorsitz des Europäischen Rates. Er wird mit der qualifizierten Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Rates für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und kann einmal wieder gewählt werden. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa weist ihm die Rolle als Vorbereiter und Konsensmanager des Rates vor, gesteht ihm aber auch ausführende Kompetenzen zu: „Der Präsident des Europäischen Rates nimmt in seiner Eigenschaft auf seiner Ebene, unbeschadet der Befugnisse des Außenministers der Union, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr“ (Art. I-22 Abs. 2). Dabei stimmt die Wahl des Wortes „unbeschadet“ prinzipiell nachdenklich, da erkannte Rollenkonflikte nicht in dem Verfassungstext selbst geklärt, sondern auf die zukünftige Alltagspraxis verlagert werden. Vgl. Wessels 2003: 21.

Damit der einzige EU-Repräsentant, der den Titel Minister trägt, für eine größere Kohärenz der europäischen Außenpolitik in allen Aspekten sorgen zu kann, wird in seiner Person die bisher strikt eingehaltene institutionelle Trennung zwischen dem Ministerrat, der die Interessen der Mitgliedstaaten repräsentiert, und der dem gemeinsamen europäischen Interesse verpflichteten Kommission überbrückt.

Im Ministerrat wird seine Stellung zusätzlich gestärkt, weil er bei den regelmäßigen Sitzungen der Außenminister den Vorsitz übernimmt, dort selbst Initiativen ergreifen kann und in der Außenpolitik das bisherige System rotierender EU-Präsidentschaften mit alle sechs Monate neuen Gesichtern nicht mehr gilt.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet. Für die Herkunft der Fußnote vgl. Mkl/Fragment_122_101.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[47.] Mkl/Fragment 122 21 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 07:54 Graf Isolan
Erstellt: 1. September 2013, 22:31 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wessels 2003

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 122, Zeilen: 21-28
Quelle: Wessels 2003
Seite(n): 25, Zeilen: (13-19), 20-26, 30-34
„Seine Stärke könnte in der mehrfachen Rollenausführung liegen. Er hat die Möglichkeit, seine vielschichtigen Funktionen und Aufgabenfelder derartig zu verkoppeln, dass er mit einem Informations- und Einflussvorsprung aus jeweils einer Arena Positionen in der anderen eher durchsetzen kann. Andererseits ist sein Einfluss ständig einseitig vom Wohlwollen anderer Mitspieler abhängig, die das Profil und die Reputation des neuen Kollegen recht einfach und nachhaltig beeinträchtigen können. Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit ‚testen’, ob und wie er Rücksicht auf ihre eigenen Interessen und Rechte nimmt“ (Wessels 2003: 25f.).

Demzufolge muss der Außenminister mehreren Ansprüchen zwischen unterschiedlich geregelten Bereichen mit dahinter stehenden Interessendivergenzen gerecht werden. In der gelebten Verfassungspraxis wird er sowohl der engen Beobachtung von Regierungen im Rat und Diplomaten im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee als auch seiner Kollegen in der Kommission unterliegen. Um angesichts dieses institutionellen Drucks eine breite Akzeptanz zu etablieren und Konsens aufzubauen, wird der Außenminister voraussichtlich eine eher verhaltene Politik zu verfolgen haben. Diese Zurückhaltung hat wahrscheinlich insbesondere in Konflikt- und Krisensituationen zu gelten, bei denen Mitglieder und Organe der EU unter[schiedliche Positionen einnehmen.]

Seine Stärke könnte in der mehrfachen Rollenausführung liegen. Er hat die Möglichkeit, seine vielschichtigen Funktionen und Aufgabenfelder derartig zu verkoppeln, dass er mit einem Informations- und Einflussvorsprung aus jeweils einer Arena Positionen in der anderen eher durchsetzen kann. Andererseits ist sein Einfluss ständig einseitig vom Wohlwollen anderer Mitspieler abhängig, die das Profil und die Reputation des neuen Kollegen recht einfach und nachhaltig beeinträchtigen können. Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit ‚testen’, ob und wie er Rücksicht auf ihre eigenen Interessen und Rechte nimmt.

Aus diesem Durchspielen der Interpretationsmöglichkeiten seiner Rolle in der EU-Alltagswelt wird deutlich , dass der Konvent den Außenminister in einem intra- und interinstitutionellen Spannungsfeld angesiedelt hat; er muss mehreren Ansprüchen zwischen unterschiedlich geregelten Bereichen mit dahinter stehenden Interessendivergenzen gerecht werden. In der gelebten Verfassungspraxis wird diese Person sowohl der engen Beobachtung von Regierungen im Rat und Diplomaten im PSK als auch seiner Kollegen in der Kommission unterliegen. [...]

Um angesichts dieses institutionellen und prozeduralen Drucks, eine breite Akzeptanz zu etablieren und Konsens aufzubauen, wird der Außenminister voraussichtlich eine vorsichtige ‚low profile’- Politik zu verfolgen haben. Diese Zurückhaltung hat wahrscheinlich insbesondere in Konflikt- und Krisensituationen zu gelten, bei denen Mitglieder und Organe der EU unterschiedliche Präferenzen und Interessen verfolgen.

Anmerkungen

Nach einem korrekt gekennzeichneten Zitat geht es nahtlos aus derselben Quelle weiter, ohne dass dies in irgendeiner Weise gekennzeichnet worden wäre - ein mustergültiges Bauernopfer.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[48.] Mkl/Fragment 123 01 - Diskussion
Bearbeitet: 17. September 2013, 09:52 WiseWoman
Erstellt: 1. September 2013, 22:50 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wessels 2003

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 123, Zeilen: 1-3
Quelle: Wessels 2003
Seite(n): 25-26, Zeilen: 25:32-34 - 26:1-2
[Diese Zurückhaltung hat wahrscheinlich insbesondere in Konflikt- und Krisensituationen zu gelten, bei denen Mitglieder und Organe der EU unter]schiedliche Positionen einnehmen. Sein Spagat zwischen doppelten oder dreifachen „Hüten“ bedeutet daher immer auch ein hohes Risiko, interinstitutionell zwischen zwei oder mehr Stühle zu fallen. [Seite 25]

Diese Zurückhaltung hat wahrscheinlich insbesondere in Konflikt- und Krisensituationen zu gelten, bei denen Mitglieder und Organe der EU unterschiedliche Präferenzen und Interessen verfolgen. Sein Spagat zwischen doppelten

[Seite 26]

oder dreifachen „Hüten“ (siehe Graphik 3 oben) bedeutet immer auch ein hohes Risiko, interinstitutionell zwischen zwei oder mehr Stühle zu fallen.

Anmerkungen

Nahtlose Fortsetzung und Abschluss der in Mkl/Fragment_122_21 begonnenen Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[49.] Mkl/Fragment 153 106 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 16:17 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 17:42 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stamm 2004

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 106-107
Quelle: Stamm 2004
Seite(n): 7, Zeilen: 2-5
[...]141

141 Es ist zu unterscheiden zwischen Anker- und Schwellenländern. Ankerländer werden Länder genannt, denen im jeweiligen regionalen Kontext eine herausragende ökonomische und politische Bedeutung zukommt. Diese [kann positiv im Sinne einer regionalen Lokomotivfunktion oder negativ im Sinne von länderübergreifender Stagnation oder Krisenanfälligkeit sein.]

Das vorliegende Papier unterscheidet zwischen Anker- und Schwellenländern. Ankerländer werden Länder genannt, denen im jeweiligen regionalen Kontext eine herausragende ökonomische und politische Bedeutung zukommt. Diese kann positiv im Sinne einer regionalen Lokomotivfunktion oder negativ im Sinne von länderübergreifender Stagnation oder Krisenanfälligkeit sein.
Anmerkungen

Der Hinweis auf die Quelle erfolgt en passant auf der nächsten Seite. Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[50.] Mkl/Fragment 154 101 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 16:18 Graf Isolan
Erstellt: 2. September 2013, 17:49 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stamm 2004

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 154, Zeilen: 101-108
Quelle: Stamm 2004
Seite(n): 7, Zeilen: 4-7, 10-15, 16-18
----

[Diese] kann positiv im Sinne einer regionalen Lokomotivfunktion oder negativ im Sinne von länderübergreifender Stagnation oder Krisenanfälligkeit sein. Sie erwächst aus wirtschaftlichen Verflechtungen mit anderen Ländern und aus ihrer besonderen Bedeutung für regionale Integrationsprozesse. Hierzu zählen insbesondere Brasilien, Mexiko, China, Indien, Südafrika, Russland, Thailand, Indonesien, Iran und Ägypten. Als Schwellenländer werden Länder bezeichnet, die einen überdurchschnittlichen Stand der menschlichen Entwicklung erreicht haben und über die Wettbewerbsvoraussetzungen verfügen, um diesen Entwicklungsstand in Zukunft halten oder weiter ausbauen zu können. Zu dieser Kategorie gehören in der Regel Chile, Costa Rica, Brasilien, Uruguay, Mexiko und Mauritius. Vgl. Stamm 2004: 7.

Diese kann positiv im Sinne einer regionalen Lokomotivfunktion oder negativ im Sinne von länderübergreifender Stagnation oder Krisenanfälligkeit sein. Sie erwächst aus wirtschaftlichen Verflechtungen mit anderen Ländern und aus ihrer besonderen Bedeutung für regionale Integrationsprozesse sowie teilweise aus weniger tangiblen Leitbildfunktionen. [...] Es wird empfohlen, die Länder China, Indien, Indonesien, Pakistan, Thailand, Ägypten, Iran, Saudi-Arabien, Nigeria, Südafrika, Argentinien, Brasilien, Mexiko sowie Russland und die Türkei als Ankerländer zu bezeichnen.

Als Schwellenländer werden Länder bezeichnet, die einen überdurchschnittlichen Stand der menschlichen Entwicklung erreicht haben und über die Wettbewerbsvoraussetzungen verfügen, um diesen Entwicklungsstand in Zukunft halten oder weiter ausbauen zu können. [...] Es wird empfohlen, die Länder Chile, Costa Rica, Brasilien, Uruguay, Mexiko und Mauritius sowie – mit gewissen Einschränkungen – Malaysia und Trinidad & Tobago als Schwellenländer zu bezeichnen.

Anmerkungen

Setzt die auf der vorangegangenen Seite begonnene Fußnote fort.

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[51.] Mkl/Fragment 156 06 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 16:26 Graf Isolan
Erstellt: 16. September 2013, 10:51 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 6-26, 101-102
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 8-9, Zeilen: 8:29-32 - 9:1-9.12-16.21-23.26-29
2. Die neue Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas

2.1 Positive Tendenzen und fortdauernde Gewaltkonflikte

Nach wie vor ist Afrika der am stärksten von gewaltsamen Konflikten und Kriegen betroffene Kontinent (vgl. Debiel 2002). Schätzungen der African Union zufolge haben sich seit den 1960er Jahren etwa 30 Gewaltkonflikte ereignet, bei denen rund sieben Millionen Menschen ums Leben kamen und den Kontinent etwa 250 Mrd. US$ kosteten.142 Trotz dieser traurigen Statistik lassen sich auch positive Tendenzen erkennen. So stellt UN-Generalsekretär Kofi Annan in seinem 2004 erschienenen „Report on the causes of conflict and promotion of durable peace und [sic] sustainable development in Africa“ einen Rückgang gewaltsamer Auseinandersetzungen fest. Demnach sind derzeit sechs afrikanische Länder in bewaffnete Konflikte verwickelt und wenige weitere in schwerwiegende politische Krisen (vgl. Secretary General 2004: 2f.).

Diese Zahlen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die weiterhin bestehenden Krisenherde über eine enorme Tragweite verfügen.143 Friedensverträge und Waffenstillstände konnten zeitweilige Erfolge erzielen, die Konflikte und Krisen aber nicht dauerhaft beenden. Summa summarum lassen sich zwar einzelne positive Entwicklungen erkennen, die jedoch weitere Krisen- und Konfliktpotentiale nicht entscheidend zu minimieren vermögen. Die hierfür verantwortlichen Gründe sind vielfältiger Natur. Zieht man geringes Einkommen, negatives Wirtschaftswachstum sowie hohe Abhängigkeit von Primargütern [sic] als Indikatoren in Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit bewaffneter Konflikte heran, sind die strukturellen Gefährdungen für Subsahara-Afrika als besonders hoch einzuschätzen (vgl. UN Panel 2004: 15).


142 Nach anderen Einschätzungen ist die Zahl der Todesopfer deutlich höher.

143 Betroffen sind vor allem Teile Westafrikas, das Gebiet der Großen Seen, der Sudan und das Horn von Afrika.

[Seite 8]

2 Die Ausgangssituation: Positive aktuelle Tendenzen bei gleichzeitiger Fortdauer von Gewaltkonflikten und strukturellen Konfliktpotentialen

Subsahara-Afrika ist weiterhin die am stärksten von gewaltsamen Konflikten und Kriegen betroffene Weltregion.7 Nach Schätzungen der African Union haben sich seit den 1960er Jahren in Afrika etwa

[Seite 9]

30 gewaltsame Konflikte ereignet, bei denen rund 7 Millionen Menschen ums Leben kamen8 und den Kontinent etwa 250 Mrd. US $ kosteten.9

Trotz dieser Konzentration von gewaltsamen Konflikten und Kriegen sind positive Tendenzen erkennbar. In seinem im August 2004 erschienenen Bericht zu den Konfliktursachen und zur Förderung von dauerhaftem Frieden und nachhaltiger Entwicklung in Afrika (Report on the causes of conflict and promotion of durable peace and sustainable development in Africa) stellt der UN-Genralsekretär insgesamt einen Rückgang betroffener afrikanischer Länder fest. Demnach (Secretary General 2004, 2 f.) befinden sich derzeit sechs afrikanische Länder in einer bewaffneten Konfliktsituation und nur wenige weitere in schwerwiegenden politischen Krisen. [...]

Kriegerische Auseinandersetzungen und Instabilitäten lassen sich v.a. in Teilen Westafrikas, für das Gebiet der Großen Seen, den Sudan und das Horn von Afrika erkennen. Allein die weiterhin bestehenden Krisen und Instabilitäten haben eine enorme Tragweite. Friedensverhandlungen und Friedensverträge sowie zeitweilige Waffenstillstände haben z.T. vorübergehende Erfolge erzielt, aber Konflikte und Krisen (noch) nicht dauerhaft beenden können (u.a. Côte d’Ivoire, Burundi, DR Kongo, Sudan).

[...]

Insgesamt sind damit zwar einzelne positive Entwicklungen zu verzeichnen. Im Hinblick auf Krisen- und Konfliktpotentiale ist jedoch weiterhin mit einer hohen Anfälligkeit zu rechnen. Hierfür lassen sich verschiedene Gründe nennen.10

• Folgt man der Argumentation der Studie Breaking the Conflict Trap von Collier et al. (2003, 93 ff.) und in ähnlicher Form den Aussagen des UN High-level Panel on Threats, Challenges and Change (UN Panel 2004, 15), sind (i) geringes Einkommen, (ii) negatives oder schwaches Wirtschaftswachstum sowie (iii) hohe Abhängigkeit von Primärgütern besonders aussagefähige Indikatoren im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit bewaffneter Konflikte. Die strukturellen Gefährdungen für Subsahara-Afrika sind demnach als besonders hoch einzuschätzen.


7 Vgl. z.B. HIIK 2004, 5 f. und 16 ff. Für einen aktuellen Überblick siehe auch Mehler 2004.

8 Nach anderen Angaben ist die Zahl der Menschen, die als direkte Folge von Kriegen in Afrika umkamen, deutlich höher.

9 Vgl. die IRIN (Integrated Regional Information Networks)-Meldung vom 28.06.2004 “African Union stresses importance of conflict resolution and peacekeeping“.

10 Die hier aufgeführten Punkte sind nicht als abschließende Liste zu verstehen, sondern sollen nur Anhaltspunkte dafür liefern, dass auch zukünftig die Frage von bewaffneten Konflikten und Krisen ein zentrales Thema bleiben wird.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Die Überschrift des Kapitels "2. Die neue Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas" stimmt weitgehend mit dem Titel der hier ungenannt bleibenden Quelle "Wie viel Gewicht für militärische Fähigkeiten? Die neue Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas und die Rolle externer Akteure" überein.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[52.] Mkl/Fragment 157 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 16:28 Graf Isolan
Erstellt: 16. September 2013, 18:49 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 157, Zeilen: 1-2, (3-6), 7-15
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 9-10, 11, Zeilen: 9:34-35.(36-40) - 10:1-6; 11:1-7
[Abbildung IV-2: Kriege und bewaffnete Konflikte in Afrika 2003

[Abbildung]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF).]

Nicht zuletzt auch die geringen Fortschritte im Bereich der verantwortungsvollen Regierungsführung sprechen gegen eine effektive Eindämmung von Konflikt- und Krisenpotentialen:

„Good Governance and conflict prevention in Africa are two sides of the same coin. The key early indicators of intra-state conflict and regional instability have repeatedly proven to be an abuse of power and transgression of human rights, bad governance and circumstances of democracy-soon resulting in substantial refugee flows and the internal displacement of people” (Cilliers/Sturman 2004: 101).

Vor diesem Hintergrund gibt es – trotz derzeitiger Bemühungen und einzelner Forschritte [sic] – eine Reihe defizitärer Bereiche. Hierzu zählen insbesondere die demokratischen Regierungsstrukturen, die administrativen Kapazitäten, die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Transparenz der öffentlichen Strukturen (vgl. ECA 2004). Mit der Ausnahme von Südafrika weisen alle großen Länder Subsahara-Afrikas einen deutlichen dysfunktionalen Charakter in ihrer politischen, ökonomischen und sozialen Ausrichtung auf (vgl. Ottaway/Herbst/Miller 2004: 2). Angesichts der verstärkten internationalen Fokussierung auf sicherheitspolitische Bedrohungen durch instabile Staaten wird eine umfassende Debatte über eine effektive Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas daher zur notwendigen Priorität der politischen Agenda.

[Seite 9]

• Ein enger Zusammenhang besteht zudem zwischen Konflikt- und Krisenanfälligkeit einerseits und der Qualität des Regierungshandelns andererseits:

Good governance and conflict prevention in Africa are two sides of the same coin. The key early indicators of intra-state conflict and regional instability have repeatedly proven to be an abuse of power and transgression of human rights, bad governance and circumstances of democracy-soon resulting in substantial refugee flows and the internal displacement of people.” (Cilliers/Sturman 2004, 101)12

[Seite 10]

Trotz der begonnen Anstrengungen (insbesondere durch den African Peer Review Mechanism im Rahmen von NEPAD sowie die derzeitigen Bemühungen der UN Economic Commission for Africa (ECA)) und einzelner erkennbarer Fortschritte gibt es eine Reihe unbefriedigender Bereiche. In vielen afrikanischen Ländern zählen zu den defizitären Gebieten demokratische Governance-Strukturen, die administrativen Kapazitäten, die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Transparenz und accountability der öffentlichen Strukturen.13

[Karte 1: Kriege und bewaffnete Konflikte in Afrika 2003

[Abbildung]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF)]

[Seite 11]

Mit der wichtigen Ausnahme von Südafrika sind alle großen Länder Subsahara-Afrikas “... dysfunctional politically, economically, and socially. In the present conditions, these states do not serve the interests of their citizens, their neighbors, or the broader international community.“ (Ottaway/Herbst/Mills 2004, 2)

Zusammenfassend: Vor dem Hintergrund akuter und zu erwartender zukünftiger Gewaltkonflikte ist die Debatte über eine wirksame und geeignete Friedens- und Sicherheitsarchitektur eine notwendige Hauptpriorität.


12 Ähnlich argumentiert Moore 2003.

13 Der erste umfassende kontinentweite Governance-Bericht (ECA 2004) bietet zu diesem komplexen Punkt eine eingehende und interessante Analyse. Er stellt Fortschritte im Bereich demokratischer Transition, größerer politischer Inklusion, von Rechenschaftsstrukturen sowie auf dem Gebiet des öffentlichen Budgetmanagements fest. Allerdings: “Although our study shows considerable progress to report on many fronts, it also highlights many deficits. It is evident that much more has to be achieved before we can say that the capable state is the norm in Africa.” (ECA 2004, vi). Siehe auch: Secretary General (2004, 19).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz teilweise wörtlicher und vollständiger inhaltlicher Übereinstimmung. Vorgefundene Zitate werden kurzerhand wahlweise im Original oder in Übersetzung mit übernommen. Die Abbildung ist offensichtlich ebenfalls der ungenannt bleibenden Quelle entnommen.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[53.] Mkl/Fragment 158 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 22:34 Graf Isolan
Erstellt: 16. September 2013, 19:41 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 1-13, (14-17), 18-32, 101
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 11, 12, Zeilen: 11:9-11.14-21.26.28-31.(32-36); 12:3-8.10-12.14-22
2.2 Grundlagen der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsagenda

Drei Jahre nach der Gründung der African Union (AU) lässt sich eine weitgehende Dynamik in der Reform der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur erkennen. Während ihr Vorläufer, die Organization of African Unity (OAU), keine echte Rolle als gestaltende Kraft übernommen hatte, fungierten bislang die regionalen Strukturen als treibende Kraft.144 Mit der AU hat eine grundlegende Verschiebung stattgefunden, die die Friedens- und Sicherheitsproblematik auf kontinentaler Ebene verankert, ohne den regionalen Einrichtungen weitgehend ihre Aufgaben zu entziehen. Hierbei lassen sich sieben zentrale Pfeiler ausmachen, die für eine Neuausrichtung der Friedens- und Sicherheitspolitik sprechen:

1. Abkehr von einer indifferenten Politik: Während die OAU von der Prämisse der Nichteinmischung und Nichtintervention ausging, interpretiert die AU ihre Rolle verantwortungsbewusster. Sie rückt von einer indifferenten Politik ab und orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

„the right of the Union to intervene in a Member State pursuant to a decision of the Assembly in respect of grave circumstances, namely: war crimes, genocide and crimes against humanity; [...] the right of Member States to request intervention from the Union in order to restore peace and security” (Organization of African Union 2001: Chapter 4 (h) and (j)).

2. Nexus von Sicherheit und Entwicklung: Im Rahmen der AU herrscht ein neuer Konsens über das enge Wechselverhältnis von Sicherheit und Entwicklung. Sicherheit wird als zentrale Voraussetzung für Entwicklung anerkannt, womit der Sicherheitsdimension indirekt Priorität eingeräumt wird. Gewaltkonflikte erkennt man als wesentliches Hindernis für die Erreichung der MDGs an.

3. Verantwortung kontinentaler Mechanismen: Die African Union formuliert explizit eine selbstverantwortliche und emanzipierte Friedens- und Sicherheitspolitik. In diesem Sinne ist ein entsprechendes Engagement anderer Staaten nur dann erwünscht, wenn dies im Rahmen einer AU-Intervention geschieht. Im Widerspruch hierzu stehen jedoch die begrenzten finanziellen und materiellen Ressourcen des Kontinents, die zum Aufbau einer erforderlichen Infrastruktur und möglicher Militäreinsätze – beispielsweise in Darfur/Sudan – notwendig sind. Zusätzlich hat die AU-Versammlung auf ihrer zweiten außerordentlichen Tagung im Februar 2004 in Libyen eine Gemeinsame Afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (Common African Defence and Security Policy – CADSP) verabschiedet.


144 Dies gilt insbesondere für die Economic Community of West African States. Vgl. Hettmann 2004.

3.1 Pfeiler der Friedens- und Sicherheitsarchitektur

Fast drei Jahre nachdem die African Union (AU) in Durban gegründet wurde, lässt sich eine weitgehende Dynamik bei der Reform der Friedens- und Sicherheitsarchitektur des Kontinents erkennen.

[...]

Während die OAU als gestaltende Kraft keine echte Rolle übernommen hatte, waren es insbesondere die regionalen Strukturen – soweit sich diese überhaupt als funktionsfähig darstellten –, denen in der Vergangenheit eine Rolle zukam. Dies gilt insbesondere für die Economic Community of West African States (ECOWAS) (vgl. Bekoe/Mengistu 2002 und Hettmann 2004) sowie z.T. die Intergovernmental Authority on Development (IGAD) (vgl. Terlinden 2004).

Mit der AU ist eine grundlegende Verschiebung festzustellen, die das Thema Frieden und Sicherheit nun auf kontinentaler Ebene verankert, wobei den regionalen Einrichtungen weiterhin wichtige Aufgaben zukommen.

[...]

Abkehr von einer indifferenten Politik

[...] Während die OAU von der Prämisse der Nichteinmischung und Nichtintervention ausging, sieht die AU für sich eine verantwortliche Rolle und rückt von einer indifferenten Politik ab. Im Gründungsdokument (Kapitel 4) heißt es hierzu, dass sich die AU an den folgenden Grundsätzen orientieren soll:

”(h) the right of the Union to intervene in a Member State pursuant to a decision of the Assembly in respect of grave circumstances, namely: war crimes, genocide and crimes against humanity;

(…)

(j) the right of Member States to request intervention from the Union in order to restore peace and security”.

[Seite 12]

Nexus von Sicherheit und Entwicklung

Zweitens gibt es im Rahmen der AU und ebenso von NEPAD einen neuen Konsens über das enge Wechselverhältnis von Sicherheit und Entwicklung. Sicherheit wird gemeinhin als zentrale Voraussetzung für Entwicklung anerkannt. Zum Teil wird der Sicherheitsdimension Priorität eingeräumt16 bzw. werden Gewaltkonflikte als zentrales Hindernis für die Erreichung der MDGs in Afrikas thematisiert.17 [...]

Verantwortung kontinentaler Mechanismen

Drittens formuliert die AU eine explizite Politik einer selbstverantwortlichen und emanzipierten Friedens- und Sicherheitspolitik. [...] Sie stellt damit ausdrücklich klar, dass ein entsprechendes Engagement anderer Staaten nur dann erwünscht ist, wenn diese im Rahmen eines AU-Ansatzes mitwirken und zum Handeln aufgefordert werden.

In einem Widerspruch hierzu steht die materielle und finanzielle Abhängigkeit des Kontinents, wenn es um die notwendigen Ressourcen geht, die erforderlich sind zum Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur und möglicher Militäreinsätze (etwa Darfur/Sudan).

Zusätzlich hat die AU-Versammlung (Assembly) während ihrer 2. Außerordentlichen Tagung im Februar 2004 in Libyen eine gemeinsame Afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (Common African Defence and Security Policy – CADSP) verabschiedet.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz vollständiger inhaltlicher und phasenweise wörtlicher Übereinstimmung. Zitat wurde nicht in die Zeilenzählung einbezogen.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[54.] Mkl/Fragment 159 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 22:36 Graf Isolan
Erstellt: 17. September 2013, 16:58 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 159, Zeilen: 1-32 (komplett)
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 12, 13, 14, Zeilen: 12:25-29.30-32, 13:1-2.17-18.22-26.29-36.101-103; 14:4-13
4. Friedens- und Sicherheitsinfrastruktur: Die African Union hat auf diesem Gebiet eine

umfassende organisatorische Neustrukturierung eingeleitet. Drei Institutionen sind hierbei von zentraler Bedeutung:

a) Zentrales Organ der AU ist der Friedens- und Sicherheitsrat (Peace and Security Council – PSC). Er setzt sich aus 15 wechselnden Mitgliedern zusammen, welche die fünf afrikanischen Regionen repräsentieren.145 Bislang hat sich der PSC mit insgesamt 14 Krisensituationen befasst (vgl. Secretary General 2004: 10).

b) Die AU verfügt über eine Kommission, deren Abteilung für Frieden und Sicherheit die Agenda unterstützt. Die Tatsache, dass diese Abteilung die größte innerhalb der Kommission ist, unterstreicht die Relevanz der Friedens- und Sicherheitsproblematik, verweist aber gleichzeitig auch auf das gesteigerte Interesse der Geber an dieser Einrichtung.

c) Ferner befinden sich weitere Strukturen im Aufbau, die für die zukünftige Friedens- und Sicherheitsarchitektur von Bedeutung sein können. Hierzu zählen vor allem der Panel of the Wise als beratendes Gremium und ein Krisenfrühwarnsystem.

5. Militärische Fähigkeiten: Die African Union hat den Aufbau einer afrikanischen Eingriffstruppe (African Standby Force – ASF) bis zum Jahre 2010 beschlossen. Diese soll eine Truppenstärke von 15.000 Personen haben und sich aus fünf regionalen Eingreifbrigaden zusammensetzen. Angesichts der unterschiedlichen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen in den fünf Regionen erscheint dieses Vorhaben besonders ambitioniert. Diesbezügliche Anstrengungen sind gegenwärtig in Ost- und Westafrika am weitesten fortgeschritten, doch lässt das insgesamt schwache militärische Potential auf kontinentaler und regionaler Ebene den Aufbau der ASF bis 2010 unrealistisch erscheinen (vgl. Atwood/Browne/Lyman 2004: 27).

6. Leadership: In der Gründungsphase der African Union zeigt sich, dass sie über eine Reihe konstruktiver Führungspersönlichkeiten verfügt. Mit Alpha Oumar Konaré als Vorsitzenden der AU-Kommission und Said Djinnit als Kommissar für Frieden und Sicherheit hat die AU afrika- und weltweit respektierte Persönlichkeiten in ihren Reihen. Zudem trugen auch die Initiativen des südafrikanischen Präsidenten Mbeki – z.B. beim Konflikt um die Côte d’Ivoire – zum sichtbaren Engagement der AU bei.


145 Hierbei besitzen fünf Mitglieder des PSC ein dreijähriges Mandat, die zehn anderen Mitglieder ein fünfjähriges.

[Seite 12]

Friedens- und Sicherheitsinfrastruktur

Viertens hat die AU auf diesem Gebiet umfassende organisatorische Fähigkeiten und Strukturen aufgebaut.

1. Der Friedens- und Sicherheitsrat (Peace and Security Council – PSC) ist dabei das zentrale Organ der AU. [...] Der PSC setzt sich aus 15 wechselnden Mitgliedern (5 Mitglieder mit einer dreijährigen und 10 Mitglieder mit einer zweijährigen Zugehörigkeit zum PSC), die die fünf afrikanischen Regionen repräsentieren, zusammen.

[Seite 13]

Der PSC hat sich bereits mit einer Reihe von Situationen befasst, darunter Burundi, Sudan, Côte d’Ivoire, Eritrea und Äthiopien.19

[...]

2. Die AU verfügt mit einer Kommission (commission) über eine unterstützende Struktur, die eine Abteilung für Frieden und Sicherheit umfasst.

[...]

Die Tatsache, dass diese Abteilung die größte innerhalb der Kommission ist, deutet auf die Bedeutung des Themas, aber ebenso die derzeitigen Prioritäten der Geber hin, die großes Interesse am Aufbau der Abteilung zeigen.21

3. Daneben sind weitere Strukturen, die sich erst im Aufbau befinden, für die zukünftige Friedens- und Sicherheitsarchitektur voraussichtlich relevant. [...]

Militärische Fähigkeiten

Fünftens hat die AU den Aufbau einer Afrikanischen Eingreiftruppe (African Standby Force – ASF) bis zum Jahr 2010 beschlossen. Die ASF soll eine Truppenstärke von 15.000 Personen haben und sich aus fünf regionalen Eingreifbrigaden zusammensetzen. Sie ist im Sinne einer handlungsfähigen Sicherheitspolitik, die militärische Optionen beinhalten soll, zentral, jedoch angesichts der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den fünf Regionen (etwa hinsichtlich der Fähigkeiten in Zentralafrika) besonders ambitioniert; am weitesten sind die Anstrengungen in West- und Ostafrika vorangeschritten.

[Seite 14]

Derzeit muss von einer insgesamt sehr schwachen militärischen Fähigkeit auf kontinentaler und überwiegend auch auf regionaler Ebene ausgegangen werden.24

Leadership

Sechstens hat die AU in ihrer Gründungsphase erkennbar konstruktive Führungspersönlichkeiten und damit vergleichsweise günstige Rahmenbedingungen. Mit Alpha Oumar Konaré als Vorsitzenden der AU-Kommission und Said Djinnit als Kommissar für Frieden und Sicherheit verfügt die AU über afrika- und weltweit respektierte Persönlichkeiten. Auch das politische Gewicht des derzeitigen AU-Vorsitzenden Olusegun Obasanjo und das Engagement etwa des südafrikanischen Präsidenten Thabo Mvuyelva Mbeki (z.B. beim Konflikt um die Côte d’Ivoire) tragen zum sichtbaren Engagement der AU bei.


19 Der Bericht des UN-Generalsekretärs nennt insgesamt 14 Situationen, mit denen sich der PSC bis August 2004 befasst hat (Secretary General 2004, 10). Zum aktuellen Stand siehe die Dokumentation auf der AU-Homepage (www.africaunion.org).

21 Siehe auch Kapitel 4.

24 ”African regional and subregional organizations are nevertheless still extremely weak in planning, executing, and supporting peacekeeping operations.” (Atwood/Browne/Lyman 2004, 27).

Anmerkungen

Etwas zusammengeschnitten aber inhaltlich und in vielen Teilen im Wortlaut identisch. Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[55.] Mkl/Fragment 160 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 22:37 Graf Isolan
Erstellt: 18. September 2013, 09:21 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 1-32 (komplett)
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 14, 15, Zeilen: 14:14-23.24-36 - 15:1-3.7-16
7. Unabhängiges Know-how: Im Hinblick auf das Gesamtbild einer funktionsfähigen und legitimierten Friedens- und Sicherheitsarchitektur ist den afrikanischen „think tanks“ und Nichtregierungsorganisationen eine hohe Bedeutung beizumessen. Einrichtungen wie das Institute for Security Studies (ISS), das Centre for Conflict Resolution, das African Peace Forum (APFO) und die African Human Security Initiative (AHSI) spielen bei der Ausarbeitung analytischer Fähigkeiten und für die Ausdehnung der Debatte auf dem Kontinent eine zentrale Rolle. Allerdings beschränkt sich dieses Know-how im Wesentlichen auf wenige Länder, insbesondere Südafrika.

In verschiedenen Situationen wurde die African Union bereits aktiv, wobei der externen Unterstützung jeweils ein großer Anteil bei der Umsetzung zukam. So sollte die African Mission in Burundi (AMIB) einen Beitrag zur Stabilisierung des Landes leisten. Finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Mission leisteten die USA, Großbritannien, Frankreich und die EU. 2004 wurde die Aufgabe der AMIB durch eine Peacekeeping-Mission der UN übernommen (vgl. Klingebiel/Roehder 2004: 16). Einen Meilenstein für die Funktionsfähigkeit der AU stellt der Beschluss zum Einsatz einer African Mission in the Sudan (AMIS) dar. Der auf ein Jahr angelegte Einsatz wird rund 178 Mio. € kosten, wobei die EU und die USA den größten Finanzierungsanteil tragen. Der Umgang der AU mit der Darfur-Krise wird gemeinhin als „Testfall“ für die Funktionsfähigkeit der neuen Friedens- und Sicherheitsarchitektur gewertet. Obwohl die AU nur über begrenzte Wirkungsmöglichkeiten verfügt, würdigt man ihre Auseinandersetzung mit der Krise als konstruktiv (vgl. Klingebiel 2005: 15).

2.3 Afrika und die neuen Ansätze externer Akteure

Die neue afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur wird von einer sich verändernden Politik externer Akteure begleitet. Die Veränderungen bei den externen Akteuren vollziehen sich dabei auf drei Ebenen:

1) Afrika erfährt eine bedeutendere Rolle in der neuen internationalen Sicherheitsagenda und der damit einhergehenden geostrategischen Interessenbestimmung.

2) Es lassen sich Änderungen hinsichtlich der Bereitschaft zum militärischen Engagement bzw. zur Entsendung von Friedensmissionen in afrikanische Krisengebiete feststellen.

3) Es gibt eine Tendenz zu vermehrten gemeinsamen Ansätzen von Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, um die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur langfristig zu etablieren.

[Seite 14]

Unabhängiges Know-how

Siebtens ist im Hinblick auf das Gesamtbild einer funktionsfähigen und legitimierten Friedens- und Sicherheitsarchitektur die wichtige Rolle von afrikanischen think tanks und Nichtregierungsorganisationen zu nennen. Einrichtungen wie das Institute for Security Studies (ISS), SaferAfrika, das Centre for Conflict Resolution, das African Centre for the Constructive Resolution of Disputes (ACCORD) (jeweils Südafrika), das African Peace Forum (APFO, Kenia) und das West African Network for Peace (WANEP, Ghana) sowie länderübergreifende Netzwerke wie die African Human Security Initiative (AHSI) spielen bei den analytischen Fähigkeiten und für eine Verbreiterung der Debatte auf dem Kontinent eine beachtliche Rolle. Dieses Know How ist allerdings auf wenige Länder (u.a. Südafrika) konzentriert.

3.2 Erste Anwendungsfälle

In verschiedenen Situationen – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Darfur/Sudan-Krise – wurden die African Union bzw. die regionalen Mechanismen bereits aktiv. Die externe Unterstützung hatte bei der Umsetzung jeweils einen großen Anteil:

• Die AU hat mit der ersten afrikanischen Mission einen erheblichen Schritt zur verbesserten Funktionsfähigkeit unternommen. Die African Mission in Burundi (AMIB) sollte einen Beitrag leisten zur Stabilisierung des Landes. Finanziell wurde die Mission durch die USA, Großbritannien und Frankreich sowie die EU unterstützt.25 Die Aufgabe der AMIB wurde 2004 durch eine Peacekeeping-Mission der UN übernommen.

• Insbesondere der Beschluss zum Einsatz einer African Mission in the Sudan (AMIS), die 3320 Personen umfassen soll, ist ein Markstein für die Funktionsfähigkeit der AU. Der auf ein Jahr angelegte Einsatz wird rund 178 Mio. € kosten und überwiegend von der EU und den USA getragen.26

[Seite 15]

Der Umgang der AU mit der Darfur-Krise im Sudan gilt gemeinhin als Testfall für die Funktionsfähigkeit der neuen Friedens- und Sicherheitsarchitektur. Trotz der begrenzten Wirkungsmöglichkeiten wird der Umgang der AU mit der Krise als sehr konstruktiv gewürdigt.

[...]

4 Neue Ansätze externer Akteure

Die neue Friedens- und Sicherheitsarchitektur wird gleichzeitig durch eine sich verändernde Politik externer Akteure begleitet. Veränderungen bei den externen Akteuren lassen sich auf drei Ebenen erkennen: Erstens spielt Afrika eine wahrnehmbarere Rolle in der neuen internationalen Sicherheitsagenda und bei der derzeitigen geostrategischen Interessenbestimmung. Zweitens lassen sich hinsichtlich afrikanischer Krisen und Konflikte zum Teil Änderungen in der Bereitschaft zum militärischen Engagement bzw. zur Entsendung von Friedensmissionen feststellen. Drittens gibt es bei konkreten politischen Handlungsoptionen eine Tendenz zu vermehrten gemeinsamen Ansätzen von Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, um die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur aufzubauen und zu unterstützen.


25 Vgl. Atwood/Browne/Lyman 2004, 25 und Klingebiel/Roehder 2004, 16.

26 Vgl. Presseerklärung der AU, Nr. 098/2004 vom 28.10.2004 sowie den Bericht „Darfur: EU unterstützt AU-Mission mit 80 Millionen Euro“ (http://derstandard.at/druck/?id=1835483).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[56.] Mkl/Fragment 161 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 22:38 Graf Isolan
Erstellt: 18. September 2013, 21:26 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 1-8, (9-12), 13-18, (19-21), 22-32, 101-102
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 15, 16, Zeilen: 15:17-21.28-33.103-107 - 16:1-7.(8-10).11-23.25-26
2.3.1 Afrikas Rolle in der internationalen Sicherheitsagenda

Die Wahrnehmung Afrikas in sicherheitspolitischen und geostrategischen Überlegungen spielt heute eine eindeutig wichtigere Rolle als in den 1990er Jahren. Exemplarisch hierfür ist die entsprechende Debatte in den USA. Während George W. Bush zu Beginn seiner Amtszeit einer amerikanischen Afrikapolitik kaum Aufmerksamkeit schenkte, reiste er 2003 als erster republikanischer US-Präsident nach Subsahara-Afrika. Dieses neu geweckte Interesse stand dabei im Wesentlichen unter dem Eindruck des 11. Septembers, wie seine diesbezügliche Einschätzung in der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA vermuten lässt:

„Together with our European allies, we must help strengthen Africa’s fragile states, help build indigenous capability to secure porous borders, and help build up the law enforcement and intelligence infrastructure to deny havens for terrorists. An ever more lethal environment exists in Africa as local civil wars spread beyond borders to create regional war zones” (The White House 2002: 10f.).

Afrika wird in erster Linie vor dem Hintergrund des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus wahrgenommen. Eine bedeutende Rolle kommt hierbei der vermuteten engen Verbindung zwischen fragilen Staaten und internationalen Bedrohungen zu.146 Auf ähnliche Weise richtet auch Europa im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie den Fokus auf den afrikanischen Kontinent, wobei insbesondere auf die Interdependenz von Problemen hingewiesen wird:

„Die Armut im südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas ist heute größer als vor zehn Jahren. In vielen Fällen ist wirtschaftliches Versagen mit politischen Problemen und Gewaltkonflikten verknüpft“ (Rat der Europäischen Union 2003: 2).

Die britische Regierung als traditionell wichtiger Partner für viele afrikanische Staaten strebt vor dem Hintergrund ihrer G8- und EU-Präsidentschaft 2005 an, Afrika insgesamt einen höheren Stellenwert für die internationale Agenda zu verschaffen. Ein erstes entsprechendes Signal stellt die von der britischen Regierung eingesetzte Commission for Africa dar (vgl. Commission for Africa 2004).

In Bezug auf die deutsche Diskussion lässt sich erkennen, dass Afrika in der Gesamtpolitik der Bundesregierung eine relative hohe Aufmerksamkeit zukommt. Neben dem Motiv der neu zu definierenden Sicherheitsanforderungen sprechen auch die unternommenen Afrikareisen – im Jahr 2004 u.a. durch die Bundespräsidenten Rau und Köhler, Bundeskanzler Schröder und andere Regierungsmitglieder – für ein gewachsenes Afrikainteresse. Stabilität und Sicherheit bestimmen dabei die aktuellen Dokumente der Bundesregierung, so dass der Aspekt der mili[tärischen und zivilen Konfliktverhütung in der Kooperation mit Afrika an Bedeutung gewinnt (vgl. Engel/Kappel 2002).]


146 Immerhin gelten rund ein Drittel aller afrikanischen Staaten als so instabil, dass eine effektive Kontrolle des gesamten Staatsgebiets nicht möglich ist. Vgl. Herbst/Mills 2003: 21.

[Seite 15]

4.1 Afrika: Die internationale Sicherheitsagenda und geostrategische Überlegungen

Afrika spielt im Rahmen sicherheitspolitischer und geostrategischer Überlegungen externer Akteure heute eine eindeutig wahrnehmbarere Rolle als in den 1990er Jahren. Die Debatte in den USA über Afrikas neue strategische Bedeutung ist – trotz ihrer Besonderheiten – exemplarisch. [...]

[...]

George W. Bush reiste als erster republikanischer US-Präsident nach Subsahara-Afrika (2003), nachdem zu Beginn seiner Amtszeit für eine amerikanische Afrika-Politik kaum Aufmerksamkeit vorhanden war. Ebenso spielt in der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA (September 2002) Afrika vor dem Hintergrund des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus eine wichtige Rolle.29 Dabei ist die vermutete enge Verbindung zwischen fragilen Staaten einerseits und internationalen Bedrohungen andererseits wichtig. Immerhin gelten rund 1/3 aller afrikanischen Staaten als so instabil, dass eine

[Seite 16]

effektive Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet (etwa in ländlichen Gebieten) und der Grenzen nicht möglich ist (vgl. Herbst/Mills 2003, 21).30

In der vom Rat beschlossenen Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) vom Dezember 2003 ist Afrika in ähnlicher Weise von Bedeutung. Vor dem Hintergrund neuer Bedrohungslagen, bei denen die klassischen Konzepte der Selbstverteidigung an Bedeutung erheblich verloren haben, spielt die Krisenanfälligkeit Subsahara-Afrikas eine wichtige Rolle. Die ESS weist besonders auf die Interdependenz von Problemen hin:

Die Armut im südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas ist heute größer als vor zehn Jahren. In vielen Fällen ist wirtschaftliches Versagen mit politischen Problemen und Gewaltkonflikten verknüpft.“ (Rat der EU 2003, 2)31

Die britische Regierung strebt vor dem Hintergrund ihrer traditionell wichtigen Rolle in Afrika sowie ihrer G8- und EU-Präsidentschaft im Jahr 2005 an, dem Kontinent einen hohen Stellenwert für die internationale Agenda zu verschaffen. Das Thema Frieden und Sicherheit hat in diesem Rahmen eine hohe Priorität, wie sich beispielsweise an den Arbeiten der von der britischen Regierung eingesetzten Commission for Africa ablesen lässt (Commission for Africa 2004).

Für die deutsche Diskussion lässt sich ebenfalls erkennen, dass Afrika für die Gesamtpolitik der Bundesregierung eine relativ höhere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auch für die deutsche Debatte sind neu definierte Sicherheitsanforderungen ein wesentliches Motiv. Abzulesen ist das gewachsene Afrikainteresse u.a. an hochrangigen Besuchsreisen (u.a. im Jahr 2004 durch die Bundespräsidenten Rau und Köhler, Bundeskanzler Schröder und andere Regierungsmitglieder), die nicht zuletzt den Themen Frieden und Sicherheit gewidmet waren.

Stabilität und Sicherheit haben in aktuellen Dokumenten der Bundesregierung, die sich mit Afrika befassen, einen hohen Stellenwert.32 [...] Militärische und zivile Konfliktverhütung gewinnen demnach in der Kooperation mit Afrika immer mehr an Bedeutung.33


29 „Gemeinsam mit unseren europäischen Verbündeten müssen wir Afrikas fragile Staaten stärken, deren eigene Fähigkeiten fördern, durchlässige Grenzen zu sichern, und den Aufbau von Strafverfolgungsbehörden und nachrichtendienstlicher Strukturen unterstützen, damit Terroristen keine Unterschlupfmöglichkeiten finden. Die örtlich begrenzten Bürgerkriege in Afrika breiten sich über Grenzen hinweg aus und führen zur Entstehung von regionalen Krisengebieten ...“, Bush 2002, 18.

30 HIV/AIDS wird in diesem Zusammenhang vielfach vorrangig als ein destabilisierender Faktor und damit als Risikopotential wahrgenommen.

31 Ähnlich äußert sich auch Verteidigungsminister Struck: „Was außerhalb der NATO und der Europäischen Union, was im Nahen und Mittleren Osten, dem Kaspischen Raum, was in Südasien oder Teilen Afrikas heute in Entwicklung und Sicherheit nicht investiert wird, fällt morgen auf uns in Europa und auf die USA als Sicherheitsproblem wieder zurück!“, Struck 2004, 22.

32 Siehe z.B. den deutschen Bericht zur Umsetzung des G8-Afrikaaktionsplans (Bundesregierung 2003), das Afrika-Konzept des Auswärtigen Amtes (Auswärtiges Amt 2003) sowie das Afrikapositionspapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ 2004). Eine breitere Analyse zur Afrikapolitik Deutschlands bietet Engel / Kappel (Hrsg.) 2002.

33 „Was die Sicherheitspolitik betrifft, so ist Subsahara-Afrika zwar frei von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen sowie Trägermitteln, kleine und leichte Waffen (...) sind in afrikanischen Krisengebieten jedoch weit verbreitet. Sie töten jährlich eine große Zahl von Menschen. Für den internationalen Terrorismus ist Subsahara-Afrika sowohl Zielgebiet von Anschlägen (z.B. Kenia und Tansania) als auch Operationsbasis und zumindest zeitweise Ruheraum und Ausbildungsstätte islamischer Terroristen. Groß ist das Risiko, dass afrikanische Rohstoffe von Diamanten über Gold bis hin zu Coltan in terroristische Hände geraten können. Weitere sicherheitspolitische Probleme für Europa ergeben sich aus dem Zerfall von Staaten. Die Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols geht einher mit krimineller Machtausübung und hemmungsloser Gewaltanwendung. Dadurch ausgelöste Migrationsströme richten sich vor allem auf Europa. Deutschland und die anderen europäischen Staaten haben daher ein unmittelbares Interesse an der sicherheitspolitischen Stabilität in Subsahara-Afrika. Militärische und zivile Konfliktverhütung gewinnen in Kooperation mit Afrika immer mehr an Bedeutung. In diesem Zusammenhang stand auch die von der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik von Juni bis September 2003 durchgeführte Operation Artémis in der Demokratischen Republik Kongo.“, Auswärtiges Amt 2004a, 119 f.

Anmerkungen

Folgt inhaltlich (fast) vollständig der ungenannt bleibenden Vorlage. Interessanterweise bringt er dasselbe Zitat von George W. Bush - allerdings anders als in der Vorlage im amerikanischen Originalwortlaut. Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[57.] Mkl/Fragment 162 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. September 2013, 17:01 Graf Isolan
Erstellt: 21. September 2013, 20:29 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 162, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 16, 17, 18, Zeilen: 16:22-23.25-28 - 17:1-4 - 18:1-31
[Stabilität und Sicherheit bestimmen dabei die aktuellen Dokumente der Bundesregierung, so dass der Aspekt der mili]tärischen und zivilen Konfliktverhütung in der Kooperation mit Afrika an Bedeutung gewinnt (vgl. Engel/Kappel 2002).

Das zunehmende US-amerikanische Interesse an Afrika beruht hingegen auch auf energiepolitischen Überlegungen. So wirkt sich der wachsende Anteil der amerikanischen Erdölabhängigkeit von der Region erheblich auf das geostrategische Gewicht der Region aus (vgl. Keenan 2004: 478f.).

2.3.2 Militärinterventionen und Friedensmissionen

Militärische Aktionen externer Akteure wurden in Afrika bereits vielfach durchgeführt. Allerdings richtete sich der internationale Fokus in jüngster Vergangenheit verstärkt auf Afrika. Dabei machten einige Einsätze deutlich, welchen Einfluss externe Akteure hinsichtlich der zeitweiligen Stabilisierung von Krisenregionen im Einzelfall haben können.

● Von den 16 am 11. November 2004 laufenden Peacekeeping-Operationen der Vereinten Nationen entfallen sieben auf den afrikanischen Kontinent. Für diese Einsätze sieht das Jahresbudget (Juli 2004 bis Juni 2005) ein Volumen von 3,87 Mrd. US$ vor. Davon wird ein Großteil – nämlich 2,89 Mrd. US$ - für Maßnahmen in Afrika veranschlagt. Der weltweit größte Einsatz mit einer Truppenstärke von 14.500 Soldaten findet derweil in Liberia statt (vgl. Klingebiel 2005: 18).

● Die erste außereuropäische Militäraktion der EU fand von Juni bis September 2003 unter dem Namen „Operation Artémis“ in der Demokratischen Republik Kongo statt. Der Einsatz zielte darauf ab, Übergriffe verfeindeter Milizen auf die lokale Bevölkerung in der Region Bunia zu unterbinden. Auf Bitten der Vereinten Nationen wurde die Mission de l’Organisation des Nation Unies en RD Congo (MONUC) durch eine multinationale Eingreiftruppe unter Führung der EU eingesetzt, wobei Frankreich die Leitung der EU-Operation übernahm (vgl. Auswärtiges Amt 2004: 55ff.).

● Derweil bauen verschiedene Akteure Kapazitäten zum raschen militärischen Eingreifen auf. Von Bedeutung sind dabei die Response Force der NATO, die seit Oktober 2004 ihre vorläufige Einsatzfähigkeit erreicht hat, und das „battle group“-Konzept der Europäischen Union. Insbesondere Letzteres ist von großer Relevanz, da mögliche Einsätze in erster Linie für den afrikanischen Kontinent vorgesehen sind. Als gemeinsame Initiative hatten die EU-Verteidigungsminister im November 2004 ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Insgesamt sollen 13 battle groups mit einer Größe von jeweils 1500 Soldaten entstehen, die mit einer Reaktionszeit von 15 Tagen verfügbar sein sollen.

[Seite 16]

Stabilität und Sicherheit haben in aktuellen Dokumenten der Bundesregierung, die sich mit Afrika befassen, einen hohen Stellenwert.32 [...] Militärische und zivile Konfliktverhütung gewinnen demnach in der Kooperation mit Afrika immer mehr an Bedeutung.33

Mit Blick auf die USA spielt die zunehmende Bedeutung Afrikas – vor allem West- und Zentral- Afrikas – für die Energieversorgung mit Erdöl eine wachsende Rolle. In den strategischen Überlegun-

[Seite 17]

gen der USA wirkt sich der wachsende Anteil der Erdölabhängigkeit von der Region, die derzeit bei ca. 13–14 % an der amerikanischen Energieversorgung mit importierten Erdöl beträgt und in etwa 10 Jahren bei rund 20 % liegen wird, auf das geostrategische Gewicht der Region erheblich aus. (vgl. Goldwyn / Ebel 2004; Keenan 2004, 478 f.)

[Seite 18]

4.2 Militärinterventionen und Friedensmissionen

Militärische Aktionen externer Akteure wurden in Afrika bereits vielfach durchgeführt.34 Allerdings rückt Afrika in jüngster Vergangenheit stärker in das internationale Blickfeld. Einige Einsätze, die (zeitweilig) dazu beitragen konnten, eine Machtbalance (etwa in Sierra Leone oder der Côte d’Ivoire) zu verschieben bzw. eine Situation zu stabilisieren, machen den Einfluss deutlich, den gerade externe Akteure im Einzelfall haben können (vgl. Bayart 2004, 456).

• Für die Peacekeeping-Operationen der Vereinten Nationen steht zunehmend der afrikanische Kontinent im Vordergrund. Von den am 01.11.2004 laufenden weltweit 16 Operationen entfallen sieben auf Afrika. Für diese Einsätze sieht das Jahresbudget (Juli 2004 bis Juni 2005) ein Volumen von 3,87 Mrd. US $ vor; der Anteil für Maßnahmen in Afrika ist dabei mit 2,89 Mrd. US $ – d.h. 74,5 % – hoch. Der weltweit größte Einsatz mit 14.500 Soldaten findet in Liberia statt.35

• Die erste außereuropäische Militäroperation der EU fand – wenn auch zeitlich eng befristet (von Juni bis September 2003) – in Afrika statt (Operation Artémis). Dabei ging es in der Bürgerkriegsregion Bunia in der DR Kongo um einen Einsatz im Zusammenhang mit den Übergriffen verfeindeter Milizen auf die lokale Bevölkerung. Auf Bitten der UN wurde die Mission de l’Organisation des Nations Unies en RD Congo (MONUC) durch eine multinationale Eingreiftruppe unter Führung der EU eingesetzt, um die Sicherheitslage zu stabilisieren und die humanitäre Situation der Bevölkerung zu verbessern. Die EU-Operation wurde ihrerseits von Frankreich geleitet.36

• Derzeit werden Kapazitäten zum raschen militärischen Eingreifen von verschiedenen Akteuren aufgebaut. Zu nennen sind vor allem die Schnelle Einsatztruppe der NATO (NATO Response Force – NRF)37, die seit Oktober 2004 ihre vorläufige Einsatzfähigkeit erreicht hat, sowie das battle group-Konzept der Europäischen Union. Insbesondere das battle group-Konzept ist von großer Relevanz, da mögliche Einsätze in erster Linie für den afrikanischen Kontinent vorgesehen sind.38

Zunächst hatten Großbritannien und Frankreich im November 2003 bilateral, dann zusammen mit Deutschland im Februar 2004 trilateral und schließlich als gemeinsame Initiative der EU-Verteidigungsminister im November 2004 ein Konzept über diese EU-Einsatztruppen verabredet. Insgesamt sollen 13 battle groups entstehen, mit einer Größenordnung von jeweils 1500 Soldaten, die mit einer Reaktionszeit von 15 Tagen u.a. für UN-Einsätze verfügbar sein sollen.



32 Siehe z.B. den deutschen Bericht zur Umsetzung des G8-Afrikaaktionsplans (Bundesregierung 2003), das Afrika-Konzept des Auswärtigen Amtes (Auswärtiges Amt 2003) sowie das Afrikapositionspapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ 2004). Eine breitere Analyse zur Afrikapolitik Deutschlands bietet Engel / Kappel (Hrsg.) 2002.

33Was die Sicherheitspolitik betrifft, so ist Subsahara-Afrika zwar frei von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen sowie Trägermitteln, kleine und leichte Waffen (...) sind in afrikanischen Krisengebieten jedoch weit verbreitet. Sie töten jährlich eine große Zahl von Menschen. Für den internationalen Terrorismus ist Subsahara-Afrika sowohl Zielgebiet von Anschlägen (z.B. Kenia und Tansania) als auch Operationsbasis und zumindest zeitweise Ruheraum und Ausbildungsstätte islamischer Terroristen. Groß ist das Risiko, dass afrikanische Rohstoffe von Diamanten über Gold bis hin zu Coltan in terroristische Hände geraten können. Weitere sicherheitspolitische Probleme für Europa ergeben sich aus dem Zerfall von Staaten. Die Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols geht einher mit krimineller Machtausübung und hemmungsloser Gewaltanwendung. Dadurch ausgelöste Migrationsströme richten sich vor allem auf Europa. Deutschland und die anderen europäischen Staaten haben daher ein unmittelbares Interesse an der sicherheitspolitischen Stabilität in Subsahara-Afrika. Militärische und zivile Konfliktverhütung gewinnen in Kooperation mit Afrika immer mehr an Bedeutung. In diesem Zusammenhang stand auch die von der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik von Juni bis September 2003 durchgeführte Operation Artémis in der Demokratischen Republik Kongo.“, Auswärtiges Amt 2004a, 119 f.

34 Siehe hierzu z.B. Pabst 2004.

35 Angaben entnommen und z.T. berechnet nach United Nations Department of Public Information, Background Note, DPI/1634/Rev.41, November 2004.

36 Vgl. Auswärtiges Amt 2004a, 55 f., 68 und Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht 10/2003: Internationale Bundeswehreinsätze in 2003 und ihre Berücksichtigung im Bundeshaushalt, Berlin, sowie Presseerklärung der Bundesregierung vom 01.09.2003 „EU-Friedensmission im Kongo abgeschlossen“.

37 Siehe zum derzeitigen Stand der NRF den Beitrag „Die NATO Response Force (NRF)“ (http://www.bmvg.de/sicherheit/ nato/print/sivep_nato_nrf.php). Die NRF- und battle group-Ansätze verstehen sich als komplementär.

38 Zur Fokussierung des Konzepts auf Afrika siehe z.B. die Äußerungen von Tony Blair (http://www.euobserver.com/?aid=17478&print=1) und den Beitrag „EU-Kampftruppen vor allem für Einsätze in Afrika vorgesehen“ (http://derstandard.at(druck/?id= 1864145).

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[58.] Mkl/Fragment 163 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 22:40 Graf Isolan
Erstellt: 21. September 2013, 21:11 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 163, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 18, 19, 20, Zeilen: 18:32-34; 19:7-29.34-36 - 20:1-5
[Frag]lich ist jedoch, in welcher Form sich das Konzept konkret mit den afrikanischen Ansätzen (African Standby Forces u.a.) verbinden lässt (vgl. Europäische Union 2004).

● Militärhilfen und -trainingsprogramme für afrikanische Partner erhalten insbesondere durch die USA und andere G8-Mitglieder (Frankreich, Großbritannien u.a.) verstärkt Aufmerksamkeit. Im Rahmen des G8-Gipfels 2004 verkündeten die USA eine erhebliche Steigerung der Mittel in diesem Bereich auf 660 Mio. US$ für fünf Jahre, die im Wesentlichen für Afrika vorgesehen sind (vgl. Presseerklärung des White House vom 10.06.2004).

2.3.3 Politikfeldübergreifende Ansätze zur Unterstützung afrikanischer Fähigkeiten für Friedenseinsätze

Zur Unterstützung der afrikanischen Kapazitäten im Bereich Frieden und Sicherheit sind gemeinsame politikfeldübergreifende Ansätze externer Akteure sowie entwicklungspolitische Beiträge ein wichtiges Kennzeichen. Beide Tendenzen sind vergleichsweise neu. Dabei handelt es sich teilweise um grundsätzliche Anpassungen, die über Afrika hinausgehen. Hierfür lassen sich mehrere Beispiele anführen:

● So strebt die UN verstärkt umfassende Friedensmissionen in Afrika an. Integrierte Missionen mit zivilen und militärischen Elementen wurden erstmals in Sierra Leone, seitdem auch in anderen Ländern wie Angola, Burundi, Côte d’Ivoire und Liberia eingesetzt. Hierbei geht es in erster Linie um die gezielte gegenseitige Unterstützung von entwicklungspolitischen Ansätzen und dem abgestimmten Vorgehen der Friedenstruppen zur Stabilisierung der jeweiligen Krisenregion (vgl. Secretary General 2004: 8f.).

● Die G8 hat seit ihrem Gipfel 2002 in Kanada einen Afrika-Aktionsplan verabschiedet, der die Unterstützung afrikanischer Kapazitäten zur Verhütung und Bewältigung bewaffneter Konflikte als einen zentralen Schwerpunkt in der Partnerschaft mit Afrika vorsieht. Auf den Gipfeltreffen 2003 in Evian/Frankreich und 2004 in Sea Island/USA wurden weitere Pläne zur Umsetzung dieses Ziels aufgestellt. Dabei versteht sich die G8 als ein wesentlicher Motor und Unterstützer der laufenden Bemühungen auf dem afrikanischen Kontinent.

● Ein großes Gewicht kommt auch der von der Europäischen Union eingerichteten Peace Facility for Africa zu, die, basierend auf einem Vorschlag des EU-Kommissars Poul Nielson, von der Afrikanischen Union beantragt wurde und seit Mai 2004 eingesetzt werden kann. Ausgestattet mit 250 Mio. € dient die Friedensfazilität dazu, durch afrikanische Akteure umgesetzte Peacekeeping-Operationen zu finanzieren.

[Seite 18]

Fraglich ist, in welcher Form sich das battle group-Konzept an die afrikanischen Konzepte und Ansätze konkret anknüpfen lässt (African Standby Forces u.a.m.).

[Seite 19]

• Militärhilfen und Militärtrainingsprogramme für afrikanische Partner erhalten insbesondere durch die USA42 und andere G8-Mitglieder (Frankreich, Großbritannien u.a.)43 verstärkt Aufmerksamkeit. Im Rahmen des G8-Gipfels 2004 verkündeten die USA eine erhebliche Steigerung der Mittel in diesem Bereich (660 Mio. US $ für fünf Jahre), die insbesondere für Afrika vorgesehen sind.44

4.3 Politikfeldübergreifende und entwicklungspolitische Ansätze zur Unterstützung afrikanischer Fähigkeiten für Friedenseinsätze

Ein wichtiges Kennzeichen für die Unterstützung der afrikanischen Kapazitäten im Bereich Frieden und Sicherheit sind gemeinsame politikfeldübergreifende Ansätze externer Akteure sowie die entwicklungspolitischen Beiträge auf diesem Gebiet. Beide Tendenzen sind vergleichsweise neu und innovativ. Es handelt sich dabei teilweise um grundsätzliche Anpassungen, die über Afrika hinausgehen. Wichtige Beispiele hierfür sind:

• Die UN streben verstärkt umfassende Friedensmissionen in Afrika an. Integrierte Missionen mit zivilen und militärischen Elementen wurden von den UN erstmals in Sierra Leone, seitdem auch in anderen Ländern (Angola, Burundi, Côte d’Ivoire und Liberia) eingesetzt. Dabei geht es vor allem um die gezielte gegenseitige Unterstützung von entwicklungspolitischen Ansätzen (Wiederaufbaubemühungen, Transformation der Revolutionary United Front in eine politische Partei etc.) und dem abgestimmten Vorgehen der Friedenstruppen zur Stabilisierung (Secretary General 2004, 8f.).

• Die G8 hat seit dem Gipfel 2002 in Kananaskis/Kanada einen Aktionsplan verabschiedet (G8- Afrika-Aktionsplan), der die Unterstützung afrikanischer Kapazitäten zur Verhütung und Bewältigung bewaffneter Konflikte als einen zentralen Schwerpunkt in der Partnerschaft mit Afrika vorsieht. [...]

[...]

Auf dem Gipfeltreffen 2003 in Evian/Frankreich sowie 2004 in Sea Island/USA wurden weitere Pläne zur Umsetzung des Ziels aufgestellt. Die G8 versteht sich damit als ein wesentlicher Motor und Unterstützer der laufenden Bemühungen auf dem afrikanischen Kontinent.

[Seite 20]

• Großes Gewicht hat die von der EU eingerichtete Peace Facility for Africa, die basierend auf einem Vorschlag von EU-Kommissar Poul Nielson von der AU beantragt wurde und seit Mai 2004 eingesetzt werden kann. Die Friedensfazilität ist mit 250 Mio. € ausgestattet, die aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) stammen. Sie dient dazu, Peacekeeping-Operationen in Afrika, die durch Afrikaner umgesetzt und personell ausgestattet sind, zu finanzieren.


42 Siehe hierzu z.B. Herbst / Lyman 2004 und Volman 2003.

43 Vgl. Atwood / Browne / Lyman 2004, 25 f.

44 Vgl. Presseerklärung des White House vom 10.06.2004, ”Fact Sheet: G-8 Action Plan: Expanding Global Capability for peace support operations“. Dort werden zwei Programme genannt, die von den Mitteln profitieren sollen: (i) The African Contingency Operations Training Assistance program (ACOTA) und (ii) The Enhanced International Peacekeeping Capabilities program (EIPC).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[59.] Mkl/Fragment 164 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. September 2013, 17:02 Graf Isolan
Erstellt: 21. September 2013, 21:51 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 164, Zeilen: 1-22, 26-32, 101
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 20, Zeilen: 20:5-15; 21:1-2.4-11.(11-14).15-21
[So hat die EU be]reits im Juni 2004 12 Mio. € und im Oktober 2004 weitere 80 Mio. € für die AU-Mission in Darfur bereitgestellt (vgl. Europäische Union 2004b).

● Die britische Regierung richtete 2001 zwei ressortübergreifende Finanzierungspools – davon einer mit dem regionalen Fokus auf Afrika – ein, um gemeinsame konfliktbezogene Vorhaben verschiedener Ressorts fördern zu können. Beteiligt sind das Foreign and Commonwealth Office (FCO), das Department for International Development (DFID) und das Ministry of Defense (MOD), wobei die Federführung für den Afrika-Pool beim DFID liegt (vgl. Klingebiel/Roehder 2004: 30ff.).

● Verschiedene Geber (Deutschland, Kanada u.a.) unterstützen die Kapazitäten des Peace and Security Directorate der Afrikanischen Union, wobei das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) hierbei eine Katalysatorrolle einnimmt (vgl. Secretary General 2004: 12).

2.4 Chancen und Risiken der neuen Friedens- und Sicherheitskonstruktion

Wie aus den vorhergehenden Ausführungen deutlich geworden ist, besteht ein relativer Bedeutungszuwachs Subsahara-Afrikas für politisches Handeln in verschiedener Hinsicht. Dieser gewachsene Stellenwert liegt im afrikanischen Interesse und zugleich in dem der Europäischen Union und der gesamten internationalen Gemeinschaft. Dabei erscheint es sinnvoll, dass Afrika nicht allein von der Entwicklungspolitik, sondern ebenso von anderen Politikbereichen verstärkt auf die politische Prioritätenliste gesetzt wird. Schließlich hat das Interesse an Afrika auch einen instrumentellen Charakter, weil es vielfach nicht in erster Linie um Frieden und Sicherheit des afrikanischen Kontinents per se, sondern um die Gefährdungen Dritter – insbesondere der USA und Europa – und deren Interessen geht147:

„Militärische Ansätze wie das battle group-Konzept sind […] nicht als Reaktion auf originäre afrikanische Sicherheitsinteressen zu sehen, sondern Afrika ist […] zum potentiellen Einsatzgebiet im Rahmen neuer Aufgaben für die militärische Sicherheitspolitik geworden“ (Klingebiel 2005: 21).

Vor diesem Hintergrund wird sich das bereits in der Vergangenheit vorhandene Dilemma von militärischer Intervention und Nicht-Intervention auch zukünftig verstärkt auftun. Die entscheidende Frage lautet dabei: Welche militärische Intervention ist gerechtfertigt, welche Intervention sollte angesichts der Dringlichkeit einer humanitären Katastrophe und gleichzeitiger Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft stattfinden? Schließlich dürfte kaum damit zu rechnen sein, dass bis zum geplanten Datum 2010 der Aufbau der African Standby Forces abgeschlossen ist und diese Einsatzkräfte die zu erwartenden militärischen Fähigkeiten auf[bringen können.]


147 So stehen vor allem Überlegungen zu Fragen der Energieversorgung und Migration im Vordergrund.

[Seite 20]

Auf Antrag der AU hat die EU zunächst im Juni 2004 12 Mio. € und dann im Oktober 2004 weitere 80 Mio. € für die AU-Mission in Darfur bereit gestellt.45

• Die britische Regierung richtete im Jahr 2001 zwei ressortübergreifende Finanzierungspools – davon einer mit dem regionalen Fokus auf Afrika – ein, um gemeinsame konfliktbezogene Vorhaben verschiedener Ressorts fördern zu können. Beteiligt sind das Foreign and Commonwealth Office (FCO), das Department for International Development (DFID) und das Ministry of Defense (MOD). Für den Afrika-Pool liegt die Federführung beim DFID.46

• Verschiedene Geber (Deutschland, Kanada etc.) unterstützen die Kapazitäten des Peace and Security Directorate der AU, wobei das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) hierbei eine Katalysatorrolle besitzt (vgl. Secretary General 2004, 12).

[Seite 21]

5 Schlussfolgerungen: Uneinheitlichkeit und Dilemmata - Chancen und Risiken der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsagenda

[...]

Es ist bemerkenswert, dass Afrika insgesamt und insbesondere Subsahara-Afrika für politisches Handeln in verschiedener Hinsicht relevanter geworden ist.50 Dieser (relative) Bedeutungszuwachs liegt im afrikanischen Interesse und zugleich im langfristigen Interesse Deutschlands, der EU und der gesamten internationalen Gemeinschaft. Dabei ist es sinnvoll, wenn Subsahara-Afrika nicht allein für die Entwicklungspolitik, sondern auch für andere Politiken zunehmend „Thema“ ist.

Das Interesse an Afrika hat zugleich aber auch einen instrumentellen Charakter, weil es vielfach nicht um Frieden und Sicherheit des Kontinents per se, sondern im Hinblick auf Gefährdungen Dritter (insbesondere der USA und Europas) und deren Interessen (Energieversorgung, Migration etc.) geht. Militärische Ansätze wie das battle group-Konzept sind vor diesem Hintergrund nicht als Reaktion auf originäre afrikanische Sicherheitsinteressen zu sehen, sondern Afrika ist in diesem Rahmen zum potentiellen Einsatzgebiet im Rahmen neuer Aufgaben für die militärische Sicherheitspolitik geworden.

Das bereits in der Vergangenheit vorhandene Dilemma von militärischer Intervention und Nicht-Intervention von außen wird sich zukünftig verstärkt als Problem stellen. Welche militärische Intervention ist gerechtfertigt, welche Intervention sollte angesichts der Dringlichkeit einer humanitären Katastrophe und gleichzeitiger Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft stattfinden? Es dürfte kaum damit zu rechnen sein, dass bis zum geplanten Datum 2010 der Aufbau der African Standby Forces abgeschlossen ist und diese Einsatzkräfte die zu erwartenden militärischen Fähigkeiten aufbringen können.


45 Vgl. EU 2004b; sowie die Presseerklärungen der EU IP/04/727 vom 10.06.2004 und IP/04/1306 vom 26.10.2004.

46 Siehe ausführlicher: Klingebiel / Roehder 2004, 30 ff.; zusammenfassende Ergebnisse einer ersten Evaluierung enthält DFID 2004.

50 Die Rolle von Nordafrika ist in diesem Kontext grundlegend anders zu bewerten.

Anmerkungen

Zwischendurch ein korrektes Zitat, aber vorher und hinterher bleiben alle Übernahmen ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[60.] Mkl/Fragment 165 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 22:46 Graf Isolan
Erstellt: 22. September 2013, 12:28 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 165, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 21, 22, Zeilen: 21:22-26.30-33.41-42 -22:1-9.12-14.18-33
Zudem dürfte die Bereitschaft von außen, sich in extremen Situationen – ohne die unmittelbare Berührung eigener Interessen – militärisch zu engagieren, weiterhin gering bleiben. Dies gilt vor allem für nicht-klassische Kriegssituationen, bei denen zunehmend nichtstaatliche Gewaltakteure auftreten.148 Daher weisen einige Beobachter mit Recht auf die Risiken des neu geweckten Interesses an Afrika hin. Insbesondere in der Afrikapolitik von Präsident Bush sieht man Gefahren in den neuerlichen strategischen Überlegungen. Demnach nehmen periphere Zonen nun die Position ein, die mit der Situation des Kalten Krieges vergleichbar ist (vgl. Prendergast 2003: 5).

Angesichts der laufenden Debatten über die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur sowie den Verbindungen zu zentralen internationalen Diskussionen ist es sinnvoll, Standards für die Unterstützung durch externe Akteure zu finden. Insbesondere für die Entwicklungspolitik sind viele Fragen in diesem Zusammenhang neu und praktische Erfahrungen Mangelware. Vor diesem Hintergrund bieten sich für die Entwicklung eine Reihe von Orientierungspunkten an. So müsste den zivilen Präventionsbemühungen oberste Priorität zukommen. Die Eröffnung neuer militärischer Kapazitäten sollte keinesfalls zu einem Automatismus beitragen, der den Einsatz militärischer Optionen begünstigt. Auch wenn manche Situationen einen militärischen Eingriff erforderlich machen, sollte dieser stets als „letzte Möglichkeit“ in Betracht gezogen werden. Daher muss der Vorrang ziviler Mittel eindeutig durch den konsequenten Aufbau ziviler Kapazitäten erkennbar sein. Erscheint ein militärisches Engagement dennoch notwendig, muss seine völkerrechtliche Legalität und Legitimation gewährleistet sein. Einem solchen Anspruch wird man zukünftig vor allem dann gerecht, wenn das Engagement einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der lokalen Bevölkerung leistet (vgl. Secretary General 2004: 13f.). Die politische Führung des Einsatzes von außen sollte indes bei den afrikanischen Strukturen liegen, die in Form der Afrikanischen Union eine solche Rolle zu Recht für sich beanspruchen.

Die an die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur gerichteten Erwartungen sind gewaltig und teilweise sicherlich überzogen. Es wäre vermessen, von der AU und den regionalen Mechanismen funktionsfähige und wirksame Antworten in allen auftretenden Krisen- und Konfliktsituationen zu verlangen. Nichtsdestotrotz gilt es der militärischen Unterstützung nachprüfbare Verbesserungen im verantwortungsvollen Regierungshandeln der afrikanischen Partner vorauszusetzen.


148 Hier sei nur exemplarisch auf die komplexe Problemlage im Umgang mit Kindersoldaten hingewiesen.

Die Bereitschaft von außen, sich in extremen Situationen (ohne die unmittelbare Berührung eigener Interessen) militärisch zu engagieren (v.a. mit einem Kampfeinsatz), dürfte auch zukünftig gering sein. Dies gilt insbesondere für nicht-klassische Kriegssituationen, bei denen zunehmend nichtstaatliche Gewaltakteure auftreten und etwa die gefürchtete Konfrontation mit Kindersoldaten in vielfacher Hinsicht ein Beispiel für die komplexe Problemlage darstellt.

[...]

Mit einigem Recht weisen Beobachter wie John Prendergast (2003, 5) daher auf Risiken des neuen Interesses an Afrika hin. Er sieht mit Blick auf die Afrikapolitik von Präsident Bush Gefahren in der neuen strategischen Rolle des Kontinents: Periphere Zonen nehmen demnach in den strategischen Überlegungen eine Position ein, die mit der Situation des Kalten Krieges vergleichbar ist.

[...]

5.2 Standards für externes Engagement

Angesichts der laufenden Debatten über die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur sowie den direkten Verbindungen zu zentralen internationalen Diskussionen (etwa dem UN Panel on

[Seite 22]

Threats, Challenges and Change) ist es sinnvoll, Standards für die Unterstützung durch externe Akteure zu identifizieren. Vor allem für die Entwicklungspolitik sind viele Fragen in diesem Zusammenhang neu und praktische Erfahrungen liegen kaum vor. Für die Entwicklung von Standards könnten sich folgende Orientierungspunkte anbieten:

1. Zivile Präventionsbemühungen müssen eindeutigen Vorrang haben. Die Eröffnung neuer militärischer Fähigkeiten (interne und externe Eingreiftruppen etc.) sollten keinesfalls zu einem Automatismus beitragen, der den Einsatz militärischer Optionen begünstigt. Es wäre allerdings naiv und realitätsfern, nicht auch von solchen Situationen auszugehen, die militärische Maßnahmen erforderlich machen; diese sind allerdings immer als „letzte Möglichkeit“ zu verstehen.

[...]

2. Der Vorrang von zivilen Optionen sowie der mit gleicher Ernsthaftigkeit betriebene Aufbau ziviler Kapazitäten (etwa wenn es um die Stabilisierung von Nachkriegssituationen durch die afrikanischen Strukturen geht) muss eindeutig erkennbar sein.

[...]

3. Ein militärisches Engagement muss völkerrechtlich immer legal und legitimiert sein und damit eindeutig anerkannten Zielen folgen51; zentral ist der Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der lokalen Bevölkerung. Es wird zunehmend wichtig, eine „Kultur des Schutzes“ (culture of protection) (Secretary General 2004, 13 f.) bzw. eine „Verantwortung zum Schutz“ (responsibility to protect) (ICISS 2001) zu etablieren.

4. Ownership und politische Führung für ziviles und militärisches Engagement von außen muss bei den afrikanischen Strukturen liegen, die in Form der African Union und zum Teil der regionalen Einrichtungen eine solche Rolle für sich zu Recht beanspruchen.

5. Der Erwartungsdruck in Bezug auf die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur ist gewaltig und möglicherweise überzogen. Es wäre vermessen – nicht zuletzt wegen weiterhin bestehender Defizite auf UN-Ebene (unzureichende Entscheidungen bzw. Untätigkeit des UN-Sicherheitsrates u.a.m.), aber auch mit Blick auf andere Erdregionen –, von der AU und den regionalen Mechanismen funktionsfähige und wirksame Antworten in allen auftretenden Krisen- und Konfliktsituationen zu erwarten.

6. Die Unterstützung der militärischen Fähigkeiten setzt nachprüfbare Verbesserungen im verantwortlichen Regierungshandeln der afrikanischen Partner voraus.


51 Auch hierzu enthält der Bericht des UN Panel (2004) wichtige Hinweise und Kriterien.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz vollständiger inhaltlicher und vielfacher wörtlicher Übereinstimmung.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[61.] Mkl/Fragment 166 01 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 22:49 Graf Isolan
Erstellt: 22. September 2013, 19:39 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Klingebiel 2005, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 166, Zeilen: 1-16, 101-102
Quelle: Klingebiel 2005
Seite(n): 22, 23, Zeilen: 22:35-37.39-43 - 23:1-7.9-18
[Das gegenwärtige Wohlwollen externer Akteure gegenüber der Afri]kanischen Union sollte dazu führen, klare Veränderungen im Laufe des Prozesses zu verlangen.

Insgesamt sind die bisherigen afrikanischen Bemühungen zur Umsetzung einer neuen Friedens- und Sicherheitsarchitektur positiv zu bewerten. Unübersehbar ist jedoch, dass viele Kapazitäten noch nicht vorhanden sind. Aus diesem Grund sind einige der formulierten Ziele als derzeitig unrealistisch einzustufen.149 Daher wird sich in Zukunft verstärkt die Frage stellen, wie eine handlungsfähige Afrikanische Union bzw. die Finanzierung der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur garantiert werden kann. Dass ein Großteil der Finanzierung von externen Akteuren getragen werden muss, steht dabei außer Frage. Nicht zuletzt die AU-Mission in Darfur hat dies gezeigt, wo der überwiegende Teil durch die EU, die USA und andere Geber geleistet wurde (vgl. African Union 2004: 7f.). Ob die externen Geber langfristig dazu bereit sind, diese notwendigen Mittel aufzubringen, ist eine weitere Frage. Prinzipiell ist der Ownership-Ansatz der Afrikanischen Union für Frieden und Sicherheit sicherlich richtig, doch steht er im Widerspruch zu den eigenen Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Folglich wäre die AU nur dann handlungsfähig, wenn die relevanten Geber die Politik der AU mittragen bzw. finanzieren.


149 So erscheint die Etablierung aller fünf regionalen Eingreiftruppen unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen utopisch.

[Seite 22]

AU und NEPAD werden derzeit mit viel goodwill bedacht; dies sollte aber nicht dazu führen, klare Veränderungen (etwa: wie schlägt sich die militärische Aggression Ruandas gegenüber der DR Kongo im Rahmen des Peer Reviews nieder) im Laufe des Prozesses einzufordern.

[...]

Die laufenden afrikanischen Bemühungen und Schritte zur Umsetzung einer neuen Friedens- und Sicherheitsarchitektur sind bislang insgesamt positiv zu bewerten. Unverkennbar ist allerdings, dass viele Kapazitäten noch nicht vorhanden sind (etwa bei der Transportinfrastruktur, wie beim Darfur-Einsatz zu erkennen ist). Einige Ziele dürften in der vorgesehenen Weise kaum realistisch sein (z.B. Etablierung aller fünf regionalen Eingreiftruppen).

[Seite 23]

Eine zentrale Frage, die sich daher vermehrt dann stellen wird, wenn sich die AU als handlungswillig erweisen wird, muss künftig beantwortet werden: Wie soll die Finanzierung der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, insbesondere der Friedensmissionen, sichergestellt werden? Es ist unzweifelhaft, dass selbst bei deutlich verstärkten Bemühungen der AU-Mitgliedsstaaten ein hoher Außenfinanzierungsanteil erforderlich bleiben wird. Dies hat u.a. die AU-Mission im Sudan gezeigt, wo der ganz überwiegende Teil durch die EU, die USA und andere Geber geleistet wurde (AU 2004b,7 f). [...] Die Frage stellt sich zum einen im Hinblick auf die Haushaltslogiken bei den Gebern (Ist die Finanzierung von militärischen Friedensmissionen wirklich eine Aufgabe für Entwicklungspolitik?) und die allgemeine Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft, diese Aufgaben von außen kontinuierlich zusätzlich zu finanzieren (Sind die Geber bereit, absolut mehr Mittel aufzubringen, um die AU-Einsätze zu finanzieren?).

Der Ownership-Ansatz der AU für Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent ist grundsätzlich richtig, steht jedoch im Widerspruch zu den eigenen Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Letztlich wird die AU nur dann handlungsfähig sein können, wenn die relevanten Geber die Politik der AU mittragen und vor allem finanzieren.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[62.] Mkl/Fragment 192 15 - Diskussion
Bearbeitet: 23. September 2013, 17:04 Graf Isolan
Erstellt: 23. September 2013, 08:52 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, VN-Millenniums-Projekt 2005, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 192, Zeilen: 15-17
Quelle: VN-Millenniums-Projekt 2005
Seite(n): 13, Zeilen: 3-8
Rund 40 Millionen Menschen sind heute mit HIV/AIDS infiziert. Im südlichen Afrika herrscht eine Pandemie, die insbesondere für Frauen und Jugendliche eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Das nach wie vor extrem hohe Vorkommen der Tuberkulose steigt weiter an, [wobei sie insbesondere in Verbindung mit HIV/AIDS auftritt.] • Rund 40 Millionen Menschen sind heute mit HIV/Aids infiziert. Im südlichen Afrika herrscht eine Pandemie, in allen anderen Entwicklungsregionen stellt HIV/Aids eine ernsthafte Bedrohung dar, insbesondere für Frauen und Jugendliche. Das nach wie vor extrem hohe Vorkommen der Tuberkulose steigt weiter an, da sie auch als opportunistische Infektion in Verbindung mit HIV/Aids auftritt.
Anmerkungen

Übernahme ohne Hinweis; wird auf der folgenden Seite fortgesetzt (vgl. Mkl/Fragment_193_01).

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[63.] Mkl/Fragment 193 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. September 2013, 17:06 Graf Isolan
Erstellt: 22. September 2013, 21:13 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop, VN-Millenniums-Projekt 2005, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 193, Zeilen: 1-3
Quelle: VN-Millenniums-Projekt 2005
Seite(n): 13, Zeilen: 6-12
[Das nach wie vor extrem hohe Vorkommen der Tuberkulose steigt weiter an,] wobei sie insbesondere in Verbindung mit HIV/AIDS auftritt. Ebenso bleibt auch die Malaria eine erhebliche Gesundheitsbedrohung in vielen tropischen Regionen, wobei sie insbesondere in Subsahara-Afrika pandemische Züge trägt. Das nach wie vor extrem hohe Vorkommen der Tuberkulose steigt weiter an, da sie auch als opportunistische Infektion in Verbindung mit HIV/Aids auftritt. Die Malaria, die durch einen auf entsprechende Umweltbedingungen angewiesenen Parasiten verursacht wird, bleibt eine erhebliche Gesundheitsbedrohung in vielen tropischen Regionen und ist in Afrika südlich der Sahara pandemisch.
Anmerkungen

Übernahme ohne Hinweis; setzt die in Mkl/Fragment_192_15 begonnene Übernahme fort.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[64.] Mkl/Fragment 208 18 - Diskussion
Bearbeitet: 16. September 2013, 19:59 WiseWoman
Erstellt: 1. September 2013, 01:28 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Dauderstädt 2002, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 208, Zeilen: 18-31, 101
Quelle: Dauderstädt 2002
Seite(n): 5 (Internetversion), Zeilen: -
Die raschen Industrialisierungserfolge der Ostblockländer in den 1950er und 1960er Jahren waren für viele Entwicklungsländer ein Vorbild und führten zur Übernahme planwirtschaftlicher Ansätze in vielen Staaten der Dritten Welt. Umgekehrt konzentrierte sich die Hilfe des Ostblocks auf Länder, die ein sozialistisches Entwicklungsmodell verfolgten und auch außenpolitisch einen mit dem Ostblock sympathisierenden Kurs verfolgten.169 Das Volumen der Hilfe belief sich bei den osteuropäischen Staaten 1980 auf 0,06% des BSP, was deutlich unter dem OECD-Niveau lag (vgl. Machowski/Schultz 1981: 13ff.).

Dem Zusammenbruch des Kommunismus folgten eine Neuordnung der Staatenstruktur in Mittel- und Osteuropa, ein massiver wirtschaftlicher Umbruch und eine ebenso drastische Veränderung der Außenbeziehungen. Während Polen und Ungarn ihre staatliche Identität behielten, zerfielen die Tschechoslowakei, Jugoslawien und die Sowjetunion. Die Beitrittsländer Tschechien, Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland entstanden als neue, unabhängige Staaten mit eigener Außen-, Entwicklungs- und Handelspolitik.


169 Eine Ausnahme bildete die Türkei, die eines der wichtigsten Empfängerländer von Krediten war. Vgl. Dauderstädt 2002: 5.

Die raschen Industrialisierungserfolge der Ostblockländer in den 50er und 60er Jahren waren für viele Entwicklungsländer ein Vorbild und führten zur Übernahme planwirtschaftlicher Ansätze in vielen Staaten der Dritten Welt. Umgekehrt konzentrierte sich die Hilfe des Ostblocks auf Länder die ein sozialistisches Entwicklungsmodell verfolgten und auch außenpolitisch einen zumindest neutralen oder mit dem Ostblock sympathisierenden Kurs verfolgten (Ausnahme: Türkei, die eines der wichtigsten Empfängerländer von Krediten war). Das Volumen der Hilfe lag 1980 mit 0,06% des BSP bei den osteuropäischen Ländern (0,14% bei der Sowjetunion) unter dem OECD Niveau. [...] [Siehe Heinrich Machowski/Siegfried Schultz (Hg.) "RGW-Staaten und Dritte Welt. Wirtschaftsbeziehungen und Entwicklungshilfe" Bonn 1981, S.13 ff.]

Dem Zusammenbruch des Kommunismus folgten eine Neuordnung der Staatenstruktur in Mittel- und Osteuropa, ein massiver wirtschaftlicher Umbruch und eine ebenso drastische Veränderung der Außenbeziehungen. Während Polen und Ungarn (sowie Rumänien und Bulgarien) ihre staatliche Identität behielten, zerfielen die Tschechoslowakei, Jugoslawien und die Sowjetunion und die Beitrittsländer Tschechien, Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland entstanden als neue, unabhängige Staaten mit eigener Außen-, Entwicklungs- und Handelspolitik.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[65.] Mkl/Fragment 209 01 - Diskussion
Bearbeitet: 16. September 2013, 20:04 WiseWoman
Erstellt: 1. September 2013, 19:28 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Dauderstädt 2002, Fragment, Gesichtet, Mkl, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 209, Zeilen: 1-18
Quelle: Dauderstädt 2002
Seite(n): 5-6, Zeilen: -
[Alle Länder] traten in den folgenden Jahren der Weltbank, dem IWF und ab 1995 der WTO bei. Mitte der 90er Jahre wurden Tschechien, Ungarn, Polen und etwas später auch die Slowakei Mitglieder der OECD, womit sie formell in die Gruppe der Geberländer einzogen (vgl. Dauderstädt 2002: 6). Tatsächlich überwog und überwiegt bis heute die empfangene Hilfe, vor allem von der EU, bei weitem die gegebene.

Angesichts des schweren Rückgangs des Volkseinkommens in der ersten Phase des Systemwechsels konnte es auch nicht überraschen, dass die betroffenen Länder ihre Hilfe weitgehend einstellten, zumal auch ihre politischen Ziele aus der Zeit der Systemkonkurrenz weggefallen waren. Auch der Außenhandel mit Entwicklungsländern veränderte sich im Zuge der Transformation, die von einer massiven Umorientierung des Außenhandels Ostmitteleuropas vom Ostblock auf den Westen und insbesondere die EU begleitet war. So hat das Gewicht der Entwicklungsländer im Handel mit den Staaten Mittel- und Osteuropas zunächst deutlich abgenommen, um sich anschließend auf einem relativ geringen Niveau wieder zu stabilisieren.

Mit der Überwindung der Transformationskrise und der Vorbereitung auf den EU-Beitritt begannen die Beitrittsländer wieder mit eigenen entwicklungspolitischen Aktivitäten. Das Volumen der eingesetzten Mittel hielt sich dabei in einem bescheidenen Rahmen. So wendeten die Länder im Durchschnitt nicht mehr als 0,03 % des BIP für Entwicklungszusammenarbeit auf (vgl. Dauderstädt 2002: 7f.).170


170 Zum Vergleich: Der OECD-Durchschnitt liegt fast zehnmal höher.

[Seite der Druckausg.: 5]

Alle Länder traten alsbald der Weltbank, dem IWF und – ab 1995 – der WTO bei (vgl. Tabelle 1). Mitte der 90er Jahre wurden Tschechien, Ungarn, Polen und etwas später

[Seite der Druckausg.: 6]

(2000) auch die Slowakei Mitglieder der OECD, womit sie formell in die Gruppe der Geberländer einzogen. Tatsächlich überwog und überwiegt bis heute die empfangene Hilfe, vor allem von der EU, bei weitem die gegebene.

Angesichts des schweren Rückgangs des Volkseinkommens in der ersten Phase des Systemwechsels konnte es auch nicht überraschen, dass die betroffenen Länder ihre Hilfe weitgehend einstellten, zumal auch ihre politischen Ziele aus der Zeit der Systemkonkurrenz weggefallen waren. Auch der Außenhandel mit Entwicklungsländern veränderte sich im Zuge der Transformation, die von einer massiven Umorientierung des Außenhandels Ostmitteleuropas vom Ostblock auf den Westen und insbesondere die EU begleitet war. Sieht man von statistischen Differenzen ab (Die Kategorisierung von Entwicklungsländern stimmte in den 90er Jahren in Ostmitteleuropa meistens nicht mit dem in der OECD üblichen System überein), so hat das Gewicht der Entwicklungsländer im Handel der Beitrittskandidaten zunächst deutlich abgenommen, um sich anschließend wieder zu stabilisieren. [...]

Die Hilfepolitik Ostmitteleuropas

Mit der Überwindung der Transformationskrise und der Vorbereitung auf den EU-Beitritt begannen die Kandidaten auch (wieder) mit eigenen entwicklungspolitischen Aktivitäten. Das Volumen der eingesetzten Mittel hielt sich aber noch in einem bescheidenen Rahmen. Wie die folgende Tabelle 2 zeigt, wendeten die Länder im Durchschnitt nicht mehr als 0,03 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Entwicklungszusammenarbeit - zum Vergleich: der OECD-Durchschnitt liegt fast zehnmal höher.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[66.] Mkl/Fragment 231 14 - Diskussion
Bearbeitet: 22. September 2013, 16:23 Graf Isolan
Erstellt: 4. September 2013, 16:24 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Mkl, Nuscheler 2002, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 231, Zeilen: 14-25
Quelle: Nuscheler 2002
Seite(n): 3, 8, Zeilen: 3:re.Sp. 23-31; 8:li.Sp.6ff.
Dieser Willen schien augenblicklich durch den Schock des 11. September geweckt worden zu sein und durch alle politischen Reihen hindurch verfestigte sich die Einsicht, dass nur eine gerechtere Welt dem internationalen Terrorismus den Nährboden entziehen könnte. Eilfertig forderten sie eine massive Aufstockung des Entwicklungsetats, ohne sich zwingend der tief liegenden Ursachen bewusst zu werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Lehren aus Katastrophen nur in den geringsten Fällen nachhaltige Wirkungen erzielen. Es besteht sogar die Gefahr, dass nur der „Krieg gegen den Terror“ die Erinnerung wach hält, dass die westliche Welt von den Krisen und Konflikten in weit entfernten Regionen durch die zunehmende Globalisierung nicht verschont bleibt. Dann allerdings würde sich die aus dem Schock des 11. September erwachsene Einsicht, dass es keine globale Sicherheit ohne globale Gerechtigkeit geben kann, schnell wieder verflüchtigen. [Seite 3]

Es schien, als ob der Schock des 11. Septembers das soziale Weltgewissen weckte und die Einsicht beförderte, dass nur eine gerechtere Welt den Nährboden des internationalen Terrorismus austrocknen könnte. Alle politischen Parteien forderten eilfertig eine massive Aufstockung des Entwicklungsetats.

[Seite 8]

Nach dem 11. September formulierte mancher Politiker in aller Welt (hier der deutsche Bundeskanzler) wuchtige Lehren wie: „Keine globale Sicherheit ohne globale Gerechtigkeit“ aus dem Geschehen in New York. Es ist aber eine Erfahrung, dass Lehren aus Katastrophen keine nachhaltige Wirkung haben. Es besteht sogar die Gefahr, dass nur der „Krieg gegen den Terror“ die Erinnerung wach hält, dass die „OECD-Welt“ von den Krisen und Konflikten in weit entfernten Regionen, die ihr die Globalisierung näher rückt, nicht verschont bleibt. Dann allerdings würde sich auch die eigentliche Herausforderung des 11. Septembers schnell wieder verflüchtigen: die Verfestigung der spontan aus dem Schock erwachsenen Einsicht, dass es in der Tat keine globale Sicherheit ohne globale Gerechtigkeit geben kann; [...]

Anmerkungen

Das Schlusswort der Dissertation von Mkl findet sich im wesentlichen bereits vier Jahre früher bei Nuscheler (2002).

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02