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Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem

von Monique Radtke

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Mra/Fragment 092 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-10 05:57:34 Klgn
Fragment, Gesichtet, Herrmann 2008, KomplettPlagiat, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 1-4
Quelle: Herrmann 2008
Seite(n): online, Zeilen: 0
Dennoch zeigen sich die wohlhabenden Länder vor allem aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber kollektiven Rechtsansprüchen ärmerer Länder reserviert. Als Argument führt man ins Feld, dass jene meist soziale Bereiche betreffenden Rechte nicht den gleichen Rang einnehmen könnten wie die individuellen Freiheitsrechte. Dennoch zeigen sich die wohlhabenden Länder vor allem aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber kollektiven Rechtsansprüchen ärmerer Länder reserviert. Als Argument führt man ins Feld, dass jene meist soziale Bereiche betreffenden Rechte nicht den gleichen Rang einnehmen könnten wie die individuellen Freiheitsrechte.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[2.] Mra/Fragment 092 05 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-10 05:58:10 Klgn
Fragment, Gesichtet, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Menschenrechte 2014

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 5-13
Quelle: Wikipedia Menschenrechte 2014
Seite(n): online, Zeilen: 0
Die praktische Durchsetzbarkeit der Rechte aus internationalen Verträgen gestaltet sich ebenfalls in der Regel schwierig. Der Internationale Gerichtshof kann Recht über Staaten sprechen und somit auch Urteil verhängen, allerdings wie gesagt nur, wenn der betreffende Staat hierin eingewilligt hat.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar weder juristisch bindend für die verschiedenen Staaten, noch gibt es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen könnte. Dennoch hat sie politisch und moralisch ein sehr großes Gewicht. Ihre Bestimmungen sind in viele nationale Verfassungen aufgenommen worden.

Die praktische Durchsetzbarkeit der Rechte aus internationalen Verträgen gestaltet sich in der Regel recht schwierig. Der Internationale Gerichtshof kann Recht über die Staaten sprechen und somit auch Urteile verhängen. Dies allerdings nur, wenn der betreffende Staat hierin eingewilligt hat.

[...]

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar weder juristisch bindend für die Staaten, noch gibt es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen könnte, trotzdem hat sie politisch und moralisch ein sehr großes Gewicht. Ihre Bestimmungen sind in viele nationale Verfassungen aufgenommen worden.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Trotz kleiner stilistischer Änderungen bleiben die Schwächen des Originals erhalten; so müsste es "Durchsetzung" statt "Durchsetzbarkeit" heißen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[3.] Mra/Fragment 092 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-10 05:58:40 Klgn
Fragment, Gesichtet, Herrmann 2008, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 13-18, 20-38
Quelle: Herrmann 2008
Seite(n): online, Zeilen: 0
Skepsis gegenüber dem universellen Charakter der Menschenrechte kommt jedoch aus den Ländern der Dritten Welt. Etliche asiatische und afrikanische Staaten vertreten den Standpunkt, dass die bestehenden Menschenrechtsstandards weitgehend auf westlicher Denkweise beruhen und die individuellen Freiheitsrechte überbetonen. Manche autoritären Regierungen benutzen diese an sich berechtigte Diskussion, um die klassischen Freiheitsrechte generell in Frage zu stellen. Man kann also erneut feststellen, dass die Idee der Universalität der Menschenrechte faktisch noch nicht zu jedem durchgedrungen ist.

Spätestens seit dem 11.September 2001 ist außerdem eine neue weltweite Gefahr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten: gewaltbereite Islamisten, die weltweit und mit Nutzung moderner Kommunikationstechniken eine asymmetrische Kriegsführung betreiben und durch ihre Terrorakte unter Beweis gestellt haben, dass sie fast überall und jederzeit zuschlagen können. Dementsprechend riefen die USA zu einem weltweiten „Krieg gegen den Terror“ oder „Antiterrorkrieg“ auf.

Aus menschenrechtlicher Sicht wirken solche Ereignisse in zweierlei Hinsicht katastrophal: zuerst natürlich deswegen, weil die Terroristen vornehmlich wehrlose Menschen zur Zielscheibe ihrer Anschläge machen; zum anderen, weil viele Staaten in berechtigtem Sicherheitsinteresse Menschen- und Grundrechte teilweise unverhältnismäßig stark einschränken oder gar verletzen. So inhaftierten die USA terrorverdächtige Personen über einen langen Zeitraum in Afghanistan, im Irak, in Guantanamo auf Kuba, ohne jedoch Anklage zu erheben oder ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Auf öffentliche Kritik stießen die US-Behörden außerdem, weil sie terrorismusverdächtige Menschen in den Gewahrsam von Ländern überstellten, deren Sicherheitsorgane bekanntermaßen bei Vernehmungen nicht zimperlich vorgehen. Zuständig für illegale Gefangenentransporte war der amerikanische Geheimdienst CIA, der nach Einschätzung von Amnesty International ein Netz geheimer Haftzentren rund um den Globus unterhielt und nach Recherchen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments solche Flüge auch via Deutschland organisiert hat.

Skepsis gegenüber dem universellen Charakter der Menschenrechte kommt aber auch aus den Ländern der Dritten Welt. Etliche asiatische und afrikanische Staaten vertreten den Standpunkt, dass die bestehenden Menschenrechtsstandards weitgehend auf westlicher Denkweise beruhen und die individuellen Freiheitsrechte überbetonen. Manche autoritären Regierungen benutzen diese an sich berechtigte Diskussion, um die klassischen Freiheitsrechte generell in Frage zu stellen.

[...]

"Krieg gegen den Terror"

Spätestens seit dem 11. September 2001 ist eine neue weltweite Gefahr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt: gewaltbereite Islamisten, die weltweit und mit Nutzung moderner Kommunikationstechniken eine asymmetrische Kriegführung betreiben und durch ihre Terrorakte unter Beweis gestellt haben, dass sie fast überall zuschlagen können. Dementsprechend riefen die USA zu einem weltweiten "Krieg gegen den Terror" auf.

Aus menschenrechtlicher Sicht wirken solche Ereignisse in zweierlei Hinsicht katastrophal: zuerst natürlich deswegen, weil die Terroristen vornehmlich wehrlose Menschen zur Zielscheibe ihrer Anschläge machen; zum anderen, weil viele Staaten in berechtigtem Sicherheitsinteresse Menschen- und Grundrechte teilweise unverhältnismäßig stark einschränken oder gar verletzen. So inhaftierten die USA terrorismusverdächtige Personen in Afghanistan, im Irak und in Guantánamo auf Kuba über lange Zeit hinweg ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren. Soweit die Gefangenen in Guantánamo überhaupt einen Richter sehen, handelt es sich um Militärtribunale, die sie nach einem Feindstrafrecht aburteilen. Auf öffentliche Kritik stießen US-Behörden, weil sie terrorismusverdächtige Menschen in den Gewahrsam von Ländern überstellten, deren Sicherheitsorgane bekanntermaßen bei Vernehmungen nicht zimperlich vorgehen. Zuständig für illegale Gefangenentransporte war der amerikanische Geheimdienst CIA, der nach Einschätzung von amnesty international ein Netz geheimer Haftzentren rund um den Globus unterhielt und nach Recherchen eines Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlamentes solche Flüge auch via Deutschland organisiert hat.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[4.] Mra/Fragment 092 38 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-10 05:59:10 Klgn
Fragment, Gesichtet, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Krieg gegen den Terror 2014

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 38-43
Quelle: Wikipedia Krieg gegen den Terror 2014
Seite(n): online, Zeilen: 0
Auch sei unklar, unter welchen Bedingungen der „Krieg gegen den Terror“ je ein Ende finden könnte. Terrorismus sei nämlich kein klar abgrenzbarer Feind, sondern eher eine Methode, um politische Ziele gewaltsam durchzusetzen. Diese Begrifflichkeit berge somit die Gefahr, verbindliche Rechtsrahmen aufzuweichen. Vor diesem Hintergrund haben sowohl amerikanische als auch internationale Kritiker die Schaffung des „Military Commissions Act“ scharf kritisiert. Dieses Gesetz trat im [Oktober 2006 in Kraft und gibt dem amerikanischen Präsidenten sehr weitreichende Vollmachten über die Behandlung von „illegal enemy combatants “ (= ungesetzliche Kombattanten). 402]

402 Dieser Begriff wurde bereits 1942 durch den Supreme Court im sog. Quirin-Fall verwendet; vgl. dazu auch Wieczorek, Unrechtmäßige Kombattanten und humanitäres Völkerrecht, Berlin 2005, die sich vor allem mit den vielfältigen Folgen eines Status´als illegaler Kombattant befasst; Schmitz-Elvenich, Targeted Killing, Köln 2007, S. 210.

Zudem sei unklar, unter welchen Bedingungen der „Krieg gegen den Terrorismus“ je ein Ende finden könne: Terrorismus sei kein klar abgegrenzter Feind, sondern eine Methode, um politische Ziele durchzusetzen. Diese Begrifflichkeit berge die Gefahr, verbindliche Rechtsrahmen aufzuweichen. Vor diesem Hintergrund haben sowohl amerikanische als auch internationale Kritiker die Schaffung des Military Commissions Act scharf kritisiert. Das Gesetz trat im Oktober 2006 in Kraft und gibt dem Präsidenten sehr weitreichende Vollmachten über die Behandlung von sogenannten „illegal enemy combattants [sic]“.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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