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Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem

von Monique Radtke

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[1.] Mra/Fragment 103 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-06-03 07:34:31 Klgn
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tibi 1994

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 10-39
Quelle: Tibi 1994
Seite(n): 49, 97, 101-105, 107, Zeilen: 49: 1 ff.; 97: 7 ff.; 101: 16 ff.; 102: 37 ff.; 103: 1 ff.; 104: 18 ff.; 105: 14 ff.; 107: 24 ff.
Der Hintergrund dieses Verständnisses beruht darauf, dass die nicht-westlichen Kulturen dem Westen angesichts seiner ökonomischen Prosperität und militärischen Überlegenheit feindselig gegenüber stehen. In einer defensiv-kulturellen Haltung werden Ansprüche auf kulturelle Authentizität geltend gemacht. Ziel ist die Entwestlichung der Welt, wobei die Menschenrechte nicht ausgenommen werden. Versuche, eine islamische Menschenrechtskonzeption zu etablieren, sind noch nicht einmal reformerisch, sie zielen meistens darauf ab, Ungleichheiten zwischen dem islamischen Rechtssystem und den internationalen Menschenrechten festzustellen, um dann die inhaltliche Substanz der individuellen Menschenrechte unter Bezug auf Religiosität zurückzuweisen.

Die Zurückweisung der Werte und Rechtsnormen der kulturellen Moderne kann aber nicht nur auf die Ablehnung der politischen Vorherrschaft des Westens zurückgeführt werden, sie resultiert zugleich aus den substantiellen Unterschieden zwischen modernen industriellen Kulturen und den vormodernen Werten und Normen nicht-westlicher Gesellschaften. Ethnische und religiöse Gesichtspunkte als Partikularität der Kulturen werden gegen die Universalität der Menschenrechte geltend gemacht. Zahlreiche Dritte-Welt-Vertreter tun dies und ohne zu berücksichtigen, wie Reichtümer sozial- und wirtschaftsgeschichtlich entstanden sind. Es wird von diesen Politikern im Sinne einer „Cargo-Mentalität“ gefordert, alle Reichtümer der Welt unter allen Menschen gerecht zu verteilen. Das verstehen sie unter Kollektivrechten. Der Begriff der Cargo-Mentalität stammt aus einem Heilskult in Melanesien, der die Aneignung von Gütern europäischer Herkunft predigt, die ohne eigenes Zutun als Schiffsladung (Cargo) kommen und den Kulturangehörigen ohne eigene Anstrengung zu deren Produktion gleichsam in den Schoß fallen.463 Die koloniale Erschließung außereuropäischer Gebiete im Rahmen der Expansion Europas hat zwar die Prozesse der Entwicklung der industriellkapitalistischen Gesellschaft beschleunigt, sie aber nicht verursacht. Die ursprüngliche Akkumulation und die damit verbundenen Reichtümer sind Produkte der eigendynamischen Entwicklung moderner Gesellschaften des Westens.

Aber der aufgeklärte Mensch muss die Durchsetzung der Menschenrechte als ein legitimes Anliegen der gesamten Menschheit ansehen, denn die Menschheit kann sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Menschen in anderen Teilen der Welt nicht langfristig entziehen. Zwischen modernen und vormodernen (den Islam als vormoderne Kultur zu bezeichnen, re-[sultiert daraus, dass dieser weder vom Menschen als Individuum noch vom damit korrespondierenden Prinzip der Rationalität einen Begriff hat) Kulturen liegen Welten.]


463 Tibi, Im Schatten Allahs, München 1994, S. 97 ff.

Ich charakterisiere die politische Kultur des Islam deshalb als vormodern, weil sie weder vom Menschen als Individuum noch vom damit korrespondierenden Prinzip der Rationalität einen Begriff hat.

[Seite 97]

Ohne zu berücksichtigen, wie Reichtümer sozial- und wirtschaftsgeschichtlich entstanden sind, wird von diesen Politikern im Sinne einer Cargo-Mentalität dann gefordert, alle Reichtümer der Welt unter allen Menschen gerecht zu verteilen. Das verstehen sie unter Kollektivrechten. Der Begriff der Cargo-Mentalität stammt aus einem Heilskult in Melanesien, der die Aneignung von Gütern europäischer Herkunft predigt, die ohne eigenes Zutun als Schiffsladung (Cargo) kommen und den Kultangehörigen ohne eigene Anstrengung zu deren Produktion gleichsam in den Schoß fallen. Um noch einmal auf den marxistischen Wirtschaftshistoriker Maurice Dobb zurückzukommen: Die koloniale Erschließung außereuropäischer Gebiete im Rahmen der Expansion Europas hat zwar die Prozesse der Entwicklung der industriell-kapitalistischen Gesellschaft ein wenig beschleunigt, sie aber nicht verursacht. Die ursprüngliche Akkumulation und die damit verbundenen Reichtümer sind Produkte der eigendynamischen Entwicklung moderner Gesellschaften des Westens.

[Seite 101]

Ethnische und religiöse Gesichtspunkte als Partikularität der Kulturen werden gegen die Universalität der Menschenrechte geltend gemacht.

[Seite 102]

Unter Hinweis auf die kulturelle Verflechtung und Vernetzung in unserer Welt betrachtet der aufgeklärte islamische Jurist An-Na’im die Durchsetzung der Menschenrechte

[Seite 103]

in der islamischen Welt als ein »legitimes Anliegen der gesamten Menschheit«, [...] Dies zu erkennen heißt nicht, daß Menschenrechtsverletzungen in der islamischen Welt international nicht behandelt und verurteilt werden sollten, denn »die Menschheit kann sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Menschen in anderen Teilen der Welt nicht länger entziehen«.9


[Seite 364]

9 Abdullahi A. An-Na’im, Toward an Islamic Reformation. Civil Liberties, Human Rights, and International Law, Syracuse 1990, S. 187.

[Seite 104]

Bei der Beantwortung der Frage, ob und inwieweit das in seinem Ursprung westliche Konzept der Menschenrechte rechtlich auf kulturübergreifenden Fundamenten aufgebaut werden kann, stehen wir zunächst vor dem Problem, daß nicht-westliche Kulturen dem Westen angesichts seiner ökonomischen Prosperität und militärischen Überlegenheit feindselig gegenüberstehen. In einer defensiv-kulturellen Haltung werden Ansprüche auf kulturelle Authentizität geltend gemacht. Der daraus resultierende Zusammenprall der Zivilisationen ist dann nicht mehr ökonomisch bedingt; Ziel ist die Entwestlichung der Welt, wobei die Menschenrechte nicht ausgenommen werden.

[Seite 105]

Versuche, eine islamische Menschenrechtskonzeption zu etablieren, sind noch nicht einmal reformerisch; sie zielen meistens darauf, Ungleichheiten zwischen dem islamischen Rechtssystem und den internationalen Menschenrechten festzustellen, um dann die inhaltliche Substanz der individuellen Menschenrechte zurückzuweisen.

[Seite 107]

Die Zurückweisung der Werte und Rechtsnormen der kulturellen Moderne kann nicht nur auf die Ablehnung der politischen Vorherrschaft des Westens zurückgeführt werden; sie resultiert zugleich aus den substantiellen Unterschieden zwischen modernen industriellen Kulturen und den vormodernen Werten und Normen nicht-westlicher Gesellschaften, seien sie islamisch, hinduistisch oder buddhistisch.

Anmerkungen

Die Quelle ist (wenn auch ein wenig ungenau) in Fn. 462 benannt.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn



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