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Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem

von Monique Radtke

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[1.] Mra/Fragment 156 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-24 16:56:57 Schumann
Fragment, Gesichtet, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tibi 1994, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 1-13, 15-21
Quelle: Tibi 1994
Seite(n): 141, 208-210, 218, Zeilen: 141: 7 ff.; 208: 14 ff.; 209: 30 ff.; 210: 28 ff.; 218: 29 ff.
[Auf der zwischenstaatlichen Ebene müssen Verkehrsformen gefunden werden, die diesen inter-zivilisatorischen Konflikt in fried-]liche Bahnen lenken können. Die verbindliche Anerkennung eines Minimums von Individualrechten als Menschenrechte durch Staaten beider Zivilisationen könnte ein erster Schritt sein. Eine Modernisierung der Sozialstrukturen des islamischen Orients ist zum Scheitern verurteilt, solange sie nicht parallel dazu versucht, die islamische Kultur mit einzubeziehen. Nur eine Reform von innen kann daher Erfolg versprechen. Die größte Hürde, die sich Muslime selbst errichten, ist ihr Glaube daran, dass islamisches Recht ein heiliges Recht sei. Es ist von Gott offenbart und darf daher weder historisch begriffen noch verändert werden; es soll nach dem islamischen Wertverständnis für alle Zeiten und für die ganze Menschheit ewig gelten. Nach dem islamischen Rechtsverständnis dient die Scharia den Menschen nicht dabei, ihr soziales Leben rechtlich zu gestalten, ihre Funktion sei vielmehr, menschliche Handlungen zu kontrollieren und diesem Willen unterzuordnen. Muslime müssen daher lernen, dass sie auch von Nicht-Muslimen lernen können, auch im Bereich des Rechts.619 Das bedeutet konkret eine Öffnung für den Rationalismus und einen Abschied von der Scharia-Orthodoxie. Schließlich ist die Sicherung der Menschenrechte in einem Staat, der keine säkulare Demokratie kennt, kaum vorstellbar. Der Islam ist dabei eine Religion, die grundsätzlich zwar zu respektieren ist, was aber letztlich nicht zu einer Selbstverleugnung Europas führen darf, etwa dergestalt, dass die Vorstellungen anderer über die Gestaltung des Gemeinwesens akzeptiert und die Übertragung ihrer zivilisatorischen Lebenswelt auf den europäischen Kontinent hingenommen wird. Die Religion selbst soll aber nicht abgelehnt werden, im Gegenteil, es soll betont werden, dass die Glaubensfreiheit ein grundlegendes Recht ist, jedoch nicht auf Kosten anderer gehen darf.

619 So auch, Schachtschneider, Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, Berlin 2011.

Auf der zwischenstaatlichen Ebene müssen Verkehrsformen zwischen dem Westen und der Welt des Islam gefunden werden, die diesen inter-zivilisatorischen Konflikt in friedliche Bahnen lenken können. Die verbindliche Anerkennung eines Minimums von Individualrechten als Menschenrechte durch Staaten beider Zivilisationen könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein. [...] Der Islam ist eine Religion, die grundsätzlich zu respektieren ist; dies darf aber nicht zu einer Selbstverleugnung Europas führen, etwa indem die Vorstellungen anderer über die Gestaltung des Gemeinwesens akzeptiert und die Übertragung ihrer zivilisatorischen Lebenswelt auf den europäischen Kontinent hingenommen wird.

[Seite 208]

Denn eine Modernisierung der Sozialstrukturen des islamischen Orients ist zum Scheitern verurteilt, solange sie nicht parallel dazu versucht, die islamische Kultur mit einzubeziehen. Nur eine Reform von innen kann daher Erfolg versprechen; diese müßte auch an ähnlich gelagerte islamische Traditionen anschließen.

[Seite 209]

Die größte Hürde, die sich Muslime selbst errichten, ist ihr Glaube daran, daß islamisches Recht eine lex divina/heiliges Recht sei; es ist von Gott offenbart und darf deshalb weder historisch begriffen noch verändert werden; es soll nach dem islamischen Wertverständnis für alle Zeiten und für die ganze Menschheit ewig gelten. Nach dem islamischen Rechtsverständnis dient die Scharia den Menschen nicht dabei, ihr soziales Leben rechtlich zu gestalten; ihre Funktion sei vielmehr, menschliche Handlungen im Sinne des göttlichen Willens zu kontrollieren und diesem Willen unterzuordnen.

[Seite 210]

Muslime müssen lernen, daß sie auch von Nicht-Muslimen lernen können, auch im Bereich des Rechts. Das bedeutet konkret Öffnung für den Rationalismus und Abschied von der Scharia-Orthodoxie.

[Seite 218]

Er erläutert: »Wir lehnen die Religion nicht ab. Ganz im Gegenteil betonen wir, daß die Glaubensfreiheit ein grundlegendes Recht ist, jedoch nicht auf Kosten anderer gehen darf. [...]

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20160524165819