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Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem

von Monique Radtke

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[1.] Mra/Fragment 180 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-14 12:36:41 Schumann
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Groß 2007, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 1-9, 102
Quelle: Groß 2007
Seite(n): 317 f., Zeilen: online
Es handelt sich dabei jedoch in der Regel um eine Ermessensentscheidung, bei der auch die Dauer des rechtmäßigen Aufenthaltes, schutzwürdige Bindungen an das Bundesgebiet sowie die Folgen für die rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen des Ausländers zu berücksichtigen sind. Damit wird dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und im letzten Fall auch dem Grundrecht auf Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung getragen.721 Zum anderen besteht die Möglichkeit, Leistungen nach SGB II um bis zu zehn Prozent zu kürzen, § 44a Abs. 3 S. 2 AufenthG, wobei aber auch hier die Umstände des Einzelfalls zu beachten sind.

721 Zu den grundrechtlichen Bezügen näher, Huber, ZAR 2004, 86; Groß, KJ 2006, 1; Thiele, DÖV 2007, 58.

Es handelt sich dabei jedoch in der Regel um eine Ermessensentscheidung, bei der auch die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindungen an das Bundesgebiet sowie die Folgen für die rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen des Ausländers zu berücksichtigen sind. Damit wird dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und im letzten Fall auch dem Grundrecht auf Schutz der Familie aus Art. 6 Absatz I GG Rechnung getragen.26 Zum anderen besteht die Möglichkeit,

[Seite 318]

Leistungen nach SGB II um bis zu zehn Prozent zu kürzen (§ 44 a Absatz III 2 AufenthG). Auch hier sind jedoch die Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung zu beachten.


26 Zu den grundrechtlichen Bezügen näher Huber, ZAR 2004, 86 ff.; Groß, KJ 2006, 1 (8 ff.); zu weitgehend deshalb Thiele, DÖV 2007, 58 (62), wonach die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Verletzung der Teilnahmepflicht der Regelfall sei.

Anmerkungen

Die eigentliche Quelle wird genau eine Seite vorher in Fn. 711 genannt, dazwischen befinden sich 9 Fußnoten zu anderen Inhalten und mit Verweisen auf andere Quellen. Das Fragment folgt direkt auf Fragment 179 01 aus der gleichen Quelle.

Die Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20160514123745