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Untersuchte Arbeit: Seite: 160, Zeilen: 1-5 |
Quelle: Jochum 2001 Seite(n): 116, Zeilen: 1 ff. |
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Grundrechte stehen nicht unbegrenzt zur Disposition der Grundrechtsinhaber. Es gibt Grenzen, die auch durch freiwilligen Verzicht nicht überschritten werden können. Die dem Staat auferlegten Schutzpflichten können auch insoweit mit den islamisch geprägten Wertvorstellungen kollidieren und verhindern die sachgerechte Abgrenzung von Binnen- und Außensphäre. | Grundrechte stehen nicht unbegrenzt zur Disposition der Grundrechtsinhaber. Es gibt Grenzen, die auch durch freiwilligen Verzicht nicht überschritten werden können. Die dem Staat auferlegten Schutzpflichten können auch insoweit mit den islamisch geprägten Wertvorstellungen kollidieren und verhindern die sachgerechte Abgrenzung von Binnen- und Außensphäre. |
Kein Hinweis auf die Quelle. |
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