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Die Deutschland- und Ostpolitik der ersten großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland (1966-1969)

von Dr. Martin Winkels

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[1.] Mw/Fragment 208 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-08 12:18:37 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Mw, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schönhoven 2004, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hotznplotz, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 208, Zeilen: 01-25, 102-103
Quelle: Schönhoven 2004
Seite(n): 474; 475, Zeilen: 20-35; 01-07, 101-105
[Die Argumente, die gegen eine] Zustimmung ins Feld geführt würden, seien nicht überzeugend. Er rechne mit einer Unterzeichnung des Vertrags durch die Mehrzahl der Teilnehmer der bevorstehenden Genfer Konferenz der Nichtnuklearstaaten, und er befürchte eine internationale Isolierung

der Bundesrepublik im Falle einer Unterschriftenverweigerung, so Brandt. Da davon auszugehen sei, dass auch die anderen EWG-Mitglieder den Vertrag billigen würden, spreche objektiv viel dafür, in der Bundesrepublik noch im Sommer die Vorraussetzungen [sic] für die Unterschrift zu schaffen, selbst wenn dies nicht einfach sei. Gegen eine Vertagung der Entscheidung weit in den Herbst hinein habe er größte Bedenken, schrieb Brandt. Diese Haltung würde wie ein – für die Bundesregierung gefährliches Misstrauensvotum – gegen die jetzige US-Administration wirken. Außerdem würde die Entscheidung dann in den Sog des eigenen Wahlkampfes kommen. Warnend fügte Brandt an, dass dies die Große Koalition zu einem Zeitpunkt zerbrechen lassen könnte, wo sie noch wichtige Aufgaben zu erfüllen habe. Jede Verzögerung würde Druck von Ost und West auf die Bundesrepublik auslösen. Dies würde dann sicherlich die nationalistische Propaganda dazu bewegen, den Parteien der Großen Koalition Erfüllungspolitik und Verrat nationaler Interessen vorzuwerfen. Hingegen würden Ostberlin und Moskau ein bedeutendes Propagandainstrument aus der Hand verlieren, wenn Bonn dem Vertrag beitrete. Das Ratifizierungsverfahren durch den Bundestag könnte man nach der Unterschrift durch die Bundesregierung in Ruhe vornehmen und erst nach der Bundestagswahl im September 1969 zum Abschluss bringen, schlug Brandt in seinem Brief an Kiesinger vor.[FN 926] Brandt berücksichtigte hiermit auch einen Vorschlag von Bahr, der am 25. April 1968 in einem Positionspapier dazu geraten hatte, die Unterzeichnung des NV-Vertrags im Herbst vorzunehmen, denn damit würde 1969 ein NV-freies Jahr werden, und die Ratifizierung müsste erst den nächsten Bundestag beschäftigen. [...][FN 927]

[ [FN 926]: Brandt an Kiesinger 15.7.1968, S. 1-5: AdsD, WBA, Nachlass Willy Brandt, A7, Ordner 13.]

[FN 927]: Bahrs Positionspapier 25.4.1968, S. 1-4, hier S. 3: AdsD, Depositum Egon Bahr, Ordner 341, Mappe 909.

Nach Brandts Auffassung waren die Argumente, die gegen eine Zustimmung ins Feld geführt wurden, nicht überzeugend. Er rechnete mit einer Unterzeichnung des Vertrags durch die Mehrzahl der Teilnehmer der bevorstehenden Genfer Konferenz der Nichtnuklearstaaten und er befürchtete eine internationale Isolierung der Bundesrepublik im Falle einer Unterschriftsverweigerung. Da davon auszugehen sei, dass auch die anderen EWG-Mitglieder den Vertrag billigen würden, „spräche objektiv viel dafür“, in der Bundesrepublik „noch im Sommer die Voraussetzungen für die Unterschrift zu schaffen“, selbst wenn dies nicht einfach sei. Gegen eine Vertagung der Entscheidung „weit in den Herbst hinein“ hatte der Außenminister größte Bedenken. Diese Haltung wirke wie „ein für uns gefährlich es Misstrauensvotum gegen die jetzige USA-Administration“. Äußerdem käme die Entscheidung dann „in den Sog des eigenen Wahlkampfes.“ Warnend fügte er an: „Das könnte die Große Koalition zu einem Zeitpunkt zerbrechen lassen, da sie noch wichtige Aufgaben zu erfüllen hat.“ Jede Verzögerung werde Druck von Ost und West auf die Bundesrepublik auslösen. [Seite 475] Dies werde dann „die nationalistische Propaganda“ motivieren, „den Parteien der Großen Koalition Erfüllungspolitik und Verrat nationaler Interessen vorzuwerfen“. Hingegen würden Ostberlin und Moskau „ein bedeutendes Propagandainstrument aus der Hand“ verlieren, wenn Bonn dem Vertrag beitrete. Das Ratifizierungsverfahren durch den Bundestag könne man nach der Unterschrift durch die Regierung „in Ruhe“ vornehmen und erst nach

den Wahlen zum Abschluss bringen.[FN 109]

[FN 109] Brandt folgte mit diesem Vorschlag einem Positionspapier von Bahr, der am 25. April 1968 im Vorfeld einer außenpolitischen Klausurtagung betont hatte, die Bundesrepublik solle die Unterzeichnung im Herbst 1968 ins Auge fassen; 1969 werde „damit ein NV-freies Jahr“ und die Ratifizierung müsse erst den nächsten Bundestag beschäftigen. AdsD, Depositum Egon Bahr, Box 341.

Anmerkungen

Fortsetzung von Fragment 207 16; Übernahme mit leichten Anpassungen und einer (ergänzten) Quellenreferenz

Sichter
Frangge



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