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Untersuchte Arbeit: Seite: 61, Zeilen: 12 |
Quelle: Hildebrand 1984 Seite(n): 358, Zeilen: linke Spalte, Z. 1 |
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Sichtbar wurde dies in Kiesingers Regierungserklärung
am 13. Dezember 1966, in der er ausführte: „Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Mißbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also bis zum Ende dieser Legislaturperiode fortzuführen.“ [Fn 256] ... [Fn 256]: CDU-Pressemitteilung vom 13.6.1966, in der Kiesingers Regierungserklärung abgedruckt ist, S. 1-16, hier S. 7: ACDP, Unterlagen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion V. WP, Ordner 08-001-258/2. |
In diesem Sinn führte Bundeskanzler Kiesinger am
1 3. Dezember 1966 vor dem Parlament aus: »Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Mißbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also bis zum Ende dieser Legislaturperiode fortzuführen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Während dieser Zusammenarbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundsätzlich verankert werden, das für künftige Wahlen zum Deutschen Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht. (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.) Dadurch wird ein institutioneller Zwang zur Beendigung der Großen Koalition und eine institutionelle Abwehr der Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen überhaupt geschaffen. Die Möglichkeit für ein Ubergangswahlrecht für die Bundestagswahl 1969 wird von der Regierung geprüft.« |
Korrekt zitiert. Ein Nachweis, daß hier ein Zitat übernommen wurde, kann nicht erbracht werden. |
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