9 dokumentierte und gesichtete Fragmente zur untersuchten Arbeit sind von inhaltlichen Gemeinsamkeiten mit gewissen Unterschieden bzw. Abweichungen im Wortlaut (= „Verschleierungen“) zum Quellentext geprägt, ohne dass die Parallelen aus einem Quellenverweis hervorgehen.
- Mwe/Fragment 002 27
- Mwe/Fragment 003 15
- Mwe/Fragment 020 04
- Mwe/Fragment 025 24
- Mwe/Fragment 026 03
- Mwe/Fragment 064 01
- Mwe/Fragment 069 03
- Mwe/Fragment 071 08
- Mwe/Fragment 124 11