VroniPlag Wiki

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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 17 ff.
Quelle: Coen 1984
Seite(n): 2461, Zeilen: 0
f. Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes

Das Bundesverfassungsgericht bejaht die Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats hinsichtlich prozessualer Grundrechte209. Zu diesen gehört auch das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG, das effektiven210 und somit auch vorläufigen Rechtsschutz211 garantiert. Da effektiver Rechtsschutz im Privatrecht aber nicht anders verstanden werden kann als der Rechtsschutz gegenüber Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt212 , hat auch der Betriebsrat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch darauf, dass seine betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte nicht leer laufen213.


209 BVerfGE 28, 314, 323.

210 BVerfGE 35, 263, 274; 382, 401.

211 BVerfGE 46, 166, 178 f.

212 Vgl. Coen, DB 1984, 2461, Fn. 19.

213 Coen, DB 1984, 2459, 2461.

Entscheidendes Gewicht für das Verständnis der Norm kommt daher der Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats zu. Diese wird vom Bundesverfassungsgericht16) hinsichtlich prozessualer Grundrechte bejaht. Zu ihr gehört das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG. Dieses garantiert effektiven Rechtsschutz17) und damit auch vorläufigen Rechtsschutz18). Da die Effektivität des Gerichtsschutzes im Privatrecht nicht anders verstanden werden kann als der Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt19), hat auch der Betriebsrat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch darauf, daß seine betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte nicht leerlaufen.

16) BVerfGE 28, 314, 323.

17) BVerfGE 35, 263, 274; 382, 401.

18) BVerfGE 46, 166.

19) Schumann, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz und Zivilprozeß, 1983, S. 25, Fn, 96, S. 27 f., 35, 81; Slürner, Verfahrensgrundsätze des Zivilprozesses und Verfassung, Festschrift für Fritz Baur, 1981, S. 649; Lorenz, Grundrechte und Verfahrensordnungen, NJW 1977, 865, 870; Bettermann, Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grundsätze des Prozesses, JBI 1972, S. 7, 65; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, § 16 Rdnr. 61 ff.; Benda/Weber, Der Einfluß der Verfassung im Prozeßrecht, ZZP 96, 285, 299; vgl. auch BVerfGE 37, 137,142.

Anmerkungen

Quelle ist in den Fn. zweimal benannt. Daher: kW

Sichter
(SleepyHollow02)