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Untersuchte Arbeit: Seite: 89, Zeilen: 6-8 |
Quelle: Witt 1986 Seite(n): 2194, Zeilen: l.Sp unten / r. Sp. oben |
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Die Interessen der Belegschaft werden nicht berührt, da an der verwerflichen oder schikanösen Ausübung der Beteiligungsrechte kein schützenswertes Interesse besteht388.
388 Witt, BB 1986, 2194. |
Die Interessen der Belegschaft werden durch diese Schranke nicht berührt, da an der verwerflichen oder schikanösen Ausübung der Beteiligungsrechte kein schützenswertes Interesse besteht. |
kW (trotz wörtlicher Übernahme), weil Quelle angegeben und recht kurzes Fragment, das den Rahmen des Akzeptablen auch wegen der Verwendung von termini technici nicht verläßt. |
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