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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 124, Zeilen: 11-19
Quelle: Bauer 1992
Seite(n): 436, Zeilen: -
Es ist daher eine gesetzliche Neuregelung des Einigungsstellenverfahrens notwendig, wonach die Funktion der Einigungsstelle von der Arbeitsgerichtsbarkeit im Beschlussverfahren übernommen wird. Der Vorsitzende wäre danach immer ein Berufsrichter und die Betriebspartner könnten ihre jeweiligen Beisitzer selbst benennen. Funktionärsbeisitzer dürften nur ehrenamtlich tätig werden. Das Verfahren sollte grundsätzlich nicht öffentlich sein und die Sitzungen des Gerichts könnten in der Regel in den Räumen des Arbeitgebers stattfinden. Bei einem derartigen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren würde sich insbesondere die Frage nach dem Honorar des Vorsitzenden nicht mehr stellen, da es sich um eine richterliche Tätigkeit während der Dienstzeit handeln würde, die bereits mit dem Gehalt sachgerecht honoriert würde. Dabei könnte vorgesehen werden, daß die Betriebspartner ihre jeweiligen Beisitzer selbst bestellen, wobei Funktionärsbeisitzer nur ehrenamtlich tätig werden dürfen. Die Frage des Honorars des Vorsitzenden würde sich nicht mehr stellen, da es sich um richterliche Tätigkeit während der Dienstzeit handelt24. Das Verfahren sollte grundsätzlich nicht öffentlich sein und die Sitzungen des Gerichts könnten in der Regel in den Räumen des Arbeitgebers stattfinden25.

24 Bauer, (o. Fußn. 1), VII 10; vgl. auch Nipperdey, DB 1982, 1321.

25 Im übrigen hätte ein solches besonderes Regelungsverfahren last not least den Vorteil, daß auch im Bereich der Betriebsverfassung der gelegentlich auftretende Eindruck einer "Bananenrepublik" vermieden werden würde

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die in Fragment 109 01 noch ordentlich referenziert ist (abgesehen von den fehlenden Anführungszeichen). Durch dieses Verfahren wird die Formulierung Bauers in einem ersten Schritt auf S. 109 und hier dann endgültig zur Formulierung von Mwe. (Es findet sich kein Hinweis darauf, daß hier ein schon über 20 Jahre alter Gesetzgebungsvorschlag teils wörtlich referiert wird.)

Die Übernahme findet sich im Kapitel "G. Zusammenfassung der Ergebnisse".

Sichter
(SleepyHollow02), Hindemith