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Die Entwicklung der österreichischen staatlichen Pensionsvorsorge mit besonderer Berücksichtigung der Reformen 2003/2004 und der Finanzierungsproblematik

von Otto Zeitlberger

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[1.] Oz/Fragment 187 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-09-01 19:36:39 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Oz, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stefanits Freitag und Hollarek 2004

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 187, Zeilen: 1-13
Quelle: Stefanits Freitag und Hollarek 2004
Seite(n): 429, Zeilen: 2-13
Allerdings ist diese Kontomitteilung nicht mit unveränderbaren Anwartschaften gleichzusetzen: Der Gesetzgeber hat betreffend Pensionskonto derzeit keine Regelung vorgesehen, die die gleichsam erworbenen Gutschriften schützt. Ein rückwirkender Eingriff in das bereits bestehende Konto ist per Gesetz nicht ausgeschlossen, die Hürde für den Gesetzgeber dürfte aber realpolitisch um einiges höher sein, als im jetzigen System, wo rückwirkende Eingriffe in den vergangenen beiden Jahrzehnten geradezu an der Tagsordnung [sic] waren. Somit dient das Konto auch dem Vertrauensschutz.

Das Pensionskonto beseitigt auch viele Systemungerechtigkeiten, die dem gegenwärtigen Pensionsberechnungsschema inne wohnen: Dazu zählt die mangelnde Aufwertung weit zurückliegender Zeiten, die vor allem Frauen und männliche Arbeiter benachteiligt hat. Es zählt aber auch die Art der Bemessungsgrundlagenbildung auf Basis der bisherigen besten fünfzehn Jahre dazu, die insbesondere Angestellte, Gewerbetreibende und Personen mit stark fluktuierenden Einkommensverläufen deutlich bevorzugt hat265.


265 Vgl Freitag/Hollacek/Stefanits, Das Pensionskonto- ein Instrument zwischen finanzieller Nachhaltigkeit und Systemharmonisierung, in SoSi 2004, 429.

♦ [...] Allerdings ist diese Kontomitteilung nicht mit unveränderbaren Anwartschaften gleichzusetzen: Der Gesetzgeber hat derzeit keine Regelung vorgesehen, die die gleichsam erworbenen Gut schriften [sic] schützt. Ein rückwirkender Eingriff in das bereits bestehende Konto ist per Gesetz nicht ausgeschlossen, die Hürde für den Gesetzgeber dürfte aber realpolitisch um einiges höher sein, als im jetzigen System, wo rückwirkende Eingriffe in den vergangenen beiden Jahrzehnten geradezu an der Tagesordnung waren. Somit dient das Konto auch dem Vertrauensschutz.

♦ Das Pensionskonto beseitigt auch viele Systemungerechtigkeiten, die dem gegenwärtigen Pensionsberechnungsschema inne wohnen: Dazu zählt insbesondere die mangelnde Aufwertung weit zurückliegender Zeiten, die vor allem Frauen und männliche Arbeiter benachteiligt hat. Es zählt aber auch die Art der Bemessungsgrundlagenbildung auf Basis der bisherigen besten 15 Jahre dazu, die insbesondere Angestellte, Gewerbetreibende und Personen mit stark fluktuierenden Einkommensverläufen deutlich bevorzugt hat.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20140806233956