|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 25, Zeilen: 22-27 |
Quelle: Stefanits et al 2004 Seite(n): 42, Zeilen: li.Sp. 11ff |
---|---|
3.1.2.1 Die Auswirkung der Einbeziehung neuer Versicherter in die gesetzliche Pensionsversicherung
In obigen Ausführungen sind zwei ins ASVG einbezogene Gruppen, nämlich die so genannten freien Dienstnehmer und jene geringfügig Beschäftigten, die die Möglichkeit einer Selbstversicherung nach §19a ASVG genutzt haben. Dazu kommen noch die „Neuen Selbständigen“, die aber bei den Versichertenzahlen erfasst sind. |
2.3.4. Die Einbeziehung neuer Versicherter in die gesetzliche Pensionsversicherung
Bei der Berechnung der oben angeführten Belastungsquoten nicht berücksichtigt sind zwei neu ins ASVG einbezogene Gruppen, nämlich die so genannten freien Dienstnehmer/innen und jene geringfügig Beschäftigten, die die Möglichkeiten einer Selbstversicherung nach § 19a ASVG genutzt haben. Dazu kommen noch die „Neuen Selbstständigen“, die aber bei den Versichertenzahlen erfasst sind: |
Ohne Hinweis auf eine Übernahme. Durch die Änderung ist der Sinn des ersten Satzes nicht mehr ersichtlich. |
|