VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 100, Zeilen: 2 ff.
Quelle: Leutner 2000
Seite(n): online, Zeilen: online
Die Erhöhung der Abschläge erfolgte parallel zur Anhebung des Antrittsalters in der Zeit zwischen 1. Oktober 2000 und 1. Oktober 2002.

Personen, die erst nach Erreichung des Regelpensionsalters, nämlich 60 Jahre (Frauen) bzw 65 (Männer), in Pension gehen, erhalten in Zukunft pro Jahr des späteren Pensionsantritts 4 % Bonus. Bisher gab es je nach Alter Bonifikationen zwischen 2 % und 5 %.

Wurden bereits 80 % erreicht, so betrug der Bonus auch für die Zukunft nur 2 % pro Jahr. Maximal konnten mit dem Bonus 90% der Bemessungsgrundlage als Pensionsanspruch erreicht werden.

6.1.2 Befristete Ausnahmeregelung für 55jährige Frauen mit 40 Beitragsjahren und für 60jährige Männer mit 45 Beitragsjahren140

Für männliche Versicherte mit 45 Beitragsjahren, für weibliche Versicherte mit 40 Beitragsjahren wurde weder die Verschärfung des Abschlags noch die Hinaufsetzung des Pensionsanfallsalters wirksam. Kindererziehungszeiten wurden dabei bis zu 5 Jahre, Präsenzdienst (Zivildienst) bis zu 12 Monate berücksichtigt. Die Ausnahmeregelung kam allerdings entgegen ursprünglicher Ankündigungen nur für Personen zum Tragen, die vor dem 1. Oktober 1950 (Frauen) bzw vor dem 1. Oktober 1945 (Männer) geboren wurden. Für später Geborene galten diese Regelungen nicht.

Darüber hinaus wurden Pensionsversicherungsträger für die Jahre 2001 und 2002 ermächtigt, zum Ausgleich von besonderen Härten, die durch die Anhebung des Pensionsanfallsalters entstehen, auf Antrag Unterstützungen vorzusehen (Härtefonds).

6.1.3 Anhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit

Bis Juni 2000 konnte die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitfähigkeit von Frauen ab dem 55. bzw Männer ab dem 57. Lebensjahr in Anspruch genommen [werden.]


140 http://www.arbeit-wirtschaft.at/aw_09_2000/art2.htm .

Der Abschlag tritt parallel mit der Erhöhung des Anfallsalters stufenweise in Kraft (siehe Tabelle Pensionsabschläge im Übergangsrecht«).

Personen, die erst nach Erreichung des Regelpensionsalters 60 (Frauen) bzw. 65 (Männer) in Pension gehen, erhalten in Zukunft pro Jahr des späteren Pensionsantrittes 4 Prozent Bonus. Bisher gab es je nach Alter Bonifikationen zwischen 2 und 5 Prozent. Wurden bereits 80 Prozent erreicht, so beträgt der Bonus auch in Zukunft nur 2 Prozent pro Jahr. Maximal können mit dem Bonus 90 Prozent der Bemessungsgrundlage als Pensionsanspruch erreicht werden.

3. Befristete Ausnahmeregelung für 55-jährige Frauen mit 40 Beitragsjahren und 60-jährige Männer mit 45 Beitragsjahren

Für männliche Versicherte mit 45 Beitragsjahren, für weibliche Versicherte mit 40 Beitragsjahren wird weder die Verschärfung des Abschlags noch die Hinaufsetzung des Pensionsanfallsalters wirksam. Kindererziehungszeiten sind dabei bis zu 5 Jahre, Präsenzdienst (Zivildienst) bis zu 12 Monate zu berücksichtigen. Die Ausnahmeregelung kommt allerdings entgegen ursprünglichen Ankündigungen nur für Personen zum Tragen, die vor dem 1. Oktober 1950 (Frauen) bzw. vor dem 1. Oktober 1945 (Männer) geboren wurden. Für später Geborene gelten diese Regelungen nicht.

4. Härtefonds und Härteklausel

Die Pensionsversicherungsträger werden für die Jahre 2001 und 2002 ermächtigt, zum Ausgleich von besonderen Härten, die durch die Anhebung des Pensionsanfallsalters entstehen, auf Antrag Unterstützungen vorzusehen (Härtefonds). [...]

5. Anhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit

Bisher konnte die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von Frauen ab dem 55. bzw. Männern ab dem 57. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 140 zwar nicht dem Namen, aber dem Link nach genannt. Die Wortlautnähe der Übernahme und deren Umfang (über mehrere Gliederungspunkte hinweg) sind nicht erkennbar.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)