VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 164, Zeilen: 12-27
Quelle: Republik Österreich 2005
Seite(n): 11, Zeilen: re.Sp. 8-10.16 ff.
Abschließend sei zur Illustration eine Kontoberechnung dargestellt:

Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine Frau, geboren am 1.1.1962, Versicherungsbeginn mit 19 (unselbständig beschäftigt – ASVG), ein Kind, 4 Monate Wochengeldbezug, 48 Monate Kindererziehungszeiten (Kindererziehung), vier Jahre selbständige Tätigkeit im GSVG (Gewerbe), ein Jahr Arbeitslosigkeit (AL) unmittelbar vor dem Rentenantritt und mit den Rentenantritt am 1.1.2022 zum Regelrentenalter von 60. Im Jahr 2022 werden keine Versicherungszeiten mehr erworben. Im Rahmen dieses Beispiels,

• werden die in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen mit dem Kontoprozentsatz von 1,78 % multipliziert, woraus sich die in diesem Jahr erworbene Anwartschaft – im Gesetz „Teilgutschrift“ genannt – ergibt.

• Zusammen mit der aufgewerteten Gesamtgutschrift des Vorjahres – das ist die Summer [sic] der bis zu diesem Jahr erworbenen Teilgutschriften – ergibt sich eine neue Gesamtgutschrift.

• Am Ende der Versicherungskarriere, dh zum Zeitpunkt des Übertrittes in den Ruhestand, ergibt die vorhandene Gesamtgutschrift gleichzeitig auch die Rentenleistung.

Die Funktionsweise und der Aufbau eines Rentenkontos wurde in der Übersicht 2 an einem Fallbeispiel illustriert. Das Rentenkonto stellt dabei ausschließlich ein Sozialversicherungsinternes Berechnungsschema dar, für den/die Versicherte ist die Kontomitteilung relevant, deren Grundlage wiederum das Rentenkonto ist.

Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine Frau, geboren am 1.1.1962, Versicherungsbeginn mit 19 (unselbstständig beschäftigt - ASVG), ein Kind, 4 Monate Wochengeldbezug, 48 Monate Kindererziehungszeiten (Kindererziehung), vier Jahre selbständige Tätigkeit im GSVG (Gewerbe), ein Jahr Arbeitslosigkeit (AL) unmittelbar vor dem Rentenantritt und mit Rentenantritt am 1.1.2022 zum Regelrentenalter von 60. Im Jahr 2022 werden keine Versicherungszeiten mehr erworben. Im Rahmen dieses Beispieles,

• werden die in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen mit dem Kontoprozentsatz von 1,78 % multipliziert, woraus sich die in diesem Jahr erworbene Anwartschaft – im Gesetz „Teilgutschrift“ genannt – ergibt.

• Zusammen mit der aufgewerteten Gesamtgutschrift des Vorjahres – das ist die Summe der bis zu diesem Jahr erworbenen Teilgutschriften – ergibt sich eine neue Gesamtgutschrift.

• Am Ende der Versicherungskarriere, d.h. zum Zeitpunkt des Übertrittes in den Ruhestand, ergibt die vorhandene Gesamtgutschrift gleichzeitig auch die Rentenleistung. Da die Rente 14 mal jährlich auszuzahlen ist und die Gesamtgutschrift einen Jahreswert darstellt, bedarf es lediglich noch einer Division durch 14.

Anmerkungen

Ohne Hinweis auf eine Übernahme. Schließt im Original unmittelbar an die in Fragment 162 02 wiedergegebene Passage an.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02