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Untersuchte Arbeit: Seite: 185, Zeilen: 24-26 |
Quelle: Neumann 2004 Seite(n): 441, Zeilen: 14-16 |
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Freitag/Hollacek/Stefanits stellen fest262:
„Eine Übergangsfrist für bestimmte Altersgruppen ist aus Gründen des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich geboten. Ob gerade die Altersgrenze 50 verfassungsrechtlich geboten ist, kann aus der bisherigen Judikatur des VfGH nicht [beurteilt werden.] 262 Freitag/Hollacek/Stefanits, Das Pensionskonto - ein Instrument zwischen finanzieller Nachhaltigkeit und Systemharmonisierung, in SoSi 2004, 441. |
Eine Übergangsfrist für bestimmte Altersgruppen ist aus Gründen des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich geboten. Ob gerade die Altersgrenze 50 verfassungsrechtlich geboten ist, kann aus der bisherigen Judikatur des VfGH nicht beurteilt werden. |
Als Zitat gekennzeichnet, auch Zeitschrift und Seitenzahl stimmen - nicht aber die angegebenen Autoren und der Artikeltitel. (Trotz der doppelten Verwechslung der Autoren im Text und in der Fußnote kann es sich hier um ein Versehen des Verfassers handeln.) |
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