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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 207, Zeilen: 15-26
Quelle: Republik Österreich 2002
Seite(n): 20, Zeilen: li.Sp. 24-32 - re.Sp. 1-12
Bei Lösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber und mindestens dreijähriger Einzahlung von Beiträgen entsteht ein Wahlrecht zwischen der Auszahlung des Abfertigungsbetrages, der Weiterveranlagung längstens bis zur Verrentung in der bisherigen MV-Kasse, der Übertragung des Abfertigungsbetrages in die MV-Kasse des neuen Arbeitgebers, der Überweisung als Einmalprämie für eine Rentenversicherung bzw für den Erwerb von Renteninvestmentfondsanteilen oder der Übertragung der Abfertigung auf eine Rentenkasse, sofern der Arbeitnehmer bereits Anwartschaftsberechtigter bei dieser Rentenkasse ist. Bei Verrentung kann der Arbeitnehmer zwischen der Auszahlung der Abfertigung, einer Rentenversicherung und der Veranlagung in Renteninvestmentfondsanteilen wählen. Ab dem 40. Lebensjahr kann der Arbeitnehmer in eine Verrentung optieren.

Der Rentenstrategiebericht 2002 widmet dem neuen Abfertigungsmodell ein eigenes Kapitel und beschreibt die Vorteile zusammenfassend:

Bei Lösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber und mindestens dreijähriger Einzahlung von Beiträgen hat der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) die Wahl zwischen der Auszahlung des Abfertigungsbetrages, der Weiterveranlagung längstens bis zur Verrentung in der bisherigen MV-Kasse, der Übertragung des Abfertigungsbetrages in die MV-Kasse des neuen Arbeitgebers, der Überweisung als Einmalprämie für eine Rentenversicherung bzw. für

den Erwerb von Renteninvestmentfondsanteilen oder der Übertragung der Abfertigung auf eine Rentenkasse, sofern der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) bereits Anwartschaftsberechtigter bei dieser Rentenkasse ist. Bei Verrentung kann der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) zwischen der Auszahlung der Abfertigung, einer Rentenversicherung und der Veranlagung in Renteninvestmentfondsanteilen wählen. Ab dem 40. Lebensjahr kann der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) in eine Verrentung optieren.

Anmerkungen

Unmittelbar im Anschluss (sowie weiter oben auf S. 207 mit Fn. 296) folgt explizit ein Zitat aus der benutzten Quelle unter Angabe derselben. Hier aber wird nichts als Übernahme kenntlich gemacht.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02