VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Drhchc, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 1-10
Quelle: Bulling 1989
Seite(n): 279, Zeilen: Spalte 2, Zeile 7-12
a) Vorverhandlungen

Vorverhandlungen sind Kontakte, bei denen in fachlichen und rechtlichen Erörterungen Inhalt und Umfang des Handlungs- und Entscheidungsbedarfs eingegrenzt werden. Hierbei geht es noch nicht um rechtsverbindliche Festlegungen, sondern vielmehr um die vorgelagerte Klärung, ob weitere Handlungen sinnvoll sind. Hierbei handelt es sich nicht wie Bohne annimmt um eine Alternative zum Vorbescheid oder zur Zusicherung nach § 38 VwVfG.[286]

[286] Vgl. Bohne, VerwArch 1984, 343 (347).

1. Vorverhandlungen

Vorverhandlungen sind Kontakte zwischen der Behörde und dem Betroffenen[12], bei denen in fachlichen und häufig auch rechtlichen Erörterungen Inhalt und Umfang des Handlungs- und Entscheidungsbedarfes eingegrenzt werden. [...] anderes als die sowohl im Baurecht wie auch im Immissionsrecht durchaus noch üblichen „Vorbescheide"[14].

[14] Dies verkennt Bohne (Anm. 1), S. 347, wenn er diese Vorverhandlungen als Alternative zum Vorbescheid, Zusicherung nach § 38 VwVfG oder gar öffentlich-rechtlichen Verträgen gleichen Inhalts darstellt.

Anmerkungen

Auf Bulling wird eine Seite vorher und auf der gleichen Seite weiter unten referenziert. Jedoch nicht im Zusammenhang mit diesem Absatz.

Sichter
Cassiopeia30