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Die Europäische Zentralbank

von Dr. Paul Fang

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Pf/Fragment 081 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-06-24 19:34:59 Schumann
Fragment, Gesichtet, Pf, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wagener 2001

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 81, Zeilen: 6-13
Quelle: Wagener 2001
Seite(n): 67, Zeilen: 16 ff.
[...] 318 Demnach kann der EZB-Rat zur Unterstützung der Arbeit des ESZB Ausschüsse einsetzen, die zwar über keine eigentlichen Entscheidungsbefugnisse verfügen, aber in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch ihre Expertise an der Vorbereitung der Entscheidungen mitwirken, die von den Beschlussorganen der EZB getroffen werden.319 Der EZB-Rat legt die Aufgaben der Ausschüsse fest. Auch das Direktorium hat das Recht, Ausschüsse mit der Untersuchung bestimmter Themenbereiche zu beauftragen.320

318 Zur Zeit sind zwölf Ausschüsse bei der Europäischen Zentralbank eingerichtet: Ausschuss für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte (AMICO); Ausschuss für Bankenaufsicht (BSC); Banknotenausschuss (BANCO); Ausschuss für Presse, Information und Öffentlichkeitsarbeit (ECCO); Ausschuss für Informationstechnologie (ITC); Ausschuss der internen Revision (IAC); Ausschuss für internationale Beziehungen (IRC); Rechtsausschuss (LEGCO); Ausschuss für Marktoperationen (MOC); Geldpolitischer Ausschuss (MPC); Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme (PSSC); Ausschuss für Statistik (STC). In Budgetfragen steht noch der gemäss Art. 15 der EZB-Geschäftsordnung eingerichtete Haushaltsausschuss dem EZB-Rat beratend zur Seite. Vgl. EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, Jahresbericht 2004, Frankfurt am Main, 2005, S. 181.

319 EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, Jahresbericht 2004, Frankfurt am Main, 2005, S. 181.

320 Art. 9 der EZB-Geschäftsordnung.

Zur Unterstützung der Arbeit des Zentralbanksystems werden sogenannte „committees“ eingesetzt, die zwar über keine eigentlichen Entscheidungsbefugnisse verfügen, aber in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich an der Vorbereitung der Entscheidungen mitwirken, die von den Beschlußorganen der EZB getroffen werden.348 Sowohl der EZB-Rat als auch das Direktorium haben das Recht, diese Ausschüsse mit der Untersuchung bestimmter Themenbereiche zu beauftragen.

348 Zur Zeit existieren bei der EZB folgende Ausschüsse: Ausschuß für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte (AMICO), Ausschuß für Bankenaufsicht (BSC); Banknotenausschuß (BANCO), Ausschuß für Presse, Information und Öffentlichkeitsarbeit (ECCO), Ausschuß für Informationstechnologie (ITC), Ausschuß für interne Revision (IAC), Ausschuß für internationale Beziehungen (IRC), Rechtsausschuß (LEGCO), Ausschuß für Marktoperationen (MOC), Geldpolitischer Ausschuß (MPC), Ausschuß für Zahlungs- und Verrechnungssysteme (PSSC), Ausschuß für Statistik (STC). Vergl. Europäische Zentralbank (1999e), S 66.

Anmerkungen

Die Aufzählung der Ausschüsse in der Fußnote lässt sich dem Jahresbericht 2004 der EZB entnehmen. Die Ähnlichkeit zur ungenannt bleibenden Quelle ist aber größer als die Ähnlichkeit zum Jahresbericht.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20160624193622