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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 17, Zeilen: 8-16
Quelle: Endler 1998
Seite(n): 297, Zeilen: 13 ff.
Neben Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Stabilität in der Gemeinschaft sollten durch eine verstärkte Strukturpolitik regionale Ungleichgewichte innerhalb der Gemeinschaft verringert werden. Der Stufenplan sollte dazu führen, dass die Gemeinschaft einen eigenständigen Währungsraum bildet, der durch die volle und irreversible Konvertierbarkeit der Währungen, die Beseitigung der Bandbreiten der Wechselkurse und die unwiderrufliche Festsetzung der Paritätsverhältnisse gekennzeichnet ist. Denn diese Bedingungen seien unerlässliche Voraussetzungen für die Schaffung einer gemeinsamen, einheitlichen Währung.28

28 Gemäss der Entschliessung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. März 1971 über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft. ABl. 1971 Nr. C 28, S. 1.

Neben einem befriedigenden Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Stabilität innerhalb der Gemeinschaft sollten insbesondere durch eine verstärkte Strukturpolitik strukturelle und regionale Ungleichgewichte in der Gemeinschaft verringert werden25. In der Währungspolitik sollte der Stufenplan letztlich dazu führen, daß die Gemeinschaft „einen eigenständigen Währungsraum im Rahmen des internationalen Systems bildet, der durch die volle und irreversible Konvertierbarkeit der Währungen, der Beseitigung der Bandbreiten der Wechselkurse und die unwiderrufliche Festsetzung der Paritätsverhältnisse - welche unerläßliche Voraussetzungen für die Schaffung einer einheitlichen Währung sind - gekennzeichnet ist26.“

22 Entschließung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. März 1971 über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft, in ABl. 1971 Nr. C 28, S. 1, abgedruckt auch bei Krägenau / Wetter: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Dok. 3, S. 106 ff.

25 S. Entschließung des Rates und der Vertreter der Regierungen vom 22. März 1971, Abschnitt I, in ABl. 1971 Nr. C 28, S. 1.

26Entschließung des Rates und der Vertreter der Regierungen vom 22. März 1971, Abschnitt I Zif. 1, ABl. 1971 Nr. C 28, S. 1.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Wegen des historisch-deskriptiven Inhalts und der Orientierung an den Formulierungen des Plans ließe sich das Fragment auch unter "keine Wertung" einordnen. Dass es Endler war, der hier die eigentliche intellektuelle Leistung erbracht und der Verf. aus dessen Darstellung übernommen hat, ist in der Gegenüberstellung gleichwohl deutlich erkennbar.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann