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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 5-8, 11-18
Quelle: EZB 2005
Seite(n): 12, 13, Zeilen: 12: li. Sp. 1 ff.; 13: li. Sp. 38 ff., re. Sp. 30 ff.
[Dennoch erfüllt der] überwiegende Teil der Kreditinstitute die Voraussetzungen nicht vollständig.538 Um als Geschäftspartner zugelassen zu werden, muss ein Kreditinstitut zunächst in das Mindestreservesystem der Europäischen Zentralbank einbezogen sein. Das Institut muss darüber hinaus finanziell solide sein und sämtliche operationellen Kriterien539 erfüllen, die eine effiziente Durchführung der geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems gewährleisten.540

Ein zugelassenes Kreditinstitut kann die ständigen Fazilitäten in Anspruch nehmen und über Standardtender an Offenmarktgeschäften teilnehmen. Verfügt ein Kreditinstitut über Niederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten, kann jede Niederlassung über die jeweilige nationale Zentralbank des Mitgliedstaates, in dem sie ansässig ist, an diesen Geschäften teilnehmen. Für die Teilnahme an Feinsteuerungsgeschäften kann die Europäische Zentralbank eine begrenzte Anzahl von Geschäftspartnern auswählen. Aus geldpolitischen Gründen durchgeführte Devisenswapgeschäfte werden mit devisenmarktaktiven Kreditinstituten abgeschlossen. Die Teilnehmer müssen dabei in der Lage sein, jederzeit grossvolumige Devisengeschäfte effizient durchzuführen. Der Kreis der Geschäftspartner ist hierbei auf diejenigen Institute beschränkt, die für Devisenmarktinterventionen des Eurosystems ausgewählt wurden.541


538 Von den Ende Juni 2003 im Eurogebiet ansässigen 6776 Kreditinstituten erfüllten nur 2243 die operationalen Kriterien für die Teilnahme an Offenmarktgeschäften. Siehe: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, Die Geldpolitik der EZB, Frankfurt am Main, 2004, S. 79.

539 Der Zugang zum TARGET-System ist eine der Voraussetzungen, um als Geschäftspartner des Eurosystems bei geldpolitischen Operationen zu fungieren.

540 EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, Die Geldpolitik der EZB, Frankfurt am Main, 2004, S. 79.

541 ISSING, OTMAR, Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, in: SIMMERT, DIETHARD B./WELTEKE, ERNST (Hrsg.), Die Europäische Zentralbank: Europäische Geldpolitik im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Politik, Stuttgart, 1999, S. 113.

Mindestreservepflichtige Institute gemäß Artikel 19.1 der ESZB-Satzung dür-

[Seite 12]

fen die ständigen Fazilitäten in Anspruch nehmen und an Offenmarktgeschäften über Standardtender teilnehmen. Für die Teilnahme an Feinsteuerungsgeschäften kann das Eurosystem eine begrenzte Anzahl von Geschäftspartnern auswählen. Bei endgültigen Käufen bzw. Verkäufen ist der Kreis der Geschäftspartner nicht von vornherein beschränkt. Devisenswapgeschäfte, die aus geldpolitischen Gründen durchgeführt werden, werden mit devisenmarktaktiven Instituten abgeschlossen. Der Kreis der Geschäftspartner ist hierbei auf diejenigen Institute beschränkt, die für Devisenmarktinterventionen des Eurosystems ausgewählt wurden und im Euro-Währungsgebiet ansässig sind.

[Seite 13]

• Die Geschäftspartner müssen sämtliche operationalen Kriterien erfüllen, die in vertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Regelungen der betreffenden nationalen Zentralbank (oder der EZB) niedergelegt sind, um eine effiziente Durchführung der geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zu gewährleisten.

[...]

Bei Devisenswapgeschäften, die aus geldpolitischen Gründen durchgeführt werden, müssen die Teilnehmer in der Lage sein, jederzeit großvolumige Devisengeschäfte effizient durchzuführen.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 538 und 540 genannt.

Sichter
(SleepyHollow02)