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Untersuchte Arbeit: Seite: 136, Zeilen: 8-21 |
Quelle: EZB 2004 Seite(n): 12, Zeilen: l.Sp. 17 ff. |
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Die Europäische Zentralbank akzeptiert ein breites Spektrum von Sicherheiten für ihre Operationen. Dabei wird zwischen zwei Gruppen von refinanzierungsfähigen Sicherheiten unterschieden. Sie werden als Kategorie-1-Sicherheiten und Kategorie-2-Sicherheiten bezeichnet.543
Zur Kategorie-1-Sicherheiten zählen marktfähige Schuldtitel, die von der EZB festgelegte, einheitliche, im gesamten Euro-Währungsraum geltende Zulassungskriterien erfüllen. Kategorie-2-Sicherheiten sind zusätzliche marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten, die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind. Die Zulassungskriterien für diese Sicherheiten werden von den nationalen Zentralbanken unter Berücksichtigung der von der Europäischen Zentralbank vorgeschriebenen Mindestzulassungskriterien festgelegt und bedürfen der Zustimmung der EZB. 543 EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, Die Geldpolitik der EZB, Frankfurt am Main, 2004, S. 80. |
Das Eurosystem akzeptiert ein breites Spektrum von Sicherheiten für seine Operationen. Dabei wird, im Wesentlichen für interne Zwecke des Eurosystems, zwischen zwei Gruppen von refinanzierungsfähigen Sicherheiten, den Kategorie-1-Sicherheiten und den Kategorie-2-Sicherheiten, unterschieden. Kategorie-1-Sicherheiten sind marktfähige Schuldtitel, die von der EZB festgelegte einheitliche und im gesamten Euro-Währungsgebiet geltende Zulassungskriterien erfüllen. Kategorie-2-Sicherheiten sind zusätzliche marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten, die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind. Die Zulassungskriterien für diese Sicherheiten werden von den nationalen Zentralbanken festgelegt, sie bedürfen aber der Zustimmung der EZB. |
Die Quelle ist in Fn. 543 genannt. [Noch ungelöstes Problem bei Quellenzuordnung (s.a. Disk.), daher kw + unfertig] |
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