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Untersuchte Arbeit: Seite: 175, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Endler 1998 Seite(n): 414, Zeilen: 4 ff. |
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Art. 108 EGV betont ausserdem ausdrücklich, dass die Gemeinschaftsorgane und nationalen Regierungen schon den Versuch einer Beeinflussung zu unterlassen haben. Die Beeinflussung muss daher keinesfalls den gewünschten Erfolg erreichen, um vertragswidrig zu sein. | Art. 107 EGV betont ausdrücklich, daß die Gemeinschaftsorgane und nationalen Regierungen schon den Versuch einer Beeinflussung zu unterlassen haben. Die Beeinflussung muß daher keinesfalls den gewünschten Erfolg erreichen, um vertragswidrig zu werden. |
Mit diesen Sätzen endet das Kap. 7.5 (Welche Massnahmen könnten die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gefährden?, S. 171-175), dessen Inhalt und großteils Wortlaut sich in der Analyse als vollständig aus Endler 1998 übernommen erweist, der in dem Kap. aber an keiner Stelle genannt ist. Unwahrscheinlich ist eine Übernahme von Gaitanides, bei der die betreffende Formulierung (S. 74, Z. 22 ff.) lautet: |
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