|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 204, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Gaitanides 2005 Seite(n): 244, Zeilen: 17-20 |
---|---|
[Der] Europäischen Zentralbank wurde mit der Unabhängigkeit eine zweckorientierte Verantwortung übertragen. Die geschilderten Kooperationspflichten sind als Ausprägung einer Mindestanforderung an demokratische Kontrolle zu sehen777 und deshalb gerechtfertigt.
777 BORRIES, REIMER, Die Europäische Zentralbank als Gemeinschaftsinstitution, in: Zeitschrift für Europäische Studien (ZEuS), 1999, S. 307. |
Da der Zentralbank mit der Unabhängigkeit eine zweckorientierte Verantwortung übertragen wurde, sind die geschilderten Kooperationspflichten als Ausprägung der Mindestanforderung an demokratische Kontrolle anzusehen.234
234 Vgl. von Borries, Die Europäische Zentralbank als Gemeinschaftsinstitution, in: ZEuS 1999, 281 (307); Kämmerer, in: von Münch, GG, Bd. 3, 4./5. Aufl., 2003, Art. 88 Rn. 29 |
Fortsetzung von der vorherigen Seite. Kein Hinweis auf die Quelle. |
|