Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft
von Pascal Schumacher
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[1.] Psc/Fragment 138 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-06-30 22:00:59 Guckar | Fragment, Gesichtet, Haslinger 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 138, Zeilen: 01-11 |
Quelle: Haslinger_2006 Seite(n): 154, Zeilen: 10-19 |
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* EVU,
Wegen unterschiedlicher Interessenslagen bei der Netznutzung ist besonders in der Gruppe der EVU eine weitere Unterscheidung zwischen Netzbetreibem und Netznutzem (Erzeuger und Stromhändler) angebracht. Die Endabnehmer können in Kunden innerhalb und außerhalb der Grundversorgung, Klein- und Großabnehmer oder gewerbliche und private Stromabnehmer unterteilt werden. Bei der öffentlichen Hand kann zwischen gewählten Mandatsträgern und der öffentlichen Verwaltung differenziert werden. |
Energieversorgungsunternehmen, Stromendabnehmer und der Staat bzw. die öffentliche Hand als Gewährleistungsträger für eine funktionierende flächendeckende Energieversorgung. Wegen unterschiedlicher Interessenslagen bei der Netznutzung ist besonders in der Gruppe der Energieversorgungsunternehmen eine weitere Unterscheidung zwischen Netzbetreiber(n) und Netznutzern (Erzeuger und Stromhändler) angebracht. Die Endabnehmer können in Sonder- und Tarifkunden, Klein- und Großabnehmer oder gewerbliche und private Stromabnehmer unterteilt werden. Bei der öffentlichen Hand kann zwischen gewählten Mandatsträgern (Politikern) und der öffentlichen Verwaltung differenziert werden. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20120630220021
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