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Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft

von Pascal Schumacher

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[1.] Psc/Fragment 175 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-30 22:16:36 Guckar
Fragment, Gesichtet, Haslinger 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 175, Zeilen: 01-08
Quelle: Haslinger 2006
Seite(n): 154, 155, Zeilen: 23-29; 1
[...649]

Hier besteht für Netzbetreiber zum einen der Anreiz, ihre Gewinne zu maximieren, indem sie mittels sog. Coumot-Preise650 Monopolrenten erzielen und das Netz nur minimal warten (sog. statische Wohlfahrtsverluste)651. Soweit aufgrund von regulativen Vorgaben Monopolgewinne nicht aus dem Unternehmen an seine Eigner transferiert werden können, besteht die Gefahr, dass stattdessen durch den sog. Averch-Johnson-Effekt652 Ineffizienzen auftreten. In diesem Fall werden zwar keine Monopolgewinne ausgewiesen, dafür entstehen durch große Redundanzen unnötig hohe Netzbau-, Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten.


[649 Vgl. ausführlich hierzu nur Fritsch/Wein/Ewers, Marktversagen und Wirtschaftspolitik, 179; Haslinger, Netzmonopole, 23 ff.]

650 Cournot, Recherches sur les principes mathématiques de la théorie des richesses, passim; Pfähler/Wiese, Untemehmensstrategien im Wettbewerb, passim.

651 Holznagel/Theurl/Meyer/Schumacher, Ownership Unbundling, 34; Haslinger, Netzmonopole, 25 ff.

652 Vgl. Averch/Johnson, AER 1962, 1052 ff.

Für Netzbetreiber bestehen aufgrund der Monopoleigenschaft des Stromnetzes sehr

starke Anreize zum Missbrauch ihrer Marktmacht. Sie können ihren Gewinn maximieren, indem sie mittels Cournotpreisen Monopolrenten erzielen und das Netz nur minimal warten.820 Können Monopolgewinne nicht aus dem Unternehmen an seine Eigner transferiert werden, besteht die Gefahr, dass statt dessen durch den Averch-Johnson-Effekt821 Ineffizienzen auftreten. In diesem Fall werden zwar keine Monopolgewinne ausgewiesen, dafür entstehen durch eine zu große Redundanz unnötig hohe Netzbau-, Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten.


820 Siehe hierzu Abschnitt 2.1.2 ab S. 25.

821 Vgl. Averch, H./Johnson, L. L., Behaviour of the Firm under Regulatory Constraint, in: AER 1962,S. 1052-1062.

Anmerkungen

Zwar erfolgt ein Verweis auf Haslinger, jedoch nicht auf die korrekte Stelle. Wörtliche Übernahme wird nicht gekennzeichnet.

Sichter
vanboven



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