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Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft

von Pascal Schumacher

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[1.] Psc/Fragment 224 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-07 21:11:24 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Leprich et al. 2005, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 224, Zeilen: 1-16
Quelle: Leprich et al. 2005
Seite(n): 73, 74, Zeilen: 7-9, 1-19
[Die Anreize im Rahmen der selbstregulierten Netzentgeltfestlegung bei kritischem Umfeld unterschieden sich dadurch zum Teil erheblich von denen im Rah-]men der Strompreisaufsicht, zum Teil gab es aber auch Übereinstimmungen. So galt für dezentrale Erzeugungsanlagen, die zur Eigenversorgung oder zur Versorgung Dritter dienten, nach wie vor die gleiche Rationalität wie bei der K-Bogen-Regulierung. Anlagen, die ins Netz einspeisten (EEG-Anlagen, z. T. KWK-Anlagen), wurden politisch gefördert und konnten nicht verhindert werden. Gleichwohl gab es keinen ökonomischen Anreiz, sie aktiv zu unterstützen, da sie letztendlich mehr Kosten verursachten als sie an Zusatzeinnahmen generierten.

Lastmanagementoptionen waren für die Vertriebsabteilungen oder -gesellschaften allerdings weniger interessant geworden, da im Zuge der Liberalisierung die Leistungspreise stark gefallen waren. Das Interesse der Netzabteilungen oder -gesellschaften an diesen Optionen nahm dadurch bedingt ebenfalls ab, zumal der Zustand des Verteilnetzes in Deutschland ohnehin exzellent ist und es nur selten zu Engpässen kommt828. Effizienzmaßnahmen beim Kunden standen schließlich der Rationalität der Vertriebsabteilungen oder -gesellschaften ebenfalls diametral entgegen, und für die Netzabteilungen oder -gesellschaften waren diese Optionen noch weiter entlegen als reine Lastmanagementoptionen.


828 Nach Angaben des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) nimmt Deutschland auf dem Gebiet der Versorgungssicherheit eine Spitzenstellung in Europa ein. So hätten die deutschen Stromkunden im Jahr 2006 nur durchschnittlich 19 Minuten auf die Stromversorgung verzichten müssen. Diese geringe »Stromausfallzeit« entspreche einer Versorgungszuverlässigkeit der Energienetze von 99,996 %. Vgl. hierzu auch Monopolkommission, 49. Sondergutachten, 134.

[S. 73]

Die Anreize im Rahmen der Netzentgeltfestlegung durch Selbstregulierung bei kritischem Umfeld unterschieden sich dadurch zum Teil erheblich von denen im Rahmen der Strompreisaufsicht, zum Teil gab es aber auch Übereinstimmungen:

[S. 74]

  • Für dezentrale Erzeugungsanlagen, die zur Eigenversorgung oder zur Versorgung Dritter dienten, galt nach wie vor die gleiche Rationalität wie bei der K-Bogen-Regulierung.
  • Anlagen, die ins Netz einspeisten (EEG-Anlagen, z.T. KWK-Anlagen), wurden politisch gefördert und konnten nicht verhindert werden. Gleichwohl gab es keinen Anreiz, sie zu unterstützen, da sie letztendlich mehr Kosten verursachten als sie an Zusatzeinnahmen generierten (siehe Kapitel 2.2).
  • Errichtung und Betrieb eigener dezentraler Anlagen kam für die zu entflechtenden Netzbetreiber ohnehin nicht mehr in Frage.
  • Lastmanagementoptionen waren für die Vertriebsabteilungen oder -gesellschaften weniger interessant geworden, da im Zuge der Liberalisierung die Leistungspreise stark gefallen waren. Das Interesse der Netzabteilungen oder –gesellschaften an diesen Optionen nahm dadurch bedingt ebenfalls ab, zumal der Zustand des Verteilnetzes in Deutschland ohnehin exzellent ist und es nur selten zu Engpässen kommt.
  • Effizienzmaßnahmen beim Kunden standen der Rationalität der Vertriebsabteilungen oder –gesellschaften diametral entgegen, und für die Netzabteilungen oder –gesellschaften waren diese Optionen noch weiter entlegen als reine Lastmanagementoptionen.
Anmerkungen

Eine Fußnote mit Quelle ist nicht vorhanden.

Sichter
fret



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