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Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft

von Pascal Schumacher

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Psc/Fragment 321 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-05 21:45:55 Fret
Fragment, Gesichtet, Koenig et al. 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 321, Zeilen: 01-08
Quelle: Koenig et al. 2006
Seite(n): 197, Zeilen: 20ff
[Zur Gewährleistung unabhängiger Ent-]scheidungsfindung dürfen sie ferner weder ein Unternehmen der Energiewirtschaft innehaben oder leiten noch Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats eines solchen Unternehmens sein (sog. Inkompatibilität, § 59 Abs. 3 EnWG)). Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil die Entscheidungen der BNetzA nach dem EnWG grundsätzlich von den Beschlusskammern getroffen werden (§ 59 Abs. 1 EnWG). Dies betrifft etwa die Genehmigung der Netzentgelte nach § 23a EnWG, die Untersagung der Energielieferung an Haushaltskunden ( § 5 EnWG) oder die Anordnung von Maßnahmen im besonderen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG 1117.

1117 Psc/Fragment 321 101

Sie dürfen ferner zur Gewährleistung unabhängiger Entscheidungsfindung weder ein Unternehmen der Energiewirtschaft innehaben oder leiten noch Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrates eines Unternehmens der Energiewirtschaft sein. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, da die Entscheidungen der BNetzA nach dem EnWG grundsätzlich von den Beschlusskammern getroffen werden, § 59 Abs. 1 EnWG. Dies betrifft etwa die Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang nach § 23a EnWG, die Untersagung der Energielieferung an Haushaltskunden (§ 5 EnWG) oder die Anordnung von Maßnahmen im besonderen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG.
Anmerkungen

Der Abschnitt wird nicht als weitgehende Übernahme gekennzeichnet.

Sichter
fret


[1.] Psc/Fragment 321 101
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-06 06:34:45 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Koenig et al. 2006, KomplettPlagiat, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 321, Zeilen: 101-104
Quelle: Koenig et al. 2006
Seite(n): 198, Zeilen: 5ff
1117 Die Bildung der Beschlusskammem erfolgt durch Bestimmung des Bundeswirtschaftsministeriums. Für den Bereich der Energieregulierung sind die Beschlusskammem 6-9 für die Bereiche Stromnetze (BK 6), Gasnetze (BK 7), Netzentgelte Strom (BK 8) und Netzentgelte Gas (BK 9) gebildet worden. Die Bildung der Beschlusskammem erfolgt durch Bestimmung des BMWA. Für den Bereich der Energieregulierung sind die Beschlusskammem 6-9 für die Bereiche „Stromnetze“ (BK 6), „Gasnetze“ (BK 7), „Netzentgelte Strom“ (BK 8) und „Netzentgelte Gas“ (BK 9) gebildet worden.
Anmerkungen

Die Fußnote steht an einem ebenfalls plagiierten Abschnitt. Eine eigenständige Beschäftigung ist - bis auf die formale Angleichung von BMWA - nicht erkennbar.

Sichter
fret



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120706063632