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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 129, Zeilen: komplett
Quelle: Monstadt 2003
Seite(n): 7, 8, Zeilen: 22-39 bzw. 1-5, 12-21, 36-42
Die leitungsgebundene Stromversorgung gehört zu einer Gruppe von Sektoren, die

wie das Bildungssystem und andere Infrastruktursysteme traditionell als marktfern bzw. staatsnah klassifiziert wurden436. Dies betrifft besonders die netzgebundenen großtechnischen Infrastruktur- und Versorgungssysteme, wie Wasserversorgungssysteme, Abwasserentsorgungssysteme, öffentliche Verkehrs- oder Telekommunikationssysteme. Sie waren traditionell durch ein hohes Maß an direkten staatlichen Leistungen gekennzeichnet. Diese Sektoren wurden entweder direkt als öffentliche Unternehmen organisiert (bspw. Post und Telefon) oder die dort engagierten privaten Unternehmen weitgehender öffentlicher Kontrolle (bspw. Gebietsmonopole der EVU) unterworfen. Das hohe Maß an Staatsnähe und der weitgehende Verzicht auf Wettbewerb wurden einerseits mit technisch-ökonomischen Besonderheiten gerechtfertigt und andererseits mit spezifischen politischen Zielen der öffentlichen Daseinsvorsorge begründet.

Insbesondere die leitungsgebundene Stromwirtschaft ist durch technischökonomische Besonderheiten gekennzeichnet, die den Grad staatlicher Involviertheit, die Marktstruktur, den Konzentrationsgrad, die Zahl und Größe der Unternehmen, die Eigentumsformen und den räumlichen Verflechtungsgrad wesentlich prägten437. Ein charakteristisches Merkmal besteht in der Netzgebundenheit, d.h. zwischen der Energiegewinnung (bspw. im Kraftwerk) und dem Stromverbraucher liegt ein mehrstufiges Netzsystem. Hierbei kann ein Wettbewerb mehrerer Netzbetreiber zu unwirtschaftlichen Doppelungen von Investitionen, zu technisch schwer koordinierbaren Fragmentierungen des Netzes und zu einer hohen Flächeninanspruchnahme führen. Ein anderes Spezifikum besteht darin, dass Bau und Unterhaltung von Netz- und Erzeugungsanlagen mit einer hohen Kapitalintensität und langen Ausreifungszeiten der Investitionen einhergehen. Beide Bereiche müssen auf maximale Verbrauchsanforderungen ausgerichtet sein, was zu einer teuren Kapazitätsvorhaltung und langfristigen Planungs- und Abschreibungszeiträumen führt. Aus diesen technisch-ökonomischen Besonderheiten wurde lange Zeit abgeleitet, bei der Stromwirtschaft handele es sich insgesamt um ein »natürliches Monopol«438. Unter der Annahme von Größen- und Verbundvorteilen sowie einem hohen Anteil [irreversibler Kosten wurde in den Versorgungsgebieten die Monopolstellung eines Energieversorgungsunternehmens begründet.]


436 Mayntz/Scharpf] in: dies. (Hrsg.), Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, 9, 14.

437 Monstadt, Modernisierung der Stromversorgung, 54 f.; Eising, Liberalisierung und Europäisierung, 45.

438 Ein natürliches Monopol liegt vor, »wenn ein einziges Unternehmen die relevante Nachfrage zu niedrigeren kostendeckenden Preisen bedienen kann als jede andere Anzahl von Unternehmen « (.Schneider, Liberalisierung der Stromwirtschaft, 132). Dies ist der Fall, wenn von Größenvorteilen (economies of scale) und/oder Verbundersparnissen (economies of scope) auszugehen ist. Zusätzliche Bedingung ist ein hoher Anteil von irreversiblen und damit »versunkenen« Kosten, welche aus der Spezifität einer Investition hervorgehen und welche Marktzutritts- bzw. Marktaustrittsbarrieren potenzieller Wettbewerber begründen. Hierzu ausführlich Eberlein, in: Czada/Lütz (Hrsg.), Die politische Konstitution von Märkten, 89, 91 f.

Die leitungsgebundene Stromversorgung gehört zu einer Gruppe von Sektoren, die wie das Bildungssystem, Rundfunk und Fernsehen oder andere Infrastruktursysteme traditionell als marktfern bzw. staatsnah klassifiziert wurden (Mayntz, Scharpf 1995: 14). Dies betrifft besonders die netzgebundenen großtechnischen Infrastruktur- und Versorgungssysteme, wie Energie- und Wasserversorgungssysteme, Abwasserentsorgungssysteme, öffentliche Verkehrssysteme oder Telekommunikationssysteme, die durch ein hohes Maß an direkten staatlichen Leistungen gekennzeichnet sind. Diese Sektoren wurden in Form öffentlicher oder öffentlich genehmigter Monopole organisiert und sektorale Produktionsaufgaben wurden durch den Staat selbst wahrgenommen. Das hohe Maß an Staatsnähe und der weitgehende Verzicht auf Wettbewerb wurden einerseits mit technischökonomischen Besonderheiten und dem Vorliegen eines natürlichen Monopols gerechtfertigt, andererseits aber auch mit spezifischen politischen Zielen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Elektrizitätswirtschaft ist durch technisch-ökonomische Besonderheiten gekennzeichnet, die den Grad staatlicher und kommunaler Involviertheit, die Marktstruktur, den Konzentrationsgrad, die Zahl und Größe der Unternehmen, die Eigentumsformen und den räumlichen Verflechtungsgrad wesentlich prägten (vgl. Monstadt 2003: 54f.; Eising 2000: 45f.; Renz 2001: 65-68)

Das erste charakteristische Merkmal besteht in der Netzgebundenheit, d.h. zwischen der Stromerzeugung im Kraftwerk und dem Stromverbraucher liegt ein mehrstufiges Netzsystem. Hierbei kann ein Wettbewerb mehrerer Netzbetreiber zu unwirtschaftlichen Doppelungen von Investitionen, zu technisch schwer koordinierbaren Fragmentierungen des Netzes und zu einer hohen Flächeninanspruchnahme führen.

[...]

Schließlich gehen Bau und Unterhaltung von Netz- und Erzeugungsanlagen mit einer hohen Kapitalintensität und langen Ausreifungszeiten der Investitionen einher. Beide Bereiche müssen auf maximale Verbrauchsanforderungen ausgerichtet sein, was zu einer teuren Kapazitätsvorhaltung und langfristigen Planungs- und Abschreibungszeiträumen führt. Aus diesen technisch-ökonomischen Besonderheiten wurde auf die Eigenschaft eines „natürlichen Monopols2“ geschlossen und Marktversagen unterstellt. Unter der Annahme von Größen- und Verbundvorteilen sowie einem hohen Anteil irreversibler Kosten wurde in den Versorgungsgebieten die Monopolstellung eines Energieversorgungsunternehmens begründet.


2 Ein „natürliches Monopol“ liegt vor, „wenn ein einziges Unternehmen die relevante Nachfrage zu niedrigeren kostendeckenden Preisen bedienen kann als jede andere Anzahl von Unternehmen" (Schneider 1999: 132). Dies ist der Fall, wenn von Größenvorteilen (economies of scale) und/oder Verbundersparnissen (economies of scope) auszugehen ist. Zusätzliche Bedingung ist ein hoher Anteil von irreversiblen und damit "versunkenen" Kosten, welche aus der Spezifität einer Investition hervorgehen und welche Marktzutritts- bzw. Marktaustrittsbarrieren potenzieller Wettbewerber begründen (ebd.; Eberlein 2000: 91f.).

Anmerkungen

Großflächige Textübernahme nicht entsprechend gekennzeichnet.

Sichter
Agrippina1