VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 21-32, 110-112
Quelle: Koenig et al. 2006
Seite(n): 28; 29, Zeilen: 18-27, 31; 1-3, 101
Darüber hinaus erfolgte in der StromRL auch eine nachhaltige Verschärfung der Regulierungsinstrumente. Insoweit war für Deutschland der Ausschluss des Konzepts des verhandelten Netzzugangs einschneidend. Dieser Ansatz hatte in Deutschland die gewünschten Erfolge bei der Belebung des Wettbewerbs nicht erzielt und wurde daher auch auf EU-Ebene schlussendlich verworfen. Der Schwerpunkt der Richtlinien lag im Übrigen in einer wesentlichen Verschärfung der Regulierungsvorgaben, um einen offenen Zugang zum natürlichen Monopol der Übertragungsnetze wirkungsvoller zu gewährleisten und damit einen funktionsfähigen Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten zu ermöglichen. Daneben ist die Verordnung 1228/2003 über den grenzüberschreitenden Stromhandel 469 (StromhandelsVO) von großer Bedeutung, insbesondere mit Blick auf die Beseitigung von Kapazitätsengpässen bei den grenzüberschreitenden Netzkuppelstellen.

469 Verordnung Nr. 1228/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.06.2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel, ABI. 2003 L 176/1.

[Seite 28, Z. 18-27]

Zum anderen gelang die beabsichtigte nachhaltige Verschärfung der Regulierungsinstrumente sehr weit gehend: Für Deutschland am Wichtigsten ist der Ausschluss des Konzepts des verhandelten Netzzugangs. Dieser Ansatz hatte in Deutschland nicht die gewünschten Erfolge bei der Belebung des Wettbewerbs erzielt und wurde daher auch auf EU-Ebene schlussendlich verworfen. Der Schwerpunkt der Richtlinien liegt im Übrigen in einer wesentlichen Verschärfung der Regulierungsvorgaben, um einen offenen Zugang zum natürlichen Monopol der Übertragungsnetze wirkungsvoller zu gewährleisten und damit einen funktionsfähigen Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten zu ermöglichen.

[Seite 28, Z. 31]

Daneben ist die Verordnung Nr. 1228/

[Seite 29, Z. 1-3]

2003 über den grenzüberschreitenden Stromhandel 30 von großer Bedeutung, insbesondere mit Blick auf die Beseitigung von Kapazitätsengpässen bei den grenzüberschreitenden Netzkuppelstellen.


30 VO 1228/2003, ABI. 2003 L 176/1.

Anmerkungen

keine Nennung der eigentlichen Quelle

Sichter
fret