[...] können Innovationen im Energiebereich1337
- technische und organisatorische Neuerungen (neue Produkte und Produktionsprozesse, die Erschließung neuer Ressourcen und Inputbestände, Veränderungen in betrieblichen Organisationsstrukturen, Unternehmenskulturen und Unternehmensstrategien),
- soziale Neuerungen (Änderung relevanter Normen, Verhaltensweisen und Lebensstile) sowie
- institutionelle Neuerungen (Neuordnung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, Rechtsbeziehungen und Ordnungsprinzipien)
umfassen, soweit sie – unter Berücksichtigung ihres ökonomischen Nutzens und ihres Einflusses auf die Versorgungssicherheit – dazu beitragen, die Qualität der Umwelt zu verbessern und Verbraucherinteressen i. w. S. zu befriedigen.
[1337 Vgl. Kapitel 2:D.]
|
In Anlehnung an Klemmer et al. (1999) umfassen Umweltinnovationen:
- technische inklusive organisatorische Innovationen (neue Produkte und Produktionsprozesse, die Erschliessung neuer Ressourcen und Inputbestände, Veränderungen in betrieblichen Organisationsstrukturen, Unternehmenskulturen und Unternehmensstrategien),
- institutionelle Innovationen (Neuordnung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, Rechtsbeziehungen und Ordnungsprinzipien), sowie
- soziale Innovationen (Änderung relevanter Normen, Verhaltensweisen und Lebensstile),
soweit sie – unabhängig von ihrem ökonomischen Nutzen – dazu beitragen, die
Qualität der Umwelt zu verbessern.
|