VroniPlag Wiki

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13 gesichtete Fragmente: "Verdächtig" oder "Keine Wertung"

[1.] Psc/Fragment 107 29 - Diskussion
Bearbeitet: 28. June 2012, 20:26 (KayH)
Erstellt: 26. June 2012, 19:13 SleepyHollow02
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Naujoks 1994, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
SleepyHollow02, fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 29-31
Quelle: Naujoks 1994
Seite(n): 113, Zeilen: 18-20
Das Konzept der Kontextsteuerung basiert auf der Einsicht in die Erfolglosigkeit direkter Interventionen in evolvierende, selbstreferentiell geschlossene, eigengesetzliche und »eigensemantische« soziale Systeme. Wie bereits ausgeführt, trifft genau dies auf das Feld der Innovationsregulierung zu. Sie ist in großem Umfang auf Sachverhalte bezogen, die noch gar nicht existieren oder zumindest im Entstehen [begriffen sind.] Grundlage ist die Einsicht in die Erfolglosigkeit direkter Interventionen in evolvierende, selbstreferentiell geschlossene, eigengesetzliche und „eigensemantische“ soziale Systeme. Eine Alternative zu diesen Eingriffen bietet das zielgerichtete Einwirken auf die Rahmenbedingungen und die Beeinflussung der Regelstruktur, oder allgemeiner ausgedrückt: die Steuerung durch Beeinflussung der Kontexte, durch „punctuation of contexts“ (Smircich/Morgan 1982, S. 261).
Anmerkungen

Kein Verweis auf Quelle, setzt sich fort in Fragment 108 01. Der Rest des hier aufgeführten Passus von Naujoks findet sich dort praktisch verbatim; er ist in Arbeit mit Themaaktualisierungen durchsetzt.

Unwahrscheinliche Quelle. Übernahme zu kurz.

Sichter
KayH


[2.] Psc/Fragment 171 21 - Diskussion
Bearbeitet: 29. June 2012, 11:22 (KayH)
Erstellt: 27. June 2012, 01:01 Liberalix68
Fragment, Gesichtet, Horenkamp et al. 2007, KeineWertung, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Liberalix68
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 171, Zeilen: 21-23
Quelle: Horenkamp et al. 2007
Seite(n): 6, Zeilen: 4-6
Den Zielen der EU zufolge soll im Jahr 2010 der Anteil der Erneuerbaren Energien 22 % und der von KWK-Anlagen 18 % betragen637.

637 Explanatory Memorandum zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Förderung der Nutzung von Energie aus emeuerbaren Energiequellen, KOM(2008) 19 endg. v. 23.01.2008, 3.

Den Zielen der EU zufolge soll im Jahr 2010 der Anteil der Erneuerbaren Energien 22 % und der von Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen 18 % betragen.
Anmerkungen

Textidentischer Satz, nur die Bezeichnung "Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen wird bei Psc abgekürzt.

Bei Psc wird allerdings in Fn. 637 eine Fundstelle aus 2008 benannt, die aus der Zeit nach Entstehung der VDE-Quelle (2007) stammt.

Eine Fundstelle "VDE, Energieforschung 2020, 16" taucht auf den Seiten 170 f. in den Fußnoten 629, 632 auf, laut Lit.-Verz. ist dies die Studie: "VDE (Hrsg.), Energieforschung 2020, Frankfurt 2007".

Diese Studie ist aber nicht zu verwechseln mit der hier übernommenen Quelle, nämlich: Horenkamp et al. 2007 "VDE-Studie Dezentrale Energieversorgung 2020, Frankfurt 2007".

Sichter
fret, KayH


[3.] Psc/Fragment 108 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. June 2012, 20:26 (KayH)
Erstellt: 27. June 2012, 09:55 Fret
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Naujoks 1994, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 4-9
Quelle: Naujoks 1994
Seite(n): 113, Zeilen: 18-24
Eine Alternative hierzu bietet das zielgerichtete Einwirken auf die Rahmenbedingungen und das Umfeld in dem die Innovationsakteure agieren. Dies bedeutet in erster Linie eine Beeinflussung der Regelstruktur, des Aktionsumfeldes und der Ressourcenausstattung, oder allgemeiner ausgedrückt die Steuerung durch Beeinflussung der Kontexte (sog. »punctuation of contexts«)331.

331 Smircich/Morgan, The Journal of Applied Behavioral Science 18, 1982, 257, 261.

Grundlage ist die Einsicht in die Erfolglosigkeit direkter Interventionen in evolvierende, selbstreferentiell geschlossene, eigengesetzliche und „eigensemantische“ soziale Systeme. Eine Alternative zu diesen Eingriffen bietet das zielgerichtete Einwirken auf die Rahmenbedingungen und die Beeinflussung der Regelstruktur, oder allgemeiner ausgedrückt: die Steuerung durch Beeinflussung der Kontexte, durch „punctuation of contexts“ (Smircich/Morgan 1982, S. 261).
Anmerkungen

Eine kurze definitorische Passage aus Najoks 1994 wird in Psc, beginnend auf S. 107 (der erste aufgeführte Satz von Naujoks findet sich dort verbatim) und mit Kontextanpassungen durchsetzt, übernommen. Naujoks wird in der Arbeit nicht aufgeführt. S.a. den Beginn der Passage in Fragment 107 29.

Unwahrscheinliche Quelle. Übernahme zu kurz.

Sichter
KayH


[4.] Psc/Fragment 164 07 - Diskussion
Bearbeitet: 18. February 2014, 22:02 (WiseWoman)
Erstellt: 27. June 2012, 10:04 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Neue Zürcher Zeitung 2008, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 164, Zeilen: 7-9
Quelle: Neue Zürcher Zeitung 2008
Seite(n): -, Zeilen: -
Einen ähnlichen Plan, übertragen auf die amerikanischen Verhältnisse, haben Wissenschafter kürzlich in der Zeitschrift »Scientific American« vorgestellt599.

599 Speicher, Neue Züricher [sic!] Zeitung v. 09.01.2008.

Einen ähnlichen Plan, übertragen auf die amerikanischen Verhältnisse, haben Wissenschafter kürzlich in der Zeitschrift «Scientific American» vorgestellt.
Anmerkungen

Obwohl nicht als Zitat gekennzeichnet, wird hier die Quelle für den letzten Satz eines Absatzes angegeben, der am angegebenen Ort identisch zu finden ist. Dass nach einem Einschub durch Psc dann auf dieser und der folgenden Seite weitere große Teile der Quelle wortwörtlich erscheinen werden, muss sich der Leser selbst erschließen. Am Ende wird dann wieder ein (korrekter) Verweis stehen. Nichts ist zwischen diesen beiden Quellenverweisen als Zitat gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[5.] Psc/Fragment 217 09 - Diskussion
Bearbeitet: 29. June 2012, 08:31 (Fret)
Erstellt: 27. June 2012, 11:25 Liberalix68
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Leprich et al. 2005, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Liberalix68
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 217, Zeilen: 09-20
Quelle: Leprich et al. 2005
Seite(n): 10, Zeilen: 12-22
Je höher die Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen, desto aufwendiger werden Betrieb und Unterhalt des Netzes für den Netzbetreiber. Anschauliches Beispiel ist der erhöhte Aufwand, wenn das Netz und die daran angeschlossenen Anlagen zu Wartungszwecken außer Betrieb genommen werden müssen803. Diese zusätzlichen Transaktionskosten entstehen unabhängig davon, ob eine Anlage nach EEG, KWKG oder überhaupt nicht gefordert wird. Aber auch durch den Fördermechanismus des KWKG und EEG selbst entstehen zusätzliche Transaktionskosten für die anschließenden Netzbetreiber. Die Kosten der Einspeisevergütung selbst werden zwar auf die Endverbraucher umgelegt. Die Organisation des Umlagemechanismus und die Vergütung der Kraftwerksbetreiber verursachen jedoch zusätzlichen buchhalterischen, organisatorischen und personellen Aufwand, der den Netzbetreibern nach der gegenwärtigen Regulierungspraxis nicht ersetzt wird804.

803 Leprich et al., Dezentrale Energiesysteme, 63.
804 Vgl. hierzu auch Salje, KWKG 2002, § 9 Rn. 108 ff., der insofern für den Ansatz solcher Mehraufwendungen (»Betriebskosten«) über die allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des EnWG plädiert.

* Auch durch den Fördermechanismus des KWK-G und des EEG entstehen zusätzliche Transaktionskosten für die Netzbetreiber. Die Kosten der Einspeisevergütung selbst werden zwar umgelegt. Die Organisation des Umlagemechanismus und die Vergütung der Kraftwerksbetreiber verursachen jedoch einen zusätzlichen Aufwand, der den Netzbetreibern bislang nicht ersetzt wird.
  • Je höher die Anzahl unabhängiger Erzeugungsanlagen, desto aufwändiger wird der Betrieb und der Unterhalt des Netzes für den Netzbetreiber, zum Beispiel wenn das Netz und die daran angeschlossenen Anlagen zu Wartungszwecken außer Betrieb genommen werden müssen. Diese zusätzlichen Transaktionskosten entstehen unabhängig davon, ob eine Anlage nach EEG oder KWK-G oder gar nicht gefördert wird.
Anmerkungen

Autor verweist zwar auf die Quelle, allerdings offenbar nicht, um die (weitgehend wörtliche) Übernahme zu kennzeichnen, sondern um den angesprochenen (und in der Quelle auf S. 63 tatsächlich diskutierten) erhöhten Aufwand zu erleuchten. Möglicherweise lag ihm auch eina Fassung mit alterantiver Seitenzählung vor; dies ist jedoch unwahrscheinlich, da die de-facto Übernahme von S. 10 schwerlich in einer alternativen Fassung auf S. 58 auftaucht.

In jedem Fall wird auch nach der Fußnote weiter Text in leicht überarbeiteter Fassung übernommen.

Sichter
fret


[6.] Psc/Fragment 166 28 - Diskussion
Bearbeitet: 18. February 2014, 22:03 (WiseWoman)
Erstellt: 27. June 2012, 13:33 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Neue Zürcher Zeitung 2008, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 166, Zeilen: 28-30
Quelle: Neue Zürcher Zeitung 2008
Seite(n): -, Zeilen: -
ABB hat erst kürzlich den Auftrag erhalten, in China eine 2000 Kilometer lange Gleichstrom-Übertragungsleitung mit einer Kapazität von 6400 MW zu bauen615.

615 Speicher, Neue Züricher Zeitung v. 09.01.2008.

So hat ABB erst kürzlich den Auftrag erhalten, in China eine 2000 Kilometer lange Gleichstrom-Übertragungsleitung mit einer Kapazität von 6400 Megawatt zu bauen.
Anmerkungen

Nachklapp - der Vollständigkeit halber aufgeführt. Quellenangabe vorhanden, aber keine Kennzeichnung als Zitat.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[7.] Psc/Fragment 142 03 - Diskussion
Bearbeitet: 1. July 2012, 10:13 (Hindemith)
Erstellt: 30. June 2012, 18:23 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia ITER 2008

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 142, Zeilen: 3-6
Quelle: Wikipedia ITER 2008
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
[...] der Internationale Thermonukleare Experimentelle Reaktor (ITER) in Cadarache in Südfrankreich494. Es handelt sich um ein gemeinsames Forschungsprojekt der EU, Schweiz, Japan, Russland, Volksrepublik China, Südkorea, Indien und USA.

494 http://www.iter.org/.

Der Internationale thermonukleare Experimentalreaktor (ITER, International Thermonuclear Experimental Reactor, aber auch lateinisch: der Weg, die Reise) ist ein gemeinsames Forschungsprojekt der sieben gleichberechtigten Partner Europäische Union (inklusive Schweiz), Japan, Russland, Volksrepublik China, Südkorea, Indien und USA. [...]

Sie beschlossen, für insgesamt knapp 5 Milliarden Euro einen Versuchsreaktor in Cadarache in Südfrankreich zu bauen.

Anmerkungen

In die Ausführungen über Kernfusionsreaktoren aus der Wikipedia schiebt Psc Formulierungen aus einem anderen Lemma der Wikipedia. Kein Hinweis auf die Quelle, keine Kennzeichnung als Zitat. Übrigens: für die Aufzählung von acht Vertragspartnern gibt es 40320 Möglichkeiten.

Sichter
(Graf Isolan), Qadosh, Hindemith (Plagkat: kW)


[8.] Psc/Fragment 204 11 - Diskussion
Bearbeitet: 1. July 2012, 08:15 (Qadosh)
Erstellt: 30. June 2012, 20:44 Fret
EU-Kommissionsvorschlag 2007, Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 204, Zeilen: 11-30
Quelle: EU-Kommissionsvorschlag 2007
Seite(n): 34, 35, Zeilen: Seite 34: 29-39, Seite 35: 1-10
Folgendes sind die Voraussetzungen für die Gewährung solcher »Regulierungsferien«:
  • durch die Investition wird der Wettbewerb in der Stromversorgung verbessert;
  • das mit der Investition verbundene Risiko ist so hoch, dass die Investition ohne die Gewährung einer Ausnahme nicht getätigt würde;
  • die Verbindungsleitung muss Eigentum einer natürlichen oder juristischen Personsein, die zumindest der Rechtsform nach von den Netzbetreibem getrennt ist, in deren Netzen die entsprechende Verbindungsleitung gebaut wird;
  • von den Nutzem dieser Verbindungsleitung werden Entgelte verlangt;
  • seit der teilweisen Marktöffnung gemäß Artikel 19 der Richtlinie 96/92/EG dürfen keine Anteile der Kapital- oder Betriebskosten der Verbindungsleitung über irgendeine Komponente der Entgelte für die Nutzung der Übertragungs- oder Verteilernetze, die durch diese Verbindungsleitung miteinander verbunden werden, gedeckt worden sein;
  • die Ausnahme wirkt sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder das effektive Funktionierendes Elektrizitätsbinnenmarkts oder das effiziente Funktionieren des regulierten Netzes aus, an das die Verbindungsleitung angeschlossen ist.
(1) Neue Gleichstrom-Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten können auf Antrag für eine begrenzte Dauer von den Bestimmungen des Artikels 6 Absatz 6 der Verordnung sowie des Artikels 8, des Artikels 20 und des Artikels 23 Absätze 2, 3 und 4 der Richtlinie 2003/54/EG unter folgenden Voraussetzungen ausgenommen werden:

a) Durch die Investition wird der Wettbewerb in der Stromversorgung verbessert.

b) Das mit der Investition verbundene Risiko ist so hoch, dass die Investition ohne die Gewährung einer Ausnahme nicht getätigt würde.

c) Die Verbindungsleitung ist Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person, die zumindest der Rechtsform nach von den Netzbetreibern getrennt ist, in deren Netzen die entsprechende Verbindungsleitung gebaut wird

d) Von den Nutzern dieser Verbindungsleitung werden Entgelte verlangt.

e) Seit der teilweisen Marktöffnung gemäß Artikel 19 der Richtlinie 96/92/EG wurden keine Anteile der Kapital- oder Betriebskosten der Verbindungsleitung über irgendeine Komponente der Entgelte für die Nutzung der Übertragungsoder Verteilernetze, die durch diese Verbindungsleitung miteinander verbunden werden, gedeckt.

f) Die Ausnahme wirkt sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder das effektive Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes oder das effiziente Funktionieren des regulierten Netzes aus, an das die Verbindungsleitung angeschlossen ist.

Anmerkungen

Zwar bezieht er sich im Umfeld dieser Passage auf die Quelle, referiert sie hier auch deutlich, macht jedoch die weitgehende Übernahme der Formulierungen nicht kenntlich. Bin mir trotzdem unsicher, darum erstmal keine Wertung.

Sichter
(fret), Qadosh


[9.] Psc/Fragment 189 02 - Diskussion
Bearbeitet: 3. July 2012, 13:10 (Vanboven)
Erstellt: 1. July 2012, 08:14 Fret
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Leprich et al. 2005, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 189, Zeilen: 02-17
Quelle: Leprich et al. 2005
Seite(n): 85, Zeilen: 2-27
Die Netzlast kann analog zur dezentralen Einspeisung auch durch eine Steuerung der Stromnachfrage i. S. d. Entnahmen aus dem Netz beeinflusst werden. Insbesondere kann eine Beeinflussung der sog. Arbeitskomponente des Strompreises hierbei Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung beim entnehmenden Netzkunden unterstützen705. Durch die VNB könnte eine solche preisbasierte Beeinflussung durch Variierung der Leistungskomponente der Netznutzungsentgelte erfolgen. Ferner könnten sowohl gezielte Energieeffizienzprogramme (z. B. Verringerung von Stand-by-Verlusten als grundlastrelevante Maßnahme) als auch Lastmanagementprogramme (z. B. Abschaltung geeigneter Stromverbraucher zur Minimierung der Entnahmehöchstlast) zielführend sein. Insgesamt sind zur Realisierung vielfältige technische und ökonomische Instrumente verfügbar, die die Möglichkeiten von zeitlichen Lastverlagerungen zur Kosteneinsparung des Kunden nutzen706.

Hierzu sind in technischer Hinsicht freie Lastabwurfkapazitäten der Kunden und entsprechende Zugriffsmöglichkeiten der Netzbetreiber erforderlich. Aus wirtschaftlicher Sicht müsste eine gezielte Lastverlagerung zur Netzentlastung mit finanziellen Anreizen für die Verbraucher verbunden werden.


705 Andere Möglichkeiten sind etwa individuelle Kundenberatung zur Steigerung der Energieanwendungseffizienz, Anreizprogramme zum gezielten Einsatz effizienter Techniken oder Einspar-Contracting-Lösungen zur Finanzierung von Effizienzlösungen durch Dritte. Vgl. hierzu KOM(2003) 739 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, Brüssel, 10.12.2003; Leprich et al., Dezentrale Energiesysteme, 86.
706 Dies., a. a. O., 86.

Die Netzlast kann analog zur dezentralen Einspeisung und zur Eigenerzeugung durch Steuerung der Nachfrage im Sinne der Entnahmen aus dem Netz beeinflusst werden. Eine Beeinflussung der Arbeitskomponente ist gleichbedeutend mit der Unterstützung von Energieeinsparbemühungen und Effizienzsteigerungsmaßnahmen beim entnehmenden Netzkunden. Die Energieeinsparung ist erklärtes Ziel in der Europäischen Union33 und kann beispielsweise erfolgen durch individuelle Beratungen zur Steigerung der E-nergieanwendungseffizienz, durch Anreizprogramme zum gezielten Einsatz effizienter Techniken in den unterschiedlichen Anwendungsgebieten oder durch Einspar-Contracting-Lösung zur Finanzierung von Effizienzlösungen durch Dritte.

Wichtig für den VNB ist die Beeinflussung der Leistungskomponente der Netznutzung mit dem Ziel der Verminderung des Durchschlagens individueller Höchstlasten auf die gesamte Netzhöchstlast. Dies kann sowohl durch gezielte Energieeffizienzprogramme (z.B. Verringerung von Stand-by-Verlusten als grundlastrelevante Maßnahme, Ersatz von Elektro- durch Gasherden als spitzenlastrelevante Maßnahme) als auch durch Last-managementprogramme bewirkt werden (z.B. Lastabwurfschaltungen geeigneter Stromverbraucher zur Minimierung der Höchstlast der Entnahme durch den Kunden). Auch dafür sind vielfältige Instrumente verfügbar, die bis zur Minimierung des 1/4h-Mittelwertes die Möglichkeiten von zeitlichen Lastverlagerungen zur Kosteneinsparung des Kunden nutzen. Eine Ausweitung dieser zunächst im Interesse des Abnehmers liegenden Optimierung von der Minimierung der individuellen Höchstlast zur Minimierung der Höchstlast des Gesamtnetzes bietet sich für den aktiven Netzbetreiber an. Hierzu sind freie Lastabwurfkapazitäten des Abnehmers und ein Zugriff des Netzbetreibers erforderlich. Die gezielte Lastverlagerung zur Netzentlastung muss in der Regel mit finanziellen Anreizen für den aktiven Verbraucher verbunden werden. Als Stichpunkte der Tätigkeiten des aktiven Netzbetreibers in Bezug auf die Nachfrageseite seien benannt:


33 Vgl. KOM(2003) 739 endgültig: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen, Brüssel, den 10.12.2003

Anmerkungen

Weitgehende (aber teilweise unzureichende) Paraphrase der Quelle. Ob die Kennzeichung das Ausmaß selbiger deutlich macht, sei dahingestellt. Daher vorerst Keine Wertung.

Sichter
vanboven


[10.] Psc/Fragment 300 07 - Diskussion
Bearbeitet: 3. July 2012, 13:05 (Vanboven)
Erstellt: 1. July 2012, 11:02 Fret
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Leprich et al. 2005, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 300, Zeilen: 07-17
Quelle: Leprich et al. 2005
Seite(n): 106, Zeilen: 16-27
Nach § 17 Abs. 2 EnWG können die Netzbetreiber den Netzanschluss verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung aus betriebsbedingten oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG nicht möglich oder unzumutbar ist. Die Ablehnung ist in Textform zu begründen. Auf Verlangen der beantragenden Partei muss die Begründung im Falle eines Kapazitätsmangels auch aussagekräftige Informationen darüber enthalten, welche konkreten Maßnahmen und damit verbundene Kosten zum Ausbau des Netzes im Einzelnen erforderlich wären, um den Netzanschluss durchzuführen. Die Kostenaufteilung zwischen Anlagen- und Netzbetreiber im Falle eines notwendigen und zugleich zumutbaren Netzausbaus ist für Großkraftwerke mit einer Nennleistung ab 100 MW nunmehr in der KraftNAV geregelt. Nach § 18 Abs. 1 EnWG können Betreiber von Energieversorgungsnetzen einen Netzanschluss nach Absatz 1 verweigern, soweit sie nachweisen können, dass ihnen die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Ablehnung ist in Textform zu begründen. Auf Verlangen der beantragenden Partei muss die Begründung im Falle eines Kapazitätsmangels auch aussagekräftige Informationen darüber enthalten, welche konkreten Maßnahmen und damit verbundene Kosten zum Ausbau des Netzes im Einzelnen erforderlich wären, um den Netzanschluss durchzuführen.

Die Kostenaufteilung zwischen Anlagen- und Netzbetreiber im Falle eines notwendigen, aber zumutbaren Netzausbaus ist im Gesetz noch nicht geregelt; die dafür vorgesehene Netzanschlussverordnung steht noch aus.

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme, die ungekennzeichnet bleibt.

Sowohl Psc als auch Leprich et al. zitieren das EnWG hier wörtlich (Psc korrekt, Leprich et al. die falsche Stelle) ohne dies kenntlich zu machen, eine unter Juristen übliche Praxis (siehe Diskussion). Daher keine Wertung.

Sichter
vanboven


[11.] Psc/Fragment 327 01 - Diskussion
Bearbeitet: 6. July 2012, 08:21 (Klicken)
Erstellt: 4. July 2012, 17:01 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Koenig et al. 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 327, Zeilen: 01-07
Quelle: Koenig et al. 2006
Seite(n): 207, Zeilen: 10ff
cc) Verfahrensabschluss

Bis zur endgültigen Entscheidung ist die Regulierungsbehörde befugt, vorläufige Anordnungen zu treffen (§ 72 EnWG) 1148. Dies setzt indes voraus, dass eine solche vorläufige Entscheidung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse von Beteiligten zur Abwendung von wesentlichen Nachteilen erforderlich ist 1149. Die endgültige Entscheidung ist zu begründen und dem regulierten Unternehmen unter Beifügung einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.


1148 Fragment 327 101
1149 Holznagel/Schumacher, N&R 2006, 134, 140; Schmidt, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, § 60 Rn. 12 zur Parallelregelung in § 60 GWB

3. Verfahrensabschluss

a) Vorläufige Anordnungen
Bis zur endgültigen Entscheidung ist die Regulierungsbehörde gemäß § 72 EnWG befugt, vorläufige Entscheidungen zu treffen. Dies setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal aber voraus, dass eine solche vorläufige Entscheidung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse von Beteiligten zur Abwendung von schweren oder zumindest wesentlichen Nachteilen erforderlich ist. 239

b) Begründung und Zustellung der endgültigen Entscheidung
Die endgültige Entscheidung, im Falle des allgemeinen Aufsichtsverfahrens nach § 65 EnWG also die Verfügung mit dem Inhalt, ein bestimmtes - den Vorschriften des EnWG oder der hierauf ergangenen Verordnungen entgegenstehendes - Verhalten abzustellen oder die Anordnung konkreter Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften, ist zu begründen und dem regulierten Unternehmen zuzustellen. Eine Rechtsmittelbelehrung ist beizufügen.


239 S. nur Schmidt, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 60 Rn. 12 zur entsprechenden Vorschrift des § 60 GWB, an die § 72 EnWG offenkundig angelehnt ist.

Anmerkungen
Sichter
fret


[12.] Psc/Fragment 314 24 - Diskussion
Bearbeitet: 5. July 2012, 11:12 (Fret)
Erstellt: 4. July 2012, 21:08 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Koenig et al. 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 314, Zeilen: 24-28
Quelle: Koenig et al. 2006
Seite(n): 188, Zeilen: 7-12
Schließlich verfügt die BNetzA noch gem. § 54 Abs. 3 EnWG über die Auffangzuständigkeit im EnWG für den Fall, dass eine Aufgabe nicht explizit einer Regulierungsbehörde zugewiesen ist. Hieraus abgeleitet ist sie etwa für die Überwachung der Vorschriften zur Ersatz- und Grundversorgung zuständig. Schließlich verfügt die BNetzA über eine „Auffangzuständigkeit“ im Geltungsbereich des EnWG. Dies ist in § 54 Abs. 3 EnWG festgeschrieben. Die Zuständigkeit der BNetzA geht damit deutlich über die insbesondere in Teil 2 des Gesetzes (Regulierung des Netzbetriebs) der „Regulierungsbehörde“ zugewiesenen Aufgaben hinaus. So ist die BNetzA hieraus etwa auch für die Überwachung der Vorschriften zur Ersatz- und Grundversorgung zuständig.
Anmerkungen
Sichter
fret


[13.] Psc/Fragment 320 13 - Diskussion
Bearbeitet: 5. July 2012, 21:42 (Fret)
Erstellt: 5. July 2012, 10:30 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Koenig et al. 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 320, Zeilen: 13-14
Quelle: Koenig et al. 2006
Seite(n): 194, Zeilen: 28f
Die BNetzA ist eine selbständige Bundesoberbehörde (gem. Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG) im Geschäftsbereich des BMWi mit Sitz in Bonn (§ 1 BNetzAG). Die BNetzA ist gemäß § 1 BNetzA eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) mit Sitz in Bonn.
Anmerkungen
Sichter
fret