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Untersuchte Arbeit: Seite: 18, Zeilen: 7-27 |
Quelle: Hilss 2002 Seite(n): 22, Zeilen: 9 ff. |
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1.3.1.2 Indikation und Kontraindikation
Indikation für die Implantation einer Knieendoprothese sind starke Schmerzen und Gehbehinderung bei der invalidisiernden [sic] Pangonarthrose als Folge von degenerativen, posttraumatischen und polyarthritischen Kniegelenkveränderungen. Konservative Massnahmen und palliative Eingriffe (Gelenktoilette) müssen ausgeschöpft sein. Bei unikompartimentellen Gonarthrosen sollte der Umstellungsosteotomie der Vorzug gegeben werden. Wenn möglich sollten Rückzugsmöglichkeiten bleiben für den Fall, dass eine Explantation notwendig werden sollte, beispielsweise die Implantation einer Scharnierprothese nach Explantation einer Schlittenprothese, als letztes Mittel die Arthrodese; dies erfordert eine möglichst sparsame Knochenresektion. Wichtiges Kriterium ist das Alter des Patienten. Meist wird eine untere Altersgrenze als Richtlinie gesetzt (z.B. 50 Jahre bei Douglas oder 60 Jahre bei Insall): die Lebensdauer einer Prothese ist begrenzt, je jünger der Patient also bei Implantation ist, desto wahrscheinlicher kommt auf ihn eine Wechseloperation zu. Dabei ist zu beachten, dass Folgeoperationen meist schlechtere Resultate erzielen als die Erstimplantation. Hinzu kommt, dass die Prothese bei einem älteren Patienten, der ja im Allgemeinen weniger aktiv als ein jüngerer ist, weniger stark beansprucht wird. Beim Rheumatiker stellt sich die Situation anders dar. Hier ist der künstliche Kniegelenkersatz auch in jüngeren Jahren bei schwer geschädigten Gelenken oft die einzige Behandlungsmöglichkeit. Absolute Kontraindikation ist eine Infektion des Gelenkes. Hier sollte die Eradikation des Erregers abgewartet werden. |
1.4.2 Indikation und Kontraindikation
Indikation für die Implantation einer Knieendoprothese sind starke Schmerzen und Gehbehinderung bei der invalidisierenden Pangonarthrose als Folge von degenerativen, posttraumatischen und polyarthritischen Kniegelenkveränderungen [62]. Konservative Maßnahmen und palliative Eingriffe (Gelenktoilette) müssen ausgeschöpft sein. Bei unikompartimentellen Gonarthrosen sollte der Umstellungsosteotomie der Vorzug gegeben werden [76,122]. Wenn möglich sollten Rückzugsmöglichkeiten bleiben für den Fall, dass eine Explantation notwendig werden sollte, beispielsweise die Implantation einer Scharnierprothese nach Explantation einer Schlittenprothese, als letztes Mittel die Arthrodese; dies erfordert eine möglichst sparsame Knochenresektion. Wichtiges Kriterium ist das Alter des Patienten. Meist wird eine untere Altersgrenze als Richtlinie gesetzt (z.B. 50 Jahre bei Douglas [36] oder 60 Jahre bei Insall [73]): die Lebensdauer einer Prothese ist begrenzt, je jünger der Patient also bei Implantation ist, desto wahrscheinlicher kommt auf ihn eine Wechseloperation zu. Dabei ist zu beachten, dass Folgeoperationen meist schlechtere Resultate erzielen als die Erstimplantation [33]. Hinzu kommt, dass die Prothese bei einem älteren Patienten, der ja im allgemeinen weniger aktiv als ein jüngerer ist, weniger stark beansprucht wird. Beim Rheumatiker stellt sich die Situation anders dar. Hier ist der künstliche Kniegelenkersatz auch in jüngeren Jahren bei schwer geschädigten Gelenken oft die einzige Behandlungsmöglichkeit. Absolute Kontraindikation ist eine Infektion des Gelenkes. Hier sollte die Eradikation des Erregers abgewartet werden. 33. Debrunner AM: 36. Douglas AD: 62. Heitemeyer U: 73. Insall JN (Hrsg.): 76. Jani L, Gächter A: 122. Puls P, Brussatis F, Staudte HW, Blümlein H: |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. |
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