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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Eberhard Scheffler
Titel    Die Überwachungsaufgabe der Geschäftsführung
Sammlung    Corporate Governance
Herausgeber    Eberhard Scheffler
Ort    Wiesbaden
Verlag    Gabler
Jahr    1995
Seiten    79-101
Reihe    Schriften zur Unternehmensführung ; 56
ISBN    3-409-17924-0

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Ah/Fragment 030 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:36:44 Kybot
Ah, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 17-21
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 80, Zeilen: 27-31
Wegen der zahlreichen, oft schwer vorhersehbaren externen und internen Einflüsse und wegen der Mitwirkung mehrerer Personen kann ein profitabler und dauerhafter Unternehmenserfolg nur durch effizient und lückenlos ausgeübte Überwachung sichergestellt werden. Wegen der zahlreichen, oft schwer vorhersehbaren externen und internen Einflüsse und wegen der Mitwirkung mehrerer Personen kann ein ordentlicher und dauerhafter Unternehmenserfolg nur durch angemessene Überwachungsmaßnahmen sichergestellt werden.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme (die ersten 18 Worte sind identisch). Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
Guckar


[2.] Ah/Fragment 038 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:37:06 Kybot
Ah, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 6-9
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 82, Zeilen: 17-22
Dazu muß er [=der Vorstand] sicherstellen, daß innerhalb des Unternehmens keine unkontrollierten oder unkontrollierbaren Vorgänge ablaufen, die das Vermögen oder die Ertragslage des Unternehmens nennenswert beeinträchtigen können. Die Geschäftsführung muß die unternehmensinterne Überwachung so organisieren [...], daß innerhalb des Unternehmens keine unkontrollierten oder unkontrollierbaren Vorgänge ablaufen, die das Vermögen oder die Ertragslage des Unternehmens nennenswert beeinträchtigen können.
Anmerkungen

Die Übernahme ist ab "daß innerhalb" wörtlich (21 Worte) -- kurz, aber eindeutig. Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
Guckar


[3.] Ah/Fragment 038 24 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:00:33 Kybot
Ah, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 24-27
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 82, Zeilen: 23-26
Eine wirksame Überwachung durch den Vorstand setzt voraus, daß unter den Vorstandsmitgliedern und zwischen dem Vorstand und dem übrigen Management offen und effizient kommuniziert wird, so daß der Vorstand rechtzeitig und ausreichend alle notwendigen Informationen erhält. Eine wirksame Überwachung durch die Geschäftsführung setzt voraus, daß zwischen Geschäftsführung und dem übrigen Management offen und effizient kommuniziert wird, so daß die Geschäftsführung rechtzeitig und ausreichend alle notwendigen Informationen erhält.
Anmerkungen

Wie meist bei den Übernahmen aus Scheffler (1995) ersetzt der Autor „Geschäftsführung“ durch „Vorstand“ und passt den Text entsprechend an. Hier fehlt ein Quellenverweis auf Scheffler.

Sichter
Guckar


[4.] Ah/Fragment 047 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:00:55 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 3-5
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 82, Zeilen: 12-14
Die erforderliche Überwachungsintensität richtet sich nach Größe, Komplexität und den Risikopositionen des Unternehmens und der zu kontrollierenden Bereiche [FN 222].

[FN 222: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 82; Freiling, ZfbF 40 (1988), 191, 194.]

Die notwendige Überwachungsintensität richtet sich nach Größe, Komplexität und den Risikopositionen der Unternehmung und der zu kontrollierenden Bereiche.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Warum auch Freiling als Quelle angegeben ist, ist angesichts der wörtlichen Übernahme von Scheffler nicht verständlich.

Sichter
Guckar


[5.] Ah/Fragment 052 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:01:09 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 6-9
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 97, Zeilen: 3-6
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Revision ein uneingeschränktes Informations- und Einsichtsrecht, das sich nicht nur auf die unmittelbar geprüften Abteilungen, sondern, insbesondere bei Systemprüfungen, auch auf Nachbar- bzw. vor- oder nachgelagerte Bereiche bezieht [FN 245].

[FN 245: Scheffler.; SzU 56 (1995), 79,97; Freiling, ZfbF 40 (1988), 191, 196]

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Revision ein uneingeschränktes Informations- und Einsichtsrecht. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf die unmittelbar geprüften Abteilungen, sondern, insbesondere bei Systemprüfungen, auch auf Nachbar- bzw. vor- oder nachgelagerte Bereiche.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Warum auch Freiling als Quelle angegeben ist, ist angesichts der wörtlichen Übernahme von Scheffler nicht verständlich.

Sichter
Guckar


[6.] Ah/Fragment 070 18 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:01:49 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 70, Zeilen: 18-33
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 83,84, Zeilen:
Die Unternehmensphilosophie betrifft die Positionierung des Unternehmens im gesellschaftlichen Umfeld und drückt die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens und die Ethik seines Verhaltens aus [FN 324]. Ihre tragende Leitidee besteht in der unternehmerischen Vision, die als „Leitstern" das unternehmerische Planen und Handeln bestimmt [FN 325]. Die Unternehmensverfassung bildet den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Geschäftsführung. Sie wird von den gesetzlichen Vorschriften, durch die Satzung des Unternehmens sowie durch Geschäftsordnungen für die Organe des Unternehmens bestimmt [FN 326]. Innerhalb seines Autonomiebereiches hat der Vorstand durch Richtlinien und Anweisungen zweckmäßige Normen für die unternehmensinterne Geschäftsabwicklung zu schaffen, damit die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit sichergestellt und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens steuer- und kontrollierbar wird. Dabei geht es im einzelnen um die Festlegung klarer Kompetenzen und Entscheidungskriterien sowie um Verfahren zur Erfassung und Verfolgung der betrieblichen Daten, so daß im Unternehmen keine unkontrollierten und [damit unkalkulierbaren Geschäfte getätigt werden [FN 327].]

[FN 324: Bleicher, Normatives Management, S. 59; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83; ders., SzU 30 (1983), 7, 12; Osterloh, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2166 f.]

[FN 325: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83.]

[FN 326: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83; ders. Konzernmanagement, S. 41; Keller, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 94, 114 ff.; Steinmann, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2170 ff.]

[FN 327: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 84; ders., Konzernmanagement, S. 81 ff.; Steinmann, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2170 ff.]

[Seite 83, Zeile 7-16]

Die Unternehmensphilosophie betrifft die Positionierung der Unternehmung im gesellschaftlichen Umfeld; sie drückt die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmung und die Ethik ihres Verhaltens aus [FN 6]. Ihre tragende Leitidee äußert sich in der unternehmerischen Vision, die als "Leitstern" das unternehmerische Planen und Handeln bestimmt.

Den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Geschäftsführung bildet die Unternehmensverfassung. Sie wird von gesetzlichen Vorschriften [...] die Satzung des Unternehmens sowie durch Geschäftsordnungen für die Organe des Unternehmens bestimmt. [...]

[Seite 84, Zeile 4-11]

Innerhalb ihres Autonomiebereiches hat die Geschäftsführung durch Richtlinien und Anweisungen zweckmäßige Normen für die unternehmensinterne Geschäftsabwicklung zu schaffen, damit die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit sichergestellt und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens steuer- und kontrollierbar wird. Im einzelnen geht es um die Festlegung klarer Kompetenzen und Entscheidungskriterien sowie um Verfahren zur Erfassung und Verfolgung der betrieblichen Daten, so daß im Unternehmen keine unkontrollierten und damit unkalkulierbaren Geschäfte getätigt werden.

[FN 6: Bleicher (1994), S. 59.]

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es sind Quellenverweise vorhanden, diese lassen den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahmen. Der Verweis auf Bleicher wurde mitübernommen und es wurden neben der Quelle der wörtlichen Übernahmen noch andere Quellen angegeben, was eine Auseinandersetzung mit den Quellen vermuten lässt, die so wohl nicht stattgefunden hat.

Sichter
Guckar


[7.] Ah/Fragment 071 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:01:51 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 71, Zeilen: 1-20
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 83, 84, Zeilen:
Darüber hinaus sollen die vom Vorstand selbst gesetzten Normen auch dazu beitragen, daß der Vorstand selbst die ihm auferlegten Regeln einhalten kann. Nur wenn der Vorstand seiner eigenen Überwachungsaufgabe gerecht wird, ist er in der Lage, dem Aufsichtsrat die für seine Überwachung der Geschäftsführung notwendigen Informationen zu liefern [FN 328]. Unternehmensphilosophie und -Verfassung bilden die Grundlage für die Unternehmenspolitik, die im übrigen von den Interessen der unternehmensrelevanten Bezugsgruppen geprägt wird [FN 329]. Die Unternehmenspolitik manifestiert sich in Leitbildern, die als Grundorientierung für die Unternehmensplanung und für die Verhaltensweise der Mitglieder des Unternehmens dienen [FN 330]. Die Unternehmenskultur, die im wesentlichen im vorgelebten Führungsverhalten besteht, soll die Unternehmenspolitik tragen [FN 331]. Für die Geschäftsverteilung unter den Vorstandsmitgliedern sind der Unternehmenszweck, die Organisations- und Managementstruktur des Unternehmens sowie die persönliche Fachkompetenz entscheidend. In der heutigen Zeit stellt die Unternehmensorganisation einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor dar [FN 332]. Entscheidend ist, marktnahe und kundenorientierte Entscheidungen zu ermöglichen. Daher müssen Organisation und Managementstruktur regelmäßig an sich wandelnde Markt- und andere relevante Bedingungen angepaßt werden [FN 333].

[FN 327: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 84; ders., Konzernmanagement, S. 81 ff.; Steinmann, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2170 ff.]

[FN 328: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 84; Steinmann, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2170 ff.]

[FN 329: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83; ders. Konzernmanagement, S. 41, 53, 81 ff.; Kuhn, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2167 f.]

[FN 330: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83 f; ders., Konzernmanagement, S. 39 ff.]

[FN 331: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83 f.; ders., Konzernmanagement, S. 41, 82; Keller, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 94, 114 ff; hierzu such Dierkes, ZfB 58 (1988), 554 ff; Krystek, ZfB 62 (1992), 539 ff. und Voigt, SzU 60 (1997), 55 ff., 64 ff.]

[FN 332: Frese/ v. Werder, ZfbF 46 (1994), Sonderheft 33, S. 1 ff; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83; ders., DB 1985, 2005, 2010.]

[FN 333: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83; ders., in: Festschrift lur Goerdeler, S. 469, 473; Meffert, ZfbF 37 (1985), 121 ff; Keller, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 94, 114 ff.]

[Seite 84, Zeile 12-16]

Die von der Geschäftsführung selbst gesetzten Normen sollen auch helfen, daß sie selbst die ihr auferlegten Regeln einhalten kann. Nur wenn die Geschäftsführung ihrer eigenen Überwachungsaufgabe gerecht wird, ist sie in der Lage, dem Aufsichtsrat die für seine Überwachung der Geschäftsführung notwendigen Informationen (vgl. § 90 AktG) zu liefern.

[Seite 83, Zeile 27-33]

Unternehmensphilosophie und Unternehmensverfassung bilden die Grundlage für die Unternehmenspolitik, die im übrigen von den Interessen der unternehmensrelevanten Bezugsgruppen geprägt wird. Sie manifestiert sich in Leitbildern, die als Grundorientierung für die Unternehmensplanung und die Verhaltensweise der Mitglieder des Unternehmens dienen. Die Unternehmenskultur, das heißt im wesentlichen das tatsächliche Verhalten der Unternehmensangehörigen, soll die Unternehmenspolitik tragen.

[Seite 83, Zeile 19-26]

Maßgeblich für die Geschäftsverteilung unter den Mitgliedern der Geschäftsführung sind der Gesellschaftszweck, die Organisations- und Managementstruktur des Unternehmens sowie die persönliche Fachkompetenz. Die Unternehmensorganisation stellt heute einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor dar [FN 7]. Es kommt darauf an, marktnahe und kundenorientierte Entscheidungen zu ermöglichen. Organisation und Managementstruktur müssen daher an sich wandelnde Markt- und andere relevante Bedingungen regelmäßig angepaßt werden.

[FN 7: Vgl. Frese/ v. Werder, Die aktuellen Themen ,,Business Reengineering" und "Geschäftsprozeßoptimierung" zielen ebenfalls in diese Richtung.]

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es sind Quellenverweise vorhanden, diese lassen den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahmen. Der Verweis auf Frese/v. Werder wurde mitübernommen und es wurden neben der Quelle der wörtlichen Übernahmen noch andere Quellen angegeben, was eine Auseinandersetzung mit den Quellen suggeriert, die so wohl nicht stattgefunden hat.

Sichter
Guckar


[8.] Ah/Fragment 165 24 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:14 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 165, Zeilen: 24-27
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 88, Zeilen: 4-7
Der Jahresabschluß dient der Rechenschaftslegung und dem Nachweis der Kreditwürdigkeit des Unterneh-mens und bildet die Grundlage für die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns und des steuerpflichtigen Ergebnisses [FN 766].

[FN 766: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 88.]

Er [=der Jahresabschluß] dient der Rechenschaftslegung und dem Nachweis der Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Schließlich bildet er die Grundlage für die Ermittlung des ausschüttungsfahigen Gewinns und des steuerpflichtigen Ergebnisses.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme.

Sichter
Guckar


[9.] Ah/Fragment 172 29 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:35 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 172, Zeilen: 29-33
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 97, Zeilen: 26-33
Die Aufgabe des Risikomanagements besteht in dem frühzeitigen Erkennen und in der regelmäßigen Überwachung der Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder potentiell ausgesetzt ist, und der möglichen Auswirkungen der Risikopositionen auf Unternehmensbestand und -erfolg [FN 798]. Ausgehend von den Unternehmenszielen, befaßt sich ein systematisches Risikomanagement mit [...]

[FN 798: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 97.]

Die Aufgabe des Risikomanagements besteht in dem frühzeitigen Erkennen

und in der regelmäßigen Überwachung der Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder potentiell ausgesetzt ist, und der möglichen Auswirkungen der Risikopositionen auf Unternehmensbestand und -erfolg. [...] Vor dem Hintergrund der Ziele des Unternehmens befaßt sich ein systematisches Risikomanagement mit [...]

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme.

Sichter
Gucka WiseWoman


[10.] Ah/Fragment 173 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:36 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 173, Zeilen: 1-5
Quelle: Scheffler 1995
Seite(n): 98, Zeilen: 1-5
* Ermittlung und Einschätzung der verschiedenen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist
  • Risikopolitik, die den Grad der Risikobereitschaft und die Risikopräferenzen festlegt
  • Risikobewältigung, -absicherung und - begrenzung [FN 799].

[FN 799: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 97; ders., SzU 56 (1995), 147,163.]

* Ermittlung und Einschätzung der verschiedenen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist [...],
  • Risikopolitik, die den Grad der Risikobereitschaft und die Risikopräferenzen festlegt,
  • Risikobewältigung, -absicherung und -begrenzung.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Der Quellenverweis verweist auf Seite 79, die Übernahme ist allerdings von Seite 80. ---- Der Quellenverweis verweist auf Seite 97, die Übernahme ist allerdings von Seite 98. Guckar

Sichter
Guckar