Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Ehl, Armin |
Titel | Klares Nein |
Zeitschrift | Märkische allgemeine Zeitung |
Ausgabe | 10.01.2008 |
Jahr | 2008 |
URL | http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ziel/604050/DE?article_id=1478689 |
Fragmente | 2 |
Fragmente der Quelle:
[1.] Cmg/Fragment 011 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-05-08 08:38:15 TaBi | BauernOpfer, Cmg, Ehl 2008, Fragment, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 011, Zeilen: 04 |
Quelle: Ehl 2008 Seite(n): 0, Zeilen: 0 |
---|---|
„Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes, und Beihilfe auch nicht, das ist seit Hippokrates so.“ Mit diesem Argument beschreibt Ernst-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und Ehrenvorsitzender des Marburger Bundes, im Kern die Position der deutschen Ärzteschaft zur Problematik. Menschliches Leben stehe nicht zur Disposition anderer Menschen. Dies beruhe nicht allein auf dem Schutz des Lebens durch das Grundgesetz, sondern auch darauf, dass die Werteordnung unserer Gesellschaft auf der Unantastbarkeit des Lebens aufbaue.33 33 Ehl, MAZ vom 10.01.2008, V2. |
Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes, und Beihilfe auch nicht, das ist seit Hippokrates so“, sagte Ernst-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und Ehrenvorsitzender des Marburger Bundes kürzlich. Das ist im Kern die Position der deutschen Ärzteschaft. Menschliches Leben steht nicht zur Disposition anderer Menschen – nicht etwa allein, weil unser Grundgesetz es schützt; sondern weil die Werteordnung unserer Gesellschaft auf der Unantastbarkeit von Leben aufbaut. |
Leicht abgewandelt und in indirekte Rede gesetzt, sodass der Eindruck entsteht, Hoppe habe die folgenden Aussagen getätigt - dies ist allerdings nicht der Fall. |
|
[2.] Cmg/Fragment 141 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-06 16:31:06 TaBi | Cmg, Ehl 2008, Fragment, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Unfertig |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 141, Zeilen: 12 |
Quelle: Ehl 2008 Seite(n): 0, Zeilen: 0 |
---|---|
Nicht aus den Augen verloren werden darf aber, dass es ein humanes Gesundheitssystem gibt, das ein erträgliches Leben im Alter und die Vollendung menschlichen Lebens durch ein Sterben in Würde ermöglicht. Der Einbezug des Arztes durch eine Forderung nach einem ärztlich begleiteten Suizid geht dabei aber fehl, wenn man erwägt, dass ältere Menschen fürchten müssten, ihr Vertrauensarzt berücksichtige bereits bei der Anamnese die „Behandlungsalternative“. Die Folge wäre nicht eine menschlichere Gesellschaft, sondern ein Druck auf Kranke, wann man sich das Leben offiziell nehmen lassen muss.450
450 Ehl, MAZ vom 10.01.2008, V2. |
Dabei ermöglicht ein humanes Gesundheitswesen Patienten und Angehörigen ein erträgliches Leben im Alter und die Vollendung menschlichen Lebens durch ein Sterben in Würde. [...] So müsste doch für jeden älteren Patienten der Gedanke unerträglich sein, dass der Arzt seines Vertrauens bei der Anamnese immer auch die ultimative „Behandlungsalternative“ im Hinterkopf hätte, anstatt zu versuchen, mit allen Mitteln die Heilung herbeizuführen. Dies würde letztlich nicht zu einer menschlicheren Gesellschaft führen, sondern ließe einen ständigen Druck auf Kranke entstehen, wann man sich das Leben offiziell nehmen lassen muss. |
Leicht verändert übernommen. |
|